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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9897 16. Wahlperiode 04. 02. 2021 Kleine Anfrage der Abg. Daniel Born und Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Umsetzung und Kontrollen der Arbeitsschutz-Verordnung Home-Office Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um Arbeitgeber und Beschäftigte im Land über die am 27. Januar 2021 in Kraft getretene Arbeits- schutzverordnung zu informieren, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, Home- office anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entge- genstehen bzw. gleichwertigen Schutz zu gewährleisten, sollte die Arbeit im Homeoffice nicht möglich sein? 2. Wer ist vonseiten des Landes dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Ar- beitsschutzverordnung zu kontrollieren? 3. Wie viele Kontrollen wurden seit Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung am 27. Januar 2021 durchgeführt? 4. In wie vielen dieser Fälle gab es Anlass zu Beanstandungen? 5. Wie viele Kontrollen sollen bis 15. März 2021 (Befristung der Verordnung) durchgeführt werden? 04. 02. 2021 Born, Dr. Weirauch SPD Eingegangen: 04. 02. 2021 / Ausgegeben: 16. 03. 2021 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9897 Begründung Mit der von der Bundesregierung erlassen Arbeitsschutz-Verordnung, die zum 27. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzubieten bzw. gleichwertigen Schutz an der Arbeitsstätte zu gewährleisten, wenn die Arbeit im Homeoffice nicht möglich ist. Für die Kontrollen zur Einhal- tung dieser Verordnung wie auch für reguläre Arbeitsschutzkontrollen sind die Länder verantwortlich. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit das Land dieser Kontrollfunktion nachkommt. Antwort Mit Schreiben vom 2. März 2021 Nr. 27-5520.27 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um Arbeitgeber und Beschäftigte im Land über die am 27. Januar 2021 in Kraft getretene Arbeits- schutzverordnung zu informieren, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, Home- office anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entge- genstehen bzw. gleichwertigen Schutz zu gewährleisten, sollte die Arbeit im Homeoffice nicht möglich sein? Zu 1.: Die Gewerbeaufsicht des Landes Baden-Württemberg informiert seit dem Beginn der Coronapandemie Betriebe und Beschäftigte über den diesbezüglichen Ar- beitsschutz. Dies gilt beispielsweise nicht nur für die SARS-CoV-2-Arbeits- schutzregel, sondern auch für die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat darüber hinaus zur Homeoffice-Regelung eine ausführliche FAQ-Liste erstellt und diese im Internet allgemein zugänglich gemacht: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informa- tionen-fuer-unternehmen-und-beschaeftigte/#c120353. Außerdem hat die Gewerbeaufsicht am 15. Februar 2021 eine Schwerpunktaktion gestartet, bei der Unternehmen im Land direkt kontaktiert und vor allem beraten werden, um gezielt bei der Umsetzung der Verordnung zu helfen und zu informie- ren: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/ pressemitteilung/pid/schwerpunktaktion-arbeitsschutz-zur-homeoffice-verord- nung-gestartet/. 2. Wer ist vonseiten des Landes dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Ar- beitsschutzverordnung zu kontrollieren? Zu 2.: Zuständig für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes und der Verordnungen auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gewerbeaufsicht. In Baden-Würt- temberg sind dies die 44 Stadt- und Landkreise sowie die Regierungspräsidien für die Betriebe in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9897 3. Wie viele Kontrollen wurden seit Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung am 27. Januar 2021 durchgeführt? Zu 3.: Eine Zahl zu den diesbezüglich erfolgten Kontakten zu den Betrieben und Unter- nehmen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Eine Erhebung wäre vor Abschluss der Schwerpunktaktion mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. 4. In wie vielen dieser Fälle gab es Anlass zu Beanstandungen? Zu 4.: Diese Zahl liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls nicht vor. Sie bedingt den Abschluss der Schwerpunktaktion. 5. Wie viele Kontrollen sollen bis 15. März 2021 (Befristung der Verordnung) durchgeführt werden? Zu 5.: Insgesamt sollen während der Schwerpunktaktion 1.500 Betriebe landesweit kon- taktiert werden. Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion werden dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau voraussichtlich bis Ende April gemeldet werden. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9897 Anlage MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT PRESSEMITTEILUNG 17. Februar 2021 Nr. 40/2021 Schwerpunktaktion Arbeitsschutz zur Homeoffice-Verordnung ge- startet Hoffmeister-Kraut: „Arbeiten im Homeoffice leistet einen wichti- gen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Der Fokus unserer Schwerpunktaktion liegt auf Beratung und Information“ Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat eine Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht zum Arbeiten im Homeoffice veran- lasst. Anlass dafür sind die Vorgaben der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes, die seit dem 27. Januar gelten. Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte dazu heute (17. Februar) in Stuttgart: „Arbeiten im Homeoffice leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Ar- beitgeber und Arbeitnehmer sollen die Pflicht, Homeoffice anzubieten, gemeinsam, pragmatisch und mit Augenmaß umsetzen. Mir ist bewusst, dass die neue Verord- nung zusätzlichen Bürokratieaufwand und auch Investitionen in die technische Ausstattung verursacht, die gerade in dieser schwierigen Zeit nicht leicht zu schul- tern sind. Deshalb liegt der Fokus dieser Schwerpunktaktion auf Beratung und In- formation“, so die Ministerin weiter. Hoffmeister-Kraut betonte aber auch, dass in Baden-Württemberg seit Ausbruch der Pandemie und weiterhin sehr viel getan werde, um unnötige Kontakte in der Arbeitswelt zu vermeiden. Vielerorts werde bereits rege und mit guten Erfahrungen von Zuhause gearbeitet. Postfach 10 01 41, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70001 Stuttgart, Telefon 0711 123-2869, Fax 0711 123-2871 E-Mail: pressestelle@wm.bwl.de, Internet: www.wm.baden-wuerttemberg.de 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9897 Seite 2 von 3 Die Schwerpunktaktion ist am 15. Februar gestartet. In den kommenden Wochen gehen die Arbeitsschutzbehörden auf Unternehmen zu, um gezielt bei der Umset- zung der Verordnung zu helfen und zu informieren. Es soll insbesondere aufge- zeigt werden, welche Chancen und Möglichkeiten sich bieten, um dem Gesund- heitsschutz durch Homeoffice noch besser Rechnung zu tragen. Es werden insge- samt 1.500 Unternehmen im Land zunächst telefonisch befragt, je nach Kreis zwi- schen 20 und 40 Unternehmen. Dabei wird keine Brancheneinteilung vorgenom- men und die Behörden entscheiden, welche Unternehmen kontaktiert werden. So- fern Zweifel an der Einhaltung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung bestehen, er- folgen in einem weiteren Schritt Besichtigungen in den Betrieben. Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion werden dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium Ende Ap- ril gemeldet. Zuständig für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes und der Verord- nungen auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gewerbeaufsicht. In Ba- den-Württemberg sind dies die 44 Stadt- und Landkreise sowie die Regierungs- präsidien für die Betriebe in ihrer Zuständigkeit. Die Ministerin wiederholte nochmals ihre Forderung an den Bund, die Unter- nehmen finanziell zu unterstützen: „Die technische Ausstattung für Homeoffice sowie die Kosten für Schutzmasken werden die Unternehmen zusätzlich be- lasten. Der Bund sollte die Unternehmen daher konsequenterweise bei der Umsetzung finanziell unterstützen. Die beschlossene Abschreibungsmöglich- keit digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 ist ein wichtiger erster Schritt. Aber diese Förderung greift zu kurz – die Abschreibung sollte auch rückwirkend für das Jahr 2020 gelten. Andernfalls gehen all die Betriebe, die bereits im letzten Jahr in die Arbeit im Homeoffice investiert haben, leer aus“, so die Ministerin. Weitere Informationen Seit dem 27. Januar gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice-Angebote machen müssen, wenn dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Rechtsver- ordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält auf Grund- lage des Arbeitsschutzgesetzes konkrete Pflichten für die Arbeitgeber, um Homeoffice zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewähren. Dies hatten die Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundes- kanzlerin in ihrem Gipfel am 19. Januar 2021 beschlossen. Die Verordnung ist 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9897 Seite 3 von 3 bis zum 15. März 2021 befristet. Grundsätzlich besteht für jeden Arbeitgeber die Pflicht, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. 6",
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