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"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 519 7. Wahlperiode 10.03.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Thüringer Staatskanzlei Stand zur Aufarbeitung des Kolonialismus in Thüringen beim Umgang mit Samm- lungsgut aus kolonialen Kontexten - Teil II Die Kulturministerkonferenz hat am 13. März 2019 das Papier \"Erste Eckpunkte zum Umgang mit Samm- lungsgut aus kolonialen Kontexten\" vorgelegt. Am 16. Oktober 2019 wurde im Anschluss an die Kulturