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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 16. Wahlperiode 26. 10. 2016 Große Anfrage der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Antwort der Landesregierung Entsorgung von Styropor und Styrodur/Dämmstoffen Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist nach ihrer Kenntnis die Gesamtmenge an in Immobilien verbau- ten mit Hexabromcyclododecan (HBCD) belasteten Styropor oder Styrodur in Baden-Württemberg (Angabe in Tonnen)? 2. Wie viele Millionen Kubikmeter an Hartschaumplatten befinden sich nach ih- rer Kenntnis in Baden-Württemberg in Immobilien? 3. Mit welcher Dichte des Styropors und Styrodurs in Frage 1 kann realistisch im Durchschnitt gerechnet werden? 4. Wie viele Tonnen Dämmmaterial und Baumischabfälle fielen in Baden-Würt- temberg im Jahr 2015 zur Entsorgung an? 5. Wie viele Tonnen an mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur fielen seit 2011 jährlich zur Entsorgung durch Verbrennen in Baden-Württemberg an? 6. Mit welchen Kosten kalkuliert sie bei der Entsorgung durch Verbrennen von einer Tonne mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur in Baden-Württem- berg? 7. Was soll mit dem Styropor und Styrodur geschehen, wenn die Müllverbren- nungsanlagen die Annahme aufgrund hoher Auslastung und problematischer Handhabung verweigern? 8. Welche ökologischen Folgen könnten eine illegale Entsorgung oder Lagerung – zum Beispiel in einem Wald oder einer Wiese – haben? 9. Ab welcher Menge könnten eine illegale Entsorgung oder Lagerung – zum Bei- spiel in einem Wald oder einer Wiese – welche Folgen für Mensch und Um- welt haben? Eingegangen: 26. 10. 2016 / Ausgegeben: 03. 01. 2017 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 10. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob Müllverbrennungsunternehmen oder Entsorgungsbetriebe in Baden-Württemberg die Annahme von Bauschutt ver- weigern, da dieser mit HBCD belastet sein könnte? 11. Wie schätzt sie den Einfluss des Gesetzes zur Trennung von mit HBCD belas- tetem Styropor und Styrodur von sonstigem Müll auf Gebäudebrandversiche- rungen ein? 12. Worin besteht der Unterschied zur früheren ungetrennten Verbrennung von mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur zusammen mit anderen Materia- lien und einer getrennten Verbrennung aus ökologischer Sicht? 13. Wie viele Genehmigungen zur Verbrennung von mit HBCD belastetem Styro- por und Styrodur wurden in Baden-Württemberg bereits beantragt? 14. Wie viele Genehmigungen zur Verbrennung von mit HBCD belastetem Styro- por und Styrodur wurden in Baden-Württemberg bereits erteilt? 15. Wie lange dauert die Erteilung einer solchen Genehmigung durchschnittlich? 16. Wie viele Müllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg wären technisch in der Lage, mit HBCD belastetes Styropor und Styrodur durch Verbrennen sicher zu entsorgen? 17. Von welcher Menge an jährlich gesondert zu entsorgendem mit HBCD belas- tetem Styropor und Styrodur geht sie in Baden-Württemberg aus? 18. Reichen die Verbrennungskapazitäten der Müllverbrennungsanlagen mit Ge- nehmigung in Baden-Württemberg aus, um die jährlich zusätzlich zu sonsti- gem Müll anfallenden Mengen an mit HBCD belastetem Styropor und Styro- dur getrennt zu verarbeiten? 19. Würden die Verbrennungskapazitäten aller Müllverbrennungsanlagen in Ba- den-Württemberg ausreichen, um die jährlich zusätzlich zu sonstigem Müll anfallenden Mengen an mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur getrennt zu verarbeiten? 20. Wie könnte die Genehmigungserteilungsdauer reduziert werden? 21. Wie soll mit mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur umgegangen wer- den, welches derzeit aufgrund fehlender Verbrennungskapazitäten nicht ver- brannt werden kann? 22. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass der Beschluss der EU-Kom- mission, mit HBCD belastete Dämmstoffe separat zu sammeln, darauf zu- rückzuführen ist, dass es in der EU einzelne Müllverbrennungsanlagen gibt, die HBCD nicht sicher verbrennen können? 23. Gibt es nach ihrer Kenntnis in Deutschland Müllverbrennungsanlagen, die das HBCD-Molekül nicht sicher vernichten können? 24. Was kostet nach ihrer Kenntnis deutschlandweit eine Nachrüstung dieser An- lagen, die gewährleistet, dass deutschlandweit alle Müllverbrennungsanlagen in der Lage sind, das HBCD-Molekül sicher zu vernichten? 25. Wie viel CO2 wird gemäß ihrer Schätzung zusätzlich generiert, wenn zur Ver- brennung von Styropor zusätzliche Wege in Kauf genommen werden müssen, da sich viele Entsorgungsbetriebe der Verbrennung verweigern? 25. 10. 2016 Sänze, Klos, Dr. Merz, Dr. Grimmer, Herre, Dr. Baum, Dr. Balzer, Baron, Dr. Podeswa, Voigtmann, Dr. Meuthen, Gögel, Rottmann, Berg, Stein AfD 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 Begründung Styropor kann das Flammschutzmittel HBCD enthalten, das seit dem 30. Septem- ber 2016 als gefährlich eingestuft wird. Schon jetzt verweigern Entsorgungsbe- triebe und Müllverbrennungsanlagen die Annahme von Styropor oder styropor- haltigem Abfall. Baustellen müssen styroporhaltige Abfälle separat sammeln, die Entsorger ihn separat abtransportieren und dokumentieren. Später wird das Styro- por dann genauso verbrannt wie früher: Das HBCD-Molekül wird zerstört und das Brom über die Abgasreinigung herausgefiltert. Die Verbrennung wird so aber problematischer, weil durch die getrennte Verbrennung ein sehr hohes Maß an Wärme aufgrund der Erdölbeständigkeit des Styropors freigesetzt wird, was bei manchen Verbrennungsanlagen zu Problemen führt. Außerdem ist reiner Styro- pormüll aufgrund der geringen Dichte sehr volumenintensiv. Zu befürchten ist, dass Sanierungs- und Bauprojekte deswegen stocken. Aus dem kürzlich beschlos- senen Gesetz scheinen enorme Mehrkosten zu resultieren. Diese sollen in dieser Großen Anfrage näher beleuchtet werden. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 13. Dezember 2016 Nr. III: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Staatsminister und Chef der Staatskanzlei 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 Nr. 25-8973.10/35 beantwortet das Minis- terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist nach ihrer Kenntnis die Gesamtmenge an in Immobilien verbauten mit Hexabromcyclododecan (HBCD) belastetem Styropor oder Styrodur in Ba- den-Württemberg (Angabe in Tonnen)? Der Umfang der verbauten Mengen an HBCD-belasteten Dämmmaterialien wird statistisch nicht erfasst. Nach einer vom damaligen Bundesministerium für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ geförderten Forschungsarbeit zum Thema „Rückbau, Recycling und Verwertung von WDVS – Möglichkeiten der Wiederverwertung von Bestand- teilen des WDVS nach dessen Rückbau durch Zuführung in den Produktions- kreislauf der Dämmstoffe bzw. Downcycling in die Produktion minderwertiger Güter bis hin zur energetischen Verwertung“, erschienen im Fraunhofer IRB Ver- lag, ergibt sich eine bundesweite Gesamtproduktionsmenge an expandiertem Poly- styrol (EPS) zwischen 1960 und 2012 von ca. 5,8 Mio. Tonnen. Nach Schätzun- gen sind davon rd. 75 % in den Baubereich gegangen und auf Grund der Langle- bigkeit dort noch zu großen Teilen (geschätzt 80 %) vorhanden. In Baden-Württemberg wird nach überschlägigen Erfahrungswerten etwa ein Zehntel des deutschlandweiten Bauvolumens erstellt. Danach kann für das Land ein Bestand von rd. 350.000 Tonnen an HBCD-haltigen Dämmstoffen abge- schätzt werden. 