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            "content": "Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 4525 wenn es gelingt, durch effiziente und qualifizierte geriatrische Leistungen Pflege- bedürftigkeit zu verhindern, abzumildern oder hinauszuzögern, wird das überge- ordnete Ziel, den Menschen ein möglichst selbständiges Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, erreichbar sein. In Baden-Württemberg besteht ein umfangreiches und regional ausgerichtetes Angebot an geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen. Zu diesen bestehen mit den Krankenkassen Versorgungsverträge nach §§ 111 Absatz 2 bzw. 111 c SGB V. Die Landesregierung sieht den Ausbau von Angeboten der geriatrischen Rehabili- tation als ambulante und mobile Versorgungsformen als sehr wichtig an. Einen hohen Bedarf in diesem Bereich sehen auch die landesunmittelbaren Kranken- kassen. Eine leistungsfähige und auf den individuellen Bedarf des alten Menschen abge- stimmte Rehabilitation erfordert eine weitere Flexibilisierung des Versorgungs- angebotes. Es ist daher geboten, im Bereich der geriatrischen Rehabilitation ne- ben stationären auch weiterhin ambulante Rehabilitationsangebote zu schaffen, die eine effiziente Versorgung unter Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichts- punkten sichern. Ebenso wie die stationäre geht die ambulante geriatrische Reha- bilitation von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Rehabilitation umfasst. Der Unterschied liegt in der täg- lichen Rückkehr in das häusliche Umfeld, in der Wohnortnähe der Maßnahme und in der damit grundsätzlich gegebenen Nutzung lokaler Ressourcen. Der Versorgungsbereich der ambulanten geriatrischen Rehabilitation hat sich mit einer wachsenden Zahl von Einrichtungen etabliert. Derzeit gibt es 11 geriatrische Angebote zur ambulanten rehabilitativen Versorgung. Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen schließen gemeinsam und ein- heitlich Versorgungsverträge gem. § 111 c SGB V mit geeigneten Rehabilitations- einrichtungen. Für die ambulante Rehabilitation bilden die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vereinbarten Rahmenempfehlun- gen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation die Grundlage. Derzeit führen die Landesverbände den Qualitätsdialog zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 111 c SGB V zur Erbringung ambulanter geriatrischer Rehabilitation mit zwei neuen interessierten Rehabilitationskliniken. Die mobile Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation ist seit dem 1. April 2007 sozialrechtlich in § 40 Abs. 1 SGB V verankert. Zum 1. Mai 2007 ist die Rahmenempfehlung zur mobilen geriatrischen Rehabilitation in Kraft getreten. Mobile geriatrische Rehabilitation wird als Sonderform der ambulanten geriatrischen Rehabilitation im vertrauten Umfeld des Patienten durchgeführt. Diese Rehabilitationsleistung ist indiziert, wenn die rehabilitative Versorgung nicht bedarfsgerecht in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrich- tung durchgeführt werden kann. Sie erfolgt durch ein interdisziplinäres Team un- ter ständiger ärztlicher Verantwortung und Steuerung. Die besondere Stärke der mobilen geriatrischen Behandlung ist die Einheit von Behandlung, Beratung, Er- probung und Integration in den Alltag. In Baden-Württemberg gibt es derzeit zwei Rehabilitationseinrichtungen, die die Leistung der mobilen geriatrischen Rehabilitation anbieten. Auch hier schließen die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen ge- meinsam und einheitlich Versorgungsverträge gem. § 111 c SGB V mit geeigne- ten Rehabilitationseinrichtungen. Derzeit führen die Landesverbände den Qua- litätsdialog zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 111 c SGB V zur Erbringung mobiler geriatrischer Rehabilitation mit einer weiteren interessierten Rehabilitationsklinik. Als eine mögliche Ursache für diesen geringen Verbrei- tungsgrad wird von Kassenseite angeführt, dass die Rahmenempfehlung zur mo- bilen geriatrischen Rehabilitation vom 1. April 2007 eigenständige Anforderun- gen an die mobilen Rehabilitationseinrichtungen beschreibt, die sich in den Merk- malen der definierten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität abbilden. Dies füh- re dazu, dass vorhandene ambulante und stationäre geriatrische Rehabilitations- einrichtungen die Errichtung einer mobilen geriatrischen Rehabilitation nicht ak- tiv vorantreiben würden und das unternehmerische Risiko scheuten. 13",
