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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 16. Wahlperiode 24. 07. 2020 Kleine Anfrage der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft im Landkreis Esslingen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebe, die ökologische Landwirtschaft betreiben, gibt es aktuell im Landkreis Esslingen unter Angabe, auf welcher Gemarkung sie liegen und wie die landesweite aktuelle Entwicklung ist (getrennt nach Haupt- und Neben- erwerbsbetrieben sowie Betriebsgrößenklassen)? 2. Wie hat sich im Landkreis Esslingen die Zahl der ökologischen Anbaubetriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt unter Angabe, wie die landesweite Ent- wicklung ist (getrennt nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben sowie Be- triebsgrößenklassen)? 3. Wie hat sich im Landkreis Esslingen die Anbaufläche, auf denen ökologische Lebensmittel erzeugt werden, in den letzten zehn Jahren entwickelt unter An- gabe, wie die landesweite Entwicklung ist (getrennt nach Anteil Acker, Grün- land sowie Sonderkulturen)? 4. Welchen Trend verzeichnet die ökologische Landwirtschaft in Baden-Würt- temberg unter Angabe, wie sie die zukünftigen Chancen dieser Bewirtschaf- tungsweise einschätzt? 5. Wie fördert die Landesregierung die ökologische Landwirtschaft unter Darle- gung, wie sich die Fördersummen seit 2011 im Land und im Landkreis Esslin- gen entwickelt haben? 6. Wie fördert die Landesregierung die regionale Landwirtschaft unter Darlegung, wie sich die Fördersummen seit 2011 im Land und im Landkreis Esslingen ent- wickelt wie haben? 7. Kennt sie Auswirkungen auf die ökologische Landwirtschaft durch die Corona- Krise? Eingegangen: 24. 07. 2020 / Ausgegeben: 31. 08. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 8. Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen sind von landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Esslingen gestellt worden unter Angabe, wie viele Mittel bewil- ligt wurden (getrennt nach konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sowie anteilig an der Gesamtbetriebszahl)? 9. Welche Bedeutung hat der Öko-Landbau für die Artenvielfalt unter Darle- gung, was er dabei konkret leistet? 10. Welche zusätzlichen Maßnahmen sollen insbesondere im Kreis Esslingen er- griffen werden, um das Biodiversitätsstärkungsgesetz umzusetzen? 24. 07. 2020 Lindlohr GRÜNE Begründung Obwohl der Landkreis Esslingen zu einem Verdichtungsraum zählt, hat die Land- wirtschaft hier eine große Bedeutung bei der Versorgung der Menschen mit öko- logischen und regionalen Lebensmitteln. Der ökologische Landbau schützt durch seine nachhaltige Bewirtschaftungsweise unsere natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Artenvielfalt. Die Landesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 etwa 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Baden-Württemberg nach den Regeln des ökologi- schen Landbaus bewirtschaftet werden sollen. Der Markt für Bio-Lebensmittel und die Nachfrage der baden-württembergischen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Bioprodukten wächst beständig. Baden- Württemberg hat durch seine kleineren landwirtschaftlichen Strukturen mit leis- tungsfähigen bäuerlichen Familienbetrieben ein besonderes Potenzial beim Aus- bau der Öko-Landwirtschaft. Auch in der Corona-Krise zeigt sich der Bio-Markt stabil: Es kam zu einem An- stieg der Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln. Die vorliegende Kleine Anfrage fragt nach der Entwicklung des ökologischen und regionalen Landbaus im Landkreis Esslingen auch mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 Antwort Mit Schreiben vom 18. August 2020 Nr. Z(210)-0141.5/570F beantwortet das Mi- nisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Betriebe, die ökologische Landwirtschaft betreiben, gibt es aktuell im Landkreis Esslingen unter Angabe, auf welcher Gemarkung sie liegen und wie die landesweite aktuelle Entwicklung ist (getrennt nach Haupt- und Neben- erwerbsbetrieben sowie Betriebsgrößenklassen)? 