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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9140 16. Wahlperiode 27. 10. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Lärm- und Immissionsschutz im Mannheimer Stadtbezirk Schwetzingerstadt/Oststadt Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. \u0007Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssituation auf der Straße „Secken- heimer Straße“ in der Mannheimer Schwetzingerstadt, insbesondere mit Blick auf die Anwohnerinnen und Anwohner, und steht nach Auffassung der Landes- regierung die dortige Situation im Einklang mit geltenden Lärmschutzbestim- mungen und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Abgasen? 2. \u0007Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssituation auf der Straße „Schwet- zingerstraße“ in der Mannheimer Schwetzingerstadt, insbesondere mit Blick auf die Anwohnerinnen und Anwohner, und steht nach Auffassung der Landesregie- rung die dortige Situation im Einklang mit geltenden Lärmschutzbestimmungen und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Abgasen? 3. \u0007Wie beurteilt die Landesregierung die Lärm- und Immissionsbelastung der Bür- gerinnen und Bürger in der Mannheimer Schwetzingerstadt/Oststadt im Allge- meinen, insbesondere bedingt durch innerörtlichen Verkehr, einschließlich des ÖPNV und mit Hinblick auf die Wilhelm-Varnholt-Allee, die Augustaanlage und die Reichskanzler-Müller-Straße sowie den Bahnverkehr von und zum Mannheimer Hauptbahnhof? 4. \u0007Wäre aus Sicht der Landesregierung eine Reduzierung der zulässigen Höchst- geschwindigkeit auf der Seckenheimer Straße und der Schwetzingerstraße auf 30 km/h geeignet, um die Lärm- bzw. Immissionsbelastung auf diesen beiden Straßen zu reduzieren, unter Darstellung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um eine solche erwirken zu können? 27. 10. 2020 Dr. Weirauch SPD Eingegangen: 27. 10. 2020 / Ausgegeben: 25. 11. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9140 Begründung Die Kleine Anfrage hat zum Zweck herauszufinden, ob die Situation in der Mann- heimer Schwetzingerstadt/Oststadt, insbesondere entlang der Seckenheimer Stra- ße und der Schwetzingerstraße, den gesetzlichen Vorschriften zu Lärmschutz und Immissionsschutz entspricht sowie mögliche Entlastungsmaßnahmen abzuprüfen. Antwort Mit Schreiben vom 19. November 2020 Nr. 4-3851.5-06/549 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. \u0007Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssituation auf der Straße „Secken- heimer Straße“ in der Mannheimer Schwetzingerstadt, insbesondere mit Blick auf die Anwohnerinnen und Anwohner, und steht nach Auffassung der Landes- regierung die dortige Situation im Einklang mit geltenden Lärmschutzbestim- mungen und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Abgasen? Die Landesregierung unterstützt die Entwicklung zu lebendigen und verkehrs- beruhigten Ortsmitten. Dies gilt nicht nur für Innenstädte, sondern auch für Stadt- teile und Teilorte. Die gegebenen verkehrsrechtlichen Regelungen in der Seckenheimer Straße stehen im Einklang mit den §§ 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer Nr. 3 der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO), 45 Absatz 9 StVO in Verbindung mit der Randnummer 13 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 45 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Im Rah- men einer vorangegangenen Lärmaktionsplanung der Stadt Mannheim wurde unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in diesem Verkehrsraum eine Straßenbahn- linie in der Fahrbahn integriert ist, beschlossen, dass auf der gesamten Länge der Seckenheimer Straße eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt. Diese Verkehrs- beschränkung ist verkehrsrechtlich angeordnet und umgesetzt. Generell soll eine entsprechende Bewertung der Verkehrs- und Lärmsituation, die stadtinterne Abstimmung, die Beschlussvorlage und eine mögliche Umsetzung bei Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ausschließlich im Rahmen der Erstellung städtischer Lärmaktionspläne erfolgen. Bei der Aufstellung der kom- menden Fortschreibung des Lärmaktionsplans, die sich im Moment in Bearbeitung befindet, wird die Seckenheimer Straße erneut mit Berücksichtigung finden. In der Seckenheimer Straße ist im Bereich der Pestalozzischule die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ohne zeitliche Begrenzung beschränkt. 