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            "content": "Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 14.01.2016 1622 Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Bewilligung von Anträgen auf Betreuungsgeld nach dem Bundesverfassungsge- richtsurteil Die Kleine Anfrage 687 vom 26. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil vom 21. Juli 2015 entschieden, dass dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt. Nach dem 21. Juli wurden daher keine Betreuungsgeldbescheide mehr erlassen. Der sogenannte \"Vertrauensschutz\" wird nur Familien gewährt, deren Antrag bereits vor dem Karlsruher Urteil bewilligt worden ist. Ob Anträge, die kurz vor dem Urteil gestellt wurden, noch bewilligt wurden, hängt von der Bearbeitungszeit der jeweiligen Behörde ab. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurden im Jahr 2015 in Thüringen gestellt? a) Wie viele Anträge davon wurden bewilligt? b) Wie viele Anträge davon wurden vor dem Urteil abgelehnt? c) Wie viele Anträge davon wurden nach dem Urteil (aufgrund des Urteils) abgelehnt? 2. Wie wurden betroffene Eltern, die ihren Antrag noch vor dem Urteil gestellt hatten, über das Urteil und die damit verbundene Ablehnung ihres Antrags informiert? 3. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge auf Betreuungsgeld a) für Anträge, die bearbeitet wurden, bevor das Urteil bekannt wurde? b) für Anträge, die vor dem Urteil gestellt, aber nach dem Urteil beschieden wurden? (bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten) 4. Sind der Landesregierung Beschwerden und Klagen von Eltern gegen Behörden bekannt, die ihren Antrag vor dem Urteil gestellt hatten und der nach dem Urteil (aufgrund des Urteils) abgelehnt wurde? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfra- ge namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 13. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2015 (Stichtag: 30. November) wurden in Thüringen 5.153 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. a) Davon wurden 4.130 Anträge bewilligt. b) 139 Anträge wurden vor dem Urteil abgelehnt. c) Aufgrund des Urteils wurden 832 Anträge abgelehnt. Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2016",
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