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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4720 16. Wahlperiode 29. 08. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auskunft über Fehlalarme an Schulen in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Amoklauf-Alarme gab es seit 2000 (bitte unterteilt in Jahre und Grundschule, weiterführende Schule und Berufsschule)? 2. Wie viele davon waren Fehlalarme? 3. Wie oft üben Schulen das Szenario eines Amoklaufes (bitte unterteilt in Grund- schule, weiterführende Schule und Berufsschule)? 4. Wie erfolgt der Prozess ab Bekanntwerden der Gefahrenlage, sowohl bei der Schule als auch der Polizei? 5. Wie viel Geld kostet ein Fehlalarm das Land Baden-Württemberg durch- schnittlich? 6. Wie viele Unterrichtsstunden sind seit 2000 wegen Fehlalarmen ausgefallen (bitte unterteilt in Jahre und Schulart)? 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten wegen Fehlalarmen seit 2000 (bitte unterteilt in Jahre)? 8. Welche Richtlinien gibt es bei Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)? Eingegangen: 29. 08. 2018 / Ausgegeben: 24. 10. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4720 9. Welche Maßnahmen wendet sie an, um ÜEA-Anlagen einheitlich zu gestal- ten? 10. Welche Maßnahmen plant sie, um die Fehlerquote zu senken? 29. 08. 2018 Dr. Fiechtner fraktionslos Begründung In dem Artikel „Fehlalarme nerven Polizei und Schüler“ vom 26. Mai 2018 be- richtete die Stuttgarter Zeitung über Fehlalarme an Schulen in Baden-Württem- berg. In dem Artikel heißt es, dass es zu vielen Fehlalarmen an Schulen in Baden- Württemberg kommt. Diese Kleine Anfrage soll diese Situation näher beleuchten. Antwort Mit Schreiben vom 26. September 2018 Nr. 3-110/153/1 beantwortet das Ministe- rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis- terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Amoklauf-Alarme gab es seit 2000 (bitte unterteilt in Jahre und Grundschule, weiterführende Schule und Berufsschule)? 2. Wie viele davon waren Fehlalarme? Zu 1. und 2.: Die Polizei Baden-Württemberg führt keine landesweite Statistik im Zusammen- hang mit AMOK-Alarmen. Für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung ist die reine Anzahl der Fehlalarme grundsätzlich unbedeutend. Ausschlaggebend ist vielmehr die Betrachtung der Einzelfallumstände, welche zu einer fehlerhaften Alarmierung geführt haben. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden Polizei, Schul- leitungen und Schulträger in die Lage versetzt, auf eine sukzessive Optimierung der Alarmierungswege hinzuwirken. 3. Wie oft üben Schulen das Szenario eines Amoklaufes (bitte unterteilt in Grund- schule, weiterführende Schule und Berufsschule)? Zu 3.: In der „Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innen- ministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen“ ist festgelegt, dass Schulleitungen, Lehrkräfte und sonstige Bedienstete der Schule jährlich über das bei Gewaltvor- fällen und Schadensereignissen geeignete Verhalten unterrichtet werden müssen, wobei auch auf die Besonderheiten bei Amoklagen einzugehen ist. Darüber hin- aus wird den Schulen, neben anderen vorbeugenden Maßnahmen für Krisenlagen, die Übung für richtiges Verhalten bei einer Amoklage mit dem Kollegium emp- fohlen. Derartige Übungen sollen ohne Beteiligung von Schülerinnen und Schü- lern durchgeführt werden. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten zur Anzahl der durchgeführten Übungen vor. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4720 4. Wie erfolgt der Prozess ab Bekanntwerden der Gefahrenlage, sowohl bei der Schule als auch der Polizei? Zu 4.: Nach einer Alarmauslösung nehmen Schule und Polizei miteinander Kontakt auf bzw. es erfolgt – in Abhängigkeit zu den technischen Gegebenheiten – eine auto- matisierte Kontaktaufnahme. Auf Grundlage der so übermittelten Informationen werden Einsatzkräfte zum betreffenden Objekt entsandt. Die Einsatzkräfte sam- meln Informationen und intervenieren im Einzelfall lage- und bedarfsorientiert. Weitergehende Informationen zum polizeilichen Vorgehen unterliegen einem be- sonderen Geheimhaltungsinteresse, da sie Rückschlüsse auf die taktische Aus- richtung sowie das Vorgehen der Polizei ermöglichen. Zeitgleich leiten die Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten ergänzende Siche- rungsmaßnahmen ein. Hierzu zählt beispielsweise das Anleiten der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich eines zuvor im Alarmplan festgelegten Verhaltens. Be- darfsorientiert wird hierbei – relativ zeitnah zur Alarmauslösung und den damit einhergehenden polizeilichen Maßnahmen – von allen Beteiligten eine psycholo- gische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und Be- schäftigten durch Vertreter der zuständigen Notfallnachsorgedienste angestrebt. Diese wird auch am Folgetag bzw. an Folgetagen im Sinne einer adäquaten psy- chologischen Nachsorge angeboten und durchgeführt. Im Nachgang zu jeder Alarmierung findet zwischen Polizei und Schule ein regelmäßiger Informations- austausch statt. Hierbei gibt die Polizei auch Empfehlungen zur Optimierung der Alarmierungswege bzw. ergänzende Verhaltenshinweise. Darauf aufbauend erör- tern die Beteiligten gemeinsam, welche Maßnahmen zur Vermeidung eines Fehl- alarms künftig getroffen werden können und umgesetzt werden sollen. 