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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 16. Wahlperiode 06. 12. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Immobilien im Eigentum bzw. Besitz islamistischer und religiös-nationalistischer Organisationen islamischer Prägung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche islamischen Organisationen bzw. islamisch ausgerichteten Kulturorga- nisationen jeweils welcher konfessionellen Ausrichtung sind nach ihrer Kennt- nis in jeweils welcher Mitgliederstärke seit wann in jeweils welcher rechtlichen Form (tabellarische Auflistung erbeten) in Baden-Württemberg aktiv? 2. Welche ethnisch-kulturell ausgerichteten Organisationen islamischer Prägung (z. B. Türkische Gemeinde oder ähnliche) mit jeweils welcher ethnisch-kultu- rellen Ausrichtung sind nach ihrer Kenntnis in jeweils welcher Mitgliederstärke seit wann in jeweils welcher rechtlichen Form (tabellarische Auflistung erbe- ten) in Baden-Württemberg aktiv? 3. Mit welchen dieser Organisationen wurden oder werden seit dem 1. Januar 2010 seitens der Landesregierung und, soweit bekannt, anderen Autoritäten des gesellschaftlich-politischen Lebens (z. B. Stellen im Verantwortungsbereich der Landesregierung, von Kommunen, Interessenverbänden, von kirchlichen Stel- len oder anderen Körperschaften öffentlichen Rechts) jeweils welche institutio- nalisierten sogenannten „Islam-Dialoge“, „Integrationsdialoge“ oder vergleich- bare Formate mit bisher welchen konkreten Ergebnissen (z. B. öffentliche Ab- sichtserklärungen, Zielvereinbarungen, rechtlich wirksame Vereinbarungen) ge- führt? Eingegangen: 06. 12. 2018 / Ausgegeben: 25. 01. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 4. Welche der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen sind (unter tabella- rischer Aufstellung) seit dem 1. Januar 2010 als Partner von jeweils welchen im Verantwortungsbereich der Landesregierung stehenden Stellen in welchem institutionellen Rahmen und in welcher konkreten Funktion bei der Bekämp- fung von politisch unerwünschten gesellschaftlichen Werthaltungen (z. B. politischem oder religiösem Extremismus jeweils welcher Richtung, Fremden- feindlichkeit, Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit etc.) auf- getreten? 5. Wurden – und falls ja, (unter tabellarischer Aufstellung) von welchen im Ver- antwortungsbereich der Landesregierung stehenden Stellen im Rahmen wel- cher aus welchen Titeln des Staatshaushaltsplans finanzierten Programme in jeweils welchem Zeitraum und finanziellen Umfang – seit dem 1. Januar 2010 die unter Fragen 3 und 4 erfragten Funktionen islamischer Organisationen oder ethno-kultureller Organisationen islamischer Orientierung als Partner öf- fentlicher Stellen, insbesondere in der Bekämpfung politisch unerwünschter gesellschaftlicher Werthaltungen, öffentlich gefördert oder anderweitig mit finanziellen oder geldwerten Vorteilen honoriert? 6. Welche der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen (Vereine, Dachver- bände, Körperschaften öffentlichen Rechts) erhalten nach ihrer Kenntnis in je- weils welcher Form bzw. Höhe finanzielle oder personelle (z. B. institutionelle Unterstellung, Zuweisung ausländischer Lehrkräfte oder Organisatoren) Un- terstützung von ausländischen Regierungen bzw. von ausländischen Regie- rungen nahestehenden Organisationen? 7. Welche der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen haben nach Er- kenntnissen jeweils welcher zuständigen Behörde seit dem 1. Januar 2010 in Gänze oder in Teilen ihrer Organisation Bestrebungen Raum gegeben, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bzw. dem Primat derselben gegen- über religiös begründeten Verhaltensnormen zuwiderlaufen, und stehen unter behördlicher Beobachtung? 8. Welche Immobilien in welchem Gesamtwert wurden (unter tabellarischer Auflistung) welchen der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen seit dem 1. Januar 2010 von Stellen im Zuständigkeitsbereich der Landesregie- rung (Land, Kreise, Kommunen) zur Nutzung übergeben (z. B. verkauft, ver- schenkt, verpachtet, vermietet, unentgeltlich zur Nutzung überlassen)? 9. Welche der unter Frage 7 erfragten unter behördlicher Beobachtung stehenden Organisationen erwarben als Eigentum oder nutzen anderweitig langfristig seit dem 1. Januar 2010 in Baden-Württemberg an welchen Orten und in wel- chem Umfang für ihre Ziele jeweils welche Immobilien und Räumlichkeiten? 10. Sind beim Erwerb von Immobilien durch die unter Frage 7 erfragten Organi- sationen, oder beim Immobilienerwerb durch Dritte mit (z. B. finanzieller) Unterstützung derselben Organisationen, bestimmte charakteristische Strate- gien oder Vorgehensweisen (z. B. der Aufbau von Spendennetzwerken, gege- benenfalls ausländische Geldquellen, Ausüben von Druck auf ansässige Per- sonen) beobachtet worden, die auf die bezweckte Schaffung ethnisch oder eth- nisch-religiös homogener (z. B. homogen islamischer) Nachbarschaften und letztendlich auf eine bezweckte Einschränkung der Gültigkeit der hiesigen Rechtsordnung hindeuten? 06. 12. 2018 Sänze AfD 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 Begründung Es ist nach Ansicht des Fragestellers Aufgabe eines wehrhaften Rechtsstaats, über den direkten oder indirekten Einfluss ausländischer Regierungen bzw. den Ein- fluss von Organisationen unterrichtet zu sein, deren weltanschauliche Orientie- rung potenziell mit unserem Grundgesetz und unserer Landesverfassung in Wi- derspruch stehen. Während die Immobilienaktivitäten behördlich als rechtsextre- mistisch eingestufter Organisationen in Dokumenten des Landtags von Baden- Württemberg in jüngerer Zeit – bei hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für den Be- stand der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Staates nach Auffassung des Fra- gestellers eher wenig dramatischen Befunden – in hohem Maße Aufmerksamkeit gefunden haben und zudem proaktiv publiziert wurden (zuletzt per Pressemittei- lung der Landtagspressestelle vom 5. Dezember 2018), hat nach Kenntnis des Fragestellers der Immobilienerwerb durch islamistische bzw. durch unter dem Einfluss ausländischer Staaten stehende Organisationen (z. B. DITIB) und deren Untergliederungen, oder gar durch offen religiös-nationalistische Organisationen bisher kein erkennbares Interesse erweckt. Nach Ansicht des Fragestellers weist die offenbar planmäßige ethno-politische Mobilisierung der türkischstämmigen Minderheit in Deutschland durch die türkische Regierung Erdogan bzw. deren Versuch, Letztere als Unterstützer türkischer Regierungspositionen vor Ort zu organisieren, Parallelen zu der Sichtweise der deutschen Reichsregierung auf volksdeutsche Auslandsminderheiten in einigen osteuropäischen Staaten während der Jahre 1937 bis 1941 auf. Antwort Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 Nr. 4-1083/202-5 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministe- rium der Justiz und für Europa, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche islamischen Organisationen bzw. islamisch ausgerichteten Kulturorga- nisationen jeweils welcher konfessionellen Ausrichtung sind nach ihrer Kennt- nis in jeweils welcher Mitgliederstärke seit wann in jeweils welcher rechtlichen Form (tabellarische Auflistung erbeten) in Baden-Württemberg aktiv? 2. Welche ethnisch-kulturell ausgerichteten Organisationen islamischer Prägung (z. B. Türkische Gemeinde oder ähnliche) mit jeweils welcher ethnisch-kultu- rellen Ausrichtung sind nach ihrer Kenntnis in jeweils welcher Mitgliederstärke seit wann in jeweils welcher rechtlichen Form (tabellarische Auflistung erbe- ten) in Baden-Württemberg aktiv? 3. Mit welchen dieser Organisationen wurden oder werden seit dem 1. Januar 2010 seitens der Landesregierung und, soweit bekannt, anderen Autoritäten des gesellschaftlich-politischen Lebens (z. B. Stellen im Verantwortungsbereich der Landesregierung, von Kommunen, Interessenverbänden, von kirchlichen Stellen oder anderen Körperschaften öffentlichen Rechts) jeweils welche insti- tutionalisierten sogenannten „Islam-Dialoge“, „Integrationsdialoge“ oder ver- gleichbare Formate mit bisher welchen konkreten Ergebnissen (z. B. öffentliche Absichtserklärungen, Zielvereinbarungen, rechtlich wirksame Vereinbarungen) geführt? 