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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 16. Wahlperiode 08. 12. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Ernst Kopp und Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Trans- und Homophobie in der Kriminalstatistik Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie werden trans- und homophobe Gewalt-/Straftaten in der polizeilichen Kri- minalstatistik Baden-Württembergs – unter Angabe der Gründe – opferspezi- fisch erfasst? 2. Wie haben sich homophobe Gewalt-/Straftaten in den letzten zehn Jahren im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht und Alter der Opfer sowie Aufklärungs- quote entwickelt? 3. Liegt bei Zuordnung trans- und homophober Straftaten in der Spezifik Politisch motivierte Kriminalität/Hasskriminalität die Zuständigkeit bei der Kriminal- polizei oder dem Staatsschutz? 4. Welche Maßnahmen ergreift sie – im Hinblick auf die Dunkelziffer –, um Transparenz und Aussagekraft der Kriminalstatistik zu verbessern? 5. Welche Rückschlüsse zieht sie – soweit ihr diese bekannt sind – aus Erfahrun- gen anderer Länder, wie etwa Berlin, für die Betrachtung in Baden-Württem- berg? 6. Welche Schritte hat sie in den letzten Jahren ergriffen, um die Sensibilität auf diesem Gebiet innerhalb und außerhalb der Polizei zu stärken? 7. Beabsichtigt sie, periodisch eine Opferbefragung durchzuführen, um zu einer Verbesserung der Erkenntnislage in diesem Kriminalitätsfeld beizutragen? 8. Inwieweit sind die Belange von LSBTTIQ-Menschen (Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer) in der poli- zeilichen Aus- und Fortbildung integriert? Eingegangen: 08. 12. 2016 / Ausgegeben: 16. 01. 2017 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 9. Welche Bedeutung misst sie den diesbezüglichen Neuerungen der Bildungs- pläne zu? 10. Welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Organisatoren in- nerhalb und außerhalb der Polizei gibt es für LSBTTIQ-Menschen? 05. 12. 2016 Kopp, Born SPD Begründung Mit dem Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte hat die vorherige Landes- regierung wichtige Impulse auch für die Polizei gesendet. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Für das Land Berlin kann anhand des Maneo-Reports 2015 eine steigende Zahl homophober Übergriffe festgestellt werden. Diese besorgnis- erregende Entwicklung ist Anlass, um sich mit der aktuellen Lage in Baden-Würt- temberg auseinanderzusetzen. Antwort Mit Schreiben vom 2. Januar 2017 Nr. 3-1212.3/191 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie werden trans- und homophobe Gewalt-/Straftaten in der polizeilichen Kri- minalstatistik Baden-Württembergs – unter Angabe der Gründe – opferspezi- fisch erfasst? 2. Wie haben sich homophobe Gewalt-/Straftaten in den letzten zehn Jahren im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht und Alter der Opfer sowie Aufklärungs- quote entwickelt? Zu 1. und 2.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt sich um eine Jahresstatistik nach bundesweit geltenden Erfassungsregeln, in der strafrechtlich relevante Sach- verhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Staatsanwalt- schaft erfasst werden (sog. reine Ausgangsstatistik). Hierbei werden Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen differenziert dargestellt. Angaben zu den Opfern wer- den dabei anonymisiert und in begrenztem Umfang erfasst. Mit Blick auf die der Fragestellung zugrundeliegenden Opfermerkmale bezüglich der sexuellen Orien- tierung der Opfer werden in der PKS die Opfertypen „Homosexueller“ und „Transvestit“ erfasst, wenn das Merkmal der Sexualität nach Würdigung aller Er- kenntnisse zur Tat und zur Einstellung des Täters für die Tatbegehung einschlägig war. Eine weitere Differenzierung der sexuellen Orientierung der Opfer darüber hinaus erfolgt nicht. Die PKS weist für die Jahre 2006 bis 2015 nachfolgende Anzahl sogenannter „Opferdelikte“1 zum Nachteil der beiden o. g. Opfertypen, differenziert nach Ge- schlecht und Alter der Opfer, sowie Aufklärungsquote (AQ), aus: _____________________________________ 1 Hierbei handelt es sich gemäß der bundesweit geltenden PKS Richtlinien v. a. um Tötungs- delikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persön- liche Freiheit. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 „Homosexueller“ 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Straftaten gesamt 38 42 37 35 54 47 56 51 56 46 AQ 78,9 % 83,3 % 75,7 % 80,0 % 77,8 % 78,7 % 73,2 % 82,4 % 76,8 % 84,8 % Männlich 40 46 37 36 55 49 58 50 55 47 Weiblich 0 1 2 1 2 6 3 2 2 0 Kinder 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 Jugendliche 0 3 2 2 7 5 6 2 1 5 Heranwachsende 2 4 6 3 2 8 3 8 3 1 Erwachsene 36 39 28 29 44 37 46 40 52 39 Erwachsene 2 1 3 3 3 3 6 2 1 2 ab 60 Jahre „Transvestit“ 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Straftaten gesamt 3 0 4 4 4 5 8 7 5 5 AQ 100,0 % – 75,0 % 50,0 % 75,0 % 60,0 % 100,0 % 71,4 % 40,0 % 60,0 % Männlich 3 0 4 4 4 5 7 6 5 5 Weiblich 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 Kinder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendliche 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 Heranwachsende 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Erwachsene 2 0 2 4 4 5 8 7 4 4 Erwachsene 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 ab 60 Jahre Der deliktische Schwerpunkt der Straftaten gegen die Opfertypen „Homosexuel- ler“ und „Transvestit“ lag bei der Begehung von Körperverletzungsdelikten. Darüber hinaus erfolgt neben der PKS eine statistische Erfassung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Melde- dienstes (KPMD). Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 mit dem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und den „Richt- linien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden. Nach diesen Kriterien erfolgt die Erfassung der Einzelstraftaten auf Basis des Tat- ortes. Auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch moti- vierte Kriminalität (PMK) – sexuelle Orientierung“ wurden in Baden-Württem- berg im Jahr 2015 insgesamt 8 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 insgesamt 7 politisch motivierte Straftaten gegen Personen wegen deren „sexuel- ler Orientierung“ registriert. Unterjährig unterliegen diese Zahlen jedoch dynami- schen Veränderungen, da die zugrunde liegenden Straftaten regelmäßig noch Ge- genstand laufender Ermittlungen sind. 3. Liegt bei Zuordnung trans- und homophober Straftaten in der Spezifik Politisch motivierte Kriminalität/Hasskriminalität die Zuständigkeit bei der Kriminal- polizei oder dem Staatsschutz? Zu 3.: Der polizeiliche Staatsschutz, der für die Bekämpfung politisch motivierter Straf- taten zuständig ist, ist Teil der Kriminalpolizei. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 4. Welche Maßnahmen ergreift sie – im Hinblick auf die Dunkelziffer –, um Transparenz und Aussagekraft der Kriminalstatistik zu verbessern? 5. Welche Rückschlüsse zieht sie – soweit ihr diese bekannt sind – aus Erfahrun- gen anderer Länder, wie etwa Berlin, für die Betrachtung in Baden-Württem- berg? 7. Beabsichtigt sie, periodisch eine Opferbefragung durchzuführen, um zu einer Verbesserung der Erkenntnislage in diesem Kriminalitätsfeld beizutragen? Zu 4., 5. und 7.: Die PKS ist die tatnächste Statistik und misst die Verdachtssituation, wie sie sich aus Sicht der Polizei bei Aktenabgabe darstellt. Mithin wird das polizeilich aufge- klärte und erfasste Hellfeld widergespiegelt. Die PKS hat grundsätzlich die Auf- gabe, eine möglichst realitätsnahe Kriminalitätslage sowie deren Entwicklung ab- zubilden. Im Vergleich zu anderen Kriminalstatistiken stellt die PKS trotz Fehler- quellen das noch relativ brauchbarste Instrument zur Kriminalitätsmessung dar; wie dargestellt ist sie schlechterdings „der Kriminalität sachlich und zeitlich am nächsten“ (vergleiche Schwind, Kriminologie, 22. Auflage, § 2, Rn. 14). Die PKS bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Die