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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8464 16. Wahlperiode 13. 07. 2020 Kleine Anfrage der Abg. Udo Stein und Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Geplanter Ausbau des 5G-Netzes in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Bis wann rechnet sie damit, dass in Baden-Württemberg ‒ unter Verwendung von entsprechenden Endgeräten ‒ ein flächendeckender Empfang von 5G ge- währleistet werden kann (bitte nach einzelnen Landkreisen aufschlüsseln, bis wann dort jeweils damit zu rechnen ist)? 2. Welche Summe veranschlagt sie für die Erreichung eines flächendeckenden Empfangs von 5G in Baden-Württemberg? 3. Wie viele Funk-/Sendemasten, welche einen Empfang von 5G ermöglichen, müssen hierfür noch gebaut werden (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln, wie viel Funk-/Sendemasten pro Landkreis benötigt werden)? 4. An welchen Stellen/Orten in Baden-Württemberg müssen wie viele der in Fra- ge 3 genannte Funk-/Sendemasten gebaut werden (bitte die Orte nach Land- kreisen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Funk-/Sendemasten, welche einen Empfang von 5G ermöglichen, sind bisher bereits in Betrieb (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 6. An welchen Orten befinden sich die bereits in Betrieb befindlichen Funk-/Sen- demasten, welche einen Empfang von 5G ermöglichen (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 7. Bei wie vielen geplanten Stellen, an welchen besagte Funk-/Sendemasten für einen Empfang von 5G gebaut werden müssen, bestehen bereits Verträge und/ oder feste Zusagen, dass dort auch ein Funk-/Sendemast errichtet werden kann (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Eingegangen: 13. 07. 2020 / Ausgegeben: 20. 08. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8464 8. Wie lange müssen besagte Funk-/Sendemasten in Betrieb bleiben, bis sie er- neuert bzw. abgebaut werden? 9. Welche Kosten entstehen beim Abbau und der Entsorgung besagter Funk-/Sen- demasten, nachdem diese ausgedient haben? 13. 07. 2020 Stein, Dr. Baum AfD Begründung Das Thema „5G-Ausbau“ beschäftigt auch die Bevölkerung im Land. Diese Klei- ne Anfrage soll klären, bis wann die Bürger in Baden-Württemberg mit einer flächendeckenden Verfügbarkeit von 5G rechnen können und welche Kosten ent- stehen. Ferner gilt es zu überprüfen, wo die dafür notwendigen Funk-/Sende- masten stehen und wie viele davon errichtet werden müssen. Ziel ist es, etwaig auftretende Ängste bezüglich einer zu hohen Strahlenbelastung zu berücksichti- gen, um möglichen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen zu können. Antwort Mit Schreiben vom 6. August 2020 Nr. 36-3400.1/1025 beantwortet das Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bis wann rechnet sie damit, dass in Baden-Württemberg ‒ unter Verwendung von entsprechenden Endgeräten ‒ ein flächendeckender Empfang von 5G ge- währleistet werden kann (bitte nach einzelnen Landkreisen aufschlüsseln, bis wann dort jeweils damit zu rechnen ist)? Zu 1.: Den 5G-Ausbau nehmen die Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefó- nica, Vodafone und 1&1 Drillisch in eigener Verantwortung vor. Die Deutsche Telekom hat erklärt, dass sie bis 2025 99 Prozent der Bevölkerung und 90 Prozent der Fläche in Deutschland mit 5G versorgen möchte. Mitte Juli 2020 können nach Aussage der Deutschen Telekom bereits über 16 Millionen Menschen in Deutschland das 5G-Netz dieses Unternehmens nutzen. Das Unter- nehmen versorge deutschlandweit über 1.000 Städte und Gemeinden ganz oder teilweise mit dem neuen 5G-Mobilfunkstandard. Konkrete Zahlen für Baden- Württemberg, wie viel Prozent der Haushalte und der Fläche mittlerweile mit 5G versorgt sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Bislang hat Telefónica noch kein 5G-Netz in Betrieb genommen. Das Unterneh- men plant nach eigenen Angaben bis 2022 in 30 Großstädten eine 5G-Versorgung aufzubauen. Damit sollen bis zu 16 Millionen Menschen erreicht werden. In Ba- den-Württemberg soll zunächst ein 5G-Ausbau in den Städten Stuttgart, Sindel- fingen und Karlsruhe sowie in deren näherem Umfeld erfolgen. Darüber hinaus stehe Telefónica in Baden-Württemberg im Kontakt mit Unternehmen, die für konkrete, gewerbliche und kleinräumige Anwendungen ein 5G-Netz zur Versor- gung ihres Areals wünschten. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8464 Nach Angaben von Vodafone gibt es 5G-Antennen derzeit in 50 Städten und Ge- meinden in Deutschland. Anhand der Netzabdeckungskarte des Unternehmens ist ersichtlich, dass in Baden-Württemberg bislang in zehn Städten und Gemeinden 5G-Sendestationen in Betrieb genommen wurden. U. a. ist ein 5G-Empfang nicht nur in den Großstädten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg möglich, sondern auch in Ulm, Blaustein und Heroldstatt (Alb-Donau-Kreis). Bis zum Ende des Jahres 2020 möchte Vodafone 10 Mio. Menschen mit 5G erreichen, bis zum Ende des Jahres 2021 rund 20 Mio. Menschen bundesweit. Nach Mitteilung von 1&1 Drillisch wird dieses Unternehmen ein eigenes 5G- Netz ab 2021 in Betrieb nehmen. 