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"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 2610 7. Wahlperiode 26.01.2021 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hoffmann und Jankowski (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Sprachstörungen bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen Seit einigen Jahren steigen die Sprachprobleme bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen. Dabei geht es um Defizite bei der Aussprache, dem Wortschatz, der Grammatik oder dem Kommunikationsverhalten. Während im Jahr 2010 der Anteil der sprachgestörten Kinder bei den Schuleingangsuntersuchungen bei 22,6 Prozent lag, ist er im Jahr 2018 nunmehr auf 25,8 Prozent gestiegen. Auch steigt die Anzahl der von Ärzten ausgestellten Rezepte für Sprachtherapien. Sie betrug im Jahr 2018 rund 25.700 und ist nunmehr auf knapp 27.000 gestiegen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine An- frage 7/1359 vom 2. November 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Januar 2021 beantwortet: (Bitte, wenn möglich, bei allen Angaben in den Fragen 1 bis 14 um zusätzliche Aufgliederung zwischen deut- scher Staatsangehörigkeit [bitte unterscheiden nach Migrationshintergrund vorhanden oder nicht vorhan- den] und ausländischer Staatsangehörigkeit.) 1. Wie viele Kinder gelten in Thüringen aufgrund der Schuleingangsuntersuchung als sprachgestört (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010)? 2. Unter welche Kategorie der Sprachstörung (Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Kommunikationsver- halten, weitere Gründe) fallen wie viele dieser Kinder aus Frage 1 (auch prozentual)? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die angefügte Anlage zeigt, bei wie vielen Kindern, die 2010, 2014 und 2017 beziehungsweise 2018 erstmalig anlässlich der vorgesehenen Einschulung vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unter- sucht wurden (S1), Störungen der expressiven Sprechfunktionen und der rezeptiven Sprachfunktionen festgestellt wurden. Der Anteil der Kinder mit Störungen der expressiven Sprechfunktionen an der Ge- samtzahl der Untersuchten lag 2010 bei 22,6 Prozent und 2018 bei 25,8 Prozent. Störungen der rezep- tiven Sprachfunktionen wurden 2010 bei 21,3 Prozent und 2017 bei 23,7 Prozent der Einschulungskin- der gefunden. Im Untersuchungsjahr 2018 war - bei einer Gesamthäufigkeit von 4.709 Fällen (n = 18246) - der Befund \"Sprech-, Sprach-, Stimmstörung\" (Befund 53) bei 1.499 Kindern (31,8 Prozent) nicht (mehr) behand- lungsbedürftig. Bei 2.509 Kindern (53,3 Prozent) war die Behandlung ausreichend oder bereits eingelei- tet. In 14,9 Prozent der Fälle (701) entschieden die Ärztinnen/Ärzte des ÖGD, dass erstmalig oder erneut eine Überweisung an eine(n) HNO-Arzt/-Ärztin erforderlich sei. Die Einleitung einer Sprachbehandlung (Maßnahme 63) empfahlen die Ärztinnen/Ärzte des ÖGD bei 806 Kindern, was 4,4 Prozent der insge- Druck: Thüringer Landtag, 10. Februar 2021",
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"content": "Drucksache 7/ 2610 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode samt untersuchten Kinder entspricht beziehungsweise 17,1 Prozent der Untersuchten mit dem Befund 53. Bei der Erhebung des Befunds 53 richtet sich im Rahmen der Untersuchungsart S1 (Einschulungs- untersuchung) das Augenmerk auf \"expressive Sprechfunktionen\", da Auffälligkeiten der \"rezeptiven Sprachfunktionen\" in einem gesonderten Feld dokumentiert werden (vergleiche rechten Tabellenteil). 3. Wie viele der Kinder aus Frage 1 sind in Deutschland geboren? Antwort: Der Geburtsort wird nicht erhoben. 4. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten Rezepte für Sprachtherapien durch Ärzte (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010 sowie nach Altersgruppen [0 bis 3 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 7 bis 10 Jahre, 11 bis 14 Jahre, über 15 Jahre])? 5. Aus welchen Gründen erhalten wie viele der Kinder und Jugendlichen Rezepte (bitte aufschlüsseln nach Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Kommunikationsverhalten, weitere Gründe [auch prozentual])? 6. Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen Therapien tatsächlich wahr (bitte aufschlüsseln nach Jah- resscheiben seit dem Jahr 2010 sowie nach Altersgruppen [0 bis 3 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 7 bis 10 Jahre, 11 bis 14 Jahre, über 15 Jahre])? 7. Wie lange dauern die Therapien minimal, durchschnittlich und maximal? 8. Wie viele Therapien wurden abgebrochen und wie viele Therapien wurden erfolgreich abgeschlossen? Antwort zu den Fragen 4 bis 8: Zu den Fragen 4 bis 8 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die gewünschten Daten wer- den nicht statistisch erhoben. Bei der Sprachtherapie handelt es sich um ein Heilmittel, welches von den Ärzten bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet wird. Die Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln sind gemäß § 302 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetz- buch verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen mittels elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Somit müssten die Daten bei etwa 100 Krankenkassen, sofern dies überhaupt möglich ist, ermittelt und zusammengefasst werden. Die Bearbeitung dieser Daten liegt nicht im Verantwortungsbereich der Lan- desregierung. Die Krankenkassen sind mangels Rechtsaufsicht nicht verpflichtet, der Landesregierung diese Daten zur Verfügung zu stellen. 9. Wie ist der sozioökonomische Status und, falls möglich, der Bildungshintergrund der Eltern (bitte in Grup- pen und prozentual zusammenfassen [Empfänger von öffentlichen Leistungen voll, Empfänger von öf- fentlichen Leistungen aufstockend, Einkommen von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 1.500 Euro/ Einkommen von einem Paar mit einem Kind unter 2.000 Euro, Einkommen von Alleinerziehenden mit einem Kind von 1.501 Euro bis 2.500 Euro/Einkommen von einem Paar mit einem Kind von 2.001 Euro bis 3.000 Euro, Einkommen von Alleinerziehenden mit über 2.501 Euro bis 4.500 Euro/Einkommen von einem Paar von 3.001 Euro bis 5.000 Euro, Einkommen von Alleinerziehenden über 4.501 Euro/Einkom- men von einem Paar über 5.001 Euro; Analphabeten, kein Schulabschluss, Hauptschulabschluss, Re- alschulabschluss, (Fach-)Hochschulreife, Studium])? Antwort: Zu Frage 9 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Eingliederungshilfe wird in Thürin- gen durch die 23 kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise (örtliche Träger der Eingliederungshil- fe) in eigener Zuständigkeit und Kostentragung erbracht. Der sozioökonomische Status wird von den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe erfragt, eine sta- tistische Erfassung zur Auswertung der Daten erfolgt nicht, weil die Leistungen der Eingliederungshil- fe bei unter 18-Jährigen einkommensunabhängig von den Personensorgeberechtigen bewilligt werden. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 2610 10.Wie werden die Eltern eingebunden in die Förderung der Kinder und Jugendlichen aus den Fragen 1 und 4? Antwort: Das jeweils aktuelle Bild einer Sprachstörung ergibt sich aus dem Zusammentreffen und längeren Wir- ken von inneren und äußeren Sprachentwicklungsbedingungen (anatomisch-physiologische Voraus- setzungen, psychische Faktoren, soziale Faktoren). Daher ist in der Förderung eine Zusammenarbeit mit den Eltern/Personensorgeberechtigten erforderlich. Diese werden sowohl im Rahmen einer Sprach- therapie als auch bei der schulischen Förderung zunächst zum vorliegenden Bedarf an Förderung in- formiert und es erfolgt eine Beratung zur Förderplanung. Der anschließende Förderprozess ist ein akti- ver Lernprozess zur Erhöhung der sprachlichen Kompetenzen und erfordert das Tätigsein des Kindes beziehungsweise Jugendlichen. Die Eltern/Personensorgeberechtigten wirken in diesem Prozess ak- tiv mit, indem, nach entsprechender Anleitung, im häuslichen Bereich Förderinhalte wiederholt und ge- festigt beziehungsweise gegebenenfalls spezielle Übungen im häuslichen Bereich umgesetzt werden. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung für Thüringen zum Vorleseverhalten von Eltern vor, im Vergleich zur bundesweiten Studie der Stiftung Lesen, nach der deutschlandweit 32 Prozent aller Eltern ihren Kindern nie oder nur selten vorlesen, wodurch die Sprachentwicklung nicht gefördert werde? Antwort: Im schulischen Bereich liegen keine empirisch belegten Erkenntnisse oder Umfrageergebnisse zum Vor- leseverhalten von Eltern im Vergleich zur Vorlesestudie der Stiftung Lesen 2020 \"Wie wird Vorlesen im Alltag möglich? - Eine Befragung von Eltern, die nicht oder selten vorlesen\" vor. Die Studie der Stiftung Lesen stellt fest, dass Buchgeschenke die Chance erhöhen, dass Eltern zumin- dest einmal pro Woche vorlesen. Hier setzt das Programm \"Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen\" der Stiftung Lesen an. Daran be- teiligt sich Thüringen im schulischen Bereich, indem die Lesestart-Sets III der Stiftung über die Schu- len mit Schulanfängerinnen und Schulanfängern an die Eltern und Kinder verteilt werden. Dies wird auf unterschiedliche Weise mit Informationsveranstaltungen und Anregungen für die Eltern verbunden, die auch das Vorlesen betreffen. 12.Wie viele der Kinder aus den Fragen 1 und 4 befinden sich in Betreuungseinrichtungen (bitte unterschei- den zwischen Krippe, Kindergarten, Hort und Betreuungszeit [bei Krippe und Kindergarten bis zu vier Stunden, bis zu sechs Stunden, über sechs Stunden; beim Hort bis zu zwei Stunden, über zwei Stun- den])? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 13.Bei wie vielen Kinder wird aufgrund einer Sprachstörung die Einschulung aktuell zurückgestellt? Antwort: Die Erhebung der Daten erfolgt im Rahmen der Nichteinschulung aufgrund einer Zurückstellung vom Schulbesuch ausschließlich nach den Kategorien medizinische oder pädagogische Gründe. Detaillier- tere Angaben werden nicht erhoben. Schuljahr Geografie Einschulung Schulart -∑ Grund- Thürin- Gemein- Förder- schule ger Ge- schafts- schule mein- schule schafts- schule 2020/2021 Thüringen - Nichteinschulung 1.367 1.241 116 8 2 zurückgestellt aus medizi- 771 718 51 1 1 nischen Gründen zurückgestellt aus päda- 593 521 65 7 gogischen Gründen Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT (ABS ST+FT - Allgemein bildende Schulen Staatlicher Träger und Freier Träger) 3",
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"content": "Drucksache 7/ 2610 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode 14.Welche Fördermaßnahmen werden nach der Einschulung in den Schulen konkret ergriffen (bitte kon- kretisieren nach Schulart und Förderung einzeln oder in der Gruppe)? Antwort: Inhalte und Organisation der Förderung von Schülerinnen und Schülern im sprachlichen Bereich richte- ten sich nach Art und Umfang des jeweils im Einzelnen vorliegenden Förderbedarfs. Grundsätzlich erfolgt eine Sprachförderung im schulischen Bereich durch die Gestaltung eines sprach- sensiblen Unterrichts. Um individuellem beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern darüber hinaus zu entsprechen, erfolgt die sprachliche Förderung in Abhän- gigkeit vom jeweiligen Förderbedarf unterrichtsimmanent oder in spezifischem Sprachförderunterricht. Bei der unterrichtsimmanenten Förderung bleiben der Unterrichtsinhalt und die Fachdidaktik dominant, werden jedoch mit den Förderinhalten und Fördermethoden verknüpft. Im spezifischen Sprachförder- unterricht dominieren die Förderinhalte und die Fördermethodik. Diese bestimmen auch, ob der Förder- unterricht in der Gruppen- oder Einzelsituation stattfindet. Gegebenenfalls findet bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich Sprache neben der schulischen Sprachförderung auch eine the- rapeutische Behandlung statt. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die noch nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben, um dem Unterricht zu folgen, erhalten eine Förderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Die- se wird auf drei Stufen angeboten (Vorkurs, Grundkurs, Aufbaukurs). Je nach den Rahmenbedingun- gen der Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler den DaZ-Unterricht als Einzel- oder Gruppenför- derung. Es gilt der Richtwert einer Wochenstunde pro Schüler. Im Schuljahr 2020/2021 stellt sich dies für die Schuleingangsphase (Klassenstufe 1) in den einzelnen Schularten nach vorläufiger Auswertung der Daten wie folgt dar: Ausländerförderungen Schulart -∑ Grund- Gemein- Sonstige Förder- schule schafts- Schule schule schule -∑ 1.671 1.526 130 9 6 - mit Förderunterricht 1.248 1.153 92 1 2 mit Förderunterricht DaZ Vorkurs 782 710 71 1 mit Förderunterricht DaZ Grundkurs 377 354 21 1 1 mit Förderunterricht DaZ Aufbaukurs 89 89 - ohne Förderunterricht 423 373 38 8 4 kein Förderbedarf 232 193 28 8 3 keine Förderung aber Bedarf nach Vorkurs 114 105 9 keine Förderung aber Bedarf nach Grundkurs 67 65 1 1 keine Förderung aber Bedarf nach Aufbaukurs 10 10 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahr: 20/21, Stichtag: 16.09.2020, vorläufige Da- ten, Stand: 11.12.2020 (ABS ST+FT - Allgemein bildende Schulen Staatlicher Träger und Freier Träger) Werner Ministerin 4",
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"content": "Anlage 1 Sprach- und Sprechfunktionen bei Kindern, die erstmalig anlässlich der vorgesehenen Einschulung vom öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen untersucht wurden (S1) Davon Zur Davon mit Aussage zur Erhebung des Befunds \"Sprech-, Sprach-, Stimm- Ebenfalls davon mit Aussage zur Durchführung des Entwicklungstests Unter- Unter- störung\" (\"Expressive Sprechfunktionen\" bei Untersuchungsart S1) \"Rezeptive Sprachfunktionen\" suchung su- Verwei- Untersuchte Einzelbefund- Einzelbefund- Davon Davon mit Entwicklungstestergebnis Vorge- Test Test chungs- gerer (S) erhebung erhebung stellte nicht durchgeführt grenzwertig oder jahr nicht durchgeführt ohne Befund mit Befund unauffällig (U) durchgeführt (E2) auffällig durchgeführt (E1) Anzahl Anzahl Anzahl % (U) Anzahl % (S) Anzahl % (S) Anzahl % (E1) Anzahl % (E1) Anzahl % (S) Anzahl % (S) Anzahl % (E2) Anzahl % (E2) 2010 16762 6 16756 100,0 20 0,1 16736 99,9 12953 77,4 3783 22,6 183 1,1 16573 98,9 13051 78,7 3522 21,3 2011 16683 6 16677 100,0 8 0,0 16669 100,0 12814 76,9 3855 23,1 121 0,7 16556 99,3 13062 78,9 3494 21,1 2012 16443 3 16440 100,0 35 0,2 16405 99,8 12564 76,6 3841 23,4 162 1,0 16278 99,0 12963 79,6 3315 20,4 2013 16732 7 16725 100,0 20 0,1 16705 99,9 13086 78,3 3619 21,7 187 1,1 16538 98,9 13112 79,3 3426 20,7 2014 17339 6 17333 100,0 28 0,2 17305 99,8 13392 77,4 3913 22,6 242 1,4 17091 98,6 13202 77,2 3889 22,8 2015 17700 5 17695 100,0 49 0,3 17646 99,7 13356 75,7 4290 24,3 232 1,3 17463 98,7 13360 76,5 4103 23,5 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode 2016 17341 12 17329 99,9 104 0,6 17225 99,4 13202 76,6 4023 23,4 272 1,6 17057 98,4 12978 76,1 4079 23,9 2017 18199 10 18189 99,9 108 0,6 18081 99,4 13491 74,6 4590 25,4 261 1,4 17928 98,6 13684 76,3 4244 23,7 2018 18371 11 18360 99,9 114 0,6 18246 99,4 13537 74,2 4709 25,8 / / / / / / / / Anmerkung: \"/\" bedeutet: Zahlenwert nicht sicher genug. (Erklärung: siehe Statistisches Jahrbuch Thüringen, Ausgabe 2020 „Für die in der Tabelle vorgesehenen Tabellenfächer können derzeit zwar Werte generiert werden, die aber nicht plausibel sind und somit zur Veröffentlichung ungeeignet erscheinen. Der Fehler ist vermutlich programmiertechnisch bedingt. An der Klärung wird gearbeitet“) Drucksache 7/ 2610 5 Anlage",
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