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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6581 16. Wahlperiode 15. 07. 2019 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Folgen der zunehmenden Bestätigung von Gesundheits- risiken durch Windkraftanlagen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist ihr neuester Informationsstand bezüglich Gesundheitsschäden durch windradgenerierten Infraschall? 2. Ist ihr bekannt, dass bei der lange erwarteten dänischen Windkraft-Studie die für Infraschall verantwortlichen Schalldruckpegel außer Acht gelassen wurden, obwohl diese mathematisch noch im Abstand von 20 bis 40 km nachweisbar sind und daher seit Jahren die Vermutung begründen, dass diese die Ursache der den Windkraftanlagen angelasteten Beschwerden sind? 3. Wie konnte sie bereits lange vor der verzögerten Veröffentlichung der Studie davon ausgehen, dass diese zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen führen wird – lagen ihr nicht veröffentlichte Informationen vorab vor? 4. Ist ihr bekannt, wieso es zur sehr langen Verzögerung bei der Veröffentlichung der Studie kam, insbesondere da sie laut Eigenangaben in Drucksache 16/767 in regelmäßigem Kontakt mit der dänischen Umweltbehörde steht? 5. Beteiligt sie sich an den weiteren Untersuchungen, die laut dänischer Studie er- forderlich sind, unter dem Aspekt, dass das Umweltministerium Baden-Würt- temberg eine der ersten Stellen war, die sich für die dänische Studie interessiert hatte? 6. Wieso werden nicht von den Herstellern der Windkraftanlagen entsprechende Untersuchungen zu Infraschall und Gesundheitsschäden durch Infraschall ver- langt, auch um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erhöhen? Eingegangen: 15. 07. 2019 / Ausgegeben: 23. 08. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6581 7. Bestätigt sie die Aussage des Umweltbundesamts, dass es Personen gibt, die tieffrequente Geräusche noch bei Pegeln wahrnehmen, bei denen andere keine sensorische Wahrnehmung haben, also vom Infraschall nicht jeder gleicher- maßen betroffen ist? 8. Welche Fälle der bedeutenden Rechtsprechung sind ihr inzwischen gegen den Betrieb von Windkraftanlagen oder zu Infraschall oder gesundheitlichen Beein- trächtigungen durch Windkraftanlagen bekannt? 9. Sieht sie inzwischen ein finanzielles Risiko für die Betreiber von Windkraft- anlagen, darunter Kommunen, beispielsweise durch Schadenersatzklagen, Still- legung von Anlagen oder vermehrte Ruhezeiten? 12. 07. 2019 Dr. Podeswa AfD Begründung Die AfD-Landtagsfraktion beschrieb bereits in ihrer Kleinen Anfrage Drucksache 16/767 ihre Besorgnis wie folgt: „In Dänemark wurde von der Regierung wegen mutmaßlichen Auswirkungen durch Windkraftanlagen auf die Gesundheit ein Forschungsauftrag initiiert. Viele dänische Kommunen warten deshalb mit weiteren Planungen, bis das Ergebnis der Studie vorliegt. Details dazu wurden u. a. durch eine Anfrage des Umwelt- ministeriums Baden-Württemberg bekannt, bei der die dänische Regierung schrieb, dass es kein Ausbaumoratorium gäbe, aber „manche Kommunen“ mit der Planung abwarten. (...) Im Frühjahr 2016 hat sich die dänische Regierung jedoch dazu entschlossen, den Ausbau von Wind- und Solarenergie stark zu bremsen. (...) Im August war im „Manager Magazin“ gar zu lesen, dass Dänemark eine Vielzahl von Offshore-Windparkprojekte mit der offiziellen Begründung „zu teuer und zu hässlich“ ganz gekippt hat. (...) Je nach Auslegung hat dies Signal- wirkung auf die Branche und auch Wirkung auf die Akzeptanz bei der hiesigen Bevölkerung. Auch Baden-Württemberg muss diese Umstände daher berücksich- tigen. Zudem ist nicht ausschließbar, sollte es in Dänemark zu Schadensersatz- ansprüchen kommen, dass diese über den Umweg der europäischen Gerichtsbar- keit auch in Deutschland eine Grundlage für Forderungen von betroffenen Bür- gern liefern und damit eine finanzielle Gefahr für die Betreiber und Anteilseigner, häufig Kommunen und einfache Bürger, sind.