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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 16. Wahlperiode 27. 02. 2019 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Staatsministeriums Deutsch-französische Agenda Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche expliziten und konkreten Hoffnungen verbindet die Landesregierung mit dem in Aachen unterzeichneten deutsch-französischen Vertrag? 2. Worin sieht die Landesregierung besondere Potenziale bei der Zusammenarbeit insbesondere der Grenzregionen Baden und Elsass? 3. Auf welchen Feldern (Mobilität, Arbeit, Bildung, Umwelt, Sicherheit, For- schung) erkennt die Landesregierung konkrete, anhaltende Hemmnisse, die dringend beseitigt werden müssen? 4. Wie kann es gelingen, die in Artikel 13 genannte Erleichterung bei der Beseiti- gung von Hemmnissen in den Grenzregionen zu schaffen? 5. In welcher Form wird sich Baden-Württemberg an dem in Artikel 14 genann- ten Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit beteiligen? 6. Warum findet sich die mögliche und schon lange gewünschte Wiedereröffnung der Bahnstrecke Rastatt-Hagenau im Gegensatz zur projektierten Bahnverbin- dung Colmar-Freiburg nicht im deutsch-französischen Vertrag? 7. In welcher Form wird sich die Landesregierung für eine Reaktivierung der Bahnstrecke Rastatt-Hagenau einsetzen? 8. Wann ist am Rheinübergang Iffezheim mit einer Brücke für Radfahrer und Fußgänger zu rechnen (mit Konkretisierung der finanziellen oder sonstigen Hindernisse)? 9. Wie wirkt sich die Neuausrichtung der EU-Förderung auf die Grenzregionen Baden und Elsass aus? Eingegangen: 27. 02. 2019 / Ausgegeben: 18. 04. 2019 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 10. Wie hat sich die Anzahl der Partnerstädte zwischen baden-württembergischen und französischen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 27. 02. 2019 Wald CDU Begründung Der in Aachen unterzeichnete deutsch-französische Vertrag ist ein hoffnungsvol- les Dokument mit insgesamt 15 gemeinsamen Vorhaben. Der Vertrag ist auch ein Zeichen gegen Nationalismus, aber für die Gemeinsamkeit von Nationen bei der Lösung von Problemen. Leider sind noch immer Hindernisse bei der Zusammenarbeit über die Grenze zu Frankreich zu beklagen. Es gilt denn auch, besonders in den Grenzregionen den Alltag der Menschen zu erleichtern − das umfasst zahlreiche Bereiche wie etwa Wirtschaft, Arbeit, Mobilität und Bildung. Der Vertrag muss also jenseits der ebenfalls zu begrüßenden symbolischen Wirkung tatkräftig durch die Beseitigung von Hemmnissen unterfüttert werden. Eine gelingende grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich gerade in den traditionell eng verbundenen Regionen Baden und Elsass ist förderlich für die Entwicklung sowohl in wirtschaftlicher als auch ge- sellschaftspolitischer Hinsicht. Deshalb sollte Baden-Württemberg den Einsatz für das Miteinander verstärken. Antwort*) Mit Schreiben vom 8. April 2019 Nr. V-0147 Frankreich beantwortet das Staats- ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium der Justiz und für Europa, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Mi- nisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Ver- kehr, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Ministerium für Länd- lichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. Welche expliziten und konkreten Hoffnungen verbindet die Landesregierung mit dem in Aachen unterzeichneten deutsch-französischen Vertrag? Mit der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammen- arbeit und Integration, kurz Vertrag von Aachen, haben Bundeskanzlerin Dr. An- gela Merkel, der französische Staatspräsident Emmanuel Macron sowie die bei- den Außenminister Heiko Maas und Jean-Yves Le Drian am 22. Januar 2019 die Weichen gestellt für die zukünftige Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutsch- _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 land und der Französischen Republik. Die Ziele und Maßnahmen des Vertrages se- hen nicht nur eine Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit vor, sie stellen auch ein Bekenntnis zu einem starken und handlungsfähigen Europa dar. Für die Landesregierung gehören Europa und damit unmittelbar verbunden auch die Pflege der deutsch-französischen Beziehungen zur Staatsräson. Als konkrete Maßnahmen hat die Landesregierung hierzu im Januar 2019 das „Europa-Leitbild der Landesregierung Baden-Württemberg“ als Handlungsrahmen für ihr weiteres Europaengagement vorgestellt. Ergänzend dazu erarbeitet sie außerdem derzeit eine „Frankreich-Konzeption“, mit der sich das Land bewusst für die nachdrück- liche Stärkung und Weiterentwicklung des deutsch-französischen Motors einset- zen will. In einem fast zweijährigen Beteiligungsprozess hat die Landesregierung dafür über 600 Expertinnen und Experten und Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland und Frankreich konsultiert und gemeinsam Maßnahmen in allen Be- reichen identifiziert, die noch im Frühjahr in einer Kabinettsvorlage vorgelegt werden sollen. In diesem Sinne sind die Initiativen der Erneuerung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages sowie darüber hinaus das am 25. März unterzeichnete deutsch-französische Parlamentsabkommen von Bundestag und Assemblée natio- nale und die gemeinsame politische Erklärung des Bundesrates und des französi- schen Senats am 19. März in Paris zur Vertiefung der deutsch-französischen Zu- sammenarbeit aus Landessicht sehr zu begrüßen. Besonders erfreulich ist die Berücksichtigung und Würdigung der grenzüber- schreitenden Zusammenarbeit mit einem eigenen Kapitel in dem neuen deutsch- französischen Freundschaftsvertrag. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stellt aufgrund der knapp 200 Kilometer langen gemeinsamen Grenze mit der französischen Region Grand Est, neben der Kooperation mit der französischen Region Auvergne-Rhône-Alpes im Rahmen der Vier Motoren für Europa, einen Kernaspekt des baden-württembergischen Engagements in der Zusammenarbeit mit Frankreich dar. Auch der Bund erkennt damit den Modellcharakter der Grenz- region für die deutsch-französische Zusammenarbeit und damit für Europa an und sieht vor, diese mit zielgerichteten und konkreten Maßnahmen weiter zu stärken. Gemäß des Lindauer Abkommens von 1957 beteiligte die Bundesregierung im Jahr 2018 die Länder an der Vertragsgestaltung. Die Länder hatten im Rahmen mehrerer Abstimmungsrunden die Möglichkeit, ihre Anliegen, die nicht auf die originären Länderkompetenzen beschränkt waren, einzubringen und zu den je- weils vorliegenden Textentwürfen Stellung zu beziehen. Die baden-württembergische Landesregierung nahm und nimmt ihre Verantwor- tung als Grenzland sehr ernst und benannte in diesem Prozess zahlreiche Hand- lungsbedarfe und Formulierungsvorschläge im Sinne der Förderung und Vertie- fung der deutsch-französischen Zusammenarbeit allgemein sowie speziell auch für das weitere Zusammenwachsen der deutsch-französischen Grenzregion am Oberrhein. Darüber hinaus waren diese Anliegen Gegenstand verschiedener poli- tischer Gespräche der Landesregierung mit Mitgliedern der nationalen deutschen und französischen Regierungen, Verwaltungen und Parlamente. Dasselbe Engagement galt auch der Benennung von konkreten prioritären Vorha- ben, die die Bundesregierung anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages von Aachen am 22. Januar 2019 mit einer Vorhabenliste zur Überprüfung durch den deutsch-französischen Ministerrat in einer Pressemitteilung veröffentlichte. Vor diesem Hintergrund ist es sehr positiv, dass in dem Staatsvertrag sowie in der anlässlich der Unterzeichnung veröffentlichten Projektliste mehrere für die Lan- desregierung Baden-Württemberg wichtige Projekte als prioritär identifiziert wur- den, die von Baden-Württemberg eingebracht wurden, darunter ein deutsch-fran- zösisches Netzwerk für Künstliche Intelligenz, der Zukunftsprozess Fessenheim, die Lückenschlüsse im grenzüberschreitenden Schienenverkehr, vor allem die Bahnstrecke Colmar-Freiburg, sowie die Einrichtung eines Bürgerfonds für grenz- überschreitende Projekte und Städtepartnerschaften. Gleichzeitig haben weitere für die Landesregierung wichtige Anliegen im Sinne der Stärkung der Grenzregion am Oberrhein und des Abbaus von Hindernissen bisher keine Berücksichtigung in der Vorhabenliste des Bundes gefunden, z. B. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 die Weiterentwicklung des Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenar- beit (EVTZ) „Eucor – the European Campus“, die Bahnstrecke Rastatt-Haguenau und die Novellierung des deutsch-französischen Polizei- und Zollabkommens („Mondorfer Abkommen“). Für die Prüfung und eine idealerweise daraus resul- tierende Umsetzung der bereits erfassten sowie der noch nicht berücksichtigten Vorhaben wird die Landesregierung sich gegenüber dem Bund und dem französi- schen Staat weiter einsetzen. Diese wird sie auch in den in Artikel 14 des Vertrages von Aachen vorgesehenen Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einbringen, der Emp- fehlungen für den Deutsch-Französischen Ministerrat erarbeiten soll. 2. Worin sieht die Landesregierung besondere Potenziale bei der Zusammenar- beit insbesondere der Grenzregionen Baden und Elsass? Grenzregionen im Allgemeinen, aber insbesondere die Grenzregion am Ober- rhein, gelten als Laboratorien Europas. Hier werden die bisherigen Erfolge des europäischen Integrationsprozesses spürbar, gleichzeitig lassen sich die noch be- stehenden Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger klarer definieren und die damit verbundenen Herausforderungen der Europäischen Union konkret benennen. In der Grenzregion am Oberrhein gehören der direkte Kontakt mit dem Nachbarn und die Möglichkeit im Nachbarland zu arbeiten auf beiden Seiten des Rheins zum Lebensalltag. Das Ziel der Landesregierung ist es daher, den Alltag und das Miteinander stetig weiter zu vereinfachen und noch bestehende Hindernisse kon- tinuierlich zu erfassen und abzubauen. Hierfür hat die Landesregierung im Jahr 2017 drei grenzüberschreitende Bürgerdialoge am Oberrhein in Breisach, Baden- Baden und Kehl organisiert, an denen sich rund 200 Bürgerinnen und Bürger aus Kommunen in Baden-Württemberg und der französischen Region Grand Est be- teiligt haben. Der Oberrhein zeichnet sich durch ein ausgezeichnetes Netzwerk und