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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8608 16. Wahlperiode 05. 08. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Strukturen von Clankriminalität in Baden-Württemberg und Villingen-Schwenningen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Strukturen von Clankri- minalität in Baden-Württemberg in Bezug auf deren örtliche Schwerpunkte, gesellschaftliches Milieu, soziale und ethnische Hintergründe, Größe des Clans und Entwicklung hinsichtlich krimineller Handlungen und Straftaten? 2. Wie wird Clankriminalität definiert? 3. Welche Auswirkungen haben kriminelle Clanstrukturen auf das räumliche Um- feld in den jeweiligen Straßen und Stadtvierteln? 4. Wie können durch Clanstrukturen hervorgerufene Parallelgesellschaften, in denen die deutsche Rechts- und Staatsordnung abgelehnt oder bekämpft wird, verhindert werden? 5. In welchem Zusammenhang stehen kriminelle Clanstrukturen mit dem Betrieb von Lokalen und sonstigen Geschäften wie etwa Diskotheken, Clubs, Bars, Gaststätten, Bordellen, Wettbüros, Handy-Läden, Autovermietungen und Im- mobiliengeschäften? 6. Welchen Zweck erfüllt nach Erkenntnissen der Landesregierung der – teilweise illegale – Betrieb von Diskotheken und Clubs oder Ähnliche in den kriminellen Strukturen und Vorgehensweisen von Clans? 7. Wie können Behörden vor Ort gegen Clankriminalität vorgehen? 8. Wie werden Behörden vor Ort in ihrem Einsatz gegen Clankriminalität von der Landesregierung unterstützt? Eingegangen: 05. 08. 2020 / Ausgegeben: 16. 09. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8608 9. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über einen personellen oder struktu- rellen Zusammenhang zwischen kriminellen Clanstrukturen und religiösen oder kulturellen Einrichtungen, Vereinen oder Stiftungen des Islam und des- sen religiöser Auslebung vor? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Clanstrukturen und Kriminalität sowohl in Hinblick auf Straftaten wie auch auf Ordnungswidrig- keiten und Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes in Villingen- Schwenningen, insbesondere im Umfeld der Färberstraße? 05. 08. 2020 Rombach CDU Begründung Die Kleine Anfrage hat zum Ziel, die Strukturen von organisierter und systemati- scher Clankriminalität im Allgemeinen in Baden-Württemberg und im Speziellen in Villingen-Schwenningen zu untersuchen und Zusammenhänge zwischen Clan- kriminalität und sozialen, ethnischen und kulturellen Gesichtspunkten sowie Handlungsmöglichkeiten des Rechtsstaats zu erfragen. Antwort Mit Schreiben vom 28. August 2020 Nr. 3-0141.5/2 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Strukturen von Clankri- minalität in Baden-Württemberg in Bezug auf deren örtliche Schwerpunkte, gesellschaftliches Milieu, soziale und ethnische Hintergründe, Größe des Clans und Entwicklung hinsichtlich krimineller Handlungen und Straftaten? 2. Wie wird Clankriminalität definiert? 3. Welche Auswirkungen haben kriminelle Clanstrukturen auf das räumliche Um- feld in den jeweiligen Straßen und Stadtvierteln? Zu 1., 2. und 3.: Es existiert bislang keine bundeseinheitliche Definition der sogenannten Clan- kriminalität. Im Allgemeinen wird hierunter die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen verstanden. Von dem Phänomen besonders betroffene Länder, wie etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bre- men und Berlin, haben zur konkreten Erfassung und Darstellung von Clankrimi- nalität eigene Ansätze entwickelt. Die Schaffung eines einheitlichen Verständnis- ses von Clankriminalität und eine Harmonisierung der Erfassungsmodalitäten wird bundesweit auf unterschiedlichen Ebenen verfolgt. Erste Analysen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den regionalen Polizeipräsidien führten zu dem Ergebnis, dass in Baden-Würt- temberg keine Strukturen existieren, die mit der Lage der zuvor genannten Länder vergleichbar sind. Gleichwohl liegen Erkenntnisse zu kriminellen Familienver- bünden vor, die im Bereich der bandenmäßigen und organisierten Kriminalität ak- tiv sind. Verwandtschaftliche Beziehungen und die Herkunft von Tatverdächtigen bedeuten jedoch nicht zwangsläufig, dass es sich um Clankriminalität handelt. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8608 4. Wie können durch Clanstrukturen hervorgerufene Parallelgesellschaften, in denen die deutsche Rechts- und Staatsordnung abgelehnt oder bekämpft wird, verhindert werden? 7. Wie können Behörden vor Ort gegen Clankriminalität vorgehen? 8. Wie werden Behörden vor Ort in ihrem Einsatz gegen Clankriminalität von der Landesregierung unterstützt? Zu 4., 7. und 8.: Den Polizeidienststellen und Behörden steht ein breitgefächertes Maßnahmen- spektrum zur Verfügung, welches sich bereits beim Vorgehen gegen andere Kri- minalitätsphänomene bewährt hat. Bei der Bekämpfung Organisierter Krimina- lität wird in Baden-Württemberg eine Null-Toleranz-Strategie verfolgt. Schwer- punkt dieser Strategie ist es, durch konsequentes Ahnden von Verstößen und nied- rigschwelliges Vorgehen gegen kriminelle Gruppierungen das Entstehen krimi- neller Strukturen bereits im Ansatz zu unterbinden. Strafrechtliche Ermittlungen werden einzelfallbezogen von weiteren Ansätzen wie beispielsweise aufenthalts- beendenden Maßnahmen flankiert. Die regionalen Polizeipräsidien und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg analysieren die Kriminalitätslage in Baden-Württemberg fortlaufend und reagie- ren konsequent mit zielgerechten Maßnahmen. Ein Schwerpunkt liegt insbeson- dere in einer entschlossenen phänomen- und deliktsbezogenen Täterorientierung. Entsprechend richtet die Polizei Baden-Württemberg bei der Kriminalitätsbe- kämpfung ein besonderes Augenmerk auf eine überschaubare, aber besonders problematische Gruppe von Personen, die regelmäßig strafrechtlich in Erschei- nung tritt. Diese sogenannten Mehrfach- und Intensivtäter zeigen durch ihre Taten ein fehlendes Unrechtbewusstsein, eine Ablehnung gesellschaftlicher Normen und eine mangelnde Empathie gegenüber Opfern. Da mehrjährige statistische Auswertungen zeigen, dass eine relativ geringe Anzahl von Personen einen über- proportional großen Anteil der Straftaten begeht, steht diese Personengruppe bei der Polizei Baden-Württemberg besonders im Fokus. Am 7. Mai 2019 ist die lan- desweite Konzeption zur Erkennung und Bearbeitung von erwachsenen Mehr- fach- und Intensivtätern „MIT-BW“ in Kraft getreten. Durch die zentralisierte und abgestimmte Bearbeitung zwischen Polizei und Justiz sollen frühzeitig krimi- nelle Karrieren erkannt und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt werden, um so zu einer nachhaltigen Reduzierung der Kriminalitätsbelas- tung beizutragen, anwachsende kriminelle Karrieren frühzeitig zu erkennen und spürbar staatlich zu intervenieren. Durch die zentrale Verantwortlichkeit bei den regionalen Polizeipräsidien und die Benennung eines Ansprechpartners bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft können frühzeitig die erforderlichen straf- prozessualen Maßnahmen einzelfallbezogen abgestimmt und umgesetzt werden. Bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern ergibt sich neben strafrechtlichen Konsequenzen auch ausländerrechtlicher Handlungsbedarf. In Bezug auf auslän- dische Mehrfach- und Intensivtäter ist durch den beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg angesiedelten Sonderstab Ge- fährliche Ausländer eine enge Verzahnung zwischen Polizei, Ausländerbehörden, Verfassungsschutz, Justiz, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Sicherheitsbehörden auf Bun- desebene gewährleistet. Der Anfang des Jahres 2018 eingerichtete Sonderstab be- treibt ein ausländerrechtliches Fallmanagement, um bei besonders auffälligen Ausländern Abschiebungshindernisse zu beseitigen und durch eine Schnittstellen- optimierung eine Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu erreichen. Dadurch soll eine nachhaltige Reduzierung der Kriminalitätsbelas- tung durch gezieltes Vorgehen gegen diese Personengruppe mit konsequenten Maßnahmen zur möglichst dauerhaften Gefahrenbeseitigung und damit verbunde- ner Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung erreicht werden. Sofern Aus- länder nicht zeitnah abgeschoben werden können, stößt der Sonderstab eine Sank- tionskette an (z. B. räumliche Beschränkungen, Meldepflichten oder Leistungs- kürzungen). Er kümmert sich um ausländische Staatsangehörige, welche die Si- cherheit des Landes gefährden, Mehrfach- und Intensivstraftäter sowie Personen, 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8608 die sich im besonderen Maße der Integration verweigern. Das Konzept des Son- derstabs Gefährliche Ausländer ist sehr erfolgreich. Daher wurde zunächst ein Regionaler Sonderstab beim Regierungspräsidium Freiburg als Pilotprojekt ein- gerichtet und zum 1. Januar 2020 Regionale Sonderstäbe bei allen Regierungsprä- sidien in Baden-Württemberg etabliert, um landesweit eine noch zügigere auslän- derrechtliche Bearbeitung von Mehrfach- und Intensivtätern sicherzustellen. Bei komplexen gesellschaftlichen und interdisziplinären Problemstellungen kommt einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit nicht nur unter aufenthaltsrecht- lichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Um ein koordiniertes und ganzheitliches Vorgehen zu gewährleisten, bedarf es eines regelmäßigen Informa- tionsaustausches und einer engen Abstimmung zwischen den örtlich zuständigen Behörden. Einen Mehrwert können auch konzertierte Gaststättenkontrollen dar- stellen, wie sie in anderen Ländern zur Bekämpfung der dortigen Clankriminalität öffentlichkeitswirksam praktiziert werden. Durch ein interdisziplinäres Vorgehen ist es bei den Kontrollen möglich, neben polizeilichen Gesichtspunkten auch ge- werbe-, bau- oder steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wird für die Umsetzung lokaler Konzepte und konkreter Maßnahmen Unterstüt- zung benötigt, können die regionalen Polizeidienststellen zentrale Servicedienst- leistungen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg oder des Polizeipräsi- diums Einsatz in Anspruch nehmen. Diese Unterstützungsleistungen können per- soneller und technischer Natur sein oder auch durch die Bereitstellung von Spe- zialwissen erfolgen. 5. In welchem Zusammenhang stehen kriminelle Clanstrukturen mit dem Betrieb von Lokalen und sonstigen Geschäften wie etwa Diskotheken, Clubs, Bars, Gaststätten, Bordellen, Wettbüros, Handy-Läden, Autovermietungen und Im- mobiliengeschäften? 6. Welchen Zweck erfüllt nach Erkenntnissen der Landesregierung der – teilweise illegal – Betrieb von Diskotheken und Clubs oder Ähnliche in den kriminellen Strukturen und Vorgehensweisen von Clans? Zu 5. und 6.: Strukturen der Organisierten Kriminalität jedweder Ausprägung können aus un- terschiedlichen Gründen in den Betrieb von Lokalen und sonstigen Geschäften in- volviert sein. Der Betrieb kann der Verschleierung der Herkunft inkriminierter Gelder und dem Einbringen in den legalen Kreislauf dienen oder unter dem Deck- mantel der vermeintlichen Legalität die Möglichkeit bieten, kriminelle Aktivitä- ten vorzubereiten oder durchzuführen. Zur Involvierung von Clanstrukturen wird auf die Beantwortung der Ziffern 1, 2 und 3 verwiesen. 9. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über einen personellen oder struktu- rellen Zusammenhang zwischen kriminellen Clanstrukturen und religiösen oder kulturellen Einrichtungen, Vereinen oder Stiftungen des Islam und dessen religiöser Auslebung vor? Zu 9.: Dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration liegen aktuell keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8608 10. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Clanstrukturen und Kriminalität sowohl in Hinblick auf Straftaten wie auch auf Ordnungswidrig- keiten und Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes in Villingen- Schwenningen, insbesondere im Umfeld der Färberstraße? Zu 10.: Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württem- berg anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafver- folgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Unterjährige, mithin monatliche Auswerte- zeiträume unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren, beispielsweise bezogen auf die Dauer der Ermittlungsverfahren oder den Zeitpunkt der statistischen Fall- erfassung und sind demnach wenig belastbar bzw. aussagekräftig. Für das aktu- elle Jahr 2020 sind daher lediglich Trendaussagen möglich. Die PKS weist für die Jahre 2018 und 2019 die nachfolgende Anzahl an Straf- taten, unterteilt in einzelne Deliktsfelder, für die Stadt Villingen-Schwenningen gesamt sowie den Innenstadtbereich des Stadtbezirks Villingen aus. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um keine abschließende Darstellung der Deliktsbe- reiche handelt und eine Aufsummierung nicht die unter den Straftaten gesamt er- fassten Fallzahlen ergibt. Stadtgebiet Villingen-Schwenningen Anzahl der Fälle 2018 2019 Straftaten gesamt 3.989 3.948 Straftaten gegen das Leben 3 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 64 72 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 565 582 Diebstahlsdelikte 1.410 1.245 Vermögens- und Fälschungsdelikte 622 592 Sonstige Straftatbestände StGB 834 917 Rauschgiftkriminalität 394 456 Gewaltkriminalität1 153 171 2 Aggressionsdelikte 457 499 Die Anzahl der Gesamtstraftaten im Tatortbereich der Stadt Villingen-Schwen- ningen ging im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Prozent zurück. Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf 64,2 (61,2) Prozent gesteigert werden. Im ersten Halbjahr 2020 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum für den Bereich der Stadt Villingen-Schwenningen in Bezug auf die Gesamtstraftaten ein leichter Anstieg der Fallzahlen bei steigender Tendenz der Aufklärungsquote ab. Für den Deliktsbereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte, der Dieb- stahlsdelikte, der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Rauschgiftkriminalität deuten sich unter Berücksichtigung des mitunter vergleichs- _____________________________________ 1 Umfasst: Mord; Totschlag und Tötung auf Verlangen; Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge; Raub, räuberi- sche Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Körperverletzung mit Todesfolge; gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien; erpresseri- scher Menschenraub; Geiselnahme; Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. 2 Umfasst: Gewaltkriminalität, Fälle der vorsätzlichen leichten Körperverletzung sowie seit 2018 Fälle des tätlichen Angriffs. 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8608 weise niedrigen Fallzahlenniveaus Anstiege an. Demgegenüber zeichnet sich bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit, der Gewaltkrimi- nalität sowie den Aggressionsdelikten eine rückläufige Tendenz ab. Die sonstigen Straftatbestände nach dem StGB sowie die Straftaten gegen das Leben bewegen sich auf Vorjahresniveau. Innenstadtbereich des Stadtbezirks Villingen Anzahl der Fälle 2018 2019 Straftaten gesamt 384 432 Straftaten gegen das Leben 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3 1 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 54 53 Diebstahlsdelikte 190 261 Vermögens- und Fälschungsdelikte 51 31 Sonstige Straftatbestände StGB 64 60 Rauschgiftkriminalität 18 20 Gewaltkriminalität 21 23 Aggressionsdelikte 48 50 Die Anzahl der in der PKS erfassten Gesamtstraftaten im Bereich des süd- lichen/westlichen Innenstadtbereichs von Villingen ist im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 48 Fälle angestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf steigende Fallzahlen bei den Diebstahlsdelikten zurückzuführen, die um 71 Fälle zugenommen haben. Die AQ der Gesamtstraftaten konnte auf 63,7 (59,6) Prozent gesteigert werden. Im ersten Halbjahr 2020 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum für den Bereich der südlichen/westlichen Innenstadt von Villingen ein Rückgang der Fallzahlen bei steigender Tendenz der Aufklärungsquote ab. Der Rückgang er- streckt sich auf nahezu alle Deliktsbereiche. Im Hinblick auf die Straftaten ist nach Bewertung des Polizeipräsidiums Kon- stanz für das gesamte Stadtgebiet Villingen-Schwenningen sowie den Innenstadt- bereich von Villingen keine signifikante Entwicklung erkennbar. Vor allem in dem in Rede stehenden Innenstadtbereich ist das Straftatenaufkommen tendenziell rückläufig. In Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine nen- nenswerten Vorkommnisse zu verzeichnen. Clanstrukturen oder Clankriminalität lassen sich nicht erkennen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 6",
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