HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/70210/?format=api",
"id": 70210,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/70210-gerichtsvollzieher-personalentwicklung/",
"title": "Gerichtsvollzieher - Personalentwicklung",
"slug": "gerichtsvollzieher-personalentwicklung",
"description": "",
"published_at": "2020-12-21T00:00:00+01:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/58a38e0ac6a841e7caa52aa1d2d7c2baa8d3c29c.pdf",
"file_size": 236049,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/79848/gerichtsvollzieher_personalentwicklung.pdf",
"title": "Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baum (FDP)",
"author": "Thüringer Landtag 7. Wahlperiode",
"_tables": [],
"creator": "Adobe InDesign CS6 (Windows)",
"subject": null,
"producer": "Adobe PDF Library 10.0.1",
"publisher": "Thüringer Landtag",
"reference": "7/2449",
"foreign_id": "2449-07-04",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://parldok.thueringen.de/ParlDok/formalkriterien/"
},
"uid": "66797738-9e30-4bed-bf17-30ad8f9e737d",
"data": {
"category": null,
"publisher": "th",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "7"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=70210",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2025-03-25 22:24:08.096039+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/70210/?format=api",
"number": 1,
"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 2449 7. Wahlperiode 21.12.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Baum (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Gerichtsvollzieher - Personalentwicklung In Thüringen sind derzeit etwa 105 Gerichtsvollzieher tätig. In den neuen Bundesländern und damit auch in Thüringen herrscht in der Altersstruktur der Justiz eine Son- dersituation. Nach der \"Wende\" musste innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne ein neues Justizsystem aufgebaut werden. Der Deutsche Richterbund hat festgestellt, dass in den Jahren bis 2030 rund zwei Drittel der Richter und Staatsanwälte in den neuen Bundesländern in den Ruhestand gehen werden. Es drängt sich daher auf, dass die Altersstruktur bei den Thüringer Gerichtsvollziehern ebenso homogen ist und bis zum Jahr 2030 ebenfalls eine entsprechend hohe Zahl in den Ruhestand gehen wird. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 7/1352 vom 26. Oktober 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 und 15. Feb- ruar 2021 beantwortet: 1. Wie ist die aktuelle Altersstruktur bei den Thüringer Gerichtsvollziehern (bitte aufgeteilt nach Geburts- jahr). Antwort: Die Altersstruktur der aktuell 106 beschäftigten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher kann dem anliegenden Diagramm entnommen werden. Wie hieraus ersichtlich ist, sind in den nächsten fünf Jah- ren keine übermäßigen Altersabgänge zu erwarten. 2. Welche aktuelle Besoldung (A 8, A 9, A 9+Z) haben diese Gerichtsvollzieher? Antwort: Zum Stichtag 31. Januar 2021 sind 62 Beamte in der Besoldungsgruppe A 8, 37 Beamte in der Besol- dungsgruppe A 9 und 5 Beamte in A 9 mZ besoldet. Die Altersstruktur in den jeweiligen Besoldungsgrup- pen (A 8 bis A 9 mZ) ist ebenfalls aus dem Diagramm ersichtlich (siehe Anlage). Zwei Beamte befinden sich noch in der Besoldungsgruppe A 6, da sie sich noch in der Probezeit befin- den und noch nicht als Gerichtsvollzieher ernannt sind. Sämtliche A9 (Obergerichtsvollzieher) - und A 9 mZ-Stellen sind besetzt. Fünf der A 9 mZ-Stellen werden in Unterbesetzung geführt. 3. Wie sieht die Stellenplanung für den Bereich der Gerichtsvollzieher bis zum Jahr 2030 aus? Druck: Thüringer Landtag, 17. Februar 2021",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/70210/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 7/ 2449 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Antwort: Nach der Personalbedarfsberechnung besteht derzeit eine leicht über dem Bedarf liegende Besetzung bei den Gerichtsvollziehern. Im August 2020 haben vier Bewerber die Gerichtsvollzieherausbildung er- folgreich beendet. Im Jahr 2021 beenden voraussichtlich drei und im Jahr 2022 zwei weitere Bewerber die Gerichtsvollzieherausbildung. Die Stellenplanungen sind abhängig von den jeweiligen Bedarfen, die jährlich neu ermittelt werden. Ausgehend von den derzeitigen Bedarfen erfolgen ausreichend Kompen- sationen von Altersabgängen durch neu ausgebildete Gerichtsvollzieher. 4. Wie plant die Landesregierung, die in den nächsten Jahren altersbedingt planmäßig frei werdenden Stel- len jeweils neu zu besetzen? Antwort: Bis zum Jahr 2030 werden insgesamt 18 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regulär in den Ruhestand eintreten. Diese regulären Abgänge sowie weitere unvorhersehbare Abgänge durch Anträ- ge auf vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand oder Dienstunfähigkeiten werden durch Ausbildung neuer Gerichtsvollzieherbewerber kompensiert. 