2. Wie hat sich im Landkreis Esslingen die Zahl der ökologischen Anbaubetriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt unter Angabe, wie die landesweite Ent- wicklung ist (getrennt nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben sowie Be- triebsgrößenklassen)? Zu 1. und 2.: Die zuständige Behörde für die Öko-Kontrolle in Baden-Württemberg beim Re- gierungspräsidium Karlsruhe (RP K) erfasst die Daten aller zugelassenen Öko- betriebe in Baden-Württemberg. Aktuell (8/2020) sind in der Öko-Kontrollstatis- tik für den Kreis Esslingen 148 Erzeugerbetriebe, davon 72 Streuobsterzeuger und 76 landwirtschaftliche Erzeuger erfasst. Seit dem Jahr 2011 stieg die Zahl der Öko- Erzeugerbetriebe im Kreis Esslingen von 78 auf 140 im Jahr 2019 stetig an. Tabelle 1: Öko-Erzeugerbetriebe im Landkreis Esslingen nach Jahren Kreis Esslingen landwirtschaftliche Streuobst- Erzeugung Jahr Anbau (ohne Streuobst) gesamt 2011 32 46 78 2012 35 47 82 2013 38 52 90 2014 38 52 90 2015 42 53 95 2016 52 53 105 2017 52 61 113 2018 68 64 132 2019 67 73 140 Quelle: RP K Öko-Kontrollstatistik In der folgenden Tabelle sind die Anzahl der reinen Streuobstbetriebe und die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg mit ökologischer Erzeugung in den Jahren von 2011 bis 2019 aus der Öko-Kontrollstatistik des RP K zusam- mengestellt. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 Tabelle 2: Öko-Erzeugerbetriebe und ökologisch bewirtschaftete Fläche in Baden- Württemberg von 2011 bis 2019 Baden-Württemberg landwirtschaftliche ökologisch bewirt- reine Streuobst- Betriebe Jahr Betriebe schaftete Fläche betriebe gesamt (ohne Streuobst) (in ha) 2011 3.430 3.079 6.509 112.567 2012 3.578 3.202 6.780 116.983 2013 3.626 3.289 6.915 121.454 2014 3.603 3.316 6.919 124.534 2015 3.680 3.450 7.130 130.436 2016 3.838 3.781 7.619 151.111 2017 4.579 4.070 8.649 165.640 2018 4.985 4.305 9.290 174.464 2019 5.829 4.542 10.371 186.905 Quelle: RP K Öko-Kontrollstatistik Für eine detaillierte Auswertung nach Flächen und Gemarkungen werden die Da- ten des Antragsverfahrens zum Gemeinsamen Antrag (GA) im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) herangezogen. Nicht alle Betriebe im Öko-Kontrollverfahren stellen einen Antrag in FAKT. Im Landkreis Esslingen wurden im Antragsjahr 2019 52 landwirtschaftliche Be- triebe im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT mit der Teilmaßnahme D2 – Ökologischer Landbau gefördert. 75 % der Betriebe im Landkreis Esslingen werden im Nebenerwerb bewirtschaftet mit durchschnittlich halb so viel Fläche wie die Haupterwerbsbetriebe. Tabelle 3: Anzahl der Betriebe im Landkreis Esslingen, welche die FAKT Teil- maßnahme D2 – Ökologischer Landbau beantragt haben, nach Größen- klassen Landkreis Esslingen > 5 ha > 10 ha > 20 ha über bis 5 ha bis 10 ha bis 20 ha bis 50 ha 50 ha Summe MEKA III 2014 4 4 6 10 13 37 FAKT 2015 6 4 8 11 13 42 2016 5 4 8 11 14 42 2017 6 5 9 10 15 45 davon Haupterwerb* 1 0 2 5 6 14 2018 6 6 10 13 15 50 davon Haupterwerb* 1 0 2 5 6 14 2019 7 6 10 15 14 52 davon Haupterwerb* 2 0 2 5 6 15 * Diese Angabe ist nur von Einzelunternehmen ab dem GA 2017 erforderlich. Eine GbR oder an- dere Gesellschaftsformen sind daher unter „davon Haupterwerb“ nicht berücksichtigt. Quelle: MLR (Gemeinsamer Antrag) Die Auswertungen nach Betriebsgrößen für ökologische Erzeugerbetriebe im Kreis Esslingen liegen für die Jahre 2011 bis 2013 nicht vor. Bezüglich der landesweiten Entwicklung wird auf Tabelle 5 unter Ziffer 5 verwie- sen. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 3. Wie hat sich im Landkreis Esslingen die Anbaufläche, auf denen ökologische Lebensmittel erzeugt werden, in den letzten zehn Jahren entwickelt unter An- gabe, wie die landesweite Entwicklung ist (getrennt nach Anteil Acker, Grün- land sowie Sonderkulturen)? Zu 3.: Die Anbauflächen im ökologischen Landbau nach FAKT D2 – Ökologischer Landbau sind bei allen Produktionszweigen seit 2014 stetig gestiegen (siehe Ta- belle 4). Für die Flächenentwicklung vor 2014 wird auf die Landtagsdrucksache Nr. 15/6089 vom 28. November 2014 verwiesen. Der Weinbau im Landkreis Esslingen findet in Hang- und Steillagen statt. In den meist terrassierten Steillagen sind die Möglichkeiten der mechanischen Unkraut- bekämpfung, wie sie im ökologischen Weinbau erforderlich sind, stark einge- schränkt (begrenzte Mechanisierbarkeit, erhöhtes Erosionsrisiko). Beim klein- strukturierten Weinbau im Kreis ist der Absatz überwiegend genossenschaftlich organisiert. Dies begünstigt eher den konventionellen Weinanbau. Tabelle 4: Anbauflächen des ökologischen Landbaus (D2 im FAKT) in ha; LK Esslingen im Vergleich zur landesweiten Entwicklung 2014 bis 2019 Vergleich Landkreis Esslingen/Land Baden-Württemberg (D2 im FAKT, Fläche in ha) LK/Land Antragsjahr Ackerland Grünland Gartenbau LK Esslingen 2014 (MEKA III) 514 770 48 Land BW 2014 (MEKA III) 36.998 62.022 1.417 LK Esslingen 2015 535 704 49 Land BW 2015 38.142 59.195 1.501 LK Esslingen 2016 538 726 53 Land BW 2016 41.848 65.221 1.567 LK Esslingen 2017 550 728 55 Land BW 2017 48.272 72.283 1.728 LK Esslingen 2018 606 787 55 Land BW 2018 53.770 76.811 1.753 LK Esslingen 2019 597 805 69 Land BW 2019 57.832 79.459 1.761 Quelle: MLR (Gemeinsamer Antrag) 4. Welchen Trend verzeichnet die ökologische Landwirtschaft in Baden-Württem- berg unter Angabe, wie sie die zukünftigen Chancen dieser Bewirtschaftungs- weise einschätzt? Zu 4.: Der Trend der Entwicklung von ökologisch bewirtschafteter Fläche und der An- zahl an Ökobetrieben ist in der Antwort zu den Ziffern 1 und 2 beschrieben. Stand Ende 2019 gab es in Baden-Württemberg über 12.800 Unternehmen der Erzeu- gung, Verarbeitung und Vermarktung im Verfahren der Ökokontrolle. Der positi- ve Trend der Erzeugung wird in der Wertschöpfungskette in der Verarbeitung und Vermarktung aufgenommen. 