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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 16. Wahlperiode 10. 12. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Aktueller Stand und Zukunft der Forstausbildung am Forst- stützpunkt Bad Boll Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden am Forststützpunkt Bad Boll seit 2010 entwickelt? 2. Ist der Erhalt des Forststützpunkts Bad Boll mit den derzeitigen Ausbildungs- kapazitäten auch nach 2024 geplant? 3. An welchem Standort soll zukünftig der Blockunterricht für die Auszubilden- den am Forststützpunkt Bad Boll stattfinden? 4. Welche Möglichkeiten sieht sie zukünftig für eine möglichst vollständige Er- stattung der Fahrt- und Unterbringungskosten für die Auszubildenden durch das Land? 5. Wie ist die aktuelle Personalsituation in den Forstrevieren des Landkreises Göppingen sowie in den Forstrevieren des Landkreises Esslingen? 6. Mit welchem Personalbedarf rechnet sie in den Forstrevieren des Landkreises Göppingen sowie in den Forstrevieren des Landkreises Esslingen nach dem Jahr 2024? 7. Ist sie auch der Meinung, dass es ein wichtiges Ziel ist, eine bewährte regional spezifische Forstbewirtschaftung mit dezentralen Ausbildungskapazitäten län- gerfristig in Baden-Württemberg zu erhalten? 10. 12. 2020 Hofelich SPD Eingegangen: 10. 12. 2020 / Ausgegeben: 05. 02. 2021 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 Begründung Der Notfallplan Wald sichert die Finanzierung der Ausbildung von weiterhin 100 Forstauszubildenden in ganz Baden-Württemberg jährlich zunächst bis zum Jahr 2024. Durch den Klimawandel sowie die daraus resultierenden immer größe- ren Waldschäden gibt es für die Forstverwaltung zusätzliche Aufgaben, die zu ei- nem erheblich steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften führt. Durch die Kleine Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie die Landesregierung die- sen Herausforderungen nach dem Jahr 2024 begegnen will. A n t w o r t *) Mit Schreiben vom 18. Januar 2021 Nr. Z(53)-0141.5/629 F beantwortet das Mi- nisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden am Forststützpunkt Bad Boll seit 2010 entwickelt? Zu 1.: Die Entwicklung der Auszubildendenzahlen bei der Ausbildungsstelle Bad Boll der Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der Auszubildenden (alle Lehrjahre) 2010 8 2011 7 2012 7 2013 8 2014 8 2015 6 2016 5 2017 6 2018 6 2019 5 2020 6 In den Jahren 2010 bis 2020 wurden insgesamt 32 Forstwirtinnen/Forstwirte er- folgreich ausgebildet. Davon sind 23 Personen im Bereich der Forstwirtschaft (ForstBW, Forstunternehmer, Forststudium, kommunale Forstbetriebe) beschäftigt. Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom Schulabschluss und beträgt 2 bis 3 Jahre. Die Ausbildung wird in dualer Form durchgeführt. Die praktische Berufsausbil- dung findet im Forstrevier Albvorland statt, die durch die überbetriebliche Aus- bildung bei den forstlichen Bildungszentren „Forstliches Bildungszentrum Kö- nigsbronn“ in Königsbronn und „Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof“ in Gengenbach sowie die theoretische Berufsschulausbildung ergänzt wird. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 ForstBW plant, bei der Ausbildungsstelle Bad Boll im Jahr 2021 drei Auszubil- dende einzustellen und strebt aus Gründen der optimalen Ressourcennutzung an, dort regelmäßig jährlich 8 Personen zur Forstwirtin/zum Forstwirt auszubilden. 