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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8215 Begründung Die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der meisten Betriebe, insbesondere aber der Gastwirte ist aufgrund der Corona-Maßnahmen zu einem großen Teil extrem prekär. Lokal-/Gebäudemiete, Löhne, Sozialversicherungen, betriebswirtschaftli- che Steuern etc., die ggf. gestundet aber nachträglich vollumfänglich zu bezahlen sind, laufen als Kostenbelastung regelhaft weiter und führen damit oftmals zu weiterer Verschuldung der Betriebe und Inhaber. Die Fragestellungen zielen da- rauf ab, festzustellen, inwieweit die Soforthilfen zur betriebs-existenziellen Ent- lastung ausreichend sind. Antwort Mit Schreiben vom 30. Juni 2020 Nr. 4-4310.028 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Branchen haben bis Stand heute Corona-Soforthilfen in Baden-Würt- temberg beantragt? 2. An welche Branchen wurden bis Stand heute Corona-Soforthilfen ausbezahlt? Zu 1. und 2.: Die Fragen zu den Ziffern 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Die Branchenzugehörigkeit der Unternehmen wird auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige im Antragsformular abgefragt. Eine Zuordnung der Unter- nehmen auf anderer Ebene kann nicht vorgenommen werden. Zum Stand 15. Juni 2020 wurden bereits von allen im Antragsformular aufgeführ- ten Branchen Soforthilfe Corona beantragt und entsprechend an diese ausbezahlt. Es handelt sich um die folgenden 18 Branchen: – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden – Verarbeitendes Gewerbe – Energieversorgung – Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Um- weltverschmutzungen – Baugewerbe – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen – Verkehr und Lagerei – Gastgewerbe – Information und Kommunikation – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Grundstücks- und Wohnungswesen – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienst- leistungen – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienst- und Werkleistungen 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8215 – Erziehung und Unterricht – Gesundheits- und Sozialwesen – Kunst, Unterhaltung und Erholung – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3. Wie viele Betriebe pro Branche haben durchschnittlich bis Stand heute Corona- Soforthilfen in Baden-Württemberg beantragt? 4. Wie viele Betriebe pro Branche haben durchschnittlich bis Stand heute Corona- Soforthilfen in Baden-Württemberg erhalten? Zu 3. und 4.: Die Fragen zu den Ziffern 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Die Branchenaufteilung wurde erst ab 9. April 2020 in die Antragsbearbeitung übernommen, entsprechende Auswertungen sind daher erst für Anträge erfasst, die ab diesem Zeitpunkt gestellt wurden. Für Anträge, die zwischen 25. März und 8. April 2020 gestellt wurden, kann die Aufteilung, die sich daraus ergibt, nur als Hilfsrechnung zugrunde gelegt werden. Da für die Branche „Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei“ Anträge auf Soforthilfe erst seit 9. April 2020 möglich sind, wurde in diesem Bereich keine Hochrechnung auf die Anträge aus der davorlie- genden Phase vorgenommen. Eine weitere Ungenauigkeit ergibt sich daraus, dass sich knapp 33 Prozent der Unternehmen im Bereich „sonstige Dienstleistungen“ und „Sonstiges“ verorten und damit die Aussagekraft der Statistik eingeschränkt bleibt. Die Branchenzugehörigkeit wird nur im Falle einer Bewilligung erfasst. Anhalts- punkte, dass sich für die Branchenverteilung bei noch offenen Anträgen ein ande- res Bild ergeben könnte, liegen derzeit jedoch nicht vor. Die aktuellen Zahlen zur Soforthilfe Corona sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Wirtschaftszweig Anteil Anträge Auszahlungen Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,03 % 77 66 Verarbeitendes Gewerbe 3,71 % 10.455 8.991 Energieversorgung 0,12 % 345 296 Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung 0,09 % 265 228 und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe 7,87 % 22.185 19.078 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahr- 5,32 % 15.003 12.902 zeugen Verkehr und Lagerei 2,15 % 6.058 5.210 Gastgewerbe 10,91 % 30.772 26.464 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0,62 % 1.712 1.409 Information und Kommunikation 3,03 % 8.538 7.343 Erbringung von Finanz- und Versicherungs- 2,78 % 7.828 6.732 dienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen 1,65 % 4.646 3.996 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen 5,17 % 14.588 12.545 und technischen Dienstleistungen 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8215 Wirtschaftszweig Anteil Anträge Auszahlungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienst- 3,83 % 10.803 9.290 und Werkleistungen Erziehung und Unterricht 4,40 % 12.400 10.664 Gesundheits- und Sozialwesen 7,37 % 20.794 17.882 Kunst, Unterhaltung und Erholung 6,45 % 18.178 15.633 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 16,23 % 45.770 39.428 Sonstige 18,28 % 51.557 44.338 SUMME 100,00 % 281.974 242.495 Insgesamt haben zum Stichtag 15. Juni rund 242.500 Unternehmen einen Zu- schuss im Rahmen der Soforthilfe Corona erhalten und damit rund die Hälfte aller Unternehmen aller Branchen in Baden-Württemberg in der Größenordnung bis 50 Beschäftigte einen erfolgreichen Antrag auf Soforthilfe Corona gestellt. 5. Wie hoch ist die durchschnittlich ausbezahlte Summe insgesamt in Baden- Württemberg über alle Branchen? Zu 5.: Zum Stand 15. Juni 2020 beträgt das durchschnittliche Auszahlungsvolumen im Programm Soforthilfe Corona 9.172,36 Euro. 6. Wie viele der Gaststätten- und Hotelbetriebe in Baden-Württemberg erhielten bisher die Soforthilfe-Auszahlung? Zu 6.: Bis zum Stichtag 15. Juni 2020 wurde insgesamt an rund 26.500 Unternehmen aus dem Bereich Gastgewerbe ein Zuschuss im Rahmen der Soforthilfe Corona ausgezahlt. Das Statistische Landesamt gibt für das Jahr 2018 in Baden-Württem- berg 36.815 Unternehmen im Bereich Gastgewerbe an. Eine Unterscheidung in Größenklassen wird dabei seitens des Statistischen Landesamt nicht vorgenommen. 7. Wie hoch ist durchschnittlich die ausbezahlte Soforthilfe für die Gaststätten- und Hotelbetriebe? Zu 7.: Zum Stand 15. Juni 2020 beträgt das durchschnittliche Auszahlungsvolumen für die Unternehmen im Bereich Gastgewerbe im Programm Soforthilfe Corona 9.571,93 Euro. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8215 8. Wie viele Anträge auf eine Corona-Soforthilfe wurden bisher branchenüber- greifend mit welcher Begründung abgelehnt? Zu 8.: Gut 31.600 Antragsteller erhielten bis zum Stichtag 15. Juni 2020 eine Ableh- nung. Über alle Branchen hinweg sind mögliche Gründe für eine Ablehnung ins- besondere eine implausible Darstellung des Liquiditätsengpasses, eine falsch oder unvollständig angegebene Internationale Bankkontonummer (IBAN), eine Dis- krepanz zwischen Kontoinhaber und Antragsteller, weitere formale Fehler wie eine fehlende Unterschrift, oder weitere Implausibilitäten, die teilweise die Ver- mutung nahelegen, es könne sich eventuell auch um einen Betrugsversuch han- deln. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 5",
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