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 4. Welche der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen sind (unter tabella- rischer Aufstellung) seit dem 1. Januar 2010 als Partner von jeweils welchen im Verantwortungsbereich der Landesregierung stehenden Stellen in welchem institutionellen Rahmen und in welcher konkreten Funktion bei der Bekämp- fung von politisch unerwünschten gesellschaftlichen Werthaltungen (z. B. poli- tischem oder religiösem Extremismus jeweils welcher Richtung, Fremdenfeind- lichkeit, Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit etc.) aufgetreten? Zu 1. bis 4.: In Baden-Württemberg wird keine offizielle Statistik über die Anzahl von religiö- sen Einrichtungen geführt. Dies gilt für alle Religionen und Glaubensgemein- schaften. Deswegen liegen der Landesregierung keine über die eigenen öffentli- chen Angaben der Verbände hinausgehenden Erkenntnisse vor. Dem Kultusministerium sind im Rahmen seiner Zuständigkeit folgende islami- sche Verbände bekannt: DITIB-Landesverband Baden-Württemberg e. V., Lan- desverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg e. V. (LVIKZ), Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg e. V., Islamische Gemein- schaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V. (IGBD), die Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. und die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland K. d. ö. R. Das Kultusministerium führt mit dem DITIB-Landesverband Baden-Württemberg e. V., dem LVIKZ, der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg e. V., der IGBD – Zentralrat e. V. und deren Spitzenverbänden Gespräche im Zu- sammenhang mit dem Islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung. In dem hierfür eingerichteten Projektbeirat sind die genannten Verbände vertreten. Ferner arbeitet das Kultusministerium mit der Alevitischen Gemeinde Deutsch- lands e. V. zusammen, die Trägerin des Alevitischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen des Landes ist. Mit der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutsch- land K. d. ö. R. wurden im Zusammenhang mit einem zwischenzeitlich zurück- genommenen Antrag auf Verleihung von Körperschaftsrechten in Baden-Würt- temberg (sog. Zweitverleihung) Gespräche geführt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration beteiligen sich viele Organisationen, dazu gehören auch islamische bzw. dem Islam eng verbun- dene oder nahe stehende, regelmäßig an Projekten oder Initiativen, die im Kon- text emanzipatorischer Gesellschaftsentwicklung angesiedelt sind. So waren im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Zwangsverheiratung und von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der DITIB und der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg e. V. (TGBW) ein- gebunden, z. B. bei Tagungen zum Thema Zwangsverheiratung. Die TGBW nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Landesforums gegen Zwangsverheira- tung im Ministerium für Soziales und Integration teil. Im Beraterkreis der vom Ministerium für Soziales und Integration finanzierten mobilen Beratungsstelle YASEMIN, die zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung eingerichtet wurde, sitzen Vertreterinnen und Vertreter der TGBW und der DITIB. Die TGBW be- treibt die Fachstelle LEUCHTLINIE, Beratungsstelle für Betroffene von rechter Gewalt. Im Kontext der Extremismusprävention arbeitet das aus Bundes- und Landesmit- teln geförderte Demokratiezentrum Baden-Württemberg regelmäßig mit musli- mischen Vertreterinnen und Vertretern zusammen, darunter auch mit den beiden DITIB-Landesjugendverbänden. Von der damaligen Ministerin für Integration wurde im November 2011 der Run- de Tisch Islam Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Dieses Gremium trat bis Januar 2016 halbjährlich zusammen und beriet lösungsorientiert integrations- und gesellschaftspolitische Fragen mit Islambezug, ohne jeweils rechtlich wirksame Vereinbarungen zu treffen. Bei der ersten Zusammenkunft wurde im November 2011 eine Erklärung der Mitglieder des Runden Tisches gegen Rassismus, Men- schenfeindlichkeit, Gewalt, Hass