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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3883 16. Wahlperiode 13. 04. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Junge Kommunalpolitiker im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Städten und Gemeinden des Enzkreises und des Landkreises Karls- ruhe wurden in den letzten zehn Jahren Jugendgemeinderäte eingerichtet oder andere Formen der Jugendbeteiligung durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Art der Beteiligung)? 2. In welchen Städten und Gemeinden im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe wurden Jugendvertretungen durch die Unterschriftensammlungen nach § 41 a Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) initiiert? 3. Inwieweit verfügen die Jugendgemeinderäte im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe über einen eigenen Etat? 4. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt in den einzelnen Kommunalparlamenten des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe bzw. in ganz Baden-Württemberg? 5. Wie verhielt sich die Altersverteilung in den einzelnen Kommunalparlamenten im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe bzw. in ganz Baden-Württemberg im Jahr 2014 (aufgeteilt in: 18 bis 25, 26 bis 35, 36 bis 50, 50 bis 65, über 65)? 6. Beabsichtigt die Landesregierung eine repräsentative Wahlstatistik, auch unter Differenzierung verschiedener Altersgruppen, insbesondere der unter Acht- zehnjährigen, bei den Kommunalwahlen 2019 durchzuführen? 7. Was unternimmt die Landesregierung, um bei den Kommunalwahlen 2019 die Wahlbeteiligung bei jungen Wählern zu steigern? 8. Was unternimmt die Landesregierung, um bei den Kommunalwahlen 2019 mehr junge Menschen dazu zu bewegen, sich für ein kommunales Mandat auf- stellen zu lassen? 13. 04. 2018 Dr. Schweickert FDP/DVP Eingegangen: 13. 04. 2018 / Ausgegeben: 28. 05. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3883 Begründung Mit der Kleinen Anfrage soll die Beteiligung und die Repräsentation junger Men- schen in den kommunalen Parlamenten des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe beleuchtet werden. Antwort Mit Schreiben vom 9. Mai 2018 Nr. 2-2206.0/54 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Städten und Gemeinden des Enzkreises und des Landkreises Karls- ruhe wurden in den letzten zehn Jahren Jugendgemeinderäte eingerichtet oder andere Formen der Jugendbeteiligung durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Art der Beteiligung)? Zu 1.: Nach einer von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg durchgeführten Erhebung gibt es in folgenden Städten und Gemeinden Jugendge- meinderäte: Stadt/Gemeinde Gründungsjahr Enzkreis: Birkenfeld 2012 Straubenhardt 2014 Landkreis Karlsruhe: Bretten 2011 Ettlingen 1997 Rheinstetten 1995 Waldbronn 1995 In Bruchsal steht die Gründung eines Jugendgemeinderats unmittelbar bevor; auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. In anderen Städten und Gemeinden wird die Partizipation von Jugendlichen in un- terschiedlichen Formen praktiziert, wie z. B. durch Zukunftswerkstätten, Jugend- hearings, Umfragen, Jugend- und Schülerforen oder zeitlich begrenzte oder anlass- bezogene Projekte. Diesbezügliche Daten liegen nicht vor. Die Landeszentrale für politische Bildung führt derzeit eine Befragung aller Gemeinden in Baden-Würt- temberg zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung durch. Die Ergebnisse dieser Studie sollen im Herbst 2018 veröffentlicht werden. 2. In welchen Städten und Gemeinden im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe wurden Jugendvertretungen durch die Unterschriftensammlungen nach § 41 a Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) initiiert? Zu 2.: Das in § 41 a Absatz 2 GemO gesetzlich verankerte Recht von Jugendlichen, eine Jugendvertretung zu beantragen, wurde durch das Gesetz zur Änderung kommu- nalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870) ge- schaffen, welches am 1. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Im Nachgang zu einem offenen Jugendforum in Bruchsal haben Jugendliche im Oktober 2017 die Einrichtung eines Jugendgemeinderats beantragt. Der Gemein- derat hat der Wahl eines Jugendgemeinderats im November 2017 zugestimmt. Die Wahl wird vom 7. bis 9. Mai 2018 stattfinden. Unmittelbar nach Verkündung des Wahlergebnisses in der Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2018 soll der Ju- gendgemeinderat seine Arbeit aufnehmen. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3883 3. Inwieweit verfügen die Jugendgemeinderäte im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe über einen eigenen Etat? Zu 3.: Alle in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Jugendgemeinderäte verfügen über einen eigenen Etat. 4. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt in den einzelnen Kommunalparlamenten des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe bzw. in ganz Baden-Württemberg? 