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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1115 16. Wahlperiode 09. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Anschlussunterbringung von Geflüchteten in der Stadt Mannheim Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie wurde die Stadt Mannheim – vor Bekanntgabe in der Presse (vgl. Presse- mitteilung des Innenministeriums vom 16. November 2016) – in die Entschei- dung über den Standort eines neuen Ankunftszentrums für geflüchtete Men- schen in Baden-Württemberg einbezogen? 2. Wann soll das neue Ankunftszentrum in Baden-Württemberg konkret in Be- trieb genommen werden? 3. Verlassen die geflüchteten Menschen unmittelbar nach Abschluss des Regis- trierungsvorgangs das Ankunftszentrum? 4. Welche Konstellationen sind denkbar, in denen die geflüchteten Menschen auch nach Abschluss der vorzunehmenden Registrierungsschritte in der An- kunftsunterkunft verbleiben? 5. Wie hoch soll die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Ankunftszentrum sein? 6. Trifft es zu, dass die Stadt Mannheim im Fall der Ansiedlung des neuen An- kunftszentrums in Mannheim von der kommunalen Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen vollständig befreit wird? 7. Trifft es zu, dass die Stadt Mannheim im Fall der vorläufigen Unterbringung geflüchteter Menschen im Rahmen der Erstaufnahme von der kommunalen Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen vollständig befreit wird? Eingegangen: 09. 12. 2016 / Ausgegeben: 16. 01. 2017 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1115 8. Wird die Stadt Mannheim im Fall der Ansiedlung eines Ankunftszentrums für geflüchtete Menschen von der Zuweisung anerkannter Geflüchteter im Rah- men der Wohnsitzauflage befreit? 9. Welche Informationen liegen ihr zum Zeitpunkt des Abzugs der US-Streit- kräfte von den Coleman Barracks vor? 10. Bleibt es bei der Zusage des Landes, städtebauliche Entwicklungen auf den Konversionsflächen in Mannheim nicht zu behindern? 09. 12. 2016 Dr. Weirauch, Dr. Fulst-Blei SPD Begründung Die Standortkonzeption für die Erstaufnahme von Flüchtlingen des Innenministe- riums zieht die Stadt Mannheim als möglichen Standort für ein neues Ankunfts- zentrum für Flüchtlinge in Betracht. Der Vorschlag ist vor Ort auf Überraschung gestoßen, da die Stadt Mannheim bislang in diese Überlegungen nicht einbezogen war. Aus diesem Vorschlag ergeben sich eine Reihe von Fragen. Angefangen beim weiteren Entscheidungsprozess bis hin zu der Frage, wie lange die Flücht- linge in der Ankunftsunterbringung bleiben werden. Insbesondere ist auch zu klä- ren, ob es zutrifft, dass Mannheim im Falle eines Ankunftszentrums von der kom- munalen Anschlussunterbringung befreit wird (vergleiche Presseberichterstattung im Mannheimer Morgen vom 17. November 2016). Antwort Mit Schreiben vom 2. Januar 2017 Nr. 7-7-0141.5/16/1115/1 beantwortet das Mi- nisterium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wurde die Stadt Mannheim – vor Bekanntgabe in der Presse (vgl. Presse- mitteilung des Innenministeriums vom 16. November 2016) – in die Entschei- dung über den Standort eines neuen Ankunftszentrums für geflüchtete Men- schen in Baden-Württemberg einbezogen? Zu 1.: Das Innenministerium hat einen Entwurf der Standortkonzeption als Basis für Gespräche mit den Standortkommunen ausgearbeitet. Am 16. November 2016 wurde eine Pressemitteilung zu den Vorschlägen des Innenministeriums heraus- gegeben und noch am selben Tag ein bereits vorher terminiertes Gespräch zwi- schen Herrn Ministerialdirektor Julian Würtenberger und dem Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Herrn Dr. Peter Kurz geführt, bei dem weitere Gespräche vereinbart wurden. Diese wurden inzwischen geführt und werden fortgesetzt. Die Stadt Mannheim wird also, wie alle betroffenen Kommunen, seit Vorstellung der ersten Überlegungen des Innenministeriums eng in die Planungen einbezogen. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1115 2. Wann soll das neue Ankunftszentrum in Baden-Württemberg konkret in Betrieb genommen werden? Zu 2.: Aussagen zur Inbetriebnahme eines neuen Ankunftszentrums sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich; die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. 3. Verlassen die geflüchteten Menschen unmittelbar nach Abschluss des Regis- trierungsvorgangs das Ankunftszentrum? 4. Welche Konstellationen sind denkbar, in denen die geflüchteten Menschen auch nach Abschluss der vorzunehmenden Registrierungsschritte in der An- kunftsunterkunft verbleiben? 5. Wie hoch soll die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Ankunftszentrum sein? Zu 3. bis 5.: Im Ankunftszentrum soll im Idealfall eine Bearbeitung der Asylverfahren mög- lichst von der Ankunft bis zum Asylbescheid innerhalb eines engen zeitlichen Rahmens stattfinden. Komplexe Verfahren sollen unverzüglich in andere BAMF- Außenstellen weitergeleitet werden. Die Rahmenbedingungen und Einzelheiten des Betriebs sind Teil der laufenden Verhandlungen. Aussagen dazu sind im Vorgriff auf die Verhandlungen nicht möglich. 6. Trifft es zu, dass die Stadt Mannheim im Fall der Ansiedlung des neuen An- kunftszentrums in Mannheim von der kommunalen Anschlussunterbringung ge- flüchteter Menschen vollständig befreit wird? 7. Trifft es zu, dass die Stadt Mannheim im Fall der vorläufigen Unterbringung geflüchteter Menschen im Rahmen der Erstaufnahme von der kommunalen An- schlussunterbringung geflüchteter Menschen vollständig befreit wird? Zu 6. und 7.: Im Rahmen des dreistufigen Aufnahmesystems des Flüchtlingsaufnahmegesetzes des Landes werden Asylsuchende in Baden-Württemberg im Anschluss an die Erstaufnahme zunächst den unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter und Bür- germeisterämter der Stadtkreise) zur sogenannten vorläufigen Unterbringung zu- geteilt. Diese Zuteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet (Zu- teilungsquote). In die abschließende kommunale Anschlussunterbringung werden Asylsuchende grundsätzlich erst nach Abschluss ihres Asylverfahrens einbezogen. Von Zuteilungen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung (teilweise) ausge- nommen sind Kreise mit großen Erstaufnahmestandorten (sogenanntes „LEA- Privileg“). Ihre Quote wird auf die anderen Kreise umgelegt. Faktisch werden die Stadt- und Landkreise, die vom LEA-Privileg profitieren, zu- gleich auch im Rahmen der Anschlussunterbringung entlastet, da diese in aller Regel in dem Kreis stattfindet, dem der Asylsuchende bereits zur vorläufigen Un- terbringung zugeteilt worden war. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ist die Stadt Mannheim als LEA-Standort zum jetzigen Zeitpunkt von der Zuteilung von Asylbewerbern in die vorläufige Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gänzlich ausgenommen und damit aus den vorgenannten Gründen de facto auch von der Anschlussunterbrin- gung befreit. Die Befreiung von Zuteilungen im Zusammenhang mit dem möglichen Betrieb eines Ankunftszentrums ist Bestandteil der laufenden Verhandlungen, deren Er- gebnis nicht vorgegriffen werden kann. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1115 8. Wird die Stadt Mannheim im Fall der Ansiedlung eines Ankunftszentrums für geflüchtete Menschen von der Zuweisung anerkannter Geflüchteter im Rahmen der Wohnsitzauflage befreit? Zu 8.: Zur Frage der Privilegierung von Standorten von Erstaufnahmeeinrichtungen ist das Innenministerium derzeit noch im Gespräch mit den kommunalen Landesver- bänden und den Standortkommunen. 9. Welche Informationen liegen ihr zum Zeitpunkt des Abzugs der US-Streitkräfte von den Coleman Barracks vor? Zu 9.: Bei der Planung der US-Heeresführung in Europa aus dem Jahr 2010 war zu- nächst vorgesehen, die Coleman Barracks ganz aufzugeben. Überraschend hat die US Army im Jahr 2014 erklärt, dass sie das Gebiet vorerst nicht räumen werde. Nähere Informationen liegen zurzeit nicht vor. 10. Bleibt es bei der Zusage des Landes, städtebauliche Entwicklungen auf den Konversionsflächen in Mannheim nicht zu behindern? Zu 10.: Die US-Heeresführung in Europa hat am 23. Juni 2010 angekündigt, dass sie bis 2015 in drei Phasen die Standorte Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen auf- geben wird. Die Räumung hat – bis auf den Standort „Coleman Barracks“ im Norden der Stadt Mannheim – planmäßig stattgefunden. Die Stadt Mannheim ist mit acht Liegenschaften und 510 ha am stärksten vom Abzug der amerikanischen Streitkräfte betroffen. Dazu kommen noch zwei Kon- versionsbrachen, die in den Jahren 1995 (Rheinau-Kaserne 7,8 ha) und 2007 (Turley Barracks 12,6 ha) geräumt wurden. Die Stadt hat ein grundlegendes Stadtentwicklungskonzept, das sie derzeit unter Einbezug der frei werdenden Konversionsflächen fortschreibt. Dabei legt sie auf eine größtmögliche Bürger- beteiligung besonderen Wert. Das bisher als Housing Area genutzte „Benjamin-Franklin-Village“ (einschließ- lich der Offizierssiedlung) und die benachbarten „Sullivan Barracks“ und „Funari Barracks“ mit zusammen rd. 144 ha (größer als die Innenstadt) möchte die Stadt Mannheim zum Stadtteil der Zukunft umbauen. Im gesamten Areal sollen Woh- nungen für 5.200 Menschen entstehen. Dabei ist ein Rückbau bestehender alter Bausubstanz erforderlich. Die Entwicklungszeit wird auf 15 Jahre geschätzt. Die Maßnahme wurde 2015 mit einer Finanzhilfe von 4,2 Mio. Euro in die Städte- bauförderung aufgenommen. Die Bereiche „Turley Barracks“, „Hammonds Bar- racks“ und „Taylor Barracks“ werden derzeit ohne staatliche Hilfe einer zivilen Nutzung – Wohnungsbau und Gewerbe – zugeführt. Die „Spinelli Barracks“ sollen im Rahmen der Planungen für die Bundesgarten- schau umgenutzt werden. Anträge zur Umnutzung ehemals militärisch genutzter Konversionsflächen haben in den Programmen der Städtebaulichen Erneuerung Fördervorrang. Entsprechende Anträge der Stadt Mannheim in den Städtebauför- derungsprogrammen wurden bedarfsgerecht berücksichtigt. Das Land wird die Stadt Mannheim auch in Zukunft im Rahmen der Möglichkei- ten bei der Entwicklung seiner freigegebenen, bisher militärisch genutzten Kon- versionsflächen unterstützen. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor 4",
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