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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4654 16. Wahlperiode 16. 08. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Rainer Podeswa, Thomas Axel Palka, Dr. Christina Baum und Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration „Medizintouristen“ in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Was ist ihr über „Medizintouristen“ in Baden-Württemberg bekannt unter Dar- legung, welche Einrichtungen diese bei uns primär und sekundär nutzen, wie lange sie bleiben, aus welchen Ländern sie kommen, welche Angebote beson- ders gefragt sind und ob medizinische Einrichtungen gezielt um ausländische Patienten geworben haben? 2. Wie viele kommerzielle „Medizintouristen“ gab es in den letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch nach Jahren)? 3. Wer kommt für die Behandlungskosten der kommerziellen „Medizintouristen“ in der Regel auf (beispielsweise der Patient mit Privatvermögen oder der Staat, aus dem er kommt)? 4. Wie viele Fälle gab es in den letzten fünf Jahren, bei denen „Medizintouristen“ in medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg Organe transplantiert bekamen? 5. Wie können Transplantationspatienten gerade dann zur Behandlung in Baden- Württemberg sein, wenn ein verfügbares Organ für sie bereitsteht, insbeson- dere im Hinblick auf die mehrjährigen Wartezeiten für viele Spenderorgane? 6. Kann sie die bevorzugte Behandlung von Transplantationspatienten aus dem Ausland in baden-württembergischen Medizineinrichtungen ausschließen? 7. Was ist ihr zu „Medizintourismus“ unter Flüchtlingen und Asylbewerbern be- kannt, wie er beispielsweise im Mai 2018 von diversen Medien berichtet wur- de, insbesondere zu dem Vorwurf, dass manche Asylbewerber ganze Kran- kenakten dabei hätten? Eingegangen: 16. 08. 2018 / Ausgegeben: 15. 10. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4654 8. Was ist ihr über die Verbreitung multiresistenter Keime durch „Medizintouris- ten“ bekannt? 16. 08. 2018 Dr. Podeswa, Palka, Dr. Baum, Wolle AfD Begründung „Medizintourismus“ umfasst einerseits die gezielte Werbung um zahlungskräftige Patienten aus dem Ausland. Bereits in der Denkschrift 2007 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg (Druck- sache 15/4447) war zu lesen, dass die Anzahl der sogenannten Medizintouristen aufgrund der Attraktivität von Kliniken im Land immer mehr zunimmt. Gleich- zeitig beschreibt beispielsweise Wikipedia, basierend auf Berichten der ARD-Ma- gazine Fakt und Monitor, dass der Organhandel bzw. die bevorzugte Behandlung von Transplantationspatienten aus dem Ausland nicht nur in Schwellenländern ein Problem ist, sondern regelmäßig auch in deutschen Kliniken auftritt. Andererseits bezeichnet der sogenannte Medizintourismus aber auch, dass Men- schen aus ärmeren Ländern gezielt zu uns kommen, um während ihres laufenden Asylverfahrens – welches häufig ohne jede Chance auf Erfolg ist – behandelt zu werden. Die Kleine Anfrage soll diesen Fällen daher nachgehen. Antwort Mit Schreiben vom 12. September 2018 Nr. 54-0141.5-0-16/4654 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist ihr über „Medizintouristen“ in Baden-Württemberg bekannt unter Darlegung, welche Einrichtungen diese bei uns primär und sekundär nutzen, wie lange sie bleiben, aus welchen Ländern sie kommen, welche Angebote be- sonders gefragt sind und ob medizinische Einrichtungen gezielt um ausländi- sche Patienten geworben haben? Ein einheitliches Verständnis des Begriffs „Medizintourismus“ gibt es nicht. Ausländische Patientinnen und Patienten können grundsätzlich an Kliniken als Selbstzahlerinnen und Selbstzahler im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten me- dizinisch behandelt werden. Neben der selbstverständlichen Behandlung in medi- zinischen Notfällen bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland kommt ein entsprechendes Angebot allerdings erst dann infrage, wenn der Versorgungsauf- trag erfüllt ist: Im Rahmen freier Kapazitäten ist es den Krankenhäusern dann er- laubt, Selbstzahler-Leistungen anzubieten. Weitere Informationen liegen der Lan- desregierung nicht vor. 2. Wie viele kommerzielle „Medizintouristen“ gab es in den letzten fünf Jahren (bitte tabellarisch nach Jahren)? Die amtliche Statistik kennt das Merkmal „kommerzieller Medizintourist“ nicht. Insofern liegen keine Informationen aus der amtlichen Statistik vor. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4654 3. Wer kommt für die Behandlungskosten der kommerziellen „Medizintouristen“ in der Regel auf (beispielsweise der Patient mit Privatvermögen oder der Staat, aus dem er kommt)? Für die Behandlungskosten von Patienten aus dem Ausland gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Kostenübernahme. Medizinische Notfallbehandlungen innerhalb der EU, die Versicherte bei einem vorübergehenden Aufenthalt benötigen, laufen als sogenannte Sachleistungsaushilfe auf der Grundlage der europäischen Koordinierungsverordnung (VO) 883/04 mit- tels der Europäischen Krankenversicherungskarte. Im Rahmen von internationalen Abkommen kann auch der Staat des Herkunfts- landes für die Behandlungskosten aufkommen. Teilweise sind die Kosten auch über Zusatzkrankenversicherungen für Auslandsreisen abgedeckt. Ferner ist es möglich, dass reine Selbstzahler zur Behandlung kommen. 4. Wie viele Fälle gab es in den letzten fünf Jahren, bei denen „Medizintouristen“ in medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg Organe transplantiert bekamen? Die Statistik von Eurotransplant kennt das Merkmal „Medizintourist“ nicht. Die Anzahl transplantierter Patienten von außerhalb des Eurotransplant-Raumes (Benelux-Länder, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn, ins- ges. ca. 136 Mio. Einwohner) an Transplantationszentren in Baden-Württemberg (Postmortale Spenden) wird wie folgt angegeben: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 3 1 0 1 1 Quelle: Eurotransplant, Annual Reports, ab 2014 siehe http://www.eurotransplant.org/cms/index.php?page=annual_reports 5. Wie können Transplantationspatienten gerade dann zur Behandlung in Baden- Württemberg sein, wenn ein verfügbares Organ für sie bereitsteht, insbeson- dere im Hinblick auf die mehrjährigen Wartezeiten für viele Spenderorgane? Voraussetzung für eine Organtransplantation in Deutschland ist, dass die betref- fenden Patienten in einem Transplantationszentrum auf eine Warteliste aufge- nommen werden, die nach den Richtlinien der Bundesärztekammer geführt wer- den muss. Dies bedeutet, dass die Indikation zu einer Organtransplantation gege- ben sein muss, weil das Leben dieser Patienten bedroht oder die Lebensqualität in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist, und dass durch eine Organtransplantation Abhilfe geleistet werden kann. Die konkrete Zuteilung der Spenderorgane durch Eurotransplant erfolgt zentrumsübergreifend unmittelbar im Zusammenhang mit der Organspende, insbesondere nach den Kriterien der Dringlichkeit und der Er- folgsaussicht. 6. Kann sie die bevorzugte Behandlung von Transplantationspatienten aus dem Ausland in baden-württembergischen Medizineinrichtungen ausschließen? Ja. 7. Was ist ihr zu „Medizintourismus“ unter Flüchtlingen und Asylbewerbern be- kannt, wie er beispielsweise im Mai 2018 von diversen Medien berichtet wurde, insbesondere zu dem Vorwurf, dass manche Asylbewerber ganze Krankenakten dabei hätten? Dem Ministerium für Soziales und Integration liegen keine Kenntnisse über Per- sonen vor, die allein zum Zweck der medizinischen Behandlung in Deutschland um Asyl nachsuchen. Im Übrigen ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich nur die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4654 erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versor- gung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger Leistungen zu gewähren. Unabhängig davon ist es grundsätzlich in allen Fällen medizinischer Behandlung von Vorteil, wenn die medizinische Vorgeschichte als „Krankenakte“ verfügbar ist. 8. Was ist ihr über die Verbreitung multiresistenter Keime durch „Medizintouris- ten“ bekannt? Im Rahmen der Meldepflicht für multiresistente Erreger (MRE) wird lediglich der vermutete Infektionsort der Betroffenen erfasst. Die Herkunft aus einem Land mit bekannt hoher MRE-Prävalenz und dortigem Kontakt zu medizinischen Einrichtungen gilt allgemein als Risikofaktor für eine MRE-Besiedlung. Dies ist neben anderen Faktoren bei der Festlegung von Scree- ning-Maßnahmen in einer medizinischen Einrichtung zu berücksichtigen, um ge- gebenenfalls Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von MRE tref- fen zu können. In Vertretung Prof. Dr. Hammann Ministerialdirektor 4",
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