5. Wie verhielt sich die Altersverteilung in den einzelnen Kommunalparlamenten im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe bzw. in ganz Baden-Württemberg im Jahr 2014 (aufgeteilt in: 18 bis 25, 26 bis 35, 36 bis 50, 50 bis 65, über 65)? Zu 4. und 5.: Die Kommunalwahlen werden nach § 39 a des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg statistisch ausgewertet. Hin- sichtlich der persönlichen Daten der gewählten Rätinnen und Räte werden Ge- schlecht und Staatsangehörigkeit (deutsch oder Unionsbürger), nicht jedoch das Alter erfasst. Statistische Angaben zum Altersdurchschnitt und zur Altersvertei- lung der Mitglieder der kommunalen Gremien liegen deshalb nicht vor. 6. Beabsichtigt die Landesregierung eine repräsentative Wahlstatistik, auch unter Differenzierung verschiedener Altersgruppen, insbesondere der unter Achtzehn- jährigen, bei den Kommunalwahlen 2019 durchzuführen? Zu 6.: Nach § 39 b KomWG können Gemeinden mit einer Statistikstelle im Sinne von § 9 Absatz 1 des Landesstatistikgesetzes eine repräsentative Wahlstatistik zu Ge- meindewahlen über die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteili- gung an der Wahl nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsjahresgrup- pen erstellen. Ob eine solche Statistik erstellt wird, entscheiden die betreffenden Städte in eigener Zuständigkeit. Für eine landesweite repräsentative Wahlstatistik zu Kommunalwahlen, wie sie bei Bundestags- und Europawahlen auf Grundlage des Wahlstatistikgesetzes und bei Landtagswahlen aufgrund von § 60 des Landtagswahlgesetzes durchgeführt wird, gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Anordnung von entsprechenden statisti- schen Auswertungen durch das Innenministerium aufgrund von § 39 a Absatz 2 KomWG ist nicht möglich (vgl. hierzu Drucksache 15/5353). Eine repräsentative Wahlstatistik auf Landesebene nach dem Vorbild der reprä- sentativen Wahlstatistiken bei Parlamentswahlen wäre bei den Kommunalwahlen aufgrund der Besonderheiten des baden-württembergischen Kommunalwahlsys- tems auch kaum realisierbar. Zudem handelt es sich bei den Kommunalwahlen nicht um eine einheitliche Wahl, sondern um eine Vielzahl von jeweils eigenstän- digen Wahlen mit jeweils unterschiedlichen Wahlvorschlägen und teilweise un- terschiedlichen Wahlsystemen, sodass eine landesweite Vergleichbarkeit nur be- dingt gegeben wäre. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um bei den Kommunalwahlen 2019 die Wahlbeteiligung bei jungen Wählern zu steigern? 8. Was unternimmt die Landesregierung, um bei den Kommunalwahlen 2019 mehr junge Menschen dazu zu bewegen, sich für ein kommunales Mandat auf- stellen zu lassen? Zu 7. und 8.: Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wird wie im Jahr 2014 eine Erstwählerkampagne zu den Kommunalwahlen 2019 durchführen. Ne- 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3883 ben Informationen über das Wahlrecht und die Grundlagen der Kommunalpolitik soll die Kampagne möglichst viele Erst- und Jungwählerinnen und -wähler moti- vieren, ihr Wahlrecht auch auszuüben. Vorrangig angesprochen werden sollen die über 400.000 Erstwählerinnen und Erstwähler im Alter von 16 bis 20 Jahren in Baden-Württemberg. Um eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Jugendlichen zu erreichen, soll, wie schon 2014, ein breites Bündnis unter Federführung der Landeszentrale für politi- sche Bildung und des Landesjugendrings, in enger Zusammenarbeit mit verschie- denen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen gebil- det werden. Auch auf kommunaler Ebene sollen breit angelegte Bündnisse unter- stützt werden. Die Kampagne soll neben speziell auf Jugendliche ausgerichteten Informationen (Publikationen, Online) vor allem spielerische Lernangebote (Planspiele, Speed- Dating, Testwahl) umfassen. Neben diesen auf die einzelnen Jugendlichen ausgerichteten Angebote sollen Pro- jekt- und Aktionstage mit dem Einsatz handlungsorientierter Methoden, wie zum Beispiel Planspielen, durchgeführt werden. Die Landeszentrale für politische Bil- dung wird dazu Paketangebote für außerschulische Bildungsträger mit Aktions- handbüchern und Arbeitsmaterialien für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln und bereitstellen. Für Schulen wird die Landeszentrale für politische Bildung Unterrichtsmateria- lien (Unterrichtseinheiten, Planspiele, methodische Handreichungen, Informa- tionsmaterialien) anbieten. Um möglichst viele lokale und regionale Aktionen im Rahmen der Kampagne zu initiieren, wird die Landeszentrale in begrenztem Um- fang auch Fördermittel für kleinere Projekte bereitstellen. Unabhängig von den Kommunalwahlen 2019 gehört die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung zu den ständigen Schwerpunkten der Arbeit der Landeszentra- le für politische Bildung. Neben der Unterstützung der Arbeit der Jugendgemein- deräte und ihres Dachverbands in Baden-Württemberg führt der Fachbereich „Ju- gend und Politik“ der Landeszentrale für politische Bildung in regelmäßigen Ab- ständen Studien zur kommunalen Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg durch. Mit der Workshop-Reihe „Beteiligungs-Dings“ und Beratungsangeboten unter- stützt der Fachbereich „Jugend und Politik“ die Städte und Gemeinden dabei, in- dividuelle Lösungen, passende Formate und eigene Wege in der Kinder- und Ju- gendbeteiligung zu finden. Kommunalpolitik ist auch ein wesentliches Thema der „Politischen Tage“, die die Landeszentrale für politische Bildung in den vier Regierungsbezirken den Schu- len in Baden-Württemberg als Ergänzung zum normalen Schulunterricht anbietet. Hier werden Schülerinnen und Schüler, z. B. durch kommunalpolitische Planspie- le, die politische Entscheidungsprozesse für Kinder und Jugendliche spielerisch erlebbar machen, motiviert, sich politisch zu beteiligen, sich selbst um kommuna- le Ämter zu bewerben und zur Wahl zu gehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 4",
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