2. Ist der Erhalt des Forststützpunkts Bad Boll mit den derzeitigen Ausbildungs- kapazitäten auch nach 2024 geplant? Zu 2.: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz befürwortet das Ziel von ForstBW, die Forstwirtausbildung über den Eigenbedarf von ForstBW hinaus dauerhaft fortzuführen und die derzeit vorhandenen Ausbildungsstätten, an denen die Ausbildung erfolgt, weiter vorzuhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Konsens auf politischer Ebene, die Aus- bildung zur Forstwirtin/zum Forstwirt im ländlichen Raum weiterhin flächig an- zubieten. Die hierfür zum gegenwärtigen Stand befristet bis zum Jahr 2024 ge- sicherte Finanzierung durch das Land müsste dafür dauerhaft sichergestellt wer- den. Die Entscheidung über die Erhaltung der Ausbildungsstellen in Baden-Württem- berg kann allerdings nur im Rahmen der Gesamtkonzeption und auf Grundlage einer dauerhaften Finanzierung der von ForstBW erbrachten Ausbildungsleistung getroffen werden. Die Ausbildungsstelle Bad Boll im Forstrevier Albvorland erfüllt für das Ausbil- dungsangebot zur Forstwirtin/zum Forstwirt mit seiner Lage im Raum eine sehr wichtige Funktion. Viele Auszubildende bei der Ausbildungsstelle Bad Boll wa- ren bzw. sind mit Beginn ihrer Ausbildung erst 15 oder 16 Jahre alt und auf die räumliche Nähe zur Ausbildungsstelle angewiesen. Die nächsten Ausbildungs- stellen von ForstBW befinden sich in Stuttgart, bei Urbach, bei Steinheim und in Pfronstetten. Es gibt außerdem noch die beiden kommunalen Ausbildungsstellen der Städte Esslingen am Neckar und Nürtingen sowie die Ausbildungsstelle eines forstlichen Dienstleistungsunternehmens in Altbach. Im Rahmen der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels nehmen die Be- deutung des Aufbaus klimaangepasster stabiler Mischwälder, die Wiederbewal- dung von Kalamitätsflächen und die Eigenproduktion von Forstpflanzen durch ForstBW bei der Ausbildung der Forstwirtinnen und Forstwirte deutlich zu. Die Ausbildungsstelle Bad Boll hat durch die betriebseigene Pflanzschule im Forstre- vier Albvorland ein Alleinstellungsmerkmal in der Region und ein Knowhow, das in der Vergangenheit auch die kommunalen Ausbildungsstellen der Städte Esslin- gen am Neckar und Nürtingen im Sinne eines Ausbildungsverbunds für ihre Aus- bildung genutzt haben. Es gibt somit sehr gute Argumente, die für den Erhalt des Ausbildungsstandorts Bad Boll sprechen. 3. An welchem Standort soll zukünftig der Blockunterricht für die Auszubildenden am Forststützpunkt Bad Boll stattfinden? Zu 3.: Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt auch künftig bei den forstlichen Bil- dungszentren „Forstliches Bildungszentrum Königsbronn“ und „Forstliches Aus- bildungszentrum Mattenhof“. Dort sind die technischen, räumlichen und personellen Ressourcen vorhanden, die für die Vermittlung und Übung der Ausbildungsinhalte zwingend notwendig sind. Der Blockunterricht für die Auszubildenden der Ausbildungsstelle Bad Boll un- terliegt Regelungen, die seit 1972 (Errichtung der Landesfachklasse für die be- rufsschulpflichtigen Auszubildenden der Fachstufen I und II – d. h. des 2. und 3. Ausbildungsjahres – am Berufsschulstandort Offenburg) bzw. seit 1999 (Ein- richtung einer Landesbezirksfachklasse für die berufsschulpflichtigen württem- bergischen Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres – der „Grundstufe“ – am Berufsschulstandort Aalen) gelten. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 Alle berufsschulpflichtigen Auszubildenden (3-jährige Ausbildung) erhalten Be- rufsschulunterricht (Haus- und Landwirtschaftliche Schulen Offenburg) und über- betriebliche Ausbildung in der Form einer Landesfachklasse im Blockunterricht am Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof in Gengenbach. Ausgenommen davon sind bisher die berufsschulpflichtigen Auszubildenden aus dem württem- bergischen Landesteil während ihres 1. Ausbildungsjahres: Die „Blöcke“ verbrin- gen diese Auszubildenden am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn und sie erhalten ihren Berufsschulunterricht durch die Justus-von-Liebig-Berufsschule Aalen. Für die Blöcke des 2. und 3. Ausbildungsjahres (Fachstufe I und II) sind auch diese Auszubildenden dem Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof bzw. den Haus- und Landwirtschaftlichen Berufsschulen Offenburg zugeordnet. Alle nicht berufsschulpflichtigen Auszubildenden (2-jährige, verkürzte Ausbil- dung) erhalten ihre überbetriebliche Ausbildung – ebenfalls in Block-Form – am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn. 4. Welche Möglichkeiten sieht sie zukünftig für eine möglichst vollständige Er- stattung der Fahrt- und Unterbringungskosten für die Auszubildenden durch das Land? Zu 4.: Grundlage der Erstattung der Unterbringungskosten (Kost und Logis) für die Aus- zubildenden ist die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendung an Berufsschülerinnen und Berufsschüler“ vom 30. Mai 2017. Demzufolge erhalten berufsschulpflichte Blockschüler und -schülerinnen einen Zuschuss (Auszahlung über die zuständigen Oberschulämter, i. d. R. im Wege der Forderungsabtretung direkt vereinnahmt durch das jeweilige Forstliche Bildungs- zentrum) in einer Höhe, die sich einerseits am Tagessatz des jeweiligen Bildungs- zentrums und andererseits an einem maximalen „Selbstbehalt“ in Höhe der je- weils geltenden Sachbezugswerte gemäß der „Verordnung über die sozialver- sicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeits- entgelt“ orientiert. Dieser „Selbstbehalt“ beträgt bei beiden Bildungszentren aktuell 8,37 Euro pro Tag (1 Tag = 1 Nacht + Vollverpflegung). Aufgrund tarifvertraglicher Regelun- gen (§ 10 TVAöD-Wald vom 4. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung) haben die Auszubildenden einen Rückerstattungsanspruch in Höhe dieses „Selbstbehalts“ gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Ausbildungsbetrieb trägt demnach pro Block-Tag diese Kosten in Höhe von 8,37 Euro und den Auszubildenden werden ihre Verpflegungs- und Unterbrin- gungskosten vollständig erstattet. Die nicht berufsschulpflichtigen Auszubildenden (zweijährige Ausbildung) haben für die Verpflegung einen Selbstbehalt zu tragen (7,90 Euro/Tag), für den beim Ausbildungsbetrieb kein Rückerstattungsanspruch besteht. Ist ForstBW der Aus- bildungsbetrieb, werden die Kosten von ForstBW getragen. Bei den anderen Aus- bildungsbetrieben (Kommunen, Forstunternehmen, Privatwaldbetriebe) ist die Handhabung unterschiedlich. Grundlage der Abrechnung der Fahrtkosten zu Ausbildungsmaßnahmen außer- halb der Ausbildungsstätte ist § 10 TVAöD-Wald vom 4. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung. Die übertarifliche Gewährung von Reisekosten in Form der Erstattung von Fahrtkilometern bedarf einer zusätzlichen Finanzierung sowie des Einverständnisses des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) zur überta- riflichen Regelung. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 5. Wie ist die aktuelle Personalsituation in den Forstrevieren des Landkreises Göppingen sowie in den Forstrevieren des Landkreises Esslingen? 