2. Wie viele Millionen Kubikmeter an Hartschaumplatten befinden sich nach ih- rer Kenntnis in Baden-Württemberg in Immobilien? Bei einer durchschnittlichen Rohdichte von rund 20 kg/m³ errechnet sich aus den im Bestand geschätzten 350.000 Tonnen an HBCD-haltigen Dämmstoffen ein Volumen von rund 17,5 Millionen m³ an Polystyrol-Hartschaum. Es ist davon auszugehen, dass sämtlicher bis 2014 verbauter Polystyrol-Hartschaum aus dem Baubereich mit HBCD ausgestattet ist. 3. Mit welcher Dichte des Styropors und Styrodurs in Frage 1 kann realistisch im Durchschnitt gerechnet werden? Die Angaben in der Literatur zur Dichte von Styropor und Styrodur liegen im Be- reich zwischen 15 und 25 kg/m³. 4. Wie viele Tonnen Dämmmaterial und Baumischabfälle fielen in Baden-Würt- temberg im Jahr 2015 zur Entsorgung an? Nach der Abfallbilanz 2015 (S. 24) wurden durch die öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger 11.900 Tonnen Bauabfälle und 273.000 Tonnen Gewerbeabfälle und Wertstoffe der thermischen Behandlung zugeführt. Der Anteil an Dämmstof- fen in den beiden genannten Fraktionen ist nicht erfasst worden. Auch die Menge an Dämmstoffen in anderen thermisch verwertbaren Abfällen, die als Ersatz- brennstoff entsorgt wurden, ist nicht bekannt. In der bei Frage 1 zitierten Forschungsarbeit ist nachstehende Abbildung (Bild 37) enthalten, die für das Jahr 2015 ein bundesweites Rückbauaufkommen von rund 75.000 Tonnen an expandiertem Polystyrol (EPS) ausweist. Auf Baden-Württem- berg entfallen davon in erster Näherung rund 8.000 Tonnen. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 Bild 37: EPS-Absatzmengen für Bauanwendungen und prognostizierte Rückbaumengen 5. Wie viele Tonnen an mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur fielen seit 2011 jährlich zur Entsorgung durch Verbrennen in Baden-Württemberg an? Diese Menge lässt sich nicht ermitteln, da hierfür keine statistischen Erhebungen vorliegen. Zu berücksichtigen ist, dass Verpackungen und Abfallbestandteile aus dem Baubereich (z. B. sauberer Verschnitt) auch in die stoffliche Verwertung gin- gen, sodass nicht für das gesamte Abfallaufkommen an Dämmstoffen von einer thermischen Entsorgung ausgegangen werden kann. Eine präzisere Angabe der zur thermischen Verwertung kommenden Mengen an HBCD-haltigen Dämmstoffen ist erst möglich, wenn in Folge der Einstufung als gefährlicher Abfall belastbare Zahlen aus dem Nachweisverfahren nach § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorliegen. 6. Mit welchen Kosten kalkuliert sie bei der Entsorgung durch Verbrennen von ei- ner Tonne mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur in Baden-Württemberg? Zu den genauen Entsorgungskosten und möglichen Preisentwicklungen am Ent- sorgungsmarkt verfügt die Landesregierung über keine eigenen Erkenntnisquel- len. Es handelt sich hierbei um äußerst sensible, wettbewerbsrelevante Informa- tionen. Inwieweit die aktuell in der Presse genannten Entsorgungspreise aussage- kräftig sind, kann die Landesregierung vor diesem Hintergrund nicht einschätzen. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit der Wirtschaft daran, langfristig sta- bile Rahmenbedingungen zur Entsorgung von mit HBCD belastetem Bauschaum zu schaffen, um eine für alle Anspruchsgruppen verlässliche, sichere und kosten- effiziente Lösung zu bieten. Mit den Erlassen vom 12. Oktober 2016 und 25. No- vember 2016 wurden hier entscheidende Schritte unternommen. Mit Erlass des Umweltministeriums vom 12. Oktober 2016 wurde für gemischt angefallene Bauabfälle die Entsorgung in den Hausmüllverbrennungsanlagen auch weiterhin ermöglicht. Für diese Abfallfraktion dürften sich keine nennens- werten Änderungen der Preise ergeben haben. Preiserhöhungen sind hier vermut- lich