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 Insgesamt werden in Baden-Württemberg vielversprechende Potenziale für die regionale und die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft gesehen. Immer mehr Menschen möchten wissen, wie und wo ihre Lebensmittel produziert wer- den. Gleichzeitig gibt es globale Herausforderungen, wie den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt, welche die Kaufentscheidungen ebenfalls immer stärker beeinflussen. Die Landesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Baden-Württemberg nach den Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Dabei soll der Zu- wachs nachfrageorientiert realisiert werden. Diese Chancen möchte die Landes- regierung so ausgeschöpft wissen, dass dies den Unternehmen, den Verbrauche- rinnen und Verbrauchern im Land und auch der Umwelt zugutekommt. Der aktuell weiterentwickelte Aktionsplan „Bio aus Baden-Württemberg nimmt die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick und bündelt eine Vielzahl an Maß- nahmen, Aktionen und Projekten mit dem Ziel, den Ökolandbau im Land voran- zubringen. Der Aktionsplan umfasst die folgenden Handlungsfelder (www.bio-aus-bw.de) • Erzeugen & Verarbeiten • Bildung, Beratung, Forschung & Fachinformationen • Vermarkten & Anbieten • Öko-Kontrolle & Recht • Informieren, Nachfragen & Genießen • Übergreifendes Handlungsfeld: Rahmenbedingungen und Projekte für mehr Öko- Landbau, Öko-Lebensmittelwirtschaft und Nachfrage nach Öko-Produkten 5. Wie fördert die Landesregierung die ökologische Landwirtschaft unter Darle- gung, wie sich die Fördersummen seit 2011 im Land und im Landkreis Esslin- gen entwickelt haben? Zu 5.: Insgesamt betrachtet setzen die Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg auf sehr unterschiedlichen Ebenen an, mit dem Ziel, die Entwicklung des ökologischen Landbaus im Land zu unterstützen und das Angebot an regional erzeugten und vermarkteten Bioprodukten zu erhöhen. Die ökologische Landwirtschaft hat insbesondere folgende Förderungen erhalten: Flächenförderung über FAKT und bis 2014 MEKA: Im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) des Gemeinsamen Antrags (GA) sind sowohl die Anzahl der Antragsteller als auch der Förderbetrag der ökologisch wirtschaftenden Betriebe im Landkreis Esslingen von 2014 bis 2019 stetig gestiegen. Der landesweite Anstieg spiegelt sich auch im Landkreis Esslingen wieder. 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 Tabelle 5: Entwicklung der Teilmaßnahme Ökolandbau (D2) im FAKT 2014 bis 2019 Land Baden-Württemberg LK Esslingen Anzahl der Betrag Anzahl der Betrag Antragsjahr Antragsteller in EUR Antragsteller in EUR MEKA 2014 2.794 22.624.159 36 305.950 III 2015 2.840 27.290.200 39 366.733 2016 3.097 30.754.898 42 383.502 FAKT 2017 3.415 35.455.941 42 381.952 2018 3.671 38.075.354 48 417.688 2019 3.850 39.062.365 51 454.234 Quelle: MLR (Gemeinsamer Antrag) Förderung nach der VwV Stärkung Ökologischer Landbau Die Verwaltungsvorschrift zur Stärkung des Ökologischen Landbaus ermöglicht es, sehr kleine ökologisch wirtschaftende Flächenbewirtschafter sowie ökologisch wirtschaftende Imkerinnen und Imker zu fördern, die keinen Förderantrag im Rahmen des Gemeinsamen Antragverfahrens in FAKT stellen. Landesweit wurden im Durchschnitt rund 410.000 Euro pro Jahr an rund 2.500 An- tragsteller bei jährlich schwankenden Zahlen ausgezahlt. Für den Kreis Esslingen liegen keine Einzeldaten vor. Investive Förderung über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und die Maßnahme zur Diversifizierung Ende 2019 wirtschafteten 11,5 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Ba- den-Württemberg nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. In der Förderperiode 2007 bis 2013 lag der Anteil des Fördervolumens für ökolo- gisch wirtschaftende Betriebe landesweit im AFP mit 21,7 Mio. Euro und in der Diversifizierung mit 2,6 Mio. Euro bei jeweils rund 9 Prozent. In der noch laufen- den Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt der Anteil des Fördervolumens für öko- logisch wirtschaftende Betriebe landesweit im