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            "content": "Drucksache 7/        308                                      Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hatte in einem anderen Zusammen- hang kürzlich eine Abfrage bei den unteren Umweltbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) für den Zeit- raum 2017 bis 2019 durchgeführt. Hier war eine Zunahme der Brände in Abfallentsorgungsanlagen zu erkennen, die aus methodischen Gründen jedoch nicht genau zu quantifizieren ist. Betroffen von den Bränden waren verschiedene Anlagenteile. Die Brandursache konnte in vielen Fällen nicht geklärt wer- den; genannt wurden unter anderem Selbstentzündung, Brände durch ausgelaufene Betriebsmittel oder durch Schweißarbeiten sowie Brandstiftung. In wenigen Fällen wurden Batterien als Auslöser für den Brand vermutet. Der auf Grundlage der Thüringer Verordnung zur Erhebung von Statistiken über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz erstellte und veröffentlichte Brand- und Katastrophenbe- richt 2018 weist auf Seite 19 beim Erhebungsmerkmal \"Brandobjekt\" bei \"Deponie/Recyclinganlage\" fol- gende Entwicklung für die letzten Jahre aus: 2014 - 24 Brände, 2015 - 17 Brände, 2016 - 26 Brände, 2017 - 28 Brände, 2018 - 62 Brände; beim Brandobjekt \"Müllbehälter, Container\": 2014 - 626 Brände, 2015 - 684 Brände, 2016 - 585 Brände, 2017 - 613 Brände, 2018 - 721 Brände. Zur jeweiligen Brandur- sache wurden keine Angaben gemacht. 2. Welche Auswirkungen haben die oben genannten Erkenntnisse auf die Arbeit und Ausstattung der Feu- erwehren? Ergibt sich daraus ein erhöhter Weiterbildungs- und Finanzbedarf? Falls ja, wie bildet sich dieser in der Ermittlung des Kommunalen Finanzbedarfs ab? Antwort: Grundlegend gibt es aktuell keine Änderung in der Einsatztaktik bei der Bekämpfung von Bränden, bei denen Lithium-Akkus als Ursache vermutet werden. Die Herangehensweise, der Aufbau und die Durch- führung des Einsatzes werden weiterhin auf Grundlage der Feuerwehrdienstvorschriften durchgeführt. Die \"Gefahren an der Einsatzstelle\", welche jeder Feuerwehrangehörige in seiner Grundausbildung er- lernt, beinhalteten schon immer auch die elektrischen Gefahren. Hier gelten zum Beispiel besondere Ab- standsregeln. Akkumulatoren, zum Beispiel in Elektrofahrzeugen, brennen unter sehr hohen Tempera- turen und können deshalb nur sehr schwer gelöscht werden. Die derzeitige Lehrmeinung besagt, dass hier nur ein massiver Löschwassereinsatz zur Kühlung der \"Akkus\" zielführend ist. Die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule integriert dieses Thema bereits seit län- gerem in die Führungsausbildung. Schwerpunkt bildet dabei die Lageerkundung und darauf aufbauend die folgerichtige Entschlussfindung. Ebenfalls sind spezielle Fortbildungsseminare für Führungskräfte ge- plant. Des Weiteren wird derzeit die Ausbildungsvorschrift der Feuerwehr (FwDV 2) novelliert. Ergänzend sind aktuelle Themen im Rahmen des Ausbildungsdienstes bei den örtlichen Feuerwehren zu behandeln. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Feuerwehren in Thüringen ergänzende Technik zum Beispiel für havarierte Elektrofahrzeuge beschafft haben. Aufgrund der rasanten Entwicklung von Lithium-Akkus und weiteren alternativen Antrieben zum Bei- spiel für Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse, Stadtbahnen, Eisenbahnen, entsprechende \"Tankstellen\" et ce- tera) wird dieser Punkt in der Gefahrenabwehr perspektivisch besonders zu berücksichtigen sein. Dies gilt auch für die Aus- und Fortbildung an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschu- le, bei den örtlichen Feuerwehren und gegebenenfalls auch für entsprechende Ausrüstungsgegenstän- de der Feuerwehren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch nicht festgestellt werden, dass die oben genannten Entwicklungen einen Mehraufwand bei den kommunalen Aufgabenträgern auslösen, der besonders im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden müsste. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Recyclingquote von Lithium-Akkumulatoren in Thüringen ein? Antwort: Der Landesregierung ist eine Recyclingquote von Lithium-Ionen-Batterien für Thüringen weder bekannt, noch kann sie eine entsprechende Einschätzung vornehmen. Die Ermittlung oder auch Einschätzung ei- ner Recyclingquote für Batterien und Akkumulatoren auf Ebene nur eines Bundeslandes wird aufgrund der überregionalen Marktgegebenheiten auch nicht für zweckmäßig gehalten. 2",
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