und Intoleranz für ein friedliches Miteinander verabschiedet. Die in den neun Sitzungen des Runden Tisches berührten Themen- bereiche lauteten: Islam in der gesellschaftlichen Wahrnehmung, Islam und Bil- dung, die rechtliche Stellung des Islam in Deutschland und seine Entwicklung im 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 europäischen Kontext, Islam und Rechtsprechung, Bestattungsrecht, „Friedens- richter“, Islam und Geschlechterrollen bzw. Geschlechtergerechtigkeit, muslimi- sche Krankenhaus- und Gefangenenseelsorge, Islam in Schulen, in der Jugendbil- dung und in der außerschulischen Jugendarbeit sowie in der Erwachsenenbildung und im Fortbildungsbereich, Umgang mit Homophobie, interreligiöser Dialog, Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit, Islamismus und Salafismus und die inner- islamische Zusammenarbeit. Zu den Sitzungen waren jeweils die Vertreterinnen und Vertreter der DITIB, des LVIKZ, der Ahmadiyya Muslim Jamaat, der Landes- vertretung der Alevitischen Gemeinden, des Landes-Geistlichenrates der Aleviti- schen Gemeinden, der IGBD, des Koordinierungsrats des christlich-islamischen Dialogs Stuttgart, der Amana Frauengruppe Freiburg i. Br., des Mannheimer Ins- tituts für Integration und interreligiösen Dialog e. V. (Mannheimer Institut), des Interkulturellen Bildungszentrum Mannheim gGmbH und des Instituts für Islami- sche Studien und Interkulturelle Zusammenarbeit (Mannheim) eingeladen. Zum vom Minister für Soziales und Integration im Mai 2017 ins Leben gerufenen Runden Tisch der Religionen Baden-Württemberg sind jeweils die Vertreterinnen und Vertreter nachstehender Organisationen eingeladen worden: DITIB, LVIKZ, Ahmadiyya Muslim Jamaat, Landesvertretung der Alevitischen Gemeinden, IGBD, Mannheimer Institut, TGBW und „Alevi. die Stiftung“. In den bisherigen zwei Sitzungen des Runden Tisches standen die Bedeutung der Zusammenarbeit der Kirchen, Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, das Thema Staat und Religion(en) vor dem Hintergrund einer multireligiösen Gesellschaft, das Thema Religiöse Akteure im Wohlfahrtsstaat und das Thema Gemeinsame Bekämpfung von gruppenbezoge- ner Menschenfeindlichkeit wie Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit auf der Tagesordnung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs der Re- ligionen haben sich bei ihrer zweiten Sitzung am 15. Oktober 2018 in Stuttgart in einem gemeinsamen Manifest klar gegen jede Form von Gewalt ausgesprochen. An beiden Sitzungen nahm u. a. auch ein/e Vertreter/-in des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration teil. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa entsendet das Mannheimer Institut seit Ende 2017 im Rahmen eines Projekts („Islamische Ge- fangenenseelsorge“) flächendeckend Seelsorgende an die baden-württembergi- schen Justizvollzugsanstalten. Die Projektlaufzeit ist vertraglich bis Ende 2018 vereinbart. Auf dieser Grundlage sind die Seelsorgenden des Mannheimer Insti- tuts in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätig. Sie bieten dort insbesondere islamische Gottesdienste, Gesprächsgruppen mit islamischen Glaubensinhalten sowie Einzelseelsorge mit Gefangenen islamischen Glaubens an. Die Seelsorgen- den des Mannheimer Instituts haben ein vom (damaligen) Ministerium für In- tegration und Ministerium der Justiz und für Europa gefördertes umfangreiches Fortbildungsprogramm für die islamische Gefangenenseelsorge erfolgreich absol- viert. Sie sind allesamt nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justiz- ministeriums, des Innenministeriums und des Finanzministeriums für die Über- prüfung von Personen, die in Justizvollzugsanstalten oder Abschiebungshaftein- richtungen tätig werden und in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land stehen (VwV Fremdpersonenüberprüfung), sicherheitsüberprüft. Im Staatshaus- haltsplan für 2018/2019 stehen für das Projekt jeweils 100.000 Euro zur Verfü- gung. Aktuell wird die erneute Verlängerung des Projekts geprüft. Neben den ausgebildeten Seelsorgern des Mannheimer Instituts kommen derzeit noch Imame aus umliegenden Moscheegemeinden