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            "content": "Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode\b                                                                                                                 30.09.2016       17/12748 Schriftliche Anfrage                                                                          Antwort des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER                                                 des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.05.2016                                                                                vom 12.07.2016 Lösungsansätze in der Flüchtlingspolitik                                                      Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Ich frage die Staatsregierung:                                                                Integration wie folgt beantwortet: 1.\t\t    Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor,                                  1.\t\t     Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber mittels welcher Maßnahmen die Entscheidungszeiten                                              vor, mittels welcher Maßnahmen die Entschei- in Asylverfahren künftig verkürzt werden sollen?                                               dungszeiten in Asylverfahren künftig verkürzt wer- den sollen? 2. a) Wie viele Asylverfahren sind seit 2015 vor den Verwal-                                  Durch verschiedene Bundesgesetze erfolgten in den ver- tungsgerichten anhängig?                                                              gangenen Monaten Rechtsänderungen, die zur Verkürzung b) Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregierung                                      der Verfahrensdauer bei Asylverfahren beitragen. Im Einzel- geplant, um die Überlastung der Verwaltungsgerichte                                   nen sind folgende Änderungen mit verfahrensbeschleuni- bei der Bearbeitung von Asylverfahren zu minimieren?                                  gender Wirkung hervorzuheben: – Durch das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als 3. a) Wie viele unregistrierte Flüchtlinge befinden sich der-                                     sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Ar- zeit im Freistaat?                                                                        beitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Aus- b) Gibt es Pläne bzw. sind Maßnahmen vorgesehen, um                                           länder vom 31. Oktober 2014 (BGBl I 2015 S. 1649), das diese unregistrierten Flüchtlinge noch nachträglich zu                                    am 6. November 2014 in Kraft getreten ist, wurden die registrieren?                                                                             Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, die ehe- malige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien 4.\t\t    Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergrei-                                         als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29 a des fen, um die Zusammenarbeit der Behörden innerhalb                                         Asylgesetzes (AsylG) eingestuft, um aussichtslose Asyl- und außerhalb Bayerns, vor allem im Hinblick auf die                                      anträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bear- Registrierung von Flüchtlingen, besser zu koordinieren                                    beiten zu können. und zu fördern?                                                                       – Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl I 2015 S. 1722 ff.), das am 24. Ok- 5.\t\t Gibt es seitens der Staatsregierung auch Pläne, wie                                          tober 2015 in Kraft getreten ist, wurde die Pflicht für Asyl- die Überlastung der Polizei bei der Registrierung und                                     bewerber, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, Verteilung von Flüchtlingen künftig minimiert werden                                      von drei auf sechs Monate sowie für Personen aus si- soll?                                                                                     cheren Herkunftsstaaten über sechs Monate hinaus bis zur Ausreise oder Abschiebung verlängert. Dadurch wur- 6.\t\t    Was wird die Staatsregierung tun, falls die Bundesre-                                     den auch die Verfahrensabläufe beim Bundesamt für Mig- gierung ihr Versprechen, die Grenzen der Bundesre-                                        ration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Durchführung publik und insbesondere die Grenzen des Freistaats                                        der Asylverfahren zuständig ist und dessen Außenstellen mittels wirksamer Kontrollen zu sichern, nicht einhal-                                    bei den Erstaufnahmeeinrichtungen angesiedelt sind, ten wird?                                                                                 aufgrund einer schnelleren und längeren unmittelbaren Erreichbarkeit der Asylbewerber verbessert. Des Weite- ren wurden auch Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. – Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrecht- lichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) vom 2. Februar 2016 (BGBl I 2016 S. 130 ff.), das am 5. Februar 2016 in Kraft getreten ist, werden Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, schneller als bisher, d. h. bereits beim ersten Kontakt mit den zuständigen Stellen registriert, die in diesem Zusammenhang erfassten Daten zentral in einem Kern- datensystem gespeichert und allen öffentlichen Stellen im Rahmen der erforderlichen Aufgabenerfüllung medi- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. 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            "content": "Seite 2                            Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode                                Drucksache 17/12748 enbruchfrei zur Verfügung gestellt. Dadurch stehen auch       bewältigt werden können. Zur Beschleunigung der Verfah- dem BAMF mehr und schneller umfassende, für das               rensabläufe wird darüber hinaus derzeit die Aktenübermitt- Asylverfahren relevante Daten bereit.                         lung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf – Das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfah-            elektronischem Weg erprobt. Bis Ende Juni sollen sämtliche ren vom 11. März 2016 (BGBl I 2016 S. 390 ff.), das am        Verwaltungsgerichte für den Empfang elektronisch über- 17. März 2016 in Kraft getreten ist, enthält ein Bündel       sandter Akten gerüstet sein. von Maßnahmen, um die Asylverfahren substanziell zu beschleunigen, Fehlanreize zu nehmen sowie die Steu-          3. a) Wie viele unregistrierte Flüchtlinge befinden sich erung der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Deutsch-             derzeit im Freistaat? lands deutlich zu verbessern und zu verstetigen.                 b) Gibt es Pläne bzw. sind Maßnahmen vorgesehen, Kern des Gesetzes bildet dabei auch die Einführung der               um diese unregistrierten Flüchtlinge noch nach- Möglichkeit, für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern,                träglich zu registrieren? z. B. Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates        Wenn öffentlich von einem Registrierungsrückstand gespro- oder Folgeantragsteller, beschleunigte Asylverfahren          chen wird, bezieht sich dies in der Regel auf das BAMF, das durchzuführen. In Anlehnung an das Flughafenverfah-           die Personen noch nicht in seinem System angelegt hatte, ren werden die zeitlichen Abläufe so gestaltet, dass das      d. h. trotz Verteilung auf die Länder und der dortigen Un- Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das            terbringung durch die Länder noch nicht als Asylsuchende Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durch-        registriert hat. Nachdem nun das zentrale Kerndatensystem geführt werden können.                                        (siehe Frage 1) eingeführt wurde, ist das BAMF gerade da- – Im Integrationsgesetz, das zuletzt am 8. Juli 2016 im           bei, die Registrierungsrückstände abzuarbeiten. Bundesrat behandelt wurde, sollen verschiedene Än-               Es ist zudem anzumerken, dass die Staatsregierung be- derungen des Asylgesetzes ermöglichen, dass die Pro-          reits frühzeitig eine lückenlose Registrierung in unmittelbarer zesse im BAMF noch effizienter ausgestaltet werden            Grenznähe gefordert hat. Der Bund hat im Dezember 2015 können, unter anderem durch Verzicht auf die förmliche        das Registrierungsverfahren mit der Zielsetzung umgestellt, Zustellung positiver Bescheide, wenn dem Asylantrag           dass eine möglichst grenznahe Registrierung aller ankom- vollständig stattgegeben wird.                                menden Flüchtlinge vor Verteilung auf die Bundesländer Soweit mit der Frage auch nach organisatorischen Änderun-         erfolgt. Bis zur Einführung des Kerndatensystems erfolgte gen beim BAMF, das als Bundesbehörde nicht in die Zustän-         die Registrierung teilweise in unterschiedlichen Systemen, digkeit der Staatsregierung fällt, gefragt sein sollte, hat hier- zwischen denen nur eingeschränkt Möglichkeiten für einen zu die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion        Abgleich bestanden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bearbeitung von Asylanträgen und Änderung der Organisationsstruktur beim Bundesamt             4.\t\t Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung er- für Migration und Flüchtlinge“ umfassend geantwortet (ver-               greifen, um die Zusammenarbeit der Behörden öffentlicht als BT-Drucksache 18/8204 vom 22. April 2016).               innerhalb und außerhalb Bayerns, vor allem im Hinblick auf die Registrierung von Flüchtlingen, 2. a) Wie viele Asylverfahren sind seit 2015 vor den Ver-                besser zu koordinieren und zu fördern? waltungsgerichten anhängig?                                Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz und dem Zu Beginn des Jahres 2015 waren bei den bayerischen Ver-          Ausbau des Ausländerzentralregisters (AZR) zu einem bun- waltungsgerichten 3.113 Asylverfahren anhängig. Im Jahr           desweiten „Kerndatensystem“ werden einem erweiterten 2015 sind dort 10.966 Asylverfahren (Klage- und Eilverfah-        Kreis an öffentlichen Stellen über das AZR die im Rahmen ren) anhängig geworden. Im selben Zeitraum sind 10.747            ihrer Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zur Erledigungen zu verzeichnen. Am 1. Januar 2016 waren              Verfügung gestellt. 3.332 Asylverfahren anhängig. Vom 1. Januar 2016 bis                 Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt einschließlich 31. April 2016 sind rund 4.407 Verfahren an-       nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, hängig geworden. Erledigt wurden in diesem Zeitraum rund          werden unabhängig von der Behörde des Erstkontakts in 3.931 Verfahren.                                                  das Ausländerzentralregister (AZR) als zentrales Kernda- tensystem gespeichert. Hierzu übermitteln alle befugten b) Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregie-              Behörden die von ihnen beim Erstkontakt erhobenen Da- rung geplant, um die Überlastung der Verwaltungs-          ten an das AZR zur Speicherung. In der Regel sind dies gerichte bei der Bearbeitung von Asylverfahren zu          aufgrund der Grenzkontrollen Bundespolizei oder BAMF, minimieren?                                                die in Grenznähe in den Bearbeitungsstraßen oder Warte- Die Verwaltungsgerichte in Bayern haben bislang die bei           räumen des Bundes die vollständige Registrierung vorneh- ihnen angefallenen Asylverfahren zeitnah abgearbeitet. Die        men. Wenn ein Asylbewerber direkt in einer der bayerischen durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2015 lag für Eil-       Aufnahmeeinrichtungen ankommt, erfolgt die Registrierung verfahren bei 0,7 Monaten und für Hauptsacheverfahren             nunmehr dort. bei 6,6 Monaten. Im Doppelhaushalt 2015/2016 einschließ-             Durch das Fingerabdruck-Schnellabgleichverfahren (sog. lich Nachtragshaushalt 2016 wurden mit Blick auf die stei-        Fast-ID) sollen Doppelregistrierungen im AZR vermieden genden Flüchtlingszahlen zur personellen Verstärkung der          werden. Das Fast-ID-Verfahren ist eine Form der erken- Verwaltungsgerichtsbarkeit 68 neue Planstellen, davon 26          nungsdienstlichen Überprüfung bzw. der schnellen Feststel- für richterliches und 42 für nichtrichterliches Personal (un-     lung der Identität anlässlich von polizeilichen Personenkont- ter anderem auch für die Rechtsantragsstellen in den An-          rollen. Mittels dieses Verfahrens kann überprüft werden, ob kunfts- und Rückführungseinrichtungen) ausgebracht. Mit           die Fingerabdrücke einer Person bereits gespeichert sind. diesen neu ausgebrachten Stellen soll ein absehbarer ho-          Auch das BAMF sowie die Aufnahmeeinrichtungen können her Anstieg der Asyleingänge bei den Verwaltungsgerichten         mittels dieses Fast-ID-Abgleichs vor entsprechender Regis-",
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            "content": "Drucksache 17/12748                              Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode                             Seite 3 trierung des Asylbewerbers feststellen, ob dieser bereits von  6.\t\t Was wird die Staatsregierung tun, falls die Bun- einer anderen Behörde registriert und die entsprechenden             desregierung ihr Versprechen, die Grenzen der Daten im Kerndatensystem erfasst wurden.                             Bundesrepublik und insbesondere die Grenzen Neben den die Registrierung vornehmenden zuständi-                des Freistaats mittels wirksamer Kontrollen zu si- gen Stellen und den schon immer ans AZR angebundenen                 chern, nicht einhalten wird? Ausländerbehörden werden aber auch die Asylbewerber-           Zurückliegend hatte bereits einer der namhaftesten Staats- leistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die   rechtler Deutschlands, der ehemalige Bundeverfassungs- Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und         richter Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, im Auftrag der Staatsre- die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Stel-   gierung in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass eine len, die Jugendämter sowie die Meldebehörden an das AZR        verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur Begrenzung angebunden. Zusätzlich sollen auch diese Behörden zum          des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Teil nicht nur zum Datenabruf aus dem AZR berechtigt sein,     Flüchtlingen auch gegenüber den Ländern, insbesondere sondern auch die Befugnis zur Übermittlung bestimmter Da-      durch Sicherstellung eines wirksamen Schutzes der Gren- ten aus ihrem Aufgabenbereich an das Register erhalten.        zen, besteht. Damit wird ein schneller und sicherer Datenaustausch           Mit Schreiben vom 26. Januar 2016 hat die Staatsregie- zwischen allen beteiligten Behörden sichergestellt.            rung auch auf Grundlage dieses Rechtsgutachtens ihre we- sentlichen Forderungen zur Begrenzung des Flüchtlingszu- 5.\t\t Gibt es seitens der Staatsregierung auch Pläne,           stroms formal an die Bundesregierung gerichtet. wie die Überlastung der Polizei bei der Registrie-         Staatsminister Herrmann und Bundesinnenminister Dr. de rung und Verteilung von Flüchtlingen künftig mini-      Maizière haben in einem Spitzengespräch am 9. Mai 2016 im miert werden soll?                                      Bundeskanzleramt in Berlin gemeinsam die bisherigen An- Wenngleich sich der Zustrom von Flüchtlingen nach              strengungen und Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und Deutschland insbesondere im Vergleich zum Herbst 2015          der Europäischen Union zum Schutz der EU-Außengren- in den letzten Monaten deutlich reduziert hat, stellt er doch  zen begrüßt, gleichwohl auch festgestellt, dass diese nicht für alle tangierten Behörden und Stellen zusätzliche, er-      ausreichen, und daher weitere Forderungen aufgestellt. hebliche Herausforderungen dar. Die in Rede stehenden          Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollstandards Bereiche der Registrierung und Verteilung von Flüchtlingen     an den Außengrenzen müssen auch Binnengrenzkontrollen fallen jedoch primär in die Verantwortung und Zuständigkeit    innerhalb Europas, somit auch zwischen Deutschland und von Bundesbehörden, insbesondere der Bundespolizei,            Österreich, fortgesetzt werden, bis ein wirksamer Schutz der des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Ko-       Außengrenzen gewährleistet ist. ordinierungsstelle Flüchtlingsverteilung Bund. Eine Aussa-        In diesem Zusammenhang bestand auch Einvernehmen ge über dort bestehende Überlastungen kann seitens der         darüber, dass die Grenzkontrollmaßnahmen und damit Staatsregierung nicht getroffen werden.                        einhergehend Zurückweisungen der Bundespolizei an der Die Staatsregierung hat jedoch bereits frühzeitig gegen-    deutsch-österreichischen Landesgrenze weiterhin fortge- über der Bundesregierung darauf gedrängt, insbesondere         setzt werden müssen. Am 12. Mai 2016 hat der Europäische für die Bereiche der Registrierung und Verteilung abge-        Rat auch die Empfehlung der Europäischen Kommission auf stimmte Maßnahmen zu ergreifen. So wurden beispielswei-        Ersuchen Deutschlands und weiterer Schengenstaaten zur se fünf Grenzübergabestellen zur koordinierten Übergabe        Fortsetzung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnen- der Migranten von Österreich nach Deutschland definiert        grenzen unter außergewöhnlichen Umständen angenom- und eingerichtet.                                              men. Der Forderung, die vonseiten der Staatsregierung glei-         In Konsequenz dieses Konsenses und der Tatsache, chermaßen frühzeitig erhoben worden war, keine unregis-        dass die Bundesregierung damit Maßnahmen zur Begren- trierten Flüchtlinge von der Grenze aus zu verteilen, wur-     zung des Flüchtlingszustroms trifft, hat die Staatsregierung de durch ein Konzept des Bundesministeriums des Innern         beschlossen, die bislang erwogene Klageerhebung vor Rechnung getragen, das kurz vor Weihnachten 2015 imple-        dem Bundesverfassungsgericht einstweilen nicht weiterzu- mentiert wurde.                                                verfolgen. Sollte jedoch die Bundesregierung im Fall eines Ferner hat die Staatsregierung die Bundesregierung auf-     erneuten stärkeren Zustroms von Asylbewerbern, die aus gefordert, sich entsprechend auf einen möglichen Wieder-       sicheren Drittstaaten einreisen wollen, die aus Sicht der anstieg der Flüchtlingszahlen und eine mögliche Verlage-       Staatsregierung dann gebotenen Maßnahmen und insbe- rung der Flüchtlingsrouten von der Balkanroute nach Italien    sondere Zurückweisungen an der Grenze unterlassen, be- konzeptionell vorzubereiten und die entsprechenden orga-       hält sich die Staatsregierung die Erhebung einer Klage vor nisatorischen, personellen und logistischen Vorbereitungen     dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vor. sowie koordinative Absprachen mit Österreich zu treffen.",
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