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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8477 16. Wahlperiode 13. 07. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Jonas Weber SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Außenwirkung des Demografiebeauftragten von Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Amt bzw. das Ansehen des Demografiebeauftragten von Baden-Würt- temberg durch dessen Äußerungen zum Tod des Afroamerikaners Georg Floyd in der Öffentlichkeit Schaden genommen? 2. Gab es eine offizielle Entschuldigung bzw. Stellungnahme gegenüber Organi- sationen wie z. B. dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg, der wegen der besagten Äußerungen den Rücktritt des Demografiebeauftragten gefordert hatte? 3. Was waren die Inhalte und Ergebnisse des Gespräches zwischen dem Sozial- minister und dem Demografiebeauftragten? 4. Gibt es einen Verhaltenscodex für Personen, die als Beauftragte der Landes- regierung öffentliche Ämter bekleiden und damit von der Allgemeinheit als Repräsentanten des Landes wahrgenommen werden? 5. In welchem Beschäftigungsverhältnis steht der Demografiebeauftragte zum Land und wie ist, trotz seiner Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit, eine gewisse Kontrolle gewährleistet bzw. kann etwaiges Fehlverhalten ggf. ar- beitsrechtlich oder disziplinarrechtlich sanktioniert werden? 6. Wie steht sie dazu, dass der Demografiebeauftragte auf seiner Facebook-Seite, die er selbst als privat bezeichnet, Beiträge und Veranstaltungshinweise veröf- fentlicht, die eindeutig dienstlichen Charakter haben und ausschließlich seiner Tätigkeit als Landesbeauftragter zuzuordnen sind? Eingegangen: 13. 07. 2020 / Ausgegeben: 21. 08. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8477 7. Ist ihrer Auffassung nach eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem amtie- renden Demografiebeauftragten auch weiterhin gewährleistet? 13. 07. 2020 Weber SPD Begründung Die Äußerungen des Demografiebeauftragten der Landesregierung im Zusammen- hang mit dem Tod des Afroamerikaners Georg Floyd in den USA haben in der Öffentlichkeit und parteiübergreifend in ganz Baden-Württemberg Aufsehen er- regt und Entsetzen bis hin zu Rücktrittsforderungen ausgelöst. Die Beiträge haben den Eindruck hinterlassen, die grausamen Umstände des Todes von Georg Floyd relativieren zu wollen und das Opfer aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit zudem diskriminieren zu wollen. Die Kleine Anfrage will in Erfahrung bringen, wie die Landesregierung sich zum Fehlverhalten des Landesbeauftragten verhält, wie der Vorfall aufgearbeitet wird und inwieweit eine vertrauensvolle Zusam- menarbeit unter diesen Umständen auch weiterhin möglich ist. Antwort Mit Schreiben vom 6. August 2020 Nr. 11-0141.5-016/7973 beantwortet das Mi- nisterium für Soziales und Integration die Anfrage wie folgt: 1. Hat das Amt bzw. das Ansehen des Demografiebeauftragten von Baden-Würt- temberg durch dessen Äußerungen zum Tod des Afroamerikaners Georg Floyd in der Öffentlichkeit Schaden genommen? 2. Gab es eine offizielle Entschuldigung bzw. Stellungnahme gegenüber Organi- sationen wie z. B. dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg, der wegen der besagten Äußerungen den Rücktritt des Demografiebeauftragten gefordert hatte? 3. Was waren die Inhalte und Ergebnisse des Gespräches zwischen dem Sozial- minister und dem Demografiebeauftragten? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Die Äußerungen des Demografiebeauftragten von Baden-Württemberg zum Tod des Herrn Georg Floyd haben temporär ein mediales Echo nach sich gezogen und in die bestehende Rassismus- und Polizeigewaltdebatte Einzug gefunden. Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha empfing den Demografiebeauf- tragten Baden-Württembergs am 15. Juni zu einem persönlichen Gespräch. Minis- ter Lucha und Herr Kunzmann waren sich darin einig, dass Rassismus entschie- den bekämpft werden müsse – auch gerade in unserem Alltag. In diesem Zusam- menhang dürften die grausamen Todesumstände George Floyds in den USA nicht relativiert werden. Herr Kunzmann gab im Nachgang des Gesprächs folgende Erklärung ab: „Ich möchte mich bei all jenen Menschen aufrichtig entschuldigen, deren Gefühle ich mit meinem Post verletzt habe.“ 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8477 Das Ministerium für Soziales und Integration hatte sich zu diesem Zeitpunkt be- reits vom Inhalt des Posts des Demografiebeauftragten distanziert und weiter mit- geteilt, dass der Post der Antidiskriminierungspolitik des Ministeriums wider- spricht. 4. Gibt es einen Verhaltenscodex für Personen, die als Beauftragte der Landes- regierung öffentliche Ämter bekleiden und damit von der Allgemeinheit als Re- präsentanten des Landes wahrgenommen werden? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Diensts sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundord- nung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutre- ten. Dementsprechend darf eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des öffentli- chen Dienstes nur berufen bzw. eingestellt werden, wenn sie bzw. er die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutre- ten. Über den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und das Eintreten hierfür wird der vorbenannte Personenkreis belehrt und muss zudem eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Zugleich wird die ausdrückliche Versicherung verlangt, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder deren Prinzipien gerichtet sind, nicht zu unterstützen und auch nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation zu sein. Des Weite- ren ist das Rechtsstaatsprinzip und das Leitbild der Landesverwaltung Baden- Württemberg zu beachten, wonach die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lan- desverwaltung Entscheidungen unparteiisch und ausschließlich nach Gesetz und Recht treffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit und Integrität der Landesverwaltung. Darüber hinaus gelten die Pflichten aus dem Beamtenverhältnis bzw. die allge- meinüblichen Haupt- und Nebenleistungspflichten eines Arbeitsverhältnisses (so z. B. Rücksichtnahme-, Fürsorge-, Schutz- und Treupflichten). 5. In welchem Beschäftigungsverhältnis steht der Demografiebeauftragte zum Land und wie ist, trotz seiner Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit, eine gewisse Kontrolle gewährleistet bzw. kann etwaiges Fehlverhalten ggf. ar- beitsrechtlich oder disziplinarrechtlich sanktioniert werden? Der Demografiebeauftragte ist für die Dauer von fünf Jahren hauptamtlich Tarif- beschäftigter des Landes. Auf das Arbeitsverhältnis finden daher die üblichen tarif- und arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. 6. Wie steht sie dazu, dass der Demografiebeauftragte auf seiner Facebook-Seite, die er selbst als privat bezeichnet, Beiträge und Veranstaltungshinweise ver- öffentlicht, die eindeutig dienstlichen Charakter haben und ausschließlich sei- ner Tätigkeit als Landesbeauftragter zuzuordnen sind? Grundsätzlich obliegt die Darstellung der Arbeit der Landesregierung, der Minis- terien und Behörden im Internet den jeweiligen Pressestellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zudem den Leitfaden der Ministerien für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter der Landesverwaltung „Private Nutzung Sozialer Medien“ in der Fassung vom 4. August 2014 zu beachten und sich dementsprechend zu ver- halten. 7. Ist ihrer Auffassung nach eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem amtie- renden Demografiebeauftragten auch weiterhin gewährleistet? Nach dem klärenden Gespräch mit Minister Lucha vom 15. Juni 2020 ist zum derzeitigen Zeitpunkt weiterhin von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aus- zugehen. Lucha Minister für Soziales und Integration 3",
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