AFP mit 36 Mio. Euro von insge- samt 173 Mio. Euro rund 21 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhielten ökologisch wirtschaftende Betriebe landesweit in der Maßnahme Diversifizierung mit 3,8 Mio. Euro von insgesamt 27 Mio. Euro rund 14 Prozent der Fördermittel. Rund 36 Prozent (rd. 0,9 Mio. Euro) der in der laufenden Förderperiode im Land- kreis Esslingen bewilligten Mittel für AFP-Vorhaben fließen in Öko-Betriebe, da- zu kommt ein kleineres Diversifizierungs-Vorhaben eines Öko-Betriebs. Investive Förderung über die Maßnahme Marktstrukturverbesserung Im Rahmen der Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungs- struktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung) erhalten Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, die überwiegend ökologisch erzeugte Qualitätsprodukte erfassen und vermarkten, zu ihren Investitionen aktu- ell einen um 10 Prozent auf 30 Prozent erhöhten Fördersatz. In der Förderperiode 2007 bis 2013 lag der Anteil des Fördervolumens für die entsprechenden Unter- nehmen bei rund 7 Prozent (= rund 5,5 Mio. Euro). In der laufenden Förderpe- riode 2014 bis 2020 beträgt der Anteil des Fördervolumens für Unternehmen, die 7",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 aufgrund der überwiegenden Erfassung und Vermarktung von ökologisch erzeug- ten Qualitätsprodukten einen erhöhten Fördersatz erhalten, rund 18 Prozent (ent- spricht knapp 15 Mio. Euro). Davon floss in den Landkreis Esslingen in der lau- fenden Förderperiode rund eine Mio. Euro. Bildung und Beratung Bildung und Beratung kommen für die Betriebsentwicklung eine Schlüsselrolle zu. Fort- und Weiterbildungs- sowie Beratungsangebote, die speziell auch die ökologische Wirtschaftsweise beinhalten, stehen landesweit allen landwirtschaft- lichen Unternehmen und damit auch den Unternehmen des Landkreises Esslingen zur Verfügung. So wird der Ökolandbau in allen landwirtschaftlichen Fachschu- len lehrplanmäßig unterrichtet. Am landwirtschaftlichen Bildungszentrum auf der Hochburg in Emmendingen gibt es eine eigene Fachschulklasse für die Ausbil- dung zum/zur Wirtschafter/-in für Landwirtschaft, Fachgebiet ökologischer Land- bau. Die Förderung der Beratung für landwirtschaftliche Unternehmen umfasst des Weiteren speziell auf den Ökolandbau ausgerichtete Beratungsmodule, die von nicht staatlichen Beratungsorganisationen durchgeführt werden. Auch Wis- senstransfer- und Informationsveranstaltungen zum ökologischen Landbau für be- reits praktizierende Öko-Landwirtinnen und -Landwirte und für Umstellungs- interessierte werden bezuschusst. 6. Wie fördert die Landesregierung die regionale Landwirtschaft unter Darle- gung, wie sich die Fördersummen seit 2011 im Land und im Landkreis Esslin- gen entwickelt haben? Zu 6.: Das Kernstück zur Förderung der regionalen Landwirtschaft bildet der Maßnah- men- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III). Im MEPL III sind 13 Förderprogramme zusammengefasst, mit denen das Land die Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft stärkt, den Erhalt der Kul- turlandschaft unterstützt, die Themen Tierwohl, Ökolandbau, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz vorantreibt und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländli- chen Raum sowie zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe beiträgt. Insge- samt stehen dafür in Baden-Württemberg von 2014 bis 2020 Fördermittel im Um- fang von rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) der EU (709,6 Mio. Euro) dem Land Baden-Württemberg und dem Bund bereitgestellt werden. Detaillierte Informationen zum MEPL III sind im Internet unter folgendem Link verfügbar: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Start- seite/Agrarpolitik/MEPL+III In den Jahren vor 2014 hat das Land die Umsetzung des Maßnahmen- und Ent- wicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2007 bis 2013 (MEPL II) gefördert. Für die darin enthaltenen 15 Förderprogramme standen rund 1,95 Milli- arden Euro an Fördermitteln bereit, davon rund ein Drittel aus dem ELER. Detaillierte Informationen einschließlich der Ex-Post-Bewertung zum MEPL II sind im Internet unter folgendem Link verfügbar: https://foerderung.landwirt- schaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/MEPL_2 Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Programme zur Förderung der Landwirtschaft. Beispielhaft sind die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO), die verschiedenen Verfahren der Flurbereinigung und mehrere Pro- gramme zur Förderung des Weinbaus (z. B. Pheromon-Weinbau) zu nennen. Im Förderwegweiser des MLR sind die landwirtschaftlichen Förderprogramme beschrieben (siehe https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/ Foerderwegweiser). 