etablierte Strukturen aus, die über Jahrzehnte gewachsen sind und auf einer vertrauensvol- len Zusammenarbeit zwischen den deutschen, französischen und schweizerischen Partnern basieren, die in dieser Form einmalig für Grenzregionen sind. Zum Ab- bau der Hindernisse und damit für eine erfolgreiche und vorbildliche Zusammen- arbeit in der Grenzregion zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger würdigt die Landesregierung in besonderem Maße die Arbeit und das Engagement der Gre- mien wie die Oberrheinkonferenz, die trinationale Regierungskommission, den Oberrheinrat oder die Trinationale Metropolregion Oberrhein. Einen unverzicht- baren Beitrag leisten außerdem die grenzüberschreitenden Institutionen, darunter die Infobesten, das Europäische Zentrum für Verbraucherschutz, die Beratungs- kammern, die deutsch-französische Arbeitsagentur oder das Euro-Institut, die in der Regel den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort als erste Anlaufstelle bei grenz- überschreitenden Fragen und Herausforderungen beratend zur Seite stehen. Vor allem für Grenzgängerinnen und Grenzgänger schaffen sie wichtige Erleichterun- gen im Alltag, indem sie als Scharnier zwischen der Bevölkerung und den Lan- des- und Regionalverwaltungen in Deutschland und Frankreich fungieren und diese bei der Erarbeitung pragmatischer Lösungen unterstützen. Als ebenso not- wendig und wertvoll erachtet die Landesregierung die Arbeit der vier Eurodistrik- te am Oberrhein. Zusätzlich zu ihrer beratenden Tätigkeit stärken sie als „europä- ische Pilotregionen“ auf lokaler Ebene die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Gemeinden, ermöglichen die Entwicklung und Abstimmung ge- meinsamer Entscheidungen sowie die Erarbeitung und Umsetzung vielseitiger grenzüberschreitender Vorhaben. Weitere Beispiele für die besondere Bedeutung der Verwobenheit mit dem Grenz- nachbarn sind bspw. die Tramlinie zwischen Straßburg und Kehl, die deutsch- französische Kita in Straßburg, die Angebote der UP Pamina VHS in Wissem- bourg, das Projekt „Azubi-Bac Pro“ in der Beruflichen Bildung, das trinationale Kompetenzzentrum zur Gesundheitskooperation „TRISAN“ oder das gemeinsame Zentrum für deutsch-französische Zoll- und Polizeizusammenarbeit in Kehl. Aufgrund der guten infrastrukturellen Ausstattung zu Land und zu Wasser bietet der Oberrhein außerdem ausgezeichnete Voraussetzungen für die Ansiedlung von Wirtschaft und Forschung. Die grenzüberschreitende Mobilität ist insgesamt stark 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 ausgeprägt und in den Bildungseinrichtungen und Betrieben vor Ort werden hoch qualifizierte zum Teil zwei- und mehrsprachige Arbeitskräfte ausgebildet. Hier- von profitieren unmittelbar die Unternehmen, darunter zahlreiche internationale Konzerne und eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die sich am Ober- rhein niedergelassen haben. Mit dem „BioValley“ verfügt der Oberrhein über ein weltweit bekanntes Cluster im Bereich der Life Sciences. Der Grenzraum bietet zudem grundsätzlich die Möglichkeit zur grenzüberschrei- tenden Nutzung von Gewerbeflächen. Aktuell werden im Zusammenhang mit dem „Zukunftsprozess Fessenheim“ zukunftsgewandte Möglichkeiten, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien und für ein deutsch-französisches Gewer- begebiet eruiert. Im Wissenschaftsbereich liegen besondere Potenziale der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bündelung von Kompetenzen und der gemeinsamen Nut- zung von Forschungsinfrastrukturen. Die großen Herausforderungen, wie z. B. die der Digitalisierung oder der Künstlichen Intelligenz, benötigen spezielles Wissen und investitionsintensive Forschungsgroßgeräte bzw. umfangreiche Rechenleis- tungskapazitäten. Hierfür können neue gemeinsame wissenschaftspolitische An- sätze entwickelt werden. Auf der Basis einer bereits intensiven Kooperation in Forschung und Lehre zwi- schen den unterschiedlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Grenzregionen Baden und Elsass ist u. a. eine Steigerung des Fachkräfteangebots und des Wissens- und Technologietransfers zu erwarten. Erfolgreiche Beispiele für die Vernetzung und Zusammenarbeit von Institutionen sind der EVTZ „Eucor – the European Campus“, die Allianz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften am Oberrhein „TriRhenaTech“ oder das Netzwerk der deutsch-französisch-schweizerischen Klimaakteure „TRION-climate e. V.“ 3. Auf welchen Feldern (Mobilität, Arbeit, Bildung, Umwelt, Sicherheit, For- schung) erkennt die Landesregierung konkrete, anhaltende Hemmnisse, die dringend beseitigt werden müssen? Für die Umsetzung von grenzüberschreitenden Leuchtturmvorhaben gerade im Bereich der Mobilität bedarf es einer ausreichenden insbesondere finanziellen Unterstützung des Landes sowie der nationalen und europäischen Ebene. Die Vorhaben sind aufgrund ihrer Komplexität und der unterschiedlichen nationalen Anforderungen deutlich teurer und aufwendiger als vergleichbare nationale Vor- haben. Daher sollten bundesseitige und europäische Förder- und Finanzierungs- möglichkeiten explizit geschaffen oder entsprechend ausgestaltet werden. Im Bereich der grenzüberschreitenden Ausbildung ist neben der Sprache die Un- terschiedlichkeit der Berufsbildungssysteme und der Berufsabschlüsse ein gravie- rendes Hemmnis, das die Mobilität von Auszubildenden begrenzt. Gleichwohl gibt es auf diesem Gebiet Fortschritte. So kann zum Beispiel die Ausbildungszeit bei Vorliegen einer Hochschulreife auch bei französischen Jugendlichen bis zu ei- nem Jahr verkürzt werden oder es können auf der Grundlage des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen berufliche Quali- fikationen, die in Frankreich erworben worden sind, in Deutschland als gleich- wertig ausgewiesen und anerkannt werden. Solche Möglichkeiten gilt es noch stärker bekannt zu machen und anzuwenden. Als Hemmnisse, die sich auf den Bereich der Arbeitsmobilität erschwerend aus- wirken, werden seitens der regionalen Fachkräfteallianzen insbesondere folgende benannt: • Mangelnde Fremdsprachenkompetenz auf beiden Seiten • Unzureichende öffentliche Verkehrsverbindungen • Starke Unterschiede in Berufsausbildungssystemen und bei Berufsabschlüssen • Geringe, unzureichende oder falsche Information in Frankreich über den Ar- beitsmarkt in Deutschland und die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhält- nisse. 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 • Geringe Transparenz der Verdienstmöglichkeiten und Sozialversicherungskos- ten für französische Arbeitsuchende in Deutschland • Unterschiede in den Sozialversicherungssystemen, z. B. unterschiedliche Ren- teneintrittsalter Auch die grenzüberschreitend tätigen Wirtschaftsakteure wie zum Beispiel Hand- werksbetriebe werden immer wieder mit Hemmnissen bei der Dienstleistungser- bringung und den damit verbundenen Entsendungen von Arbeitnehmern konfron- tiert, die sich durch neue regulatorische Anforderungen in Frankreich ergeben. In jüngerer Zeit sind vor allem durch die Änderung des französischen Arbeitsrechts für die deutschen Betriebe erhebliche bürokratische Belastungen entstanden. Im Umweltbereich bestehen auf der Grundlage des Leitfadens zur grenzüber- schreitenden Beteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben sowie Plänen und Pro- grammen der Oberrheinkonferenz regelmäßige Kontakte und Informationskanäle, die für einen intensiven Austausch genutzt werden. Dort können alle möglicher- weise auftauchenden Probleme besprochen werden. Im Übrigen stehen auch die verschiedenen Arbeitsgremien der Oberrheinkonferenz sowie des deutsch-franzö- sischen Ausschusses A und der deutsch-französischen Ständigen Kommission für den Ausbau des Oberrheins zwischen Straßburg/Kehl und Lauterbourg/Neuburg- weier zur Verfügung. Das Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten (Mondorfer Abkommen) vom 9. Oktober 1997 ist die wichtigste Grundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit mit Frankreich. Mit Blick auf die anhaltende Sicherheits- und Bedrohungslage ist festzustellen, dass dieses Abkom- men den stetig gestiegenen Anforderungen an eine effektive grenzüberschreitende Kooperation nicht mehr gerecht wird. Das Innenministerium bittet den Bund des- halb regelmäßig, in neue Verhandlungen mit Frankreich einzutreten. Zuletzt hat- ten die Regierungschefs der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in ihrem Schreiben vom 27. November 2018 Bundeskanzlerin Dr. Ange- la Merkel um Unterstützung für eine möglichst zeitnahe Aufnahme von Verhand- lungen über ein neues Abkommen „Mondorf II“ unter enger Beteiligung der drei Länder gebeten und angeregt, die Novellierung des Mondorfer Abkommens als konkretes Ziel in den Vertrag von Aachen aufzunehmen. Letzteres ist nicht ge- schehen. In Ihrem Antwortschreiben vom 17. Januar 2019 teilte Frau Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel mit, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in seinen Gesprächen mit den französischen Partnern regelmäßig versuche, diese von der Notwendigkeit einer Verbesserung der grenzüberschrei- tenden polizeilichen Zusammenarbeit zu überzeugen. Diese Bemühungen seien jedoch bislang leider nicht erfolgreich gewesen. Eine konkrete Zusage zur Unter- stützung des Anliegens könne aber nicht gemacht werden. Ungeachtet dessen steht die Polizei des Landes Baden-Württemberg seit geraumer Zeit mit der fran- zösischen Seite im Gespräch mit dem Ziel, auf fünf gemeinsam identifizierten Themenfeldern (Bewältigung polizeilicher Ad hoc-Lagen, Einsatz polizeilicher Antiterror- und Spezialeinheiten, Einsatz von Polizeihubschraubern, grenzüber- schreitende Observation und Nacheile sowie polizeiliche Aus- und Fortbildung) konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit auszuarbeiten. Wegen des sehr engen völkerrechtlichen Rahmens ist allerdings absehbar, dass nur partielle Fortschritte erzielt werden können. Die am Oberrhein durchgeführten grenzüberschreitenden Bürgerdialoge des Staatsministeriums haben den Wunsch der Bevölkerung nach einem erleichterten Zugang zum medizinischen Versorgungsangebot im Nachbarland aufgezeigt. Ins- besondere wurde die Forderung erhoben, die Kostenübernahme von grenzüber- schreitenden Behandlungen zu verbessern. Daraus ergibt sich für die Kooperation des Ministeriums für Soziales und Integration mit Frankreich das