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"content": "Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 02.01.2017 3268 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Verfassungsschutzbericht 2014/2015 - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1560 vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit dem kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2014/2015 für den Freistaat Thüringen stellen sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen hat der Verfassungsschutz bei der Sicherheitsüberprüfung ein ablehnendes Votum abgegeben (bitte vom Jahr 2013 bis heute nach Jahresscheiben sowie den jeweiligen Stufen der Si- cherheitsüberprüfung aufschlüsseln [Ü 1, Ü 2 sowie Ü 3] sowie angeben, in wie vielen Fällen Anhalts- punkte für links- oder rechtsextremistische, islamistische Bestrebungen sowie Bestrebung im Bereich des Ausländerextremismus vorlagen)? 2. In wie vielen Fällen wurde aufgrund des ablehnenden Votums des Verfassungsschutzes ein Bewerber für eine Tätigkeit im Landesdienst gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz abge- lehnt (bitte vom Jahr 2013 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie angeben, in wie vielen Fällen Anhaltspunkte für links- oder rechtsextremistische, islamistische Bestrebungen sowie Bestrebun- gen im Bereich des Ausländerextremismus vorlagen)? 3. In wie vielen Fällen betraf die Ablehnung aus Frage 2 Bewerber auf vom Amt für Verfassungsschutz aus- geschriebene Stellen (bitte vom Jahr 2013 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie ange- ben, in wie vielen Fällen Anhaltspunkte für links- oder rechtsextremistische, islamistische Bestrebungen sowie Bestrebungen im Bereich des Ausländerextremismus vorlagen)? 4. In wie vielen Fällen wurde vom Jahr 2013 bis heute im Rahmen von Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüber- prüfungen festgestellt, dass die überprüften Personen nicht zuverlässig im Sinne des Luftsicherheits- gesetzes sowie der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung gewesen sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie angeben, in wie vielen Fällen Anhaltspunkte für links- oder rechts- extremistische, islamistische Bestrebungen sowie Bestrebungen im Bereich des Ausländerextremis- mus vorlagen)? 5. In wie vielen Fällen wurde vom Jahr 2013 bis heute im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) festgestellt, dass die überprüften Personen nicht zuverlässig im Sin- ne des § 8a Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 SprengG sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie an- Druck: Thüringer Landtag, 16. Februar 2017",
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"content": "Drucksache 6/ 3268 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode geben, in wie vielen Fällen Anhaltspunkte für links- oder rechtsextremistische, islamistische Bestrebun- gen sowie Bestrebungen im Bereich des Ausländerextremismus vorlagen)? 6. In wie vielen Fällen wurde vom Jahr 2013 bis heute im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach der Bewachungsverordnung festgestellt, dass die überprüften Personen nicht zuverlässig im Sinne des § 9 Abs. 2 Bewachungsverordnung sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie angeben, in wie vielen Fällen Anhaltspunkte für links- oder rechtsextremistische, islamistische Bestrebungen sowie Bestrebungen im Bereich des Ausländerextremismus vorlagen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 unterliegen dem Verschlussgrad \"VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH\" und sind nach Auffassung der Landesregierung nicht zur Veröffentlichung in der Parlamentsdo- kumentation geeignet. Die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 sind dagegen offen verwertbar.* Zu 1.: (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH)* Zu 2. und 3.: (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH)* Zu 4.: Im abgefragten Zeitraum gab es im Jahr 2014 zwei Feststellungen, dass die überprüften Personen nicht zu- verlässig im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes sowie der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsverordnung sind. Keine dieser Feststellungen stand im Zusammenhang mit den hinterfragten extremistischen Bestrebungen. Zu 5.: Es sind seit dem Jahr 2013 keine Fälle bekannt, in denen überprüfte Personen als nicht zuverlässig im Sin- ne von § 8 a Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 des Sprengstoffgesetzes eingestuft wurden. Zu 6.: Eine statistische Erfassung, aus welchen Gründen die überprüften Personen nicht zuverlässig im Sinne des § 9 Abs. 2 Bewachungsverordnung sind, liegt nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Hinweis: Die Antwort auf die Kleine Anfrage wurde von der Landesregierung zum Teil als Verschlusssache \"VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH\" eingestuft. Auf den Abdruck dieser Teile der Antwort wird verzichtet. Das weitere Ver- fahren richtet sich nach § 115 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Verbindung mit der Geheimschutz- ordnung des Landtags. 2",
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