5. Wie viele Gerichtsvollzieher sind seit dem Jahr 2017 ausgebildet worden, mit welchen Abschlussnoten- beziehungsweise Punktzahlen? Antwort: Im Zugangsjahr 2017 wurde ein Gerichtsvollzieherbewerber mit der Prüfungsgesamtnote befriedigend (9,4 Pkt.) ausgebildet. Im Zugangsjahr 2018 wurden fünf Gerichtsvollzieherbewerberinnen und -bewerber mit folgenden Prü- fungsergebnissen ausgebildet: - Prüfungsgesamtnote befriedigend (7,2 Pkt.) - Prüfungsgesamtnote befriedigend (9,15 Pkt.) - Prüfungsgesamtnote befriedigend (8,45 Pkt.) - Prüfungsgesamtnote befriedigend (8,45 Pkt.) - Prüfung nicht bestanden 6. Wie viele sind aktuell in Ausbildung (bitte aufgeteilt nach Jahrgängen)? Antwort: Im Zugangsjahr 2019 befinden sich drei Gerichtsvollzieherbewerber in der Ausbildung. Im Zugangsjahr 2020 befinden sich eine Gerichtsvollzieherbewerberin und ein Gerichtsvollzieherbewer- ber in der Ausbildung. 7. Wie viele der seit dem Jahr 2017 Ausgebildeten sind Seiteneinsteiger? Antwort: Im Zugangsjahr 2018 waren es eine ausgebildete Seiteneinsteigerin und drei ausgebildete Seitenein- steiger. Im Zugangsjahr 2020 ist ein Auszubildender Seiteneinsteiger. 8. Welche berufliche Vorbildung und welches Alter haben die Seiteneinsteiger? Antwort: Beim Alter der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger wurde auf den Ausbildungsbeginn abgestellt. Danach ergibt sich folgendes Bild: 1 Seiteneinsteigerin → 31 Jahre, Rechtsanwaltsfachangestellte 1 Seiteneinsteiger → 38 Jahre, Beamter/in einer anderen Fachrichtung 1 Seiteneinsteiger → 45 Jahre, Beamter/in einer anderen Fachrichtung 1 Seiteneinsteiger → 37 Jahre, Beamter/in einer anderen Fachrichtung 1 Seiteneinsteiger → 45 Jahre, Beamter/in einer anderen Fachrichtung Die verbeamteten Seiteneinsteiger kommen aus dem Justizvollzug oder von der Polizeiverwaltung. 2",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/70210/?format=api",
"number": 3,
"content": "Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 2449 9. Welche Kriterien sind Grundlage für die Auswahl der Seiteneinsteiger? Antwort: Die Ausbildung der Thüringer Gerichtsvollzieher ist in der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Justizdienst, Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst (Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gerichtsvollzieher -ThürAPOGV-) vom 10. April 2018 (GVBl. S. 139) geregelt. Demnach können Seiteneinsteiger beziehungsweise externe Bewerber zur vorbereitenden Ausbildung (sogenannte Seiteneinsteigerausbildung) zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ThürAPOGV erfüllen, die Bildungsvoraussetzung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Thür- LaufbG nachweisen und eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben. Als förderliche Berufe werden anerkannt: - Rechtsanwaltsfachangestellte, - Steuerfachangestellte, - Patentfachangestellte, - Bankkaufleute. Beamte des mittleren Dienstes anderer Fachrichtungen und Tarifbeschäftigte des Freistaats Thüringen können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ebenfalls zur vorbereitenden Ausbildung zugelas- sen werden. Alle Bewerber müssen über ein hohes Maß an Sozialkompetenz verfügen und sollten sich selbst gut or- ganisieren können. Entschlussfreudigkeit und Durchsetzungskraft ist für den Beruf des Gerichtsvollzie- hers unabdingbar. 10.Wie stellt sich die aktuelle Stellenpyramide bei den Gerichtsvollziehern dar (bitte aufgliedern nach zur Verfügung stehenden Personalstellen mit der Besoldung A 8, A 9 und A 9+Z und welche davon jeweils besetzt beziehungsweise unbesetzt sind)? Antwort: Zum Stand 31. Januar 2021 stellt sich die aktuelle Stellenpyramide wie folgt dar: Besoldungsgruppe vorhandene Planstellen HH 2021 aktuell besetzt A8 76 Stellen 69 Stellen A9 31 Stellen 31 Stellen A 9+Z 10 Stellen 10 Stellen Tatsächlich sind von 69 Stellen A 8 vier Stellen unterwertig mit Beamten der Besoldungsgruppe A 6 be- setzt. Hierbei handelt es sich um zwei Beamte in Ausbildung zur/m Gerichtsvollzieher/in sowie um zwei Beamte in der Probezeit (vergleiche Frage 2). Die Differenz von drei weiteren Stellen zur Antwort in Fra- ge 2 erklärt sich daraus, dass zwei Gerichtsvollzieher in den Innendienst versetzt wurden, aber noch auf den Planstellen geführt werden, sowie ein Beamter, der sich derzeit in der Gerichtsvollzieherausbildung befindet. Eine Stelle A 9 wird vorübergehend bis zum nächsten Ruhestandseintritt im Mai 2021 haus- halterisch durch eine freie Stelle im mittleren Dienst abgedeckt. Fünf Stellen A 9 mZ sind unterwertig mit Beamten der Besoldungsgruppe A9 besetzt. 11. Aufgrund welcher Kriterien wird die Besoldung A 9+Z gewährt? 12.Wie viele Gerichtsvollzieher außerhalb dieser Besoldungsstufe A 9+Z erfüllen diese Kriterien und wenn keiner, warum nicht? Antwort zu den Fragen 11 und 12: Auf Grundlage des Beschlusses des Lenkungskreises Dienstpostenbewertung erfolgte die Bewertung al- ler Dienstposten im mittleren Justizdienst, Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst. Danach wurde fest- gestellt. dass in geringem Umfang auch Ämter der Besoldung A 9+Z zugeordnet werden können. Un- 3",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/70210/?format=api",
"number": 4,
"content": "Drucksache 7/ 2449 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode ter Verweis auf Frage 2 erfüllen derzeit ausschließlich die fünf ernannten Beamten die entsprechenden Anforderungen Adams Minister Anlage 4",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/66/79/77/667977389e304bedbf1730ad8f9e737d/page-p4-{size}.png"
}
]
}