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Die kommunikative Anbindung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Projekt VITAAL erfolgt über Tablets mit einfacher Bedienoberfläche. Damit etabliert das Projekt die telemedizinisch unterstützte Rehabilitation und Pflege durch den Re- habilitationsanbieter in Zusammenarbeit mit Angehörigen und Pflegediensten zu- hause und entwickelt ein fundiertes Konzept für einen flächendeckenden Ausbau in Baden-Württemberg. Das patienten- und prozessorientierte Konzept integriert telemedizinische Lösungen in die Behandlung. Die Umsetzung wird im Rahmen der Studie evaluiert und anschließend als Blaupause für andere Regionen zur Ver- fügung gestellt. Die Evaluation soll zeigen, ob die erwarteten Verbesserungs- effekte wie Schnittstellenabbau, Kontinuität in der Behandlung, Adhärenz und Compliance durch Digitalisierung eintreten, und ob der Ansatz bei Mitarbeiten- den und Patienten und Patientinnen auf Akzeptanz stößt. 13. Wie viele geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg bewilligt, entspricht die Bewilligungspraxis aus ihrer Sicht dem Bedarf und wird sie zur Verbesserung der Bewilligungs- praxis eine Bundesratsinitiative einbringen? Die Daten zur geriatrischen Rehabilitation wurden beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg abgefragt. Die Datenlieferung umfasst lediglich Maßnahmen der stationären geriatrischen Rehabilitation. Informationen zu ambulanten und mobilen geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen wurden nicht mitgeteilt. Dem- nach wurden für die Jahre 2012 bis 2016 folgende stationäre Fälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Baden-Württembergs erfasst. )DFKDEWHLOXQJ\u0003    9RUVRUJH\u0010\u0003RGHU\u0003        DXIJHVWHOOWH\u0003    3IOHJHWDJH\u0003      )DOO]DKO\u0003    1XW]XQJVJUDG\u0003      9HUZHLO\u0010\u0003\u0003 *HULDWULH\u0003        5HKDELOLWDWLRQV\u0010\u0003      %HWWHQ\u0003                                        GHU\u0003%HWWHQ\u0003        GDXHU\u0003 HLQULFKWXQJHQ\u0003 $Q]DKO\u0003                                        \b\u0003             7DJH\u0003 \u0015\u0013\u0014\u0015\u0003                               \u0015\u001b\u0003\u0003        \u0003\u0014\u0011\u0015\u001b\u0017\u0003\u0003     \u0003\u0016\u001a\u001a\u0011\u0015\u0015\u0018\u0003\u0003      \u0003\u0014\u001a\u0011 \u0017\u0016\u0003\u0003            \u0003\u001b\u0013\u000f\u0016\u0003\u0003     \u0003\u0015\u0014\u000f\u0013\u0003\u0003 \u0015\u0013\u0014\u0016\u0003                              \u0003\u0015\u001b\u0003\u0003        \u0003\u0014\u0011\u0015\u0014\u0015\u0003\u0003     \u0003\u0016\u0019\u001b\u0011\u0013\u0019\u0013\u0003\u0003      \u0003\u0014\u001a\u0011\u0019\u0018\u001a\u0003\u0003              \u001b\u0016\u000f\u0015\u0003\u0003    \u0003\u0015\u0013\u000f\u001b\u0003\u0003 \u0015\u0013\u0014\u0017\u0003                              \u0003\u0015\u0019\u0003\u0003        \u0003\u0014\u0011\u0015\u0018\u0014\u0003\u0003     \u0003\u0016 \u0014\u0011\u0013\u0013\u0017\u0003\u0003      \u0003\u0014\u001b\u0011\u0018\u0014\u0013\u0003\u0003            \u0003\u001b\u0018\u000f\u0019\u0003\u0003     \u0003\u0015\u0014\u000f\u0014\u0003\u0003 \u0015\u0013\u0014\u0018\u0003                              \u0003\u0016\u001b\u0003\u0003        \u0003\u0014\u0011\u001b\u0014\u0017\u0003\u0003     \u0003\u0018\u001a\u0018\u0011\u0014\u0017\u0016\u0003\u0003      \u0003\u0015\u001a\u0011\u001a\u0016 \u0003\u0003            \u0003\u001b\u0019\u000f \u0003\u0003     \u0003\u0015\u0013\u000f\u001a\u0003\u0003 \u0015\u0013\u0014\u0019\u0003                              \u0003\u0016\u001b\u0003\u0003        \u0003\u0014\u0011\u001b\u001b\u0016\u0003\u0003     \u0003\u0019\u0014\u0015\u0011\u0014\u0017\u0019\u0003\u0003      \u0003\u0015 \u0011\u0017 \u0017\u0003\u0003            \u0003\u001b\u001b\u000f\u001b\u0003\u0003     \u0003\u0015\u0013\u000f\u001b\u0003\u0003 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Auszug aus der Krankenhausstatistik „Krankenhausbetten, Pflegetage und Patientenbewegungen (stationäre Fälle) in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach Fachabteilungen“ für die Jahre 2012 bis 2016. Das Land führt derzeit gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg über die Universität zu Köln eine Versorgungsstrukturanalyse zur geriatrischen Versor- gung in Baden-Württemberg durch. Das endgültige Ergebnis der Studie wird vor- aussichtlich im November 2018 vorliegen. Aus dieser werden sich möglicherwei- se Rückschlüsse auf die Bewilligungspraxis der Krankenkassen und den Bedarf an geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen ergeben. Aktuell liegen der Landes- regierung hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Eine direkte Abfrage des Ministeriums für Soziales und Integration bei den Krankenkassen ergab, dass mangels valider Daten zur Bewilligungspraxis keine konkreten Aussagen getrof- fen werden können. Das Land kann als Rechtsaufsicht über die landesunmittel- 14",
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