2. Welche Summe veranschlagt sie für die Erreichung eines flächendeckenden Empfangs von 5G in Baden-Württemberg? Zu 2.: Die Kosten für den 5G-Ausbau werden von den Mobilfunknetzbetreibern getra- gen. Konkrete Summen, die die Unternehmen für den 5G-Ausbau investieren werden, sind der Landesregierung nicht bekannt. 3. Wie viele Funk-/Sendemasten, welche einen Empfang von 5G ermöglichen, müssen hierfür noch gebaut werden (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln, wie viel Funk-/Sendemasten pro Landkreis benötigt werden)? 4. An welchen Stellen/Orten in Baden-Württemberg müssen wie viele der in Fra- ge 3 genannte Funk-/Sendemasten gebaut werden (bitte die Orte nach Land- kreisen aufschlüsseln)? Zu 3. und 4.: Für den Aufbau des 5G-Netzes, der noch am Anfang steht, werden in den nächs- ten Jahren weitgehend bestehende Funkmasten technisch aufgerüstet. Ob und an welchen Orten zusätzliche Mobilfunkmasten für den 5G-Ausbau gebaut werden müssen, entscheiden die Mobilfunknetzbetreiber in eigener Verantwortung. In den Fällen, in denen zusätzliche Mobilfunkmasten für den Aufbau des 5G- Netzes erforderlich sind, gehen die Mobilfunkunternehmen auf die jeweils betrof- fene Kommune zu und teilen ihr die Suchkreise für die neuen Mobilfunkstandorte mit. Die jeweilige Kommune kann daraufhin die aus ihrer Sicht geeigneten Lie- genschaften zur Nutzung für Mobilfunkmasten vorschlagen. Bei funktechnischer und wirtschaftlicher Eignung nutzen die Mobilfunkbetreiber dann vorrangig die kommunalen Liegenschaften vor anderen Liegenschaften. Dieser Abstimmungs- mechanismus zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern ist in § 7 a der 26. BImSchV geregelt und in der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“, aktua- lisiert am 8. Juni 2020, festgelegt. Gemäß dieser Vereinbarung bietet jeder Mobil- funknetzbetreiber bei Bedarf den Kommunen zusätzliche Gespräche zum aktuel- len Ausbau- und Planungsstand an. 5. Wie viele Funk-/Sendemasten, welche einen Empfang von 5G ermöglichen, sind bisher bereits in Betrieb (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Zu 5.: Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur sind unter „emf.bundesnetzagentur.de“ alle Standorte von Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg verzeichnet. Für je- den Antennenstandort sind umfangreiche Informationen, z. B. die Hauptstrahl- richtung und die Sicherheitsabstände, hinterlegt. Dieser Kartendienst unterschei- det jedoch nicht nach den Mobilfunkstandards 2G, 3G, 4G oder 5G, sondern weist alle Funkanlagenstandorte aus. Die Differenzierung nach Mobilfunkstandards er- folgt nur auf den Netzabdeckungskarten der Mobilfunkbetreiber (s. Antwort zu Frage 6). 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8464 6. An welchen Orten befinden sich die bereits in Betrieb befindliche Funk-/Sende- masten, welche einen Empfang von 5G ermöglichen (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Zu 6.: Die Netzabdeckungskarten der Deutschen Telekom und von Vodafone geben da- rüber Auskunft, an welchen Orten bereits 5G-Empfang möglich ist. Diese Netz- abdeckungskarten sind auf folgenden Internetseiten dokumentiert: • Deutsche Telekom: https://www.telekom.de/start/netzausbau • Vodafone: https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html 7. Bei wie vielen geplanten Stellen, an welchen besagte Funk-/Sendemasten für einen Empfang von 5G gebaut werden müssen, bestehen bereits Verträge und/ oder feste Zusagen, dass dort auch ein Funk-/Sendemast errichtet werden kann (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Zu 7.: Fragen zu Verträgen oder festen Zusagen für die Errichtung neuer Mobilfunk- masten betreffen die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Mobilfunknetzbe- treiber. Die Landesregierung hat keine Kenntnisse bezüglich solcher Verträge oder fester Zusagen. 8. Wie lange müssen besagte Funk-/Sendemasten in Betrieb bleiben, bis sie er- neuert bzw. abgebaut werden? Zu 8.: In der Regel werden Funkmasten nicht außer Betrieb genommen, da Ersatzstand- orte nur schwer zu akquirieren sind. Stattdessen werden bei einem Technologie- wechsel die Funkantennen umgerüstet. Erfahrungsgemäß wird ca. alle zehn Jahre ein neuer Funkstandard eingeführt, der dann eine solche Umrüstung erforderlich macht. Parallel zu den neuen Funkanla- gen bleibt mindestens eine Sendestation in Betrieb, die auf Grundlage eines älte- ren Übertragungsverfahrens sendet. Auf lokaler Ebene wird von dieser Vorge- hensweise abgewichen, wenn die ortsspezifischen Kundennachfragen oder Nut- zungsgewohnheiten oder die allgemeine Marktlage dies erforderlich machen. 9. Welche Kosten entstehen beim Abbau und der Entsorgung besagter Funk-/Sen- demasten, nachdem diese ausgedient haben? Zu 9.: Die Kosten unterscheiden sich je nach Rückbauprojekt stark. Insgesamt fallen keine wesentlichen Nettokosten an, da das Material und insbesondere der Elek- troschrott werthaltig sind und durch Recyclingoptionen Erlöse einbringen. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 4",
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