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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8146 16. Wahlperiode 19. 05. 2020 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Geschwindigkeitsmessung an der Bundesautobahn (BAB) 81 auf Höhe des Parkplatzes bei Harthausen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. \u0007Aus welchen Gründen bzw. auf welcher Grundlage findet die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 81 in Richtung Singen auf der Höhe des Parkplatzes bei Epfendorf-Harthausen (ca. Kilometer 654,000) statt? 2. \u0007Welche Geschwindigkeiten waren in den letzten zwölf Monaten zwischen den Ausfahrten 33 Oberndorf und 34 Rottweil an der Autobahn vorgeschrieben (un- ter Angabe der Positionen der Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder und dem Datum der Installation der Schilder)? 3. \u0007An welchen Positionen und zu welchem Zeitpunkt fanden in den letzten zwölf Monaten in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen statt (unter Angabe der Messergebnisse)? 4. \u0007Auf welcher Grundlage bzw. mit welcher Begründung finden/fanden die Ge- schwindigkeitsmessungen an dieser Stelle statt? 5. \u0007Wurde/wird bei der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Ur- sachen der Begrenzung (z. B. Unebenheiten, Unfallgefahr, Nässe) hingewiesen? 6. A \u0007 uf welcher Grundlage wurde an dieser Stelle ein Überholverbot für Lkw und Busse angeordnet, obwohl laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs ein Lkw-Überholverbot nur angeordnet werden darf, wenn dies aufgrund des Ver- kehrsaufkommens erforderlich ist? 7. \u0007Ist aus Sicht der Landesregierung eine Überwachung der Geschwindigkeit an Kilometer 654,200 so möglich, dass eine Messung verkehrs- und rechtssicher durchgeführt werden kann? Eingegangen: 19. 05. 2020 / Ausgegeben: 03. 07. 2020 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8146 8. \u0007Weshalb wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h auf 100 km/h und dann auf 80km/h herabgesetzt, obwohl eine Minderung von 120 km/h auf 100km/h für einen Geschwindigkeitstrichter empfohlen wird und der Mindest- abstand für eine Minderung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 20 km/h bei 200 m liegt? 9. \u0007Wie viele Fahrzeuge nutzen den Streckenabschnitt durchschnittlich? 10. \u0007Wann stehen welche Haushaltsmittel für die geplante Sanierung des betroffe- nen Abschnitts zur Verfügung? 19. 05. 2020 Karrais FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 26. Juni 2020 Nr. 4-3851.5-07/868 beantwortet das Ministe- rium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisie- rung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. \u0007Aus welchen Gründen bzw. auf welcher Grundlage findet die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 81 in Richtung Singen auf der Höhe des Parkplatzes bei Epfendorf-Harthausen (ca. Kilometer 654,000) statt? Die verkehrsrechtlichen Maßnahmen/Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h bei Betriebskilometer 654,000 sind gem. § 45 Abs. 1 und Abs. 3 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) aufgrund einer Gefahrenstelle angeordnet. Es ist dort ein Fort- schreiten von Setzungen der Fahrbahn bei Betriebskilometer 654,450 festzustellen. Zur Lastminimierung im Bereich eines angenommenen Hohlraumes wurde zuerst ein Lkw-Überholverbot und im Weiteren, bedingt durch das sich weiter entwi- ckelnde Schadensbild mit Setzungen quer zur Fahrtrichtung, eine Geschwindig- keitsbegrenzung auf 100 km/h angeordnet. 2. \u0007Welche Geschwindigkeiten waren in den letzten zwölf Monaten zwischen den Ausfahrten 33 Oberndorf und 34 Rottweil an der Autobahn vorgeschrieben (un- ter Angabe der Positionen der Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder und dem Datum der Installation der Schilder)? Die Beschilderung zu der unter Frage 1. genannten Geschwindigkeitsbeschrän- kung auf 100 km/h wurde am 16. April 2019 bei Betriebskilometer 653,250 und Betriebskilometer 653,800, Fahrtrichtung Singen, installiert. Die Beschilderung des entsprechenden Geschwindigkeitstrichters wurde mit Zeichen 274-120 StVO an den Standorten Betriebskilometer 651,600 und Betriebskilometer 652,850 an- geordnet. Ab dem 19. August 2019 wurde bereits ab dem Rastplatz Hasenrain im Zuge der Baumaßnahme zur Erweiterung des Rastplatzes und aufgrund einer wei- teren Schadstelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h angeordnet. Nach Beendigung der Baumaßnahme und Sanierung der Schadstelle wurde am 10. November 2019 die Geschwindigkeitsbeschränkung 120 km/h im Strecken- abschnitt Rastplatz Hasenrain bis Betriebskilometer 651,600 aufgehoben. Am 9. Dezember 2019 wurde das Zeichen 274-120 bei Betriebskilometer 651,600 auf- gehoben. Der verkürzte Geschwindigkeitstrichter ab Betriebskilometer 652,850 konnte angewandt werden, da es im Bereich davor zu keiner Staubildung und kei- nen abrupten Verzögerungs-/Überholmanövern kam. Dies bestätigt sich bis heute. Der Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung endet seit der Anordnung vom 16. April 2019 bis heute mit Zeichen 282 StVO bei Betriebskilometer 654-600. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8146 3. \u0007An welchen Positionen und zu welchem Zeitpunkt fanden in den letzten zwölf Monaten in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen statt (unter Angabe der Messergebnisse)? Die Geschwindigkeitsüberwachung auf den Bundesautobahnen in Baden-Würt- temberg obliegt der Polizei. Die Geschwindigkeitsmessungen auf der A81 zwi- schen den Anschlussstellen Oberndorf und Rottweil fanden stets auf Höhe des Parkplatzes Harthausen statt. In der Zeit von April 2019 bis 21. Mai 2020 wurden folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Datum Uhrzeit Gemessene Beanstandete Gemessene Fahrzeuge Fahrzeuge Höchst- geschwindigkeit 29.04.2019 09:40 – 14:10 Uhr 4.807 663 172 km/h 13.02.2020 bis 21.02.2020 (Enforcement 148.485 12.303 215 km/h Trailer) 04.03.2020 10:15 – 12:10 Uhr 800 83 161 km/h 04.03.2020 14:00 – 16:45 Uhr 3.024 311 155 km/h 10.03.2020 12:00 – 14:30 Uhr 1.914 87 137 km/h 13.03.2020 09:10 – 15:20 Uhr 5.446 916 195 km/h 17.03.2020 08:50 – 14:00 Uhr 3.832 544 179 km/h 18.03.2020 10:40 – 13:10 Uhr 1.570 168 151 km/h 08.05.2020 09:50 – 15:10 Uhr 4.889 834 183 km/h 21.05.2020 13:10 – 18:40 Uhr 5.420 990 219 km/h 4. \u0007Auf welcher Grundlage bzw. mit welcher Begründung finden/fanden die Ge- schwindigkeitsmessungen an dieser Stelle statt? Die Wirkzusammenhänge zwischen Kontrolldruck, Sanktionshöhe und Verhal- tensänderung sind wissenschaftlich erwiesen. Um das wegen Straßenschäden er- forderliche Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten, sind entsprechende Kont- rollen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h notwendig. 5. \u0007Wurde/wird bei der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Ur- sachen der Begrenzung (z. B. Unebenheiten, Unfallgefahr, Nässe) hingewiesen? Die Setzungsstellen bei Betriebskilometer 654,450 sind seit dem 16. Januar 2019 mit Zeichen 112 StVO (unebene Fahrbahn) beschildert (Standort der Beschilde- rung: Betriebskilometer 654, 250, Fahrtrichtung Singen). Auf die Baustelle zur Erweiterung des Rastplatzes Hasenrain wurde ab Beginn der Baumaßnahme am 19. August 2019 mit Zeichen 123 StVO (Arbeitsstelle) hinge- wiesen. 6. \u0007Auf welcher Grundlage wurde an dieser Stelle ein Überholverbot für Lkw und Busse angeordnet, obwohl laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs ein Lkw-Überholverbot nur angeordnet werden darf, wenn dies aufgrund des Ver- kehrsaufkommens erforderlich ist? Wie zu Frage 1 ausgeführt, wurde ein Lkw-Überholverbot zur Reduktion der Belastung der Fahrbahn im Bereich der Setzungsstellen bei Betriebskilometer 654,450 angeordnet. 3",
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