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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7186 9. Für welche Zwecke und in welcher Höhe wurden bis zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 Entnahmen aus der Rücklage im Sinne des § 1 Ab- satz 3 der Verordnung zu § 18 Landeshaushaltsordnung vorgenommen? 30. 10. 2019 Hofelich SPD Begründung Gegen Ende des laufenden Haushaltsjahres ist es sinnvoll, anhand der Informatio- nen zum tatsächlichen Haushaltsvollzug die Angemessenheit der veranschlagten Summen zu überprüfen. Falls die Zahlen zum 31. Oktober 2019 bereits vorliegen, ist die Angabe dieser Werte erwünscht. Falls die Zahlen noch nicht vorliegen, genügen Angaben zum 30. September 2019. Antwort Mit Schreiben vom 26. November 2019 Nr. 2-0430/7 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch fallen die tatsächlichen Einnahmen zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 beim Haushaltstitel 112 01 in Kapitel 0608 aus? Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden bis zum 30. September 26.395.108,96 Euro und bis zum 31. Oktober 28.112.433,34 Euro vereinnahmt. 2. Wie hoch fallen die tatsächlichen Einnahmen zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 beim Haushaltstitel 119 21 in Kapitel 0608 aus? Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden bis zum 30. September 72.882.918,82 Euro und bis zum 31. Oktober 82.404.234,01 Euro vereinnahmt. 3. Wie hoch fallen die tatsächlichen Einnahmen zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 beim Haushaltstitel 216 01 in Kapitel 0608 aus? Zu 3.: Da der genannte Titel in Kapitel 0608 nicht vorhanden ist, wird davon ausgegan- gen, dass sich die Frage auf den Titel 261 01 bezieht. Im Jahr 2019 wurden bis zum 30. September 43.254.458,08 Euro und bis zum 31. Oktober 54.825.242,11 Euro vereinnahmt. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 7186 4. Wie hoch fallen die tatsächlichen Ausgaben zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 beim Haushaltstitel 575 86 in Kapitel 1206 aus? 5. Mit welchen zusätzlich zu den unter Frage 4 genannten Ausgaben ist bis zum Jahresende noch zu rechnen? Zu 4. und 5.: Im Jahr 2019 wurden bis zum 30. September 826.234.505,33 Euro und bis zum 31. Oktober 957.830.658,44 Euro verausgabt. Abschließend kann noch keine Aus- sage über die noch zusätzlich bis zum Jahresende anfallenden Ausgaben bei Kap. 1206 Tit. 575 86 getroffen werden. Die Kreditaufnahme und Restrukturierungs- maßnahmen 2019 sind noch nicht abgeschlossen. Dies kann noch zu Ausgaben oder/und Einnahmen führen. 6. Wie hoch fallen die tatsächlichen Ausgaben zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 beim Haushaltstitel 461 01 in Kapitel 1212 aus? 7. Mit welchen zusätzlich zu den unter Frage 6 genannten Ausgaben ist bis zum Jahresende noch zu rechnen? Zu 6. und 7.: Es werden bei Titel 461 01 im Kapitel 1212 grundsätzlich keine Ausgaben geleis- tet. Die bei diesem Titel veranschlagten Mittel dienen im Wesentlichen zur Ver- stärkung der im Staatshaushaltsplan ausgewiesenen Personal-, Versorgungs-, Bei- hilfe- und Nachversicherungstitel. Das bedeutet, dass Personaltitel in den jeweili- gen Einzelplänen, bei denen Mehrausgaben insbesondere aufgrund der Tarif- und Besoldungssteigerungen entstanden sind, aus Mitteln des Titels 461 01 im Kapitel 1212 ausgeglichen werden. Dies wird in der Haushaltsrechnung dokumentiert. 8. Für welche Zwecke und in welcher Höhe wurden bis zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 Entnahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken vorgenommen? Zu 8.: Im Jahr 2019 wurden bis zum 30. September bzw. bis zum 31. Oktober keine Ent- nahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken getätigt. Die Entnahmen erfolgen bedarfsgerecht für die jeweiligen Zwecke zum Jahresende. 9. Für welche Zwecke und in welcher Höhe wurden bis zum 30. September 2019 bzw. zum 31. Oktober 2019 Entnahmen aus der Rücklage im Sinne des § 1 Ab- satz 3 der Verordnung zu § 18 Landeshaushaltsordnung vorgenommen? Zu 9.: Im Jahr 2019 wurden bis zum 30. September bzw. bis zum 31. Oktober keine Ent- nahmen aus der Rücklage für im Sinne des § 1 Absatz 3 der Verordnung zu § 18 Landeshaushaltsordnung getätigt. Die Entnahmen erfolgen bedarfsgerecht für die jeweiligen Zwecke zum Jahresende. Dr. Splett Staatssekretärin 3",
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