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"content": "Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 14.01.2016 1622 Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Bewilligung von Anträgen auf Betreuungsgeld nach dem Bundesverfassungsge- richtsurteil Die Kleine Anfrage 687 vom 26. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil vom 21. Juli 2015 entschieden, dass dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt. Nach dem 21. Juli wurden daher keine Betreuungsgeldbescheide mehr erlassen. Der sogenannte \"Vertrauensschutz\" wird nur Familien gewährt, deren Antrag bereits vor dem Karlsruher Urteil bewilligt worden ist. Ob Anträge, die kurz vor dem Urteil gestellt wurden, noch bewilligt wurden, hängt von der Bearbeitungszeit der jeweiligen Behörde ab. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurden im Jahr 2015 in Thüringen gestellt? a) Wie viele Anträge davon wurden bewilligt? b) Wie viele Anträge davon wurden vor dem Urteil abgelehnt? c) Wie viele Anträge davon wurden nach dem Urteil (aufgrund des Urteils) abgelehnt? 2. Wie wurden betroffene Eltern, die ihren Antrag noch vor dem Urteil gestellt hatten, über das Urteil und die damit verbundene Ablehnung ihres Antrags informiert? 3. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge auf Betreuungsgeld a) für Anträge, die bearbeitet wurden, bevor das Urteil bekannt wurde? b) für Anträge, die vor dem Urteil gestellt, aber nach dem Urteil beschieden wurden? (bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten) 4. Sind der Landesregierung Beschwerden und Klagen von Eltern gegen Behörden bekannt, die ihren Antrag vor dem Urteil gestellt hatten und der nach dem Urteil (aufgrund des Urteils) abgelehnt wurde? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfra- ge namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2015 (Stichtag: 30. November) wurden in Thüringen 5.153 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. a) Davon wurden 4.130 Anträge bewilligt. b) 139 Anträge wurden vor dem Urteil abgelehnt. c) Aufgrund des Urteils wurden 832 Anträge abgelehnt. Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2016",
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"content": "Drucksache 6/ 1622 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Die Eltern wurden, sofern sie bei der zuständigen Elterngeldstelle angerufen haben, telefonisch über das Urteil informiert. Letztlich haben alle antragstellenden Elternteile durch den Erlass der jeweiligen Ableh- nungsbescheide von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfahren. Zu 3.: Statistisch erfasst wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Bewilligungen und Ablehnungen in Ka- lendertagen. Da diese Daten monatlich erfasst werden, wird in der folgenden Tabelle der Zeitraum \"vor dem Urteil\" als vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2015 dauernd interpretiert. Als Zeitraum \"nach dem Urteil\" - in dem nur Ablehnungsbescheide erlassen wurden - wird demzufolge der Zeitraum zwischen dem 1. August und dem 30. November 2015 angesehen, wobei nicht erfasst wird, ob die Ablehnungen nur aufgrund des Urteils erfolgten bzw. ob die entsprechenden Anträge ausschließlich vor Erlass des Urteils gestellt wurden. Die Bearbeitungsdauer für Bewilligungen betrug in Thüringen im Jahr 2015 durchschnittlich zwischen zehn und 17 Tagen, während die Bearbeitungsdauer für Ablehnungen in Thüringen im Jahr 2015 durchschnittlich zwischen zwei und 48 Tagen schwankte. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Kalendertagen insge- samt ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Kommune a) b) Altenburger Land 23 18 Eichsfeldkreis 4 33 Gotha 18 58 Greiz 10 46 Hildburghausen 2 Keine unbearbeiteten An- träge vorhanden. Ilm-Kreis 5 22 Kyffhäuserkreis 6 24 Nordhausen 9 25 Saale-Holzland-Kreis 37 34 Saale-Orla-Kreis 6 28 Saalfeld-Rudolstadt 10 39 Schmalkalden-Meiningen 11 134 Sonneberg 2 9 Sömmerda 10 25 Unstrut-Hainich-Kreis 23 142 Wartburgkreis 15 12 Weimarer Land 3 10 Eisenach 9 11 Erfurt 35 29 Gera 7 21 Jena 13 41 Suhl 3 19 Weimar 12 44 Zu 4.: Im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist eine Bschwerde hier- zu bekannt geworden. Im Thüringer Landesverwaltungsamt lagen zum Stichtag 30. November 2015 30 Widersprüche zu Betreuungsgeldentscheidungen vor. Werner Ministerin 2",
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