8",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 Die Fördersummen der flächenbezogenen Ausgleichsleistungen und der Zuschüsse der investiven Förderprogramme (Agrarinvestitionsförderprogramm, Diversifizie- rung, Marktstrukturförderung, Landschaftspflege), die über das Land (einschl. Kofinanzierung der EU und des Bundes) finanziert werden, schwanken von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2011 wurden landesweit für flächenbezogene Ausgleichsleistun- gen (ohne Direktzahlungen) 169.275.000 Euro und für investive Förderprogram- me 54.814.000 Euro ausgezahlt. Auf den Landkreis Esslingen entfielen im selben Jahr 1.931.000 Euro für flächenbezogene Maßnahmen und 889.000 Euro Zu- schüsse für investive Maßnahmen. Im Jahr 2018 lagen die Auszahlung für flä- chenbezogene Maßnahmen landesweit bei 156.996.000 Euro, im Landkreis Ess- lingen bei 2.412.000 Euro und die Zuschüsse für investive Maßnahmen landes- weit bei 48.190.000 Euro mit 1.971.000 Euro für den Landkreis Esslingen. Investive Förderung über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und die Maßnahme zur Diversifizierung Die regionale, ökologisch und konventionell wirtschaftende Landwirtschaft im Kreis Esslingen wird in der aktuellen Förderperiode über das AFP mit insgesamt 21 Fördervorhaben und einem Fördervolumen von rund 2,5 Mio. Euro gefördert. Im Bereich der Diversifizierung werden in diesem Zeitraum elf Vorhaben mit ins- gesamt rund 0,7 Mio. Euro bezuschusst. Investive Förderung über die Maßnahme Marktstrukturverbesserung Im Bereich der Marktstrukturverbesserung erhalten auch Unternehmen der Ver- arbeitung und Vermarktung, die überwiegend regional erzeugte Qualitätsprodukte (QZ-BW, g. g. A., g. t. S. und g. U.) erfassen und verarbeiten, einen auf 30 Prozent erhöhten Fördersatz. In der Förderperiode 2007 bis 2013 lag der Anteil des Fördervolumens für die entsprechenden Unternehmen bei rund 6 Prozent (entspricht rund 4,5 Mio. Euro). In der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 wurden die Unternehmen, die auf- grund der überwiegenden Erfassung und Vermarktung von regional erzeugten Qualitätsprodukten einen erhöhten Fördersatz erhielten, mit rund 12 Mio. Euro unterstützt, was einem Anteil von rund 14,5 Prozent entspricht. Auch hiervon floss, wie bei den unter Ziffer 5 aufgeführten überwiegend ökologisch erzeugten Qualitätsprodukten, in der laufenden Förderperiode in den Landkreis Esslingen knapp eine Million Euro. Darüber hinaus wurde in der laufenden Förderperiode neben den Unternehmen, die in Verbindung mit ökologisch oder regional erzeugten Qualitätsprodukten eine investive Marktstrukturförderung erhielten, ein weiteres Unternehmen der Verar- beitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Landkreis Esslin- gen aus Mitteln der Marktstrukturverbesserung gefördert. Naturschutzmaßnahmen als regionale Einkommensquellen Naturschutzmaßnahmen werden über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ge- fördert. Davon profitieren überwiegend landwirtschaftliche Betriebe, die sich als Partnerinnen und Partner im Naturschutz sowohl über den Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) als auch über Dienstleistungen im Arten- und Biotopschutz (LPR Teil B) neue regionale Einkommensquellen erschließen können. Sowohl die Anzahl der Maßnahmen als auch die Fördersummen sind im Land- kreis Esslingen seit 2011 deutlich angestiegen. So gab es im Jahr 2011 70 Verträge im Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) mit 388 ha Förderfläche und einer Vertrags- fördersumme von 156.240 Euro. Im Jahr 2019 gab es bereits 105 Verträge mit 720 ha Förderfläche und einer Vertragssumme von 451.957 Euro. Für Dienst- leistungen im Arten- und Biotopschutz (LPR Teil B) im Landkreis Esslingen gab es im Antragsjahr 2011 92 Vorgänge. Für bewilligte Vorhaben wurden insgesamt 183.111 Euro ausgezahlt. Bis zum Jahr 2019 verdoppelte sich die Anzahl an Vor- gängen auf 203. Die Auszahlungssumme der bewilligten Vorhaben stieg mit einer deutlichen Erhöhung im Jahr 2018 auf 915.510 Euro im Jahr 2019 an. 9",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“ Darüber hinaus startete im August 2017 die Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“. Mit dem Biozeichen Baden-Württemberg, dem Qualitätszeichen Ba- den-Württemberg sowie den geschützten geografischen Angaben als zentrale Ele- mente der Kampagne sollen die Vorzüge der heimischen Produkte und der damit verbundene Mehrwert noch stärker kommuniziert werden. Eine wesentliche Grundlage für die Vielfalt und Vitalität unserer Regionen im ländlichen Raum sowie für die Attraktivität unserer Landschaften ist eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der baden- württembergischen Land- und Ernährungswirtschaft ist daher ein Schwerpunkt unserer Politik für den ländlichen Raum und den Wirtschaftsstandort Baden- Württemberg. 7. Kennt sie Auswirkungen auf die ökologische Landwirtschaft durch die Corona- Krise? Zu 7.: Ob und wie landwirtschaftliche Betriebe durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden, hängt insbesondere davon ab, wie der Einzelbetrieb mit seinen wirt- schaftlichen Aktivitäten von den Beschränkungen betroffen war, bspw. über tou- ristische und gastronomische Angebote, dem Einsatz von Saison-Arbeitskräften oder Vermarktungsaktivitäten. Gesicherte Wirkungen, die auf die ökologische oder konventionelle Wirtschaftsweise zurückzuführen sind, liegen nicht vor. Angebote wie in der Fort- und Weiterbildung können unter Corona-Bedingungen nur im Rahmen der allgemein zugelassenen Möglichkeiten stattfinden. So konnte zum Beispiel am Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau Baden-Württemberg (KÖLBW) der Präsenzunterricht in der Fachschulklasse Ökologischer Landbau nach der Corona-Pause nur in kleineren Gruppen unter Beachtung der gebotenen Abstands- und Hygieneregelungen wieder stattfinden. Wissenstransfer- und Informationsveranstaltungen zum ökologischen Landbau, die sich sowohl an bereits praktizierende Öko-Landwirtinnen und -Landwirte wen- den als auch an Umstellungsinteressierte, mussten in der Corona-Krise verscho- ben oder abgesagt werden, wenn sie nicht online durchgeführt werden konnten. Der Wissensvermittlung über digitale Medien kommt somit heute eine größere Rolle zu als vor der Corona-Krise. Die Imagekampagne „Wir versorgen unser Land“ startete am 22. April 2020 und ist unter anderem aus der Intention entstanden, dass zu Beginn der Corona-Pande- mie viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Versorgungssicher- heit im Land sehr beunruhigt waren. Dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz war es daher ein wichtiges Anliegen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermitteln, welche Rolle die regionale Lebensmittelproduk- tion durch unsere Landwirtinnen und Landwirte, unser heimisches Ernährungs- handwerk, den Lebensmitteleinzelhandel, die Genossenschaften und unsere vielen mittelständischen Betriebe der baden-württembergischen Ernährungswirtschaft seit jeher spielt und zukünftig weiterhin spielen muss. Mittels der Imagekam- pagne sollen exemplarisch die Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden, die die Verbraucherinnen und Verbraucher tagtäglich mit Lebensmitteln versorgen und für unsere vielfältige und leistungsfähige Land- und Ernährungswirtschaft stehen. 10",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 8. Wie viele Anträge auf Corona-Hilfen sind von landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Esslingen gestellt worden unter Angabe, wie viele Mittel bewilligt wurden (getrennt nach konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sowie anteilig an der Gesamtbetriebszahl)? Zu 8.: Mit der Soforthilfe konnten bislang rund 242.000 Unternehmen und Soloselbst- ständige in Baden-Württemberg mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliar- den Euro bei der Sicherung ihrer Existenz und der Überbrückung Corona-bedingter akuter Liquiditätsengpässe unterstützt werden. Anträge konnten vom 25. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Die Branchenzugehörigkeit der Unternehmen wurde auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige im Antragsformular abgefragt. Eine Zuordnung der Unter- nehmen auf anderer Ebene – beispielsweise nach konventioneller und ökologi- scher Landwirtschaft – kann daher nicht vorgenommen werden. Im Bereich „Landwirtschaft“ wurde zum Stand 6. August 2020 von rund 30 der insgesamt ca. 610 landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Landkreis Esslin- gen eine Soforthilfe beantragt und ein Volumen von rund 370.000 Euro bewilligt. 