als Ehrenamtliche in die Anstalten, die ebenfalls sämtlich sicherheitsüberprüft sind. Die Imame halten in den Justizvoll- zugsanstalten islamische Gottesdienste ab, bieten Gesprächsgruppen mit religiö- sen Inhalten an und kümmern sich um seelsorgerische Anliegen einzelner Gefan- gener, die sich zum Islam bekennen. Seit dem Jahr 2015 ist im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex), ehe- mals KPEBW, angesiedelt. Dem Fachbeirat des konex gehören auch Vertreter der DITIB Jugend Baden und Württemberg an. Gemäß Geschäftsordnung des konex wurden im Jahr 2015 aus dem Fachbeirat drei zivilgesellschaftliche Vertreter für drei Jahre in den Lenkungsausschuss des konex gewählt. Einer dieser Vertreter gehörte der DITIB Jugend Württemberg an (auf die Landtagsdrucksache 16/3579, Antrag der Abgeordneten Sascha Binder u. a. SPD, Weitere Zusammenarbeit mit 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. – DITIB, wird ver- wiesen). In der kommenden Fachbeiratssitzung im Januar 2019 werden drei zivilgesell- schaftliche Vertreterinnen und Vertreter aus dem Fachbeirat des konex wiederum für drei Jahre in den Lenkungsausschuss gewählt werden. Unabhängig von der Fragestellung wird das Thema Zusammenarbeit der Polizei mit Muslimen im Rahmen der polizeilichen Präventionsarbeit aufgegriffen. Die polizeilichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den regionalen Poli- zeipräsidien treffen sich in regelmäßigen Abständen mit muslimischen Vertrete- rinnen und Vertretern zum gegenseitigen Austausch. 5. Wurden – und falls ja, (unter tabellarischer Aufstellung) von welchen im Ver- antwortungsbereich der Landesregierung stehenden Stellen im Rahmen wel- cher aus welchen Titeln des Staatshaushaltsplans finanzierten Programme in jeweils welchem Zeitraum und finanziellen Umfang – seit dem 1. Januar 2010 die unter Fragen 3 und 4 erfragten Funktionen islamischer Organisationen oder ethno-kultureller Organisationen islamischer Orientierung als Partner öffentlicher Stellen, insbesondere in der Bekämpfung politisch unerwünschter gesellschaftlicher Werthaltungen, öffentlich gefördert oder anderweitig mit finanziellen oder geldwerten Vorteilen honoriert? Zu 5.: Die DITIB-Landesjugendverbände wurden vom Ministerium für Soziales und In- tegration bis Jahresende 2017 in Höhe von 25.000 Euro gefördert (Kapitel 0917 Titel 684 82). Das Mannheimer Institut wird zum landesweiten Aufbau der über- verbandlichen islamischen Krankenhausseelsorge vom Ministerium für Soziales und Integration seit 2014 in Höhe von 370.566 Euro (Kapitel 0908 Titel 684 01) gefördert. Davon entstammten 218.295,50 Euro aus der Nachhaltigkeitsstrategie (Kapitel 0902 Titel 684 87). Der Bewilligungszeitraum wurde bis zum 15. De- zember 2018 verlängert. Das Mannheimer Institut wird zur Etablierung einer islamischen Gefangenen- seelsorge unter Federführung des Ministeriums der Justiz und für Europa vom Ministerium für Soziales und Integration seit 2015 in Höhe von 85.930 Euro (Ka- pitel 0908 Titel 684 01) gefördert. Der Bewilligungszeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2021 wird über die VwV-Integration das überverbandliche Projekt „Jung, muslimisch, aktiv für Zu- sammenhalt“ der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokra- tie e. V. (RAA) mit insgesamt 90.000 Euro gefördert. Die TGBW Stuttgart hat in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) 2007 bis 2013 für das ESF-Projekt „Akquise und Begleitung zum/r kultursensiblen Alten- pfleger/-in / Altenpflegehelfer/-in“ in der Zeit vom 1. Februar 2013 bis zum 31. De- zember 2014 rund 500.000 Euro aus Mitteln des ESF und rund 100.000 Euro Lan- desmittel (Kapitel 0903 Titel 76) erhalten. Die Alevitische Gemeinde e. V. erhielt als Ersatz für deren Einsatz von Religions- lehrkräften in den öffentlichen Schulen des Landes (sog. Ersatzleistungen) durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport folgende Zahlungen: 2010: 1.712 Euro 2011: 10.952 Euro 2012: 35.883 Euro 2013: 40.009 Euro 2014: 39.585 Euro 2015: 46.643 Euro 2016: 55.539 Euro 2017: 52.806 Euro 2018: 59.668 Euro 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 Die Zahlungen betreffen aber nicht die Fragestellung im engeren Sinne, da es sich bei dem Einsatz von Religionslehrkräften nicht um eine Förderung zur Bekämp- fung politisch unerwünschter gesellschaftlicher Werthaltungen handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 6. Welche der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen (Vereine, Dachver- bände, Körperschaften öffentlichen Rechts) erhalten nach ihrer Kenntnis in je- weils welcher Form bzw. Höhe finanzielle oder personelle (z. B. institutionelle Unterstellung, Zuweisung ausländischer Lehrkräfte oder Organisatoren) Un- terstützung von ausländischen Regierungen bzw. von ausländischen Regierun- gen nahestehenden Organisationen? Zu 6.: Zur Zahl der in islamischen Verbänden tätigen ausländischen Staatsangehörigen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist aus allgemein zugänglichen Quellen sowie aus durch andere Bundesländer in Auftrag gegebenen Gutachten bekannt, dass der DITIB-Bundesverband personelle und finanzielle Unterstützung durch das „Amt für Religiöse Angelegenheiten der Türkischen Republik“ (Diya- net) erhält. Informationen über die Höhe der dem Landesverband Baden-Würt- temberg zur Verfügung gestellten Ressourcen liegen nicht vor. Den Mitgliederversammlungen der DITIB-Landesverbände in Baden-Württem- berg gehören unter anderem von Diyanet entsandte und bezahlte Religionsbeauf- tragte an. Ferner sind indirekte Verbindungen bekannt, da Funktionäre von Diya- net in den Organen der DITIB vertreten sind. So ist der Ehrenvorsitzende von DITIB der Präsident von Diyanet. Der Aufsichtsrat der beiden DITIB-Landesver- bände in Baden-Württemberg besteht aus Mitgliedern des Vorstandes des DITIB- Bundesverbandes. Hinsichtlich der Finanzierung von Moscheen der DITIB wurde in „Der Weg zur Moschee. Eine Handreichung für die Praxis.“ (Claus Leggewie, Angela Jost, Ste- fan Rech: Bad Homburg v. d. Höhe 2002) festgestellt, dass die Finanzierung der Moscheebauten zum großen Teil durch die Mitglieder der Moscheevereine sowie durch Spenden und Einzelpersonen und Institutionen – darunter aus arabischen Ländern – erfolge. DITIB-Gemeinden würden Moscheen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und der Eigenarbeit von Vereinsmitgliedern finanzieren. Fertig gestellte Moscheen werden meist an DITIB übereignet, die lokalen Vereine tragen aber selbständig die Unterhaltung und finanzielle Verantwortung für die Moschee, während der Dachverband die Besoldung der Imame übernehme. Diese Schilde- rung entspricht immer noch den Aussagen, wie sie von Funktionären in der Ver- gangenheit wiederholt getätigt wurden. Erst im Januar 2018 äußerte ein DITIB- Funktionär in Karlsruhe im Verlauf einer Podiumsdiskussion zu einem Moschee- Projekt, dass der fällige Millionen-Betrag durch Spenden finanziert werde und auch Materialspenden wie Eigenleistungen in Rechnung gestellt würden. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu Frage 6 in der Landtagsdrucksache 16/503 (Kleine Anfrage der Abg. Dr. Rainer Balzer und Thomas Palka, Zusam- menarbeit von Behörden mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Re- ligionen e. V. – DITIB) verwiesen. Unabhängig von den unter Frage 1 bis 4 genannten Organisationen, die keiner Be- obachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) unterliegen, ist im salafistischen Bereich die Unterstützung bei den Grundlagen der religiös-politischen Propaganda bekannt. So wurden z. B. von saudischen Stellen verantwortete Bücher in großer Zahl und unentgeltlich verteilt. Prominen- testes Beispiel für eine derartige Unterstützung (hier der Muslimbrüder) war die Koran-Übersetzung von Elyas/Bubenheim, die von einem saudischen Ministerium gefördert wurde. Daneben ist ein Versuch staatlicher Stellen aus Kuweit bekannt, in Fellbach ein Zentrum für islamistische „Dawah“ oder „Einladung zum Islam“ im Jahr 2015 einzurichten. Hierbei bediente man sich eines Aktivisten, der den Sicherheitsbehörden bekannt war. Dabei ging es um den Kauf eines Anwesens, dessen Preis eine Million Euro überstieg. Aktuell ist festzustellen, dass staatliche 7",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 Stellen aus Kuweit deutschsprachiges Missions- oder Propagandamaterial produ- zieren und hiesigen Aktivisten zur Verfügung stellen. 