2. \u0007Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssituation auf der Straße „Schwet- zingerstraße“ in der Mannheimer Schwetzingerstadt, insbesondere mit Blick auf die Anwohnerinnen und Anwohner, und steht nach Auffassung der Landesregie- rung die dortige Situation im Einklang mit geltenden Lärmschutzbestimmungen und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Abgasen? Auch in der Schwetzingerstraße stehen die verkehrsrechtlichen Regelungen im Einklang mit den §§ 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StVO, 45 Absatz 9 StVO in Verbindung mit den Vorgaben der VwV-StVO zu § 45 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Auch hier wurde im Rahmen einer vorangegangenen Lärmaktionsplanung der Stadt Mannheim unter Berücksichti- gung der Tatsache, dass auch hier eine Straßenbahnlinie im Fahrbahnraum inte- griert ist, beschlossen, dass auf der gesamten Länge der Schwetzingerstraße eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit zwi- schen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr auf 30 km/h gilt. Auch diese Verkehrsbeschränkung ist verkehrsrechtlich angeordnet und umgesetzt. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9140 Es gilt auch hier, dass eine entsprechende Bewertung, die stadtinterne Abstim- mung, die Beschlussvorlage und eine mögliche Umsetzung bei Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ausschließlich im Rahmen der Erstellung städtischer Lärmaktionspläne erfolgen soll. Bei der Aufstellung der kommen- den Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird auch die Schwetzingerstraße mit Berücksichtigung finden. 3. \u0007Wie beurteilt die Landesregierung die Lärm- und Immissionsbelastung der Bür- gerinnen und Bürger in der Mannheimer Schwetzingerstadt/Oststadt im Allge- meinen, insbesondere bedingt durch innerörtlichen Verkehr, einschließlich des ÖPNV und mit Hinblick auf die Wilhelm-Varnholt-Allee, die Augustaanlage und die Reichskanzler-Müller-Straße sowie den Bahnverkehr von und zum Mann- heimer Hauptbahnhof? Bezüglich der angesprochenen Auswirkungen auf die die Schwetzingerstadt umrandenden Straßen (Reichskanzler-Müller-Straße, Augustaanlage usw.) und auf den Straßenbahnverkehr vom und zum Hauptbahnhof kann die Aussage ge- troffen werden, dass zum einen genau diese Straßen dafür konzipiert sind, den Durchgangsverkehr aus den sich durch das gesamte Wohnviertel ziehenden Stra- ßen Seckenheimer Straße und Schwetzingerstraße herauszuhalten. Zum anderen werden von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mannheim auch keine größeren Beeinträchtigungen für den Straßenbahnverkehr gesehen, da hier bereits heute die Bahnen kaum und auf keinen Fall durchgehend mit 50 km/h fahren können. 4. \u0007Wäre aus Sicht der Landesregierung eine Reduzierung der zulässigen Höchst- geschwindigkeit auf der Seckenheimer Straße und der Schwetzingerstraße auf 30 km/h geeignet, um die Lärm- bzw. Immissionsbelastung auf diesen beiden Straßen zu reduzieren, unter Darstellung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um eine solche erwirken zu können? Grundsätzlich ist die Anordnung von Tempo 30 geeignet, die Lärmbelastung und die Unfallgefahr erheblich zu senken. Auf die Luftbelastung hat die Maßnahme dann eine positive Auswirkung, wenn sie die Stetigkeit des Verkehrs erhöht oder die Zahl der dort fahrenden Kfz vermindert. Die Geeignetheit einer möglichen Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ohne zeitliche Be- grenzung auf diesen beiden Straßen wird, wie oben bereits erwähnt, im Rahmen der kommenden Fortschreibung des städtischen Lärmaktionsplans geprüft. Hermann Minister für Verkehr 3",
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