9. Welche Bedeutung hat der Öko-Landbau für die Artenvielfalt unter Darlegung, was er dabei konkret leistet? Zu 9.: Die Art und Weise der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nimmt einen we- sentlichen Einfluss auf die biologische Vielfalt der Agrarlandschaften. Die Erhal- tung und Förderung der biologischen Vielfalt sind wichtige Ziele ökologischer Produktion (vgl. Art. 3 a] ii] EU‐Öko‐Verordnung [Verordnung [EG] Nr. 834/ 2007 des Rates vom 28. Juni 2007]). Der ökologische Landbau als nachhaltiger Systemansatz trägt somit durch seine Produktionsvorschriften zum Erhalt der bio- logischen Vielfalt bei. In der Umsetzung leistet die ökologische Wirtschaftsweise durch verschiedene Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Produktion, wie z. B. den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, den Verzicht auf mineralische Stick- stoffdünger und die Gestaltung vielfältiger Fruchtfolgen mit hohem Legumino- senanteil, positive Beiträge zur Erhaltung der Biodiversität in Agrarlandschaften. Durch diese Produktionsmaßnahmen bieten biologisch bewirtschaftete Flächen Lebensräume auch für gefährdete Arten. Zudem gehören im Öko-Landbau Struk- turelemente, wie Hecken, Wegraine und Biodiversitätsflächen zum Bewirtschaf- tungskonzept, weswegen diese häufiger integriert werden. Bioland hat beispiels- weise den Erhalt von Strukturelementen, die wichtig für viele Arten in der Feld- flur sind, explizit in seine Richtlinien aufgenommen. Verschiedene Studien belegen einen höheren Anteil an naturnahen Flächen auf Biobetrieben (Forschungsinstitut für biologischen Landbau [FiBL], 2009; Thünen Report Nr. 65, 2019). Im Thünen Report Nr. 65 „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“ (https://www.thuenen.de/media/publika- tionen/thuenen-report/Thuenen_Report_65.pdf) vom Januar 2019 sind zahlreiche Studien der letzten 30 Jahre, die einen Vergleich von Leistungen des ökologi- schen und des konventionellen Landbaus ermöglichen, eingeflossen. Die positive Wirkung des ökologischen Landbaus auf die Biodiversität belegen danach eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien. Ackerwildkräuter sind bedeutende Glieder zwischen Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna, deren Bestände durch den ökologischen Landbau erhalten wer- den. Von den in Deutschland vorkommenden Arten gilt ein Drittel als gefährdet. Der Rückgang der Ackerwildkräuter hat erhebliche Auswirkungen auf die Bio- diversität der Agrarlandschaft, da diese die Nahrungsgrundlage für Feldvögel und Insekten, wie beispielsweise die 560 Wildbienenarten in Deutschland, von denen 41 Prozent als bestandsgefährdet eingestuft werden, darstellt. Auch die Auswer- tung der weiteren untersuchten Artengruppen verdeutlicht die positiven Effekte 11",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 der ökologischen Bewirtschaftung auf die Artenvielfalt. So lagen auch die Arten- zahlen der vorkommenden Feldvögel (35 Prozent) und der blütenbesuchenden In- sekten (23 Prozent) höher. Zudem wurde bei der ökologischen Bewirtschaftung eine höhere Abundanz innerhalb der untersuchten Arten festgestellt, bei den Feld- vögeln lagen die Werte um 24 Prozent und bei den blütensuchenden Insekten um 26 Prozent höher (Thünen Report Nr. 65, 2019). Dabei muss allerdings beachtet werden, dass diese Aussage für die Grundtendenz der ökologisch wirtschaftenden Betriebe insgesamt gilt, aber nicht für jeden Ein- zelbetrieb oder jeden Betriebszweig. So ist zum Beispiel im Gemüseanbau oder bei intensiver Schnittnutzung im Grünland von vier bis fünf Schnitten kein bzw. kaum ein Unterschied in der Bestandszusammensetzung zwischen öko und kon- ventionell zu erwarten. Der ökologische Landbau ist damit als ein Baustein zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu werten, um den Trend der abnehmenden Biodiversität in der Agrar- landschaft zu stoppen. Die Europäische Union hat den Ausbau des ökologischen Landbaus in ihrer Biodiversitätsstrategie 2030 daher ausdrücklich als Ziel zur Er- haltung der biologischen Vielfalt formuliert. 10. Welche zusätzlichen Maßnahmen sollen insbesondere im Kreis Esslingen er- griffen werden, um das Biodiversitätsstärkungsgesetz umzusetzen? Zu 10.: Ein Baustein zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 23. Juli 2020 ist das be- reits 2017 initiierte „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“. Nach einer ersten Zwischenbilanz der Jahre 2018/2019 wurden die Handlungs- schwerpunkte für die Fortführung des Sonderprogramms in den Jahren 2020/2021 weiterentwickelt und geschärft. Von zentraler Bedeutung in den sieben Hand- lungsschwerpunkten ist danach der landesweite Biotopverbund. Möglichst alle Maßnahmen und Projekte des Sonderprogramms sollen den Biotopverbund stär- ken und auf der Fläche unterstützen. Dies entspricht auch dem Ziel des Biodiver- sitätsstärkungsgesetzes, den Biotopverbund auf 15 Prozent Offenland der Landes- fläche bis 2030 auszubauen. Darüber hinaus wurden folgende konkrete Handlungsschwerpunkte festgelegt, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Biodiversitätsstärkungs- gesetzes leisten: • Biodiversität durch Biotopverbund • Biodiversität für gebietsheimische Arten • Biodiversität in Agrarlandschaften • Biodiversität in Schutzgebieten • Biodiversität