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"content": "Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode\b 04.04.2014 17/957 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Margit Wild SPD des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wis- vom 28.01.2014 senschaft und Kunst vom 03.03.2014 Rechtsfehlerhafte Beschäftigung an der Universität Regensburg Zu 1.: Die Arbeitsverträge der Beschäftigten der Universität Re- Herr Minister Dr. Ludwig Spaenle hat in einem Schreiben gensburg werden in Abhängigkeit von der jeweiligen sach- festgestellt, dass an der Universität Regensburg Mitarbei- lichen Zuständigkeit innerhalb der Personalabteilung von terinnen und Mitarbeiter rechtsfehlerhaft beschäftigt waren den Referatsleitern der Personalabteilung im Auftrag für den und sind. Es geht dabei konkret um sog. Studiengangsko- Kanzler (bei nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern) bzw. für ordinatoren, die als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt den Präsidenten (bei wissenschaftlichen Mitarbeitern) ge- sind und somit dem WissZeitVG unterliegen. Nachdem die zeichnet. bisherige Anstellungspraxis der Universität Regensburg of- fenbar nicht rechtens war, frage ich die Staatsregierung: Zu 2. a): Aktuell sind 21 Studiengangskoordinatoren an der Univer- 1.\t\t Wer zeichnet für die Verträge verantwortlich vonseiten sität Regensburg tätig. Zwölf weitere Personen, die eine der Leitung der Universität Regensburg? solche Funktion in der Vergangenheit ausgeübt haben, sind entweder aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden 2. a) Wie viele aktuelle und ehemalige Beschäftigte der Uni- oder sind mittlerweile in einer anderen Funktion beschäftigt, versität Regensburg trifft die rechtsfehlerhafte Anstel- zum Beispiel als wissenschaftliche Mitarbeiter. lung? b) Bestehen Regressansprüche vonseiten ehemaliger Zu 2. b): Beschäftigter? Regressansprüche ehemaliger Mitarbeiter bestehen aus c) Müssen alle bestehenden Verträge in unbefristete Ver- der Sicht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, träge gewandelt werden? Wissenschaft und Kunst sowie der Universität Regensburg d) Wenn ja, welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur nicht. Verfügung? Zu 2. c): 3.\t\t Ist eine Abänderung der Stellenbeschreibung von Stu- Es müssen nicht alle Beschäftigungsverhältnisse entfristet diengangskoordinatoren an der Universität Regens- werden. In einigen Fällen können die Befristungen auf die burg zulässig? allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gestützt werden, so bei Studien- gangskoordinatoren, die im Rahmen des Projekts „QUIRL- Qualität in der Regensburger Lehre“ angestellt sind, das aus dem Qualitätspakt Lehre des Bundes und der Länder gefördert wird. Hier besteht lediglich ein vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung. Zu 2. d): Die Beschäftigungsverhältnisse, soweit sie entfristet werden müssen, sollen aus Studienzuschussmitteln finanziert wer- den. Zu 3.: Eine Abänderung der Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibun- gen der Studiengangskoordinatoren ist nicht beabsichtigt. Diese fallen allerdings künftig unter die Rubrik nichtwissen- schaftliche Mitarbeiter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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