6. Mit welchem Personalbedarf rechnet sie in den Forstrevieren des Landkreises Göppingen sowie in den Forstrevieren des Landkreises Esslingen nach dem Jahr 2024? Zu 5. und 6.: Untere Forstbehörde Landkreis Göppingen: Der Kommunalwald im Landkreis umfasst rund 6.500 ha mit 37 Waldbesitzern und Besitzgrößen von 2 bis 900 ha. Im Kommunalwald werden aktuell in drei Kommunen eigene Partien mit jeweils drei bis vier Forstwirten beschäftigt. Zur optimalen Auslastung werden die Forstwirte zum Teil auch in den Nachbarkom- munen eingesetzt. Keine der Kommunen bildet selbst Forstwirtinnen/Forstwirte aus. Die Waldbewirtschaftung in den anderen Kommunen wird überwiegend durch re- gional tätige Forstunternehmen ausgeführt, die ebenfalls ausgebildete Forstwirte beschäftigen. Darauf wird von den kommunalen Waldbesitzern Wert gelegt. Im Großprivatwald sind ebenfalls etwa 7 bis 9 Forstwirte beschäftigt. Aktuell sind die kommunalen Partien vollständig besetzt. Die Nachbesetzung offener Stellen stellte sich in jüngster Vergangenheit aber als sehr aufwändig dar. Oft haben Kommunen oder Dritte im Rahmen des Wettbewerbs am Arbeitsmarkt von ForstBW Ausgebildete eingestellt. Der mittelfristige Personalbedarf an Forstwirtinnen/Forstwirten lässt sich nicht genau prognostizieren. Zum einen sind die kommunalen Partien aktuell mit jün- gerem Personal ausgestattet, sodass sich erkennbar keine altersbedingten Abgän- ge ergeben. Andererseits zeigt die Erfahrung, dass immer mit Fluktuation aus den unterschiedlichsten Gründen gerechnet werden muss (Forststudium, räumliche oder persönliche Veränderungen, attraktivere Angebote in verwandten Beschäfti- gungsbereichen). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit den Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald das Arbeitsvolumen (Schadholzaufarbeitung, Pflanzungen, Kulturarbeiten und Bestandespflege) im Vergleich zu früher deut- lich anwächst. Dies sind gerade Aufgaben, für deren Erledigung qualifiziertes Personal erforderlich ist. Für die im Landkreis Göppingen in Frage kommenden Arbeitgeber, den Kommu- nen, Großprivatwaldbesitzenden und regionalen Forstunternehmen wird für die folgenden Jahre daher ein kontinuierlicher Personalbedarf bei Forstwirtinnen/ Forstwirten prognostiziert. Der Personalbedarf sollte regional gedeckt werden können, da die jungen Nachwuchskräfte i. d. R. keine größere Mobilität erkennen lassen. Von daher ist die Ausbildungsstelle Bad Boll mit ihrer günstigen räum- lichen Lage sehr gut aufgestellt, den Bedarf in der Region abzudecken. Es gilt auch zu beachten, dass die kommunalen und auch die Großprivatwaldbesitzenden sich nicht in der wirtschaftlichen und organisatorischen Lage sehen, die Forstwirt- ausbildung selbst zu übernehmen. Insofern wäre es vorteilhaft, die Ausbildung durch ForstBW wie bisher aufrecht zu erhalten. Untere Forstbehörde Landkreis Esslingen: Die untere Forstbehörde schätzt, dass in den Kommunen des Landkreises Esslin- gen in den Jahren 2021 bis 2024 ca. 3 Forstwirtstellen zu besetzen sind und zwei Stellen bei in der Region tätigen Unternehmern. Es sind im Landkreis also er- kennbar 5 Stellen aktuell oder in der nahen Zukunft zu besetzen. Ab 2024 ist nach heutigen Erkenntnissen mit weiteren 3 bis 4 Einstellungen in den hiesigen Kom- munen zu rechnen. Die aktuelle Bewerbersituation ist schwierig, die Ausschreibungen bleiben in der Regel mindestens einen Durchlauf ohne sinnvolle Reaktionen. In einer Kommune konnten die Nachbesetzungen erst nach einer Anhebung der Eingruppierung in E6 TVöD erfolgen, was sicherlich auch mit den hohen Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart zusammenhängt. 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 Im Kreis Esslingen bilden zwei Kommunen selbst Forstwirte aus, dies reicht aber definitiv nicht aus, um den regionalen Bedarf zu decken. Eine Weiterführung der Ausbildung in Bad Boll wird von Seiten des Landkreises und der unteren Forst- behörde sehr befürwortet. 7. Ist sie auch der Meinung, dass es ein wichtiges Ziel ist, eine bewährte regional spezifische Forstbewirtschaftung mit dezentralen Ausbildungskapazitäten län- gerfristig in Baden-Württemberg zu erhalten? Zu 7.: Aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist die langfristige Sicherung der dezentralen Ausbildungskapazitäten für Forstwirtinnen und Forstwirte eine entscheidende Grundlage für die qualifizierte Waldbewirt- schaftung, die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels, die Sicherung der Gemeinwohlleistungen des Waldes sowie der Gewinnung von Nachwuchs- kräften. Nachwuchskräfte können leichter gewonnen werden, wenn das bisherige Netz an Ausbildungsstellen erhalten bleibt, denn für diese spielen die Ortsnähe sowie konkurrierende Ausbildungsangebote eine zentrale Rolle. Die in der Anlage beigefügte Karte der forstlichen Ausbildungsstätten in Baden- Württemberg veranschaulicht die herausragende Bedeutung der Ausbildungsstät- ten von ForstBW für eine flächendeckende dezentrale Ausbildung von Forstwir- tinnen und Forstwirten. Von jährlich insgesamt rund 150 begründeten Forstwirtin-/Forstwirt-Ausbil- dungsverhältnissen in Baden-Württemberg entfallen bisher auf ForstBW 100. Den Rest bestreiten vor allem größere waldbesitzende Kommunen, einige private Forstunternehmen, Großprivatwaldbetriebe, Stiftungen und Kirchenwälder. Der Arbeitsmarkt für ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte ist auch aktuell wie schon seit einigen Jahren außerordentlich günstig. Altersbedingte Fluktuation und Fachkräftemangel führen seit zwei Jahren außerdem zu einem verstärkten Ausbil- dungsengagement der Kommunen und privaten Forstbetriebe. Im Verlauf des Jahres 2020 wurden fünf Betriebe neu als Ausbildungsbetriebe anerkannt. Positiv kommt hinzu, dass die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen für Forstwirtinnen und Forstwirte das Angebot um ein Mehrfaches übersteigt. Die Ausbildungsstätten von ForstBW sichern ein einheitliches, qualitativ hoch- wertiges Ausbildungsniveau über alle Themenbereiche der Ausbildung hinweg, auch bedingt durch die Betriebsgröße, betriebliche Vielfalt und die Qualifika- tion des Betriebs- und Ausbildungspersonals. Dies gewährleistet die Wahrung gesetzlicher Standards bei der Waldbewirtschaftung und Erhaltung der Wald- funktionen, gerade auch weil über den Eigenbedarf von ForstBW hinaus ausge- bildet wird und diese Forstwirte bei Forstunternehmen und Gemeinden unter- kommen können. Ein festes Ausbildungsplatzkontingent bei ForstBW mit jährlich 100 Plätzen wie bisher ermöglicht eine bessere Planbarkeit, insbesondere auch für die Ausbil- dungszentren. Dadurch wäre auch ein langfristiges Konzept für die Ausbildungs- stätten (Modernisierung, Erneuerung) darstellbar. Eine feste Quote über den Ei- genbedarf hinaus sichert zudem für die spätere Übernahme Auswahlmöglichkei- ten und auch eine Reserve, da einige Absolventen in andere Berufsfelder wech- seln oder eine weiterführende forstliche Ausbildung (Studium) durchlaufen. Zur Wahrung der Kontinuität der Auszubildenden-Zahlen über den 1. Januar 2020 als Stichtag der Forstneuorganisation hinaus wurde ForstBW die Aufgabe übertra- gen, bis einschließlich Einstellungsjahrgang 2021 weiterhin jährlich 100 neue Aus- zubildende einzustellen. Die Forstwirtausbildung über den eigenen Bedarf hinaus verursacht bei ForstBW Mehrkosten in Höhe von rund 7,5 Mio. EUR pro Einstellungsjahrgang. Diese Kosten werden derzeit befristet bis einschließlich des Einstellungsjahrgangs 2021 vom Land finanziert. 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9520 Die Finanzierung läuft somit bis Sommer 2024, sofern mit dem Haushalt 2022 keine Verlängerung der Finanzierung durch das Land zugesagt wird. Über die Be- reitstellung von zusätzlichen Mitteln wird im Rahmen künftiger Haushaltsaufstel- lungverfahren entschieden. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7",
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