durch Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmit- teln Neben der Durchführung konkreter (Modell-)Vorhaben in diesen Handlungsfel- dern erhalten die Regierungspräsidien Baden-Württembergs Finanzmittel aus dem Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, um gezielt biodiversitätsfördernde Maßnahmen in den Gemeinden und Landkreisen voranzu- bringen. Im Regierungsbezirk Stuttgart ist daher auch der Kreis Esslingen Teil der Umsetzungskulisse. Maßnahmen sind unter anderen: • Ausweitung und Modifizierung der Förderung von Altgrasstreifen und -inseln: Durch die gezielte Bereitstellung von Finanzmitteln aus der Landschaftspflege soll das Stehenlassen von Altgrasstreifen und Altgrasinseln auf Mahdflächen forciert und den Landwirtschaftsbetrieben vergütet werden. Damit sollen die Struktur- und die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft gefördert und Rück- zugs-, Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Überwinterungsmöglichkeiten für viele Tierarten geschaffen werden. 12",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8554 • Verstärkte Umsetzung von Maßnahmen des Biotopverbunds auf der Fläche: Für die Durchführung konkreter Maßnahmen sollen auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und mithilfe der Landschaftspflegerichtlinie vertragliche Ver- einbarungen zur Förderung des Biotopverbunds auf der Fläche getroffen werden. • Stärkung des Artenschutzprogramms: Durch intensive Betreuung, Absprache mit Grundstückseignern und -bewirtschaftern, Abschluss von Extensivierungs- und Pflegeverträgen, spezielle Pflege der Standorte, etc. soll das Überleben zahlreicher vom Aussterben bedrohter Populationen gewährleistet werden. • Verstärkte Umsetzung von Natura 2000-Entwicklungsmaßnahmen: Für die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen werden jedem Landkreis jährlich gezielt Finanzmittel zugewiesen. Ziel ist es, auf Basis der vorliegenden Mana- gementpläne und mithilfe der Landschaftspflegerichtlinie mit den Landnutzen- den vertragliche Vereinbarungen zur Extensivierung der Landnutzung und zur Verbesserung der Lebensräume und Habitate in den Natura 2000-Gebieten zu treffen. • Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln: Im Regierungs- bezirk Karlsruhe werden Vertragsentwürfe erarbeitet und getestet, um den Pes- tizideinsatz auch um Naturschutzgebiete deutlich zu reduzieren sowie eine biodiversitätsfördernde, extensivere Ackernutzung (z. B. Brache, Anbau in weiter Reihe, Untersaat) in den Naturschutzgebieten zu etablieren. Der Ansatz soll anschließend landesweit in und um die Naturschutzgebiete angeboten werden. Zentrale Maßnahmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz im Rahmen der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sind, ne- ben dem Ausbau des ökologischen Landbaus, Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die Landesregierung u. a. darauf verständigt, zur Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthe- tischen Pflanzenschutzmitteln insbesondere die Agrarumweltförderung und den Vertragsnaturschutz weiterzuentwickeln, damit diese in deutlich größerem Um- fang als bisher genutzt werden und noch stärkere Wirkung entfalten. Dabei wer- den die Fördermaßnahmen zur Reduktion von bzw. des Verzichts auf chemisch- synthetische Pflanzenschutzmittel z. B. auch im Hinblick auf die neue Gemein- same Agrarpolitik (GAP) ausgebaut und attraktiver ausgestaltet. Die landwirt- schaftlichen Betriebe werden gezielt zu vorbeugenden, biologischen und mecha- nischen Pflanzenschutzmethoden beraten, um den Einsatz von Pflanzenschutzmit- teln zu minimieren und alternative Möglichkeiten aufzuzeigen. Eine Basis für die Etablierung neuer Verfahren im Pflanzenschutz werden soge- nannte Demonstrationsbetriebe sein, die von der Landwirtschaftsverwaltung in allen Landkreisen eingerichtet und betreut werden. Im Jahr 2020 wurden im FAKT die Möglichkeiten der Förderung von Blüh- flächen und Maßnahmen für Niederwild bereits ausgeweitet. Ab dem Jahr 2021 ist es vorgesehen, auch mehrjährige Blühflächen zu fördern. Neben den Aktivitäten in der Landwirtschaft wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch ein Förderprogramm für kommunale Blüh- flächen und Biodiversitätspfade auflegen, das in jedem Stadt- und Landkreis ge- nutzt werden kann. Bereits vor dem Volksbegehren und dem Gesetz zur Änderung des Naturschutz- gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 23. Juli 2020 wurde im Landkreis Esslingen in der Erwachsenenbildung über Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität informiert. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 13",
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