“ Inzwischen häufen sich Berichte, die die Gesundheitsgefahren von Infraschall durch Windkraftanlagen thematisieren, beispielsweise in der FAZ vom 6. Sep- tember 2018 „Das ist eine scheußliche Belastung“ und am 8. Juli 2019 „Gesund- heitsrisiko: Aufstand gegen die Windkraft“. Doch neben Berichten gibt es auch erste Gerichtsurteile, die Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen stärker berücksichtigen. Der Fragesteller fragt sich daher, ob die Landesregierung nach neuestem Kenntnisstand die Risiken für Bevölkerung und Betreiber nun anders einschätzt. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6581 Antwort Mit Schreiben vom 6. August 2019 Nr. 4-4516/131 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist ihr neuester Informationsstand bezüglich Gesundheitsschäden durch windradgenerierten Infraschall? Hinsichtlich der Bewertung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen des Infra- schalls von Windenergieanlagen wird auf die im Folgenden genannten und zitier- ten Stellungnahmen verwiesen. Diese spiegeln weiterhin den gültigen Stand wider. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) und das Landesgesundheitsamt (LGA) kommen zusammenfassend zu folgender Schlussfolgerung: „Gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden kommen wir in Baden-Württemberg zu dem Schluss, dass nachteilige Auswirkungen durch Infraschall von Windkraftanlagen nach den vor- liegenden Erkenntnissen nicht zu erwarten sind“. („Windenergie und Infraschall – Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen“, Faltblatt, Seite 8, 9. aktua- lisierte Auflage, LUBW & LGA, Januar 2019). Zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen des Infraschalls von Windenergiean- lagen liegen auch ähnlich lautende Aussagen des Robert Koch-Instituts (RKI), des Umweltbundesamtes (UBA), von namhaften Umweltmedizinerinnen und -medizinern und von den obersten Gesundheitsbehörden aller Bundesländer vor. (siehe z. B.: „Gesundheitliche Bewertung von Maßnahmen und Energieträgern im Rahmen der Energiewende aus umweltmedizinischer Sicht“, RKI, Bundesgesund- heitsblatt 2017 60:130–140; „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergie- anlagen“, UBA, November 2016; „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“, Prof. Dr. Claudia Hornberg, Prof. Dr. Caroline Herr u. a.: Hessen, Mai 2015, S. 27). 2. Ist ihr bekannt, dass bei der lange erwarteten dänischen Windkraft-Studie die für Infraschall verantwortlichen Schalldruckpegel außer Acht gelassen wur- den, obwohl diese mathematisch noch im Abstand von 20 bis 40 km nachweis- bar sind und daher seit Jahren die Vermutung begründen, dass diese die Ursa- che der den Windkraftanlagen angelasteten Beschwerden sind? Die umfangreiche dänische Studie, die aus mehreren Teilstudien besteht, unter- sucht Zusammenhänge zwischen Schallimmissionen von Windenergieanlagen und unterschiedlichen Krankheitsbildern (Herzinfarkte, Schlaganfälle und Diabe- tes). Dabei konnte auf insgesamt sehr große Fallzahlen zurückgegriffen werden. Außerdem wurde untersucht, ob Auswirkungen der Langzeitexposition von Schall durch Windenergieanlagen auf die Einnahme von Schlafmitteln und Antidepres- siva bestehen. Die meisten Betroffenen lebten in einem Abstand von weniger als 2 km zur nächsten Windenergieanlage. Die Schallimmissionen wurden jedoch von allen Windenergieanlagen bis zu einem Abstand von 6 km betrachtet. Tieffrequente Geräusche wurden speziell im Bereich von 10 bis 160 Hertz berücksichtigt, dabei ist der Infraschall von 10 bis 20 Hertz enthalten, jedoch wurde eine sog. A-Be- wertung vorgenommen, die das menschliche Hörempfinden nachbildet. Eine ex- plizite Betrachtung der (reinen) Infraschall-Exposition erfolgte nicht. Auch wenn Infraschall von Windenergieanlagen noch in Abständen von 20 oder 40 km „mathematisch