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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8362 16. Wahlperiode 01. 07. 2020 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Hartmann-Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Beschaffung von Zugmaterial und weitere Maßnahmen der Landesregierung für die kurz- und langfristige Qualitätssicherung auf der Hochrheinbahn Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Pünktlichkeit und Qualität auf der Hochrheinstrecke? 2. Stellt die Landesregierung zusätzliches Wagenmaterial zur Verfügung, um Verspätungen zu vermeiden und wenn ja, welches? 3. Welchen Zeitplan strebt die Landesregierung für die Elektrifizierung der Strecke an? 4. Welche Schritte sieht die Landesregierung vor, um den Zeitplan einzuhalten? 5. Wann wird der Betrieb der zukünftigen elektrifizierten Strecke ausgeschrieben? 6. Wie sieht hierfür der Zeitplan aus? 7. Bis zu welchem Datum sollen jeweils die Ausschreibung, die Vergabe der Bau- maßnahmen und der endgültige Beginn der Inbetriebnahme erfolgen? 8. Von welchen Bedingungen für die zukünftig auf der elektrifizierten Zugstrecke benötigten Materialien geht die Landesregierung aus? 30. 06. 2020 Hartmann-Müller CDU Eingegangen: 01. 07. 2020 / Ausgegeben: 10. 08. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8362 Begründung Gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg, der Europäischen Union, den Kantonen Basel-Stadt und Schaffhausen, dem Bundeseisenbahnvermögen, der schweizerischen Eidgenossenschaft und der trinationalen S-Bahn Basel (trireno) treiben die Landkreise Waldshut und Lörrach den Ausbau und die Elektrifizie- rung Hochrheinstrecke voran. Wurde das Jahr 2025 als Zeitpunkt der Inbetrieb- nahme ursprünglich anvisiert, hält die DB Regio mittlerweile das Jahr 2027 für realistisch. Aufgrund den seit Jahren vorherrschenden Qualitätsproblemen auf der Hochrheinbahn ist es nicht nur wichtig, für die Zeit bis zur Inbetriebnahme den Fahrgästen ein stabiles und verlässliches Angebot zu gewährleisten, sondern auch darüber hinaus. Deshalb muss sichergestellt werden, dass den Bahnnutzern bei dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine ausreichend hohe Fahrzeugkapazität zur Verfügung steht, was die Bereitstellung neuer Fahrzeuge zwingend mit sich zieht. Die Menschen vom Hochrhein messen daher der Beschaffung von 130 neuen elektrischen Doppelstock-Triebzügen durch die Landesregierung eine große Be- deutung bei und hoffen, dass ihre strukturschwache Region vom Land ausrei- chend berücksichtigt wird. Die vorliegende Kleine Anfrage dient dazu zu erfah- ren, welche Maßnahmen die Landesregierung bis zur Inbetriebnahme hierfür plant. Antwort Mit Schreiben vom 27. Juli 2020 Nr. 3824.5-00/205 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Pünktlichkeit und Qualität auf der Hochrheinstrecke? In den letzten Monaten hat sich die Pünktlichkeit am Hochrhein verbessert. Be- gründen lässt sich das insbesondere durch die Corona-Pandemie. Durch den damit verbundene Nachfragerückgang haben sich baden-württembergweit die Pünkt- lichkeitswerte verbessert. Eine weitere Verbesserung und Verstetigung der Pünkt- lichkeit wird von der Landesregierung angestrebt. 2. Stellt die Landesregierung zusätzliches Wagenmaterial zur Verfügung, um Ver- spätungen zu vermeiden und wenn ja, welches? Das Verkehrsministerium prüft gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen DB Regio, wie der Verkehr auf der Hochrheinbahn weiter stabilisiert werden kann. Unter anderem wird in diesem Rahmen auch der Einsatz anderer Fahrzeugtypen geprüft. Die Prüfprozesse und Verhandlungen sind aber noch nicht abschlossen. 3. Welchen Zeitplan strebt die Landesregierung für die Elektrifizierung der Strecke an? Die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin strebt bislang den Ausbau und die Elek- trifizierung der Hochrheinbahn bis zum Ende des Jahres 2027 an, sodass zum Fahrplanwechsel 2027/2028 die Inbetriebnahme erfolgen kann. Das Ministerium für Verkehr hält es für erforderlich und wünschenswert, dass die Realisierung dieser bedeutenden Infrastrukturmaßnahme vor dem Jahr 2027, idea- lerweise bereits ab dem Jahr 2025 erfolgen sollte. 4. Welche Schritte sieht die Landesregierung vor, um den Zeitplan einzuhalten? Der Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinbahn befindet sich aktuell in der Entwurfs- und Genehmigungsphase. Die Projektbeteiligten, darunter auch das Ministerium für Verkehr, sind gewillt, die Realisierung und Inbetriebnahme mit 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8362 allen verhältnismäßigen Mitteln voranzutreiben und den Zeitplan der Deutschen Bahn sogar zu beschleunigen. Allerdings sind die weiteren Planungsphasen und Verfahren, insbesondere das Planfeststellungsverfahren, von zahlreichen äußeren Faktoren und dem Mitwirken weiterer Beteiligter (Eisenbahnbundesamt, Bürgerinnen und Bürger …) abhängig. Aus diesem Grund besteht zwischen den Projektpartnern der Konsens, dass in den jeweiligen Leistungsphasen und im regelmäßigem Austausch Potenziale zur Be- schleunigung des Projekts ermittelt und diskutiert werden. Hierfür finden gemein- sam mit der Deutschen Bahn und den Projektpartnern regelmäßige Dialoge und Sitzungen statt. Um beispielsweise frühzeitig die Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt zu beteiligen und damit unterschiedliche Interessen aber auch Verbesse- rungsvorschläge erkennen zu können, fanden im Juni 2020 bereits virtuelle Öf- fentlichkeitsveranstaltungen statt. 5. Wann wird der Betrieb der zukünftigen elektrifizierten Strecke ausgeschrieben? 6. Wie sieht hierfür der Zeitplan aus? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam be- antwortet. Im aktuellen Zeitplan für die Ausschreibung am Hochrhein ist die Vergabeveröf- fentlichung für das 2. Quartal 2022 vorgesehen. Alle Festlegungen werden immer wieder aktualisiert und auf der Homepage des Verkehrsministeriums regelmäßig veröffentlicht: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/schiene/planung-finan- zierung-und-ausschreibungen/ausschreibungen-spnv/ 7. Bis zu welchem Datum sollen jeweils die Ausschreibung, die Vergabe der Bau- maßnahmen und der endgültige Beginn der Inbetriebnahme erfolgen? Die Ausschreibung der Bauleistung bedarf im Wesentlichen der vorherigen Ertei- lung des Planfeststellungsbescheides durch die zuständige Behörde (Eisenbahn- bundesamt) sowie der Zusicherung der Mitfinanzierung durch den Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Ein genauer Zeitpunkt kann aufgrund der unvorhersehbaren Projektdynamik und auch der nicht beeinflussbaren Bearbei- tungszeiten bei den zuständigen Stellen nicht genannt werden. Die Deutsche Bahn schätzt jedoch, dass die Ausschreibung und die Vergabe nach aktueller Planung zwischen Jahresende 2023 und Jahresmitte 2025 erfolgt. Die Inbetriebnahme ist gemäß Zeitplan der Deutschen Bahn für Jahresende 2027 vorgesehen. In Anlehnung an Frage 3 und 4 dieser Anfrage wird wiederholt, dass die Projekt- partner gewillt sind, diese Zeitplanung zu beschleunigen und damit eine frühere Realisierung anstreben. 8. Von welchen Bedingungen für die zukünftig auf der elektrifizierten Zugstrecke benötigten Materialien geht die Landesregierung aus? Die Anforderungen bzw. Vorgaben an die Fahrzeuge werden bei der Vorberei- tung des Vergabeverfahrens geklärt werden. Es wird darüber hinaus auf die Ant- wort zu Frage 6 verwiesen. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor 3",
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