Einbin- dung kriminologischer Dunkelfeldforschungen oder periodische Opferbefragun- gen zur Erhellung des Dunkelfelds sind im in Rede stehenden Zusammenhang nicht vorgesehen. Im Bereich der Prävention gibt es bei der Polizei Baden-Württemberg keine spe- ziellen Angebote für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ) entsprechend dem „schwulen Anti-Gewalt-Projekt in Berlin“. Schwerpunkte der polizeilichen Präventionsarbeit liegen nicht auf dieser Zielgruppe selbst, sondern vielmehr greifen hier die Ange- bote zu einzelnen Themengebieten wie Gewaltprävention oder durch die Kommu- nale Kriminalprävention vor Ort. Dadurch wird eine mögliche Stigmatisierung vermieden und die personellen Ressourcen werden zielgerichtet eingesetzt. Daneben ist der Opferschutz wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit. So hat je- des regionale Polizeipräsidium Opferschutzkoordinator/-innen, welche für diese Thematik vor Ort verantwortlich zeichnen. Mit dem Ziel der Professionalisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten und der Verbesserung der Handlungs- und Rechtssicherheit im Umgang mit Opfern werden regelmäßig Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltungen bei den regionalen Polizeipräsidien durchge- führt. Bereits in der Ausbildung werden die Auszubildenden mit dem Thema Opferschutz intensiv vertraut gemacht. Für die Erstinformation von Opfern von Straftaten wurde eine Opferschutzbroschüre erstellt, die bereits in der achten Auf- lage vorliegt und aktuell wieder überarbeitet und aktualisiert wird. Zudem werden bei Bedarf die Opferschutzkoordinator/-innen bei den Referaten Prävention der regionalen Polizeipräsidien eingeschaltet, welche weitere spezifische Angebote vermitteln können. Landesweit gewährt der WEISSE RING e. V., mit dem seitens des Innenministeriums ein Kooperationsvertrag zur Intensivierung der Zusam- menarbeit im Bereich Opferschutz geschlossen wurde, allen Opfern einer vorsätz- lichen Straftat – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder sexueller Ausrichtung – vielfältige Hilfsleistungen, wenn sie sich an ihn wenden. 6. Welche Schritte hat sie in den letzten Jahren ergriffen, um die Sensibilität auf diesem Gebiet innerhalb und außerhalb der Polizei zu stärken? Zu 6.: Bereits im Jahr 2012 hat das Land Baden-Württemberg die Selbstverpflichtung der „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt in Unternehmen und Behörden im Innen- wie im Außenverhältnis. Die Arbeitgeber sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist und in dem allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschau- 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 ung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität – innerhalb und außerhalb der Institution Wertschätzung zuteil wird. Hinzuweisen ist ferner auf den Ministerratsbeschluss vom 16. Juni 2015 zur Umsetzung des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“. Eines der Hauptziele der Erstellung und Umsetzung dieses Aktionsplans war und ist die Sensibilisierung und Informationsvermittlung ausgewählter Berufsgruppen und der Allgemeinbevölkerung. Neben einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit durch Pressemitteilungen und Veranstaltungen wurde mit dem „Lexikon der kleinen Unterschiede“ eine Informationsbroschüre mit Begriffserläuterungen und Kontakt- adressen entwickelt. Von dieser wurden bereits 22.000 Stück verteilt. Sensibi- lisierungsvorträge seitens des Ministeriums für Soziales und Integration fanden im Jahr 2016 bei den folgenden Berufsgruppen/in den folgenden Gremien statt: bei den Heimaufsichtsbehörden, im Landespflegeausschuss, bei den Mitarbeiten- den der Pflegestützpunkte, im Arbeitskreis Chancengleichheit, bei der Anstalts- ärztetagung, bei den Gesundheitsämtern/Fachkräfte im Bereich HIV/STI, in der Arbeitsgruppe Aids- und STI-Prävention. Unter der Ziffer 3.5 widmet sich der Aktionsplan auch ausdrücklich der Gewähr- leistung von Schutz und Gleichstellung dieser Menschen durch polizeiliche und justizielle Arbeit. In Umsetzung der genannten Zielsetzungen wurde die Thematik u. a. in der Einstellungswerbung sowie in vielfältiger Weise in der polizeilichen Aus- und Fortbildung verankert (vgl. Frage 8.). Ferner hat die Polizei bei den Polizeipräsidien und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst Ansprechpart- nerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) ein- geführt (vgl. Frage 10.). Darüber hinaus gibt es bei der Polizei mit dem Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Baden-Württemberg e. V. (Vels- Pol) einen Interessenverband, der die Funktion eines Mitarbeiternetzwerks über- nimmt und mit dessen Vertretern und der Leitung des Landespolizeipräsidiums regelmäßige Gesprächsrunden stattfinden. 8. Inwieweit sind die Belange von LSBTTIQ-Menschen (Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer) in der polizeilichen Aus- und Fortbildung integriert? Zu 8.: Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) berücksichtigt die Belange dieser Menschen wie nachfolgend aufgeführt: Ausbildung In der Ausbildung wurden die Lehrpläne für die neue Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes (März 2016) sowie die veränderte Vorausbildung für Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter (Juli 2016) um nachfolgende Lern- inhalte erweitert: – Begriffe – Selbst- und Fremdwahrnehmung – Urteilsprozesse/Erster Eindruck – Einstellungskonzepte/Vorurteile Bereits seit Herbst 2012 ist eine Informationsveranstaltung fest im Lehrplan ver- ankert, in deren Zusammenhang Vertreterinnen und Vertreter des Vereins VelsPol die Thematik aufgreifen. Studium Die HfPolBW hat bereits ein studium generale im Zusammenhang mit einschlägi- gen Themen durchgeführt. Derzeit ist ein studium generale im Wintersemester 2016/2017 zur Vielfältigkeit (u. a. mit Vertreterin/Vertreter von VelsPol) in Pla- nung. Im Hauptstudium des 35. Bachelor-Studienjahrgangs (Wintersemester 2015/ 2016) fand im Fach Führungswissenschaften eine vierstündige Vorlesungsver- 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 anstaltung zu „Vielfältigkeit in der Polizei“ statt. Als ein Vielfaltskriterium wurde hierbei die sexuelle Orientierung thematisiert. Es erfolgt eine Fortführung des Themenblocks im 37. Studienjahrgang (Wintersemester 2016/2017). Darüber hin- aus wird insbesondere die Thematik Homosexualität aus unterschiedlichen Blick- winkeln in Diplom- und Bachelorarbeiten beleuchtet. Fortbildung In der Fortbildung sind folgende Fortbildungsangebote enthalten: – Gewalt im sozialen Nahraum – Professioneller Umgang mit Opfern Die Produktbeschreibungen zu diesen Seminaren wurden hierzu um den Aktions- plan – Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg – ergänzt. Derzeit erfolgt die Aufnahme des Themas in das Fortbildungsangebot „Führung und Zu- sammenarbeit III“. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg kümmert sich aktuell um die Sensibilisierung der Opferschutzbeauftragten und die damit zu- sammenhängende Implementierung der Inhalte in die Seminare „Arbeitskreis Opferschutz“. Die HfPolBW greift dieses Thema auch im Rahmen des sogenannten „Führungs- forums“ der Führungskräftefortbildung für junge Führungsnachwuchskräfte des höheren Polizeivollzugsdienstes auf. Darüber hinaus steht allen Polizeibeamtinnen und -beamten jederzeit die Bil- dungs- und Wissensplattform „POLIZEI-ONLINE“ zur Verfügung. Dort ist im Bereich „Hilfsangebote/Verein für lesbische und schwule Polizeibedienstete“ u. a. folgendes Informationsmaterial eingestellt: – Diplomarbeit „Gewalt gegen Schwule“ – Ausgabe der Publikation „Aus Politik und Zeitgeschichte“ zum Thema „Ho- mosexualität“ – Informationsbroschüre zu VelsPol – Charta der Vielfalt – Lexikon der kleinen Unterschiede 2015 – Rechtsgutachten – Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskrimina- lität – Diversity in Deutschland – Wort-Schatz Echte Vielfalt (Schleswig-Holstein) 9. Welche Bedeutung misst sie den diesbezüglichen Neuerungen der Bildungs- pläne zu? Zu 9.: In den Bildungsplänen 2016 wurde die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ (BTV) verankert. Ziele hierbei waren u. a., Grundlagen für einen diskriminierungsfreien Schulalltag zu schaffen und Vorurteile abzu- bauen. Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie. Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll es jungen Menschen ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei und ohne Angst vor Diskriminierung zu artikulieren. Indem Schülerinnen und Schüler sich mit anderen Identitäten befassen, sich in diese hin- einversetzen und sich mit diesen auseinandersetzen, schärfen sie ihr Bewusstsein für ihre eigene Identität. Dabei erfahren sie, dass Vielfalt gesellschaftliche Realität ist und die Identität an- derer keine Bedrohung der eigenen Identität bedeutet. 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1140 10. Welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Organisationen innerhalb und außerhalb der Polizei gibt es für LSBTTIQ-Menschen? Zu 10.: Es gibt eine Vielzahl von Ansprechpersonen und Stellen. Hierzu zählen die Anti- diskriminierungsstelle des Bundes und das Antidiskriminierungsnetzwerk in Ba- den-Württemberg. Im Jahr 2012 hat sich zudem das „Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg“ ge- gründet, in dem sich derzeit über 90 Vereine, Gruppen und Initiativen zusammen- geschlossen haben. Das Netzwerk verfügt über eine Geschäftsstelle, die Kontakt- daten zu den Mitgliedsorganisationen sind auf der Homepage (http://netzwerk- lsbttiq.net/mitglieder) hinterlegt. Angesichts der Vielzahl von Organisationen wird auf eine Einzelauflistung verzichtet. Das Projekt soll eine landesweite, fach- lich fundierte Beratung zur Verfügung stellen. Mit der TTI-Beratungsstelle in Ulm gibt es weiterhin ein spezifisches Angebot für transsexuelle, transgender oder intersexuelle Menschen, deren Eltern und An- gehörige. Die Beratungsangebote bestehen in unterschiedlichen Städten sowie telefonisch, per E-Mail und Skype (siehe auch unter http://netzwerk-lsbttiq.net/ beratung-selbsthilfe). Weiterhin gibt es in größeren Städten in Baden-Württem- berg zunehmend Ansprechpersonen. Hier sind u. a. Mannheim, Stuttgart und Hei- delberg zu nennen. Innerhalb der Polizei Baden-Württemberg (vgl. die Antwort zu Frage 6) stehen die AgL nicht nur homo- und transsexuellen Polizeibediensteten, sondern allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrer sexuellen Orientierung und/oder Identität Probleme haben, in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen, vertrauensvoll zur Seite und unterstützen sie bei der Wahr- nehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde. Polizeiintern liegen die Schwerpunkte im Bereich der Aufklärung über gleich- geschlechtliche Lebensweisen, dem Abbau von Ängsten im Zusammenhang mit dem Outing/Coming Out sowie dem frühzeitigen Erkennen von Mobbingansätzen und der Prävention im Bereich der Diskriminierung. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schwierigkeiten haben, die persönlichen Lebensweisen von Kolleginnen oder Kollegen zu akzeptieren, können sich an die AgL wenden. Des Weiteren sollen die AgL auch einen Beitrag zur Sensibilisierung der Polizeian- gehörigen im Bereich des Opferschutzes insbesondere im Bereich von homo- und transphober Gewaltstraftaten leisten. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Polizeibereich mit Konfliktberatern, Seelsor- gern, Psychologen, Polizeiärzten, etc. ein Netzwerk an Hilfsangeboten aufgebaut wurde, das bei Bedarf selbstverständlich allen Betroffenen und deren spezifischen Problemstellungen zur Verfügung steht. Im Bereich der Kultusverwaltung können sich von der Thematik angesprochene Menschen, so wie andere Ratsuchende auch, bei Schwierigkeiten im schulischen Kontext an Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte und Präventionsbeauftragte wenden. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor 7",
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