Ziel, praktische grenzüberschreitende Lösungsansätze zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion entgegenkommen. Bislang gab es zwischen Baden-Württemberg und Frankreich nur wenige Projek- te, die beispielsweise Patienten eine Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung des Nachbarlandes ermöglichen, ohne dass sich die Patienten um eine Kosten- übernahme kümmern müssten. Der Aufbau entsprechender Kooperationen bzw. Initiativen wird durch administrative Unterschiede erschwert, die auf unterschied- 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 liche Wohlfahrtstraditionen zurückgehen (in Frankreich: zentralstaatliche Steue- rung der Gesundheitsversorgung und Einheitskrankenversicherung; in Deutsch- land: Selbstverwaltung durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen und Kassenwettbewerb). Hinzu kommen kulturelle und sprachliche Barrieren auf Seiten der Patienten und Ärzte. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sieht keine grundlegen- den Hemmnisse, die die Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Frankreich in der Forschung anhaltend behindern. 4. Wie kann es gelingen, die in Artikel 13 genannte Erleichterung bei der Beseiti- gung von Hemmnissen in den Grenzregionen zu schaffen? Artikel 13 des Vertrages von Aachen sieht Erleichterungen bei der Beseitigung von Hemmnissen in der Grenzregion durch die Prüfung von Ausnahmeregelun- gen unter Achtung der jeweiligen verfassungsrechtlichen Regeln der beiden Staa- ten sowie im Rahmen des Rechts der Europäischen Union und gegebenenfalls durch die Übertragung von Kompetenzen auf grenzüberschreitende Einrichtungen vor. Vorbildliche Beispiele für Vorhaben, bei denen in der Vergangenheit grenzüber- schreitende Lösungen gefunden wurden, sind unter anderem die Tramlinie zwi- schen Straßburg und Kehl und die deutsch-französische Kita in Straßburg. Die Abstimmung und Einrichtung solcher grenzüberscheitender Projekte erfordert ne- ben einem außerordentlichen Engagement der Akteure bisher zum Teil auch den Willen, die rechtlichen Möglichkeiten extensiv auszuschöpfen. Die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen, eventuell auch unter Berücksichtigung der Idee des Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission für die Anwendung des European Cross Border Mechanisms (Möglichkeit zur Anwendung des Rechts ei- nes benachbarten Mitgliedsstaats), könnte zukünftig zur Erleichterung bei der Umsetzung und vor allem zu mehr Rechtssicherheit führen. Gleichzeitig sind vor allem die Freiwilligkeit und ein Parlamentsvorbehalt wichtige Grundvorausset- zungen im Sinne der Subsidiarität, die aus Sicht der Landesregierung aktuell noch nicht ausreichend deutlich in dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kom- mission zum European Cross Border Mechanism festgehalten sind und im Hin- blick auf die Anwendung des Artikels 13 des Vertrages von Aachen in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen. Die Möglichkeit, steuer-, sozial- und wirt- schaftsrechtliche Ausnahmeregelungen zu identifizieren, wird derzeit auch im „Zukunftsprozess Fessenheim“ im Hinblick auf die Schaffung eines deutsch-fran- zösischen Gewerbegebiets diskutiert. Die Landesregierung unterstützt und begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, den grenzüberschreitenden Verkehr effizienter zu gestalten. Daher wird sie dies in der weiteren politischen und rechtlichen Diskussion erörtern Grundsätzlich gilt, dass die Identifizierung von Ausnahmeregelungen oder die Ausstattung von grenzüberschreitenden Einheiten wie den Eurodistrikten mit ei- genen Kompetenzen und Finanzmitteln nur projekt- und fallbezogen geprüft wer- den kann. Hierzu könnte auch der neu zu gründende Ausschuss für grenzüber- schreitende Zusammenarbeit gemäß Artikel 14 des Aachener Vertrages einen ge- eigneten Rahmen bieten. Einen maßgeblichen Anteil an dem Abbau von Hindernissen und der Ermög- lichung von Erleichterungen leistet eine qualifizierte Information und Beratung. In diesem Zusammenhang haben die regionalen Fachkräfteallianzen sowie die Welcome Center für die Förderung der Fachkräftemobilität eine zentrale Lotsen-, Informations- und Beratungsfunktion für französische Fachkräfte inne. Da die Unterschiedlichkeit der nationalen Bildungssysteme mittelfristig nicht auf- gehoben wird, kommt der Information und Beratung auch im Bereich der beruf- lichen Bildung eine entscheidende Rolle zu. Wichtig sind ausreichend viele grenzüberschreitende Ausbildungsvermittler, die als Fachexperten einzelfallbezo- gen beraten können. Der weiteren Unterstützung dieser Fachexperten, die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt sein sollten, kommt eine entscheidende Rolle beim Abbau der Hemmnisse im grenzüberschreitenden Ausbildungsbereich zu. 7",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 Im Blick auf die grenzüberschreitend tätigen Wirtschaftsakteure, darunter viele Handwerksbetriebe, hat die französische Regierung den Rahmen zur Umsetzung konkreter Erleichterungen für die Entsendebetriebe geschaffen. Zunächst wurde auf die Erhebung einer Entsendegebühr verzichtet, die ab 1. Januar 2018 einge- führt werden sollte. Im September 2018 sind schließlich neue Bestimmungen zur Entsendung nach Frankreich im Gesetz über die „Freiheit der Wahl der beruf- lichen Zukunft“ in Kraft getreten. Das Gesetz sieht auch Erleichterungen im fran- zösischen Arbeitnehmerentsenderecht vor bzw. enthält entsprechende Ermächti- gungsgrundlagen, die nun durch Ministererlass und Dekrete des Staatsrats (Con- seil d’État) umgesetzt werden müssen. Die Erleichterungen sollen sukzessive in Kraft treten. Die Landesregierung wird sich weiterhin durch ihre aktive Mitwir- kung im „Deutsch-französischen Dialog zur grenzüberschreitenden Zusammenar- beit“ sowie in ihren direkten Kontakten zu französischen Regierungsstellen ein- bringen und politische Gesprächskanäle auch über die zuständigen Bundesminis- terien eröffnen. Durch das im Jahr 2016 gestartete TRISAN-Projekt wurden bereits Vernetzungen zwischen den Akteuren der Gesundheitsversorgung am Oberrhein hergestellt. TRISAN ist, wie unter 2. bereits erwähnt, ein trinationales Kompetenzzentrum zur Optimierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Förderung von Kooperationsprojekten im Gesundheitsbereich am Oberrhein. Es kommt nun dar- auf an, diese Netzwerke zu festigen und auszubauen, damit sie in die Lage ver- setzt werden, praktische grenzüberschreitende Lösungsansätze zu entwickeln, die Patienten unmittelbar zugute kommen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat sich für eine bessere territoriale Verankerung von TRISAN ausgesprochen, um Prioritäten der Gesundheitskoope- ration mit den territorialen Akteuren zu erörtern. TRISAN hat sich daher zum Ziel gesetzt, weitere Netzwerke mit den für Gesundheitsfragen zuständigen territoria- len Akteuren zu entwickeln – sowohl im Bereich Gesundheitsversorgung als auch im Bereich Gesundheitsförderung. Die in Baden-Württemberg durch das Landes- gesundheitsgesetz eingerichteten Kommunalen Gesundheitskonferenzen befassen sich mit diesen Themenstellungen auf Ebene der Landkreise und können die von der lokalen Bevölkerung geäußerten Bedarfe unter einer grenzüberschreitenden Perspektive erörtern. Bei Bedarf wird das Land daher diese Zusammenarbeit mit den Kommunalen Gesundheitskonferenzen in das Partnernetzwerk von TRISAN einbringen. 5. In welcher Form wird sich Baden-Württemberg an dem in Artikel 14 genannten Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit beteiligen? Der in Artikel 14 des Vertrages von Aachen genannte Ausschuss für grenzüber- schreitende Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit, weitere Hindernisse in der Grenzregion abzubauen und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vor Ort da- durch nachhaltig zu erleichtern. In diesem Sinne begrüßt die Landesregierung die Schaffung eines neuen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Auftrag, die grenzüberschreitende Raumbeobachtung zu koordinieren, eine gemeinsame Strategie zur Ermittlung von Schwerpunktvorhaben zu ent- wickeln sowie fortlaufend die in den Grenzregionen bestehenden Schwierigkeiten festzustellen und Lösungsvorschläge für den Umgang mit ihnen zu entwickeln. Die erarbeiteten Vorschläge soll der Ausschuss jährlich dem Deutsch-Französi- schen Ministerrat zur Prüfung vorlegen. Die Federführung für die Einrichtung des neuen Ausschusses für grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit liegt auf deutscher Seite zunächst beim Auswärtigen Amt, das aktuell erste Überlegungen erarbeitet und diese mit der französischen Regie- rung abstimmen wird. Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den Grenzländern Rheinland-Pfalz und Saarland für eine enge Beteiligung der Länder und der Akteure vor Ort ein. Die etablierten und leistungsstarken Strukturen und Formate am Oberrhein, dar- unter der Oberrheinrat, die Oberrheinkonferenz, die trinationale Regierungskom- mission und die Trinationale Metropolregion, sowie ergänzend die Gremien der Großregion (Saar-Lor-Lux) bieten eine hervorragende Grundlage, um über einen möglichen Aufbau und konkrete Inhalte des neuen Ausschusses als sinnvolle Er- 8",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 gänzung zu diskutieren und dadurch den Aufbau von Doppelstrukturen, vor allem zur trinationalen Regierungskommission, zu vermeiden. Auf Grundlage ihrer konstitutionellen Zuständigkeit und ihrer umfassenden Er- fahrung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bringt die Landesregie- rung – wie bereits im Rahmen des Abstimmungsprozesses des Vertrages von Aachen – ihre inhaltlichen und strukturellen Vorschläge für die Gestaltung des Ausschusses sowie für die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für die Grenzregion ein und steht hierzu im direkten Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Ein vorrangiges Anliegen ist eine hochrangige, politische Besetzung des neuen Ausschusses durch den Bund zur Gewährleistung der Sichtbarkeit der An- liegen und der Wirksamkeit bei der Umsetzung der Ergebnisse. 6. Warum findet sich die mögliche und schon lange gewünschte Wiedereröffnung der Bahnstrecke Rastatt-Hagenau im Gegensatz zur projektierten Bahnverbin- dung Colmar-Freiburg nicht im deutsch-französischen Vertrag? Der Vertrag von Aachen schreibt das Ziel fest, generell die Mobilität in der Grenzregion zu erleichtern. In der gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron wurden 15 prioritäre Projekte für die Umsetzung angekündigt, darunter unter Ziffer 8. Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen. Als Beispiele werden die Verbindun- gen zwischen Colmar und Freiburg durch den Wiederaufbau der Rheinbrücke in Abhängigkeit der Ergebnisse der laufenden Machbarkeitsstudie, zwischen Straß- burg und dem Frankfurter Flughafen, zwischen Straßburg und der Pfalz sowie zwischen Saarbrücken und Paris angeführt. Dieser Liste kommt daher keine Aus- schließlichkeit zu. Das Land Baden-Württemberg hat sich im Vorfeld der Erarbeitung des Vertrages von Aachen dafür stark gemacht, dass die Reaktivierungen der Schienenverbin- dungen Colmar–Freiburg und Rastatt–Haguenau als prioritäre Vorhaben aufge- nommen werden. Bei der Schienenverbindung Rastatt–Haguenau ist dies leider nicht gelungen. Aus Sicht des Landes würde diese Verbindung einen wichtigen Lückenschluss im grenzüberschreitenden Schienennetz sowie zwischen den bei- den europäischen Schienenkorridoren rechts und links des Rheins herstellen. Dar- über hinaus könnten dringend erforderliche Redundanzen im Schienenpersonen- fernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) geschaffen werden. Damit würde das Vorhaben einen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen des Aache- ner Vertrages leisten. 7. In welcher Form wird sich die Landesregierung für eine Reaktivierung der Bahnstrecke Rastatt-Hagenau einsetzen? Das Land Baden-Württemberg setzt sich bereits seit langem für die Reaktivierung der ehemaligen Bahnverbindung (Karlsruhe)–Rastatt–(Roeschwoog)–Haguenau (Saarbrücken) ein. Bereits 2016 hat das Verkehrsministerium diese für den Bundes- verkehrswegeplan (BVWP) angemeldet. Leider wurde das Vorhaben vom Bund ab- gelehnt. Aus Sicht des Landes sollten sich bei der Verwirklichung der europäischen Lückenschlüsse alle Ebenen einbringen, von der lokalen bzw. regionalen über die Landes- und Bundesebene bis hin zur europäischen Ebene. Das Ministerium für Verkehr hat sich vor diesem Hintergrund bereits gegenüber dem EVTZ Euro- distrikt PAMINA bereit erklärt, bei der nun vom Eurodistrikt geplanten Machbar- keitsstudie mitzuwirken, in der Erwartung, dass auch der Bund seiner Verantwor- tung für die deutsch-französische Zusammenarbeit sowie seiner Infrastrukturver- antwortung für die Eisenbahnen des Bundes gerecht wird. Insbesondere mit Blick auf die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens wird es einer (Mit-)Finanzierung der nationalen Ebene beider Staaten bedürfen. 9",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 8. Wann ist am Rheinübergang Iffezheim mit einer Brücke für Radfahrer und Fußgänger zu rechnen (mit Konkretisierung der finanziellen oder sonstigen Hindernisse)? Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität ist für das Land Baden-Württemberg ein durchgängiger grenzüberschreitender Radweg über den Rhein im Zuge der B 500 bei der Staustufe Iffezheim von großer Bedeutung. Hierdurch soll der unbefriedi- genden Situation für die Radfahrerinnen und Radfahrer im Bereich der Rheinque- rungen abgeholfen werden. Das Land hat daher schon vor einigen Jahren begonnen, in seinem Zuständig- keitsbereich und im Vorgriff auf eine etwaige Förderung späterer Abschnitte mit INTERREG-Mitteln den Radweg über die Staustufe baulich umzusetzen und an zwei Bauwerken bereits ausreichend breite Gehwegkappen geschaffen. Eine Rad- wegunterquerung im Bereich der B 500/K 3758 ist aktuell in Planung. Das Land beabsichtigt, die weiteren Abschnitte des Radweges sukzessive zu realisieren. Die Vergaben von Planungsleistungen für zwei Radwegbrücken auf deutscher Seite am Sandbach und am Baggersee werden derzeit vorbereitet. Im Zuge der B 500 soll somit ein durchgängiger Radweg bis zur Fischtreppe kurz vor der Grenze auch ohne französische Beteiligung gebaut werden. Aufgrund der erforderlichen Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Zustim- mung der Ständigen Kommission mit Frankreich kann hierfür jedoch kein kon- kreter Termin genannt werden. Aus Sicht der französischen Partner besteht an der Staustufe Iffezheim kein Be- darf für einen Radweg, da er entlang der D 4 nicht weitergeführt werde und zu- dem das bestehende Radwegangebot ausreichend sei. Stattdessen wird auf regio- naler Ebene (Département, Landkreis) eine Studie zu einer neuen Brücke geplant, deren Ergebnisse voraussichtlich im Jahr 2021 vorliegen sollen. 9. Wie wirkt sich die Neuausrichtung der EU-Förderung auf die Grenzregionen Baden und Elsass aus? Teile der Grenzregionen Baden und Elsass (mittlerweile Région Grand-Est) neh- men am Interreg-Förderprogramm „Oberrhein“ teil, welches die Länder Rhein- land-Pfalz, Baden-Württemberg, die Région Grand-Est sowie die Schweiz (Kan- tone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Solothurn und Aargau) umfasst. Nach- dem die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission zu den Europä- ischen Fonds (EFRE, ESF, INTERREG etc.) für die neue Förderperiode 2021 bis 2027 Ende Mai 2018 vorgelegt wurden, haben die Planungen des INTERREG- Programms Oberrhein im Herbst 2018 begonnen. Hierzu wurde eine Ad-hoc- Gruppe eingerichtet, an der auch das Land Baden-Württemberg durch das Staats- ministerium und die Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg vertreten ist. Diese hat bereits vier Mal getagt und einen Zeitplan für die Programmierung fest- gelegt. Geplant ist im Herbst 2019 eine öffentliche Beteiligung durchzuführen, bei der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Schwerpunkten für den Oberrhein zu äußern. Auch Projektvor- schläge können dabei abgegeben werden. Parallel zu diesen Planungen auf Programmebene bringt sich das Staatsministeri- um auf Brüsseler Ebene aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein. Nach Vorstellung der Kommissions-Entwürfe hat es diese im Hinblick auf baden-württembergische Anliegen kommentiert und mit dem Berichterstatter sowie den Schattenberichter- stattern diskutiert. Zu besonderen Anliegen wie grenzüberschreitenden Kleinpro- jektefonds wurden zudem Positionspapiere entwickelt und in persönlichen Ge- sprächen erläutert. Weiterhin hat das Staatsministerium eine Bewertung des EP- Berichts mit rund 20 konkreten Änderungsvorschlägen sowie eine Bewertung der rund 600 Änderungsanträge vorgenommen. Zahlreiche baden-württembergische Vorschläge fanden direkten Eingang in den Beschlusstext des Europäischen Par- laments. Im Hinblick auf die nun laufenden Verhandlungen in der Ratsarbeits- gruppe Strukturpolitik steht das Staatsministerium in engem Kontakt mit dem fe- derführenden Bundesministerium für Wirtschaft, und Energie, um die erzielten Ergebnisse auch in den Ratsverhandlungen zu sichern. Mittlerweile ist auf EU-Ebene absehbar, dass die Verordnungen nicht wie bisher geplant, vor der Europawahl durch die Europäischen Institutionen verabschiedet 10",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 5829 werden können. Dadurch kommt es zu enormen Verzögerungen und es besteht wenig Planungssicherheit für die EU-Förderprogramme (u. a. INTERREG Ober- rhein). Auch die Einigung der Mitgliedsstaaten mit der Europäischen Union zum Mehrjährigen Finanzrahmen ist bisher nicht absehbar, sodass neben den fehlen- den inhaltlichen Regelungen auch das Budget für den EU-Haushalt und die ein- zelnen Politikfelder nicht geklärt sind. Das Budget hat aber Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Programms, z. B. ob man sich auf weniger oder mehr Prioritä- ten und Schwerpunkte konzentrieren kann oder muss. Daher kann das INTER- REG-Programm Oberrhein seine Planungen auch nur bis zu einem bestimmten Punkt vorantreiben. Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission bei der Gestaltung der Verordnungen vor allem auf Vereinfachungen geachtet und bei- spielsweise die Möglichkeit der Nutzung von Pauschalen erweitert hat. Dies kommt insbesondere den Begünstigten zugute, bei denen sich der Verwaltungs- aufwand reduzieren wird. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass den EU- Förderprogrammen durch den anstehenden Brexit weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Hiervon wäre auch die Mittelausstattung des INTERREG Pro- gramms Oberrhein betroffen, sodass weniger Mittlel für die Umsetzung von Projekten im Programmgebiet zur Verfügung stünden. Inhaltlich legt die Europäische Kommission im Vergleich zur Förderperiode 2014 bis 2020 Wert auf eine stärkere thematische Fokussierung, die bereits an der redu- zierten Anzahl vorgegebener Ziele sichtbar wird (vorher elf thematische Ziele nun fünf Politikziele). Trotz der auf den ersten Blick stärkeren Eingrenzung auf be- stimmte Themen besteht dennoch die Möglichkeit, die bisherige Bandbreite der Förderung abzubilden. Auch eine größere Bedeutung bzgl. der Ergebnisorientie- rung und Nachhaltigkeit der Projekte ist festzustellen. Da aus den Grenzregionen Baden und Elsass nur Teile im Programmgebiet des Oberrheins liegen, ist die Op- tion funktionale Räume darüber hinaus bei Projekten miteinzubeziehen, sehr zu begrüßen. 10. Wie hat sich die Anzahl der Partnerstädte zwischen baden-württembergischen und französischen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Derzeit bestehen mehr als 420 Partnerschaften zwischen baden-württembergi- schen und französischen Kommunen, dazu zählt auch die älteste deutsch-französi- sche Städtepartnerschaft zwischen Ludwigsburg und Montbéliard, die seit dem Jahr 1962 besteht und seitdem gepflegt wird. Laut der Datenbank des Rats der Gemeinden und Regionen Europas wurden für den Zeitraum 2008 bis 2018 vier Neugründungen mit französischen Städten verzeichnet: zwischen Altshausen und Sausset les Pins im Jahr 2009, zwischen Ketsch und Trelaze im Jahr 2010, zwi- schen Neulingen und Le Poiré-sur-Vie im Jahr 2015 und zwischen Lichtenwald und Fleurieu-sur-Saône im Jahr 2016. Nach den Erkenntnissen des Deutsch-Französischen Instituts in Ludwigsburg bemühen sich darüber hinaus weitere Kommunen in Baden-Württemberg, eine Partnerschaft mit französischen Kommunen aufzubauen. Aufgrund der hohen An- zahl bereits bestehender Partnerschaften mit Frankreich ist die Zahl der Neuab- schlüsse jedoch eher gering. Schopper Staatsministerin 11",
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