nachweisbar“ ist (bei einer asymptotischen Abnahme nä- hert sich ein Pegel dem Nullwert immer nur an, ohne ihn je zu erreichen, „mathe- matisch nachweisbar“ ist er also auch noch in 100 km, 1.000 km oder 10.000 km Entfernung), so bedeutet das nicht, dass hierdurch nachteilige Auswirkungen auf den Menschen erfolgen. Bereits in 150 m Abstand – das haben Messungen ge- zeigt – liegt er sehr deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter. In- fraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen, er ist alltäglicher Bestandteil unserer Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall sogar eher gering. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6581 3. Wie konnte sie bereits lange vor der verzögerten Veröffentlichung der Studie davon ausgehen, dass diese zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen führen wird – lagen ihr nicht veröffentlichte Informationen vorab vor? In der Antwort auf die Kleine Anfrage 16/767 des Abg. Thomas A. Palka, AfD (Drs. 16/767 vom 14. Dezember 2016), äußerte die Landesregierung, dass keine wesentlich neuen Erkenntnisse erwartet werden, die über die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse hinausgehen (Antwort auf Fragen 1 bis 2, 5) und sie im Übrigen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon ausgeht, dass sich ein Risiko für einen Widerruf von erteilten Genehmigungen aus der laufenden Studie realisiert (Antwort auf die Fragen 6 bis 8). Dies ergab sich seinerzeit aus der fach- lichen Einschätzung der bestehenden Faktenlage. Nicht veröffentlichte Vorab- Informationen lagen der Landesregierung nicht vor. 4. Ist ihr bekannt, wieso es zur sehr langen Verzögerung bei der Veröffentlichung der Studie kam, insbesondere da sie laut Eigenangaben in Drucksache 16/767 in regelmäßigem Kontakt mit der dänischen Umweltbehörde steht? Die Gründe für die Verzögerungen sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Beteiligt sie sich an den weiteren Untersuchungen, die laut dänischer Studie erforderlich sind, unter dem Aspekt, dass das Umweltministerium Baden-Würt- temberg eine der ersten Stellen war, die sich für die dänische Studie interes- siert hatte? Derzeit sind seitens der Landesregierung keine Studien oder Beteiligungen an Studien zu dieser Thematik vorgesehen. 6. Wieso werden nicht von den Herstellern der Windkraftanlagen entsprechende Untersuchungen zu Infraschall und Gesundheitsschäden durch Infraschall ver- langt, auch um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erhöhen? Untersuchungen zum Thema Infraschall sind von grundsätzlicher Natur und nicht auf Windkraftanlagen beschränkt. Umfangreiche Messungen der LUBW ergaben, dass im Einflussbereich von Straßen, in Innenstädten, in Wohngebäuden beim Be- trieb von Heizungsanlagen, in fahrenden Pkws und in der freien Natur zum Teil durchaus erhebliche Infraschallpegel auftreten können (siehe das baden-württem- bergische Messprojekt „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraft- anlagen und anderen Quellen“, LUBW 2016). Infraschall wird also von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen, nicht nur von Windkraftanlagen (vgl. auch Antwort zu Frage 2). Daher wurden und werden seitens des Umweltbundesamtes aber auch seitens der Landesregie- rung entsprechende Grundsatzuntersuchungen vorgenommen und bewertet. Dies folgt im Übrigen auch aus der grundsätzlichen Schutzpflicht des Staates (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz), die auch (gesetzgeberische) Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Immissionen beinhalten. Konkrete Schutzpflichten sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Sie richten sich insbesondere an den Betreiber von Windkraftanlagen. Damit sollen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbar- schaft vermieden werden (§ 5 BImSchG). Entsprechende konkrete Gutachten und Nachweise sind dann vom Antragsteller im Rahmen des immissionsschutzrecht- lichen Genehmigungsverfahrens vorzulegen und werden von der Genehmigungs- behörde entsprechend geprüft. Wenn sichergestellt ist, dass alle sich aus dem BImSchG ergebenden Pflichten erfüllt werden, ist die Genehmigung zu erteilen (§ 6 BImSchG). Auch nach Inbetriebnahme der Anlagen werden vom Betreiber weitere Nachwei- se gefordert (z. B. Messungen durch Sachverständige) und die Anlagen unterlie- gen der staatlichen Überwachung. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 6581 7. Bestätigt sie die Aussage des Umweltbundesamts, dass es Personen gibt, die tieffrequente Geräusche noch bei Pegeln wahrnehmen, bei denen andere keine sensorische Wahrnehmung haben, also vom Infraschall nicht jeder gleicher- maßen betroffen ist? Beim üblichen, hörbaren Schall gibt es bekannterweise Menschen, die besser hören und solche, die weniger gut hören. Die menschliche Hörschwelle ist somit individuell unterschiedlich. Diese individuell schwankenden Hörschwellen vertei- len sich statistisch jedoch um einen Mittelwert (eigentlich Median – bei einem Datensatz liegen 50 % der Daten unterhalb und 50 % oberhalb des Medianwerts). Ähnlich verhält es sich beim Infraschall. Es gibt Personen mit niedrigeren Wahr- nehmungsschwellen für tiefe Frequenzen. Diese Menschen können tieffrequente Geräusche besser hören bzw. wahrnehmen als es nach der definierten Hörschwel- le (nach DIN 45 680) zu erwarten wäre. Für die Hörschwelle der aktuell gültigen Norm für die Beurteilung tieffrequenter Geräusche (DIN 45 680) gilt: Etwa 25 bis 30 Prozent der Menschen können bes- ser hören bzw. wahrnehmen als es die Hörschwelle der Norm beschreibt. Im neuen Entwurf dieser Norm wird im Infraschallbereich eine um etwa 3 dB niedrigere Hörschwelle zugrunde gelegt und als Wahrnehmungsschwelle bezeichnet. Bei dieser so definierten Wahrnehmungsschwelle „hören“ bei 10 Hz, also im Infra- schall-Bereich, nur noch 10 % der Bevölkerung etwas besser. Bei 100 Hz, wo der Bereich der tieffrequenten Geräusche endet, wird sogar erreicht, dass nur noch weniger als ein Prozent der Menschen besser hören als es die Wahrnehmungs- schwelle der neuen Norm beschreibt. Wichtig ist aber – gerade im Zusammenhang mit Windenergieanlagen – dass de- ren Infraschallimmissionen um mehrere zehn Dezibel unter der Hörschwelle der alten und der neuen Norm (DIN 45 680) liegen. Damit sind auch sensible Perso- nen noch weit von einer Wahrnehmung entfernt. 8. Welche Fälle der bedeutenden Rechtsprechung sind ihr inzwischen gegen den Betrieb von Windkraftanlagen oder zu Infraschall oder gesundheitlichen Be- einträchtigungen durch Windkraftanlagen bekannt? Zu Windkraftanlagen gibt es inzwischen eine sehr große Zahl von Entscheidun- gen deutscher Gerichte. Die Landesregierung führt hierzu keine eigene Statistik, auch nicht über deren Bedeutung. Jedoch weist das gängige Rechtsportal juris ins- gesamt eine Zahl von knapp 3.000 Entscheidungen zum Thema Windenergieanla- gen aus. Davon wird in fast 300 Fällen die Thematik Infraschall behandelt. In wie vielen Entscheidungen es um gesundheitliche Beeinträchtigungen ging, lässt sich nicht genau ermitteln, da die jeweilige Zahl von der Art der begrifflichen Abfrage abhängt. Sie liegt jedoch im dreistelligen Bereich. Eine vollständige Auswertung der Entscheidungen gegen den Betrieb von Windkraftanlagen erfordert einen er- heblichen Personalaufwand und war in der gebotenen Zeit nicht möglich. 9. Sieht sie inzwischen ein finanzielles Risiko für die Betreiber von Windkraft- anlagen, darunter Kommunen, beispielsweise durch Schadenersatzklagen, Still- legung von Anlagen oder vermehrte Ruhezeiten? Hierzu wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 16/767 (Fragen 6 bis 8) verwie- sen. Im Übrigen wird kein erhöhtes Risiko gesehen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 5",
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