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"content": "Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode\b 03.09.2018 Drucksache 17/21811 Schriftliche Anfrage 6.\t\t Welche Rechtsgrundlage wird für die Befristungen von „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. der Abgeordneten Verena Osgyan BayHschPG herangezogen? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2018 Befristete Beschäftigung an der Universität Regens- burg (UR) 1.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insgesamt Antwort beschäftigt? des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst 1.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wis vom 17.04.2018 senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mit arbeiterinnen“ i. S. d. Bayerischen Hochschulpersonal Vorbemerkung: gesetzes (BayHschPG) beschäftigt? Die Zahlen wurden zum Stichtag 01.01.2018 ermittelt. 1.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „Lehr kräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG be 1.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insge- schäftigt? samt beschäftigt? Insgesamt sind an der UR 4.380 Personen beschäftigt. 2.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insgesamt befristet beschäftigt? 1.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wis- 2.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wissen senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und schaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbei Mitarbeiterinnen“ i. S. d. Bayerischen Hochschul- terinnen“ i. S. d. BayHschPG befristet beschäftigt? personalgesetzes (BayHschPG) beschäftigt? 2.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „Lehr Als „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und kräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG be Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHSchPG sind an der UR fristet beschäftigt? 1.281 Personen beschäftigt. 3.\t\t Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von § 2 1.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach „wissen BayHschPG beschäftigt? schaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern und Mit Als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHSchPG arbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften für sind 125 Personen beschäftigt. besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? 2.1 Wie viele Personen sind aktuell an der UR insge- 4.1 Wie viele der auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG samt befristet beschäftigt? befristet beschäftigten Personen sind zum Zwecke An der UR sind insgesamt 2.720 Personen befristet be der Promotion angestellt (bitte insgesamt sowie auf schäftigt. geschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künst lerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. 2.2 Wie viele Personen sind aktuell an der UR als „wis- BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und i. S. d. BayHschPG angeben)? Mitarbeiterinnen“ i. S. d. BayHschPG befristet be- 4.2 Wie lang ist in diesen Fällen die durchschnittliche Dau schäftigt? er der Erstbefristung? An der UR sind als „wissenschaftliche und künstlerische 4.3 Welche Tätigkeiten werden unter „Förderung der ei Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ 1.141 Personen befristet genen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qua beschäftigt. lifizierung“ verstanden und welche angemessene Befristungsdauer wird diesen jeweils nach § 2 Abs. 1 2.3 Wie viele Personen sind aktuell an der UR Satz 3 WissZeitVG beigemessen? als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG befristet beschäftigt? 5.\t\t Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von Als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ sind 26 Personen § 2 Abs. 2 WissZeitVG (bitte insgesamt sowie auf befristet beschäftigt. geschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künstleri schen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. Bay HschPG und „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/21811 3.\t\t Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage eine Orientierungsphase oder der Erwerb bestimmter Kom von § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz petenzen der Promotion vorgeschaltet werden. Die Erstbe (WissZeitVG) (bitte insgesamt sowie aufgeschlüs- fristung beträgt in solchen Fällen mindestens ein Jahr. selt nach „wissenschaftlichen und künstleri- schen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. 4.3 Welche Tätigkeiten werden unter „Förderung der BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Auf- eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen gaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? Qualifizierung“ verstanden und welche angemes- Auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG sind 954 „wis sene Befristungsdauer wird diesen jeweils nach senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeite § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG beigemessen? rinnen“ befristet beschäftigt. Es gibt an der UR keine „Lehr Neben den formalen Qualifizierungszielen Promotion, Ha kräfte für besondere Aufgaben“, die auf dieser Grundlage bilitation und Erwerb habilitationsäquivalenter Leistungen befristet beschäftigt werden. gibt es eine Reihe nichtformaler Qualifizierungsziele, die in ihrer Dauer je nach Fach unterschiedlich sein können. Die 4.1 Wie viele der auf Grundlage von § 2 Abs. 1 einzelnen Fakultäten haben hierzu einen Katalog von Qua WissZeitVG befristet beschäftigten Personen sind lifizierungszielen erarbeitet. Beispiele hierfür sind die Mitar zum Zwecke der Promotion angestellt (bitte insge- beit an einem Forschungsprojekt des Vorgesetzten oder die samt sowie aufgeschlüsselt nach „wissenschaft- Durchführung eines eigenen Forschungsprojektes. lichen und künstlerischen Mitarbeitern und Mitar- beiterinnen“ i. S. d. BayHschPG und „Lehrkräften 5.\t\t Wie viele Befristungen erfolgen auf Grundlage von für besondere Aufgaben“ i. S. d. BayHschPG ange- § 2 Abs. 2 WissZeitVG (bitte insgesamt sowie auf- ben)? geschlüsselt nach „wissenschaftlichen und künst- Von den auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG lerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ i. S. d. befristet beschäftigten Personen befinden sich insgesamt BayHschPG und „Lehrkräften für besondere Auf- 601 „wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und gaben“ i. S. d. BayHschPG angeben)? Mitarbeiterinnen“ in einem Promotionsverfahren. Zu den Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 WissZeitVG sind 109 „wis „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ siehe Antwort zu Fra senschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeite ge 3. rinnen“ befristet beschäftigt. Es gibt an der UR keine „Lehr kräfte für besondere Aufgaben“, die auf dieser Grundlage 4.2 Wie lang ist in diesen Fällen die durchschnittliche beschäftigt sind. Dauer der Erstbefristung? Die durchschnittliche Dauer für das Qualifizierungsziel „Pro 6.\t\t Welche Rechtsgrundlage wird für die Befristungen motion“ ist je nach Fach unterschiedlich. von „Lehrkräften für besondere Aufgaben“ i. S. d. Sie bewegt sich in den einzelnen Fakultäten in einem Zeit BayHschPG herangezogen? rahmen zwischen drei und sechs Jahren. Steht das Qualifi Rechtsgrundlagen für die Befristungen von „Lehrkräften für zierungsziel „Promotion“ fest, erfolgt auch die Erstbefristung besondere Aufgaben“ sind § 14 Abs. 1 oder Abs. 2 Teilzeit- in dem genannten Zeitrahmen. Gegebenenfalls kann auch und Befristungsgesetz.",
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