5. Wie viel Geld kostet ein Fehlalarm das Land Baden-Württemberg durch- schnittlich? 6. Wie viele Unterrichtsstunden sind seit 2000 wegen Fehlalarmen ausgefallen (bitte unterteilt in Jahre und Schulart)? 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten wegen Fehlalarmen seit 2000 (bitte unterteilt in Jahre)? Zu 5., 6. und 7.: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. 8. Welche Richtlinien gibt es bei Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)? Zu 8.: Für die Aufschaltung der o. g. Anlagen zur Polizei Baden-Württemberg ist die „Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anla- gen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie)“ anzu- wenden. Für Baden-Württemberg ist zudem zu beachten, dass die bundeseinheit- liche Richtlinie um sog. „länderspezifische Zusatzbestimmungen (Anlagen 12 A sowie 12 B – Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch der ÜEA-Richt- linie)“ ergänzt wurde. Die öffentlich zugängliche Fassung der ÜEA-Richtlinie ist im Internet eingestellt. (https://praevention.polizei-bw.de/praevention/sicherungstechnik/) 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4720 9. Welche Maßnahmen wendet sie an, um ÜEA-Anlagen einheitlich zu gestalten? Zu 9.: Am „freien Markt“ wird eine Vielzahl unterschiedlicher ÜEA angeboten. Welche davon in einem Objekt (Schule, Juwelier, Bank etc.) eingesetzt wird, liegt in der Entscheidungshoheit des Objektbetreibers, in Fällen von Schulen des jeweiligen Schulträgers. Die Polizei bietet – auch im Vorfeld der Installation einer ÜEA – eine objektbezogene Beratung an. Für Schulen empfiehlt die Polizei – unter Berücksichtigung des Einzelfalls und damit vorbehaltlich der Geeignetheit für die jeweilige Schule – die Installation und Nutzung eines sogenannten Notfall- und Gefahrenreaktionssystems (NGRS) nach DIN VDE V 0827 (mindestens zweiten Grades). Dabei handelt es sich auch um die Mindestkonfiguration, um mit NGRS eine Aufschaltung zu den Führungs- und Lagezentren der regionalen Polizeipräsi- dien der Polizei Baden-Württemberg zu erhalten. Unabhängig von der Vielfalt der angebotenen ÜEA hat die Polizei mit den in der bundeseinheitlichen ÜEA-Richtlinie genannten Anforderungen ein gültiges Regel- werk geschaffen, durch dessen Anwendung eine Standardisierung und damit ef- fektive Reduzierung von Fehlalarmen ermöglicht wird. Wird jedoch vom Objekt-Betreiber eine Anlage realisiert, deren Alarm örtlich (bspw. beim Hausmeister etc.) oder bei einer Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) eines Sicherheitsdienstleisters eingeht, sind für die Polizei Baden-Würt- temberg keine direkten Einflussmöglichkeiten vorhanden, um die Auslösung von Fehlalarmen bereits im Vorfeld zu minimieren. Indirekte Einflussmöglichkeiten bestehen ggf. dadurch, dass die Polizei vonseiten des Objekt-Betreibers bzw. des Schulträgers an der Realisierung beteiligt wird, wodurch eine entsprechende Be- ratung erfolgen kann. Ob die Hinweise in der Folge umgesetzt werden, liegt eben- falls wieder in der alleinigen Entscheidungshoheit des Objekt-Betreibers bzw. des Schulträgers. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen plant sie, um die Fehlerquote zu senken? Zu 10.: Die Reduzierung von Fehlalarmen sowie die Optimierung von Alarmierungs- wegen sind stetige Prozesse, die sich zwingend an den örtlichen Gegebenheiten (am und im jeweiligen Objekt), dessen nutzbarer technischer Infrastruktur sowie den auf dieser Basis implementierten Alarmierungswegen zu orientieren haben. Einen besonderen Stellenwert nimmt hierbei der Informationsaustausch zwischen den Schulen und den örtlichen Polizeidienststellen, z. B. hinsichtlich der Aktua- lität der vorzuhaltenden Alarmpläne, ein. Darüber hinaus bieten die Schulpsychologischen Beratungsstellen für Schulen, insbesondere für Schulleitungen und schulinterne Krisenteams sowie für neu er- nannte Schulleitungen in der Probezeit, regelmäßig Fortbildungen zur Vor- und Nachsorge bei Krisensituationen in Schulen an. Im Rahmen dieser Fortbildungen soll künftig verstärkt darauf hingewiesen werden, bei anstehenden Baumaßnah- men einer Schule hinsichtlich der sicherheitstechnischen Aspekte das bestehende Angebot einer Beratung der Polizei in Anspruch zu nehmen. Zudem soll künftig noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass Lehrkräfte und sonstige Be- schäftige der Schulen in den korrekten Umgang mit Alarmierungssystemen einge- wiesen werden sollen, um hierdurch die durch menschliches Verhalten ausgelös- ten Fehlalarme weiter zu reduzieren. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 4",
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