7. Welche der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen haben nach Er- kenntnissen jeweils welcher zuständigen Behörde seit dem 1. Januar 2010 in Gänze oder in Teilen ihrer Organisation Bestrebungen Raum gegeben, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bzw. dem Primat derselben gegen- über religiös begründeten Verhaltensnormen zuwiderlaufen, und stehen unter behördlicher Beobachtung? Zu 7.: Das LfV beobachtet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grund- ordnung (vgl. § 3 Landesverfassungsschutzgesetz – LVSG). Ein beträchtliches Spektrum islamischer Organisationen agiert innerhalb der rechtlichen und verfas- sungsrechtlichen Normen und wird deshalb nicht vom LfV beobachtet. Bei den in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 genannten Organisationen liegen keine An- haltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundord- nung vor. Zur „Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg e. V.“ wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Landtagsdrucksache 15/8032 (Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU, Beteiligung der „Islamischen Glau- bensgemeinschaft IGBW e. V.“ am Projektbeirat Islamischer Religionsunterricht des Kultusministeriums – Projektbeirat), zu DITIB auf die Antwort zu Frage 2 der Landtagsdrucksache 16/1866 (Antrag der Abg. Siegfried Lorek u. a. CDU, Ein- flussnahme der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. – DITIB), zum LVIKZ auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Landtagsdrucksache 16/4560 (Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD, Filder-Moschee Oberaichen [Leinfelden-Echterdingen]) so- wie zur Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland K. d. ö. R auf die Antwort zu Frage 8 der Landtagsdrucksache 16/1209 (Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD, Die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde in Baden-Württemberg) verwie- sen. 8. Welche Immobilien in welchem Gesamtwert wurden (unter tabellarischer Auf- listung) welchen der unter Fragen 1 und 2 erfragten Organisationen seit dem 1. Januar 2010 von Stellen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung (Land, Kreise, Kommunen) zur Nutzung übergeben (z. B. verkauft, verschenkt, ver- pachtet, vermietet, unentgeltlich zur Nutzung überlassen)? Zu 8.: Der Landesregierung liegen keine über die öffentliche Berichterstattung hinaus- gehenden Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Landtagsdrucksachen 16/5044, 16/4652 (Antrag der Abg. Dr. Christina Baum u. a. AfD, Geplanter Moscheebau in Buchen) sowie 16/4560 (Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle, AfD, Filder-Moschee Oberaichen) ver- wiesen. 8",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5344 9. Welche der unter Frage 7 erfragten unter behördlicher Beobachtung stehenden Organisationen erwarben als Eigentum oder nutzen anderweitig langfristig seit dem 1. Januar 2010 in Baden-Württemberg an welchen Orten und in wel- chem Umfang für ihre Ziele jeweils welche Immobilien und Räumlichkeiten? 10. Sind beim Erwerb von Immobilien durch die unter Frage 7 erfragten Organi- sationen, oder beim Immobilienerwerb durch Dritte mit (z. B. finanzieller) Unterstützung derselben Organisationen, bestimmte charakteristische Strate- gien oder Vorgehensweisen (z. B. der Aufbau von Spendennetzwerken, gege- benenfalls ausländische Geldquellen, Ausüben von Druck auf ansässige Per- sonen) beobachtet worden, die auf die bezweckte Schaffung ethnisch oder eth- nisch-religiös homogener (z. B. homogen islamischer) Nachbarschaften und letztendlich auf eine bezweckte Einschränkung der Gültigkeit der hiesigen Rechtsordnung hindeuten? Zu 9. und 10.: Da mit Blick auf die in der Antwort auf die Fragen 1 bis 4 genannten Organisatio- nen keine hinreichenden Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, entfällt die Beantwortung. In Vertretung Klenk Staatssekretär 9",
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