eine Folge des Marktes, der derzeit durch ein Überangebot an thermisch zu verwertenden Abfällen gekennzeichnet ist, und nicht der POP-Verordnung und der Abfallverzeichnisverordnung. Mit der Fortschreibung dieses Erlasses vom 25. November 2016 wird es darüber hinaus ermöglicht, dass auch Monofraktionen an Dämmstoffen, die aufgrund ihres hohen Heizwertes und ihres geringen spezifischen Gewichtes nur in einer 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 Mischung mit anderen Abfällen verbrannt werden können, über Vorbehandlungs- anlagen den Verbrennungsanlagen zugeführt werden können. Aufgrund des für die Vorbehandlungsanlagen erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Änderungs- genehmigungsverfahrens und durch das Nachweisverfahren für gefährliche Ab- fälle kommt es zu einem Verwaltungsaufwand, der zu Kostenerhöhungen führen kann. Dies rechtfertigt nach Auffassung der Landesregierung jedoch nur eine mo- derate Erhöhung der Entsorgungskosten. 7. Was soll mit dem Styropor und Styrodur geschehen, wenn die Müllverbren- nungsanlagen die Annahme aufgrund hoher Auslastung und problematischer Handhabung verweigern? Die Entsorgung von Gewerbeabfällen unterliegt den Regelungen der Gewerbeab- fallverordnung und erfolgt danach in Eigenverantwortung der privatwirtschaft- lichen Entsorgungswirtschaft. Die Müllverbrennungsanlagen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Abfälle aus den Gewerbebetrieben und der privaten Entsorgungswirt- schaft zu verbrennen, sondern entscheiden über die Annahme dieser Abfälle auf der Basis wirtschaftlicher Überlegungen. Werden Abfälle von den Müllverbren- nungsanlagen nicht angenommen, ist es Aufgabe der privaten Entsorgungswirt- schaft, andere geeignete Entsorgungslösungen zu ermitteln oder durch eine Anpas- sung der Verbrennungspreise doch noch eine Übernahme der Abfälle zu erreichen. Die dafür erforderlichen Gespräche werden aktuell bundesweit intensiv geführt. Mit dem fortgeschriebenen Erlass des Umweltministeriums vom 25. November 2016 und den damit eröffneten Möglichkeiten für die weitere Entsorgung geht die Landesregierung davon aus, dass der Entsorgungsstau im Land zügig abgebaut wird. 8. Welche ökologischen Folgen könnten eine illegale Entsorgung oder Lagerung – zum Beispiel in einem Wald oder einer Wiese – haben? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass gegenwärtig Dämm- materialien illegal entsorgt werden. HBCD wurde durch die EU-Kommission in die Gruppe der persistenten organi- schen Schadstoffe (POP) aufgenommen, die den Regelungen der POP-Verord- nung unterfällt. Bei POP-Stoffen ist deren langfristiges Fortbestehen (Persistenz), Bioakkumulierbarkeit und Toxizität nachgewiesen. Die Freisetzung der in den Dämmplatten enthaltenen Chemikalie HBCD führt zu einer Anreicherung im Ökosystem und gelangt über die Nahrungskette bis zum Menschen. HBCD hat nachgewiesenermaßen reproduktionstoxische Eigenschaften. Die Bewertung der Chemikalie ist im Rahmen der Stockholmer Konvention erfolgt, die sich für ein Verbot des Stoffes einsetzt. Durch die Langlebigkeit von HBCD und die An- reicherung in der Nahrungskette sind langfristige Folgen für den Menschen nicht auszuschließen, weshalb aus Gründen der Vorsorge HBCD-haltige Abfälle einer besonderen Überwachung bedürfen. 9. Ab welcher Menge könnten eine illegale Entsorgung oder Lagerung – zum Bei- spiel in einem Wald oder einer Wiese – welche Folgen für Mensch und Umwelt haben? Ab welcher Menge konkrete Gefahren zu befürchten sind, lässt sich nicht beant- worten, da hier langfristige Folgewirkungen zu berücksichtigen sind. 10. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob Müllverbrennungsunternehmen oder Entsorgungsbetriebe in Baden-Württemberg die Annahme von Bauschutt ver- weigern, da dieser mit HBCD belastet sein könnte? An das Umweltministerium wurden einige Beschwerden diesbezüglich heran- getragen. Danach haben Entsorgungsbetriebe und Müllverbrennungsanlagen teilweise sogar nachweislich nicht mit HBCD-belastete Dämmmaterialien (z. B. PU-Schaum, Verschnitt von Neuware) aus Verunsicherung heraus nicht ange- 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 nommen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen des Umweltministeriums nehmen die Verbrennungsanlagen auf den Baustellen gemischt angefallenen Abfall seit dem Erlass vom 12. Oktober 2016 wieder an, soweit ein betriebstechnisch be- dingter Anteil an Bauschaum im Abfall nicht überschritten wird. 11. Wie schätzt sie den Einfluss des Gesetzes zur Trennung von mit HBCD belas- tetem Styropor und Styrodur von sonstigem Müll auf Gebäudebrandversiche- rungen ein? Die Entsorgungskosten für Brandschutt umfassen in einem Schadensfall nur einen kleinen Teil am gesamten Schaden. Nach einem Brandfall musste auch bisher schon die organische Fraktion inklusive der geschäumten Dämmmaterialien von der anorganischen Fraktion separiert und verbrannt werden. Der anorganische Brandschutt (Bauschutt) gelangt danach zur Deponierung. Ob und wie Versicherungsgesellschaften Änderungen bei der abfallrechtlichen Einstufung HBCD-haltiger Dämmmaterialien bei ihrer Kalkulation mit einbe- ziehen, ist der Landesregierung nicht bekannt. 12. Worin besteht der Unterschied zur früheren ungetrennten Verbrennung von mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur zusammen mit anderen Materia- lien und einer getrennten Verbrennung aus ökologischer Sicht? Geschäumte Dämmmaterialien lassen sich in den üblichen Verbrennungsanlagen immer nur in einer Mischung mit anderen Materialien verbrennen. Diese Dämm- materialien sind bereits vor dem Inkrafttreten der POP-Verordnung, die zu einer Einstufung des Materials als gefährlicher Abfall führt, als Monofraktion angefal- len (beispielsweise bei der Sanierung eines Daches) und mussten unabhängig vom HBCD-Gehalt für die Verbrennung konditioniert werden. Eine getrennte Erfassung und Entsorgung ist vorzusehen, soweit dies zur Erfül- lung der Anforderungen an eine hochwertige Verwertung erforderlich ist. HBCD- haltige Dämmmaterialien können derzeit nur thermisch verwertet werden, sodass eine Separierung von zur Verbrennung bestimmten, gemischt angefallenen Bau- abfällen nicht erforderlich ist. Allerdings ist die Vermischung, einschließlich der Verdünnung, gefährlicher Abfälle (wie z. B. bei Monochargen) mit anderen Ab- fällen oder Materialien nach den Regelungen des § 9 des Kreislaufwirtschaftsge- setzes (KrWG) prinzipiell unzulässig. Das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu, so- fern die Vermischung in einer hierfür zugelassenen Anlage erfolgt, die Anfor- derungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung eingehalten und schädliche Auswirkungen der Abfallbewirtschaftung auf Mensch und Umwelt durch die Vermischung nicht verstärkt werden sowie das Vermischungsverfahren dem Stand der Technik entspricht. Dies ist bei HBCD-haltigen Dämmstoffen der Fall, sodass vom grundsätzlichen Getrennthaltegebot des Gesetzes abgewichen werden kann. Anders stellt sich die Situation dar, wenn zukünftig die derzeit in der Entwicklung befindlichen Verfahren zur stofflichen Verwertung von HBCD-haltigen Dämm- stoffen zur Verfügung stehen. Da diese Verwertungsanlagen dann ausschließlich mit den Dämmstoffen beschickt werden können, ist dann eine separate Erfassung der Dämmstoffe unverzichtbar, sodass eine Ausnahme vom Getrennthaltegebot des § 9 KrWG dann nicht mehr gewährt werden kann. 13. Wie viele Genehmigungen zur Verbrennung von mit HBCD belastetem Styro- por und Styrodur wurden in Baden-Württemberg bereits beantragt? Nach den vorliegenden Kenntnissen hat eine Hausmüllverbrennungsanlage die Genehmigung zur Entsorgung von HBCD-haltigem Dämmmaterial beantragt und verfügt auch bereits über die Genehmigung. Bei zwei weiteren Anlagen läuft der- zeit noch die Entscheidungsfindung darüber, ob ein entsprechender Antrag ge- stellt werden soll. 7",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 14. Wie viele Genehmigungen zur Verbrennung von mit HBCD belastetem Styro- por und Styrodur wurden in Baden-Württemberg bereits erteilt? Nach den vorliegenden Kenntnissen verfügt lediglich eine Müllverbrennungsan- lage in Baden-Württemberg über eine Genehmigung zur Verbrennung von HB- CD-haltigem Dämmmaterial. 15. Wie lange dauert die Erteilung einer solchen Genehmigung durchschnittlich? Auf der Grundlage des Erlasses vom 25. November 2016 kann, sofern ein Betrei- ber einen Änderungsantrag bei der zuständigen Behörde gestellt und eine über- schlägige Prüfung ergeben hat, dass insbesondere die im Erlass geregelten techni- schen und betrieblichen Voraussetzungen vorliegen, die Aufnahme von HBCD- haltigen Abfällen bis zum Abschluss des Änderungsgenehmigungsverfahrens ge- duldet werden. Das Änderungsgenehmigungsverfahren wie im Erlass beschrieben ist aufgrund einer gesetzlichen Frist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab- zuschließen. 16. Wie viele Müllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg wären technisch in der Lage, mit HBCD belastetes Styropor und Styrodur durch Verbrennen sicher zu entsorgen? Die Landesregierung geht davon aus, dass alle sechs baden-württembergischen Hausmüllverbrennungsanlagen technisch in der Lage sind, HBCD-haltiges Dämm- material schadlos zu verbrennen. Voraussetzung ist, dass die Abfälle in einem für die Verbrennungsanlagen geeigneten Mischungsverhältnis eingesetzt werden. Hierfür ist bei Abfallchargen mit hohem Dämmstoffanteil vor der eigentlichen Verbrennung eine Konditionierung erforderlich, um geeignete verbrennungstech- nische Eigenschaften zu erreichen. 17. Von welcher Menge an jährlich gesondert zu entsorgendem mit HBCD belas- tetem Styropor und Styrodur geht sie in Baden-Württemberg aus? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 18. Reichen die Verbrennungskapazitäten der Müllverbrennungsanlagen mit Ge- nehmigung in Baden-Württemberg aus, um die jährlich zusätzlich zu sonsti- gem Müll anfallenden Mengen an mit HBCD belastetem Styropor und Styro- dur getrennt zu verarbeiten? Bislang ist eine Hausmüllverbrennungsanlage genehmigungsrechtlich in der La- ge, als gefährlich eingestufte Abfälle mit dem Abfallschlüssel 17 06 03* anzuneh- men, deren Kapazität zunächst allein nicht ausreichen würde. Der Erlass vom 25. November 2016 erlaubt allerdings ausnahmsweise eine Vermi- schung der HBCD-haltigen Chargen mit nicht gefährlichen Abfällen, um diese für die Verbrennung konditionieren zu können. Die so entstandenen Abfallgemische können aufgrund ihres durch technische Notwendigkeiten vorgegebenen Misch- verhältnisses wie gemischt anfallende Bauabfälle behandelt werden und sind des- halb ausnahmsweise als nicht gefährliche Abfälle einzustufen. Der bisherige Ent- sorgungsweg steht so, zunächst befristet bis 31. Dezember 2018, weiter zur Verfü- gung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 12 und 19 verwiesen. 19. Würden die Verbrennungskapazitäten aller Müllverbrennungsanlagen in Ba- den-Württemberg ausreichen, um die jährlich zusätzlich zu sonstigem Müll anfallenden Mengen an mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur getrennt zu verarbeiten? Allein die sechs Hausmüllverbrennungsanlagen im Land verfügen über eine Ka- pazität in Höhe von 1,76 Mio. Tonnen Restabfall, sodass die Menge an zu ver- brennendem Dämmmaterial nicht einmal 0,5 % ausmachen würde. Durch die für 8",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 die Verbrennung erforderliche Konditionierung wird die Menge entsprechend vergrößert. Für diese Mengen stehen nicht allein die sechs Hausmüllverbren- nungsanlagen zur Verwertung zur Verfügung, sondern auch Zementwerke und Ersatzbrennstoffkraftwerke. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass keine zu- sätzlichen Mengen an Dämmmaterial auf dem Markt sind. Diese wurden bislang durch die vorhandenen Anlagen entsorgt. Erst durch das Wirksamwerden der POP-Verordnung und der damit verbundenen Einstufung als gefährlicher Abfall sind die Mengen in Erscheinung getreten. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass in Baden- Württemberg eine ausreichende Verbrennungskapazität für alle HBCD-haltigen Dämmstoffe zur Verfügung steht. 20. Wie könnte die Genehmigungserteilungsdauer reduziert werden? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 21. Wie soll mit HBCD belastetem Styropor und Styrodur umgegangen werden, welches derzeit aufgrund fehlender Verbrennungskapazitäten nicht verbrannt werden kann? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 22. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass der Beschluss der EU-Kom- mission, mit HBCD belastete Dämmstoffe separat zu sammeln, darauf zurück- zuführen ist, dass es in der EU einzelne Müllverbrennungsanlagen gibt, die HBCD nicht sicher verbrennen können? Darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Mit der POP-Verord- nung unterwirft die EU die HBCD-haltigen Dämmmaterialien abfallwirtschaft- lichen Beschränkungen und fordert, dass der Schadstoff HBCD zerstört werden muss. Sie macht keine Vorgabe, wie dies zu erfolgen hat. 23. Gibt es nach ihrer Kenntnis in Deutschland Müllverbrennungsanlagen, die das HBCD-Molekül nicht sicher vernichten können? Alle in Deutschland betriebenen Hausmüllverbrennungsanlagen unterfallen der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) und verfügen demgemäß über eine für die Zerstörung von HBCD notwendige Feuerraumtemperatur und Verweilzeit der Abgase sowie über eine immissionsschutzrechtlich ausreichende Abgasreinigung. Aufgrund der Untersuchungen an einer Müllverbrennungsanlage in Würzburg (Destruction of the flame retardant hexabromocyclododecane in a full-scale muni- cipal solid waste incinerator, Waste Management & Research, 2015, Vol. 33(2) 165-174) kann davon ausgegangen werden, dass die technischen Einrichtungen in Anlagen für die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen gemäß der 17. BImSchV für die Verbrennung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien geeig- net sind. 24. Was kostet nach ihrer Kenntnis deutschlandweit eine Nachrüstung dieser An- lagen, die gewährleistet, dass deutschlandweit alle Müllverbrennungsanlagen in der Lage sind, das HBCD-Molekül sicher zu vernichten? Eine Nachrüstung der Müllverbrennungsanlagen ist nicht erforderlich, soweit die Anlagen HBCD-haltige Abfälle in einer geeigneten Mischung mitverbrennen. 9",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 886 25. Wie viel CO2 wird gemäß ihrer Schätzung zusätzlich generiert, wenn zur Ver- brennung von Styropor zusätzliche Wege in Kauf genommen werden müssen, da sich viele Entsorgungsbetriebe der Verbrennung verweigern? Die Landesregierung geht davon aus, dass mit dem Erlass des Umweltministeri- ums vom 25. November 2016 die bestehenden Entsorgungswege weiter zur Ver- fügung stehen. Zusätzliche Transportwege sind daher nicht erforderlich. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 10",
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