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Wie bewertet die Staatsregierung den Beschluss des Kommunen im Freistaat Bayern                                                                       Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern ange- sichts des Fachkräftemangels in bayerischen Kinder- Aufgrund des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtun­                                           tageseinrichtungen? gen hat als eine der letzten Organisationen der Kommunale                                     Die Öffnung der sog. Arbeitsmarktzulage auf den TVöD, Arbeitgeberverband Bayern (KAV) beschlossen, dass Kom­                                        wie sie der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV) munen eine finanzielle Zulage zum Tariflohn von Erzieherin­                                   beschlossen hat, ermöglicht es den Kommunen, eine Zu­ nen und Erziehern zahlen können.                                                              lage von bis zu 20 % an Beschäftigte in Mangelberufen zu zahlen, also insbesondere auch im Erzieherberuf. Dies wird Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung:                                         seitens der Staatsregierung begrüßt. Im Bereich der Er­ zieherinnen und Erzieher besteht derzeit vor allem in den 1. Wie bewertet die Staatsregierung den Beschluss des                                         Großstädten noch ein Fachkräftebedarf, obwohl die Staats­ Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern angesichts                                         regierung bereits zahlreiche Maßnahmen zur Deckung die­ des Fachkräftemangels in bayerischen Kindertagesein­                                      ses Fachkräftebedarfs initiiert hat (u. a. Aufstockung der richtungen?                                                                               Ausbildungskapazitäten, Qualifizierung von geeigneten Quereinsteigern). Generell ist das Gehalt ein maßgebliches 2. Hat dieser Beschluss förderrechtliche Konsequenzen                                         Kriterium für die Attraktivität des Erzieherberufs. Dieses le­ nach dem Bayerischen Kinderbildungs­ und ­betreuungs­                                     gen die Tarifparteien in eigener Zuständigkeit fest, während gesetz?                                                                                   staatlicherseits keine Einflussmöglichkeit besteht (Tarifauto­ nomie). Auch wenn der Staatsregierung derzeit noch keine 3. Ist dieser Beschluss übertragbar auf die zahlreichen Kin­                                  Informationen zur konkreten Umsetzung der Arbeitsmarkt­ dertageseinrichtungen im Freistaat Bayern in freigemein­                                  zulage durch die einzelnen Kommunen vorliegen, ist dies ein nütziger oder sonstiger Trägerschaft?                                                     Schritt in die richtige Richtung. Um eine spürbare Wirkung bei der Fachkräftegewinnung zu zeitigen, müsste die Zulage 4. Sind von dieser Regelung auch Kinderpflegerinnen und                                       aber möglichst breit und langfristig angelegt sein. Würde sie Kinderpfleger betroffen?                                                                  auf einzelne, neu zu besetzende Stellen beschränkt, würde die Zulage als Vorteil im Wettbewerb um vorhandene Fach­ 5. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, über                                       kräfte wirken, nicht jedoch als wirksames Mittel, um neue den aktuellen Beschluss des Kommunalen Arbeitgeber­                                       Personen für den Erzieherberuf zu gewinnen. verbandes Bayern hinaus die Attraktivität des Erzieher­ berufs zu erhöhen?                                                                        2. Hat dieser Beschluss förderrechtliche Konsequen- zen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -be- treuungsgesetz? Der Freistaat passt die Betriebskostenförderung bei Steige­ rung der Personalkosten nach dem Bayerischen Kinderbil­ dungs­und ­betreuungsgesetz (BayKiBiG) automatisch an. So schlägt sich beispielsweise der Tarifabschluss im Be­ reich des TVöD vom 1. April 2014 in einer höheren Betriebs­ kostenförderung nieder, insoweit sogar rückwirkend für das gesamte Kindergartenjahr 2013/2014. Bei der Berechnung des sog. Basiswerts als Ausgangs­ wert der Betriebskostenförderung werden nach § 20 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG die Ent­ wicklungen der Tarife nach dem Tarifvertrag für den öffent­ lichen Dienst (TVöD) – Allgemeiner Teil – und dem Beson­ deren Teil Pflege­und Betreuungseinrichtungen (BTB) sowie die Entgeltnebenkosten berücksichtigt. Eine außertarifliche Zulage, die anlass­und einzelfallbezogen ausbezahlt wird, führt demnach nicht zu einer höheren staatlichen Betriebs­ kostenförderung. Eine andere Betrachtung wäre allenfalls Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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Eine Verbesserung des allge­ Kindertageseinrichtungen im Freistaat Bayern in frei-       meinen Lohnniveaus hat den Vorteil, dass sich durch den gemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft?                 Finanzierungsmechanismus im BayKiBiG der Finanzie­ Der Beschluss betrifft den TVöD, also den Bereich der kom­     rungsanteil des Freistaates quasi automatisch an Tarif­ munalen Arbeitgeber, und ist insoweit jedenfalls nicht unmit­  steigerungen anpasst und die­     se somit refinanziert. Der telbar auf Kindertageseinrichtungen in freigemein­   nütziger  Tarifabschluss vom 1. April 2014 ist insoweit ein Schritt in oder sonstiger Trägerschaft zu übertragen.                     die richtige Richtung. Es bestehen allerdings noch weitere Generell sind jedoch freigemeinnützige oder sonsti­         Handlungsfelder, wie die häufig begrenzten Aufstiegsmög­ ge Träger, auch wenn sie tarifge­bunden sind, nicht von        lichkeiten, die nicht immer vorhandene Honorierung einer vornherein daran gehindert, ihr pädagogisches Personal         akademischen Ausbildung in Kindertageseinrichtungen so­ über­tariflich zu bezahlen und insbesondere ihrerseits eine    wie die häufig geringe Ausschöpfung der Eingruppierungs- Arbeitsmarktzulage zu gewäh­     ren. Das sog. Besserstel­     und Einstufungsmöglichkeiten gerade beim Wechsel des lungsverbot ist auf die gesetzliche Betriebskostenförderung    Arbeitgebers. grundsätzlich nicht anwendbar. Was eine entsprechende             Für alle Zielgruppen der Erzieherausbildung spielt darü­ Erhöhung der gesetzlichen Betriebskostenförderung an­          ber hinaus die Frage einer Vergütung während der Ausbil­ geht, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Liegt in      dungszeit eine wichtige Rolle. Für die einen steigert sie die einer bestimmten Kommune ein Mangel an Erzieherinnen           Attraktivität der beruflichen Erstausbildung, für die anderen und Erziehern vor und gewährt die Kommune als Arbeit­          ermöglicht sie die Fi­nanzierung einer drei Jahre umfassen­ geberin deshalb eine Arbeitsmarktzulage, liegt es nahe,        den vollständigen Neuqualifikation (Querein­    steiger) oder dass die Kommune, deren gesetzliche Aufgabe im eigenen         einer Aufstiegsqualifizierung (Personen mit einschlägiger Wirkungskreis die Bereitstellung eines bedarfsgerechten        Erstausbil­dung). Kinderbetreuungsangebots ist, durch eine ent­sprechende           Zu den immateriellen Faktoren, die die Attraktivität des Erhöhung der Zuschüsse an freie und sonstige Träger            Erzieherberufes beeinflussen, zählt die gesellschaftliche auch diesen eine Aufstockung der Bezahlung der pädago­         Anerkennung des Berufs. Mit ihrer Wertschätzungskam­ gischen Fachkräfte ermöglicht.                                 pagne im Rahmen der Initiative „Herzwerker“ würdigt die Staatsregierung die Fähig­keiten der Erzieherinnen und Er­ 4. Sind von dieser Regelung auch Kinderpflegerinnen            zieher im täglichen Umgang mit den Kindern. Die Wertschät­ und Kinderpfleger betroffen?                                zung der Arbeit trägt nicht nur zur Stärkung des beruflichen Die Möglichkeit der Zahlung einer Arbeitsmarktzulage ist       Selbstverständ­nisses, sondern auch zur gesellschaftlichen auf Mangelberufe be­schränkt. Im Bereich der Kinderpfle­       Anerkennung des Berufsbildes bei. gerinnen und Kinderpfleger stehen nahezu flä­chendeckend          Daneben spielen auch Faktoren wie gute Arbeits- und ausreichend Kräfte zur Verfügung. Daher ist davon auszu­       Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Hier bestehen gehen, dass die kommunalen Arbeitgeber den Kinderpflege­       Ansatzpunkte bei der Verbesserung der Arbeitszeitge­ rinnen und Kinderpflegern in aller Re­gel keine Arbeitsmarkt­  staltung, der Personalausstattung und der Gruppengröße. zulage gewähren werden.                                        Mit dem Aufschlag auf den Basiswert zugunsten der Quali­ tätssicherung und -entwicklung ab 2015 werden u. a. auch 5. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, über        die finanziellen Voraussetzungen für derartige Veränderun­ den aktuellen Beschluss des Kommunalen Arbeitge-            gen verbessert. Die Staatsregierung unterstützt schließlich berverbandes Bayern hinaus die Attraktivität des Er-        Maßnahmen und fördert Fortbildungen zum Gesundheits­ zieherberufs zu erhöhen?                                    management in Kindertageseinrichtungen. Hiermit trägt sie Die Attraktivität des Erzieherberufs ist durch materielle und  bei zu einer Wahrnehmung des Erzieherberufs als Arbeits­ immaterielle Faktoren beeinflusst.                             feld, in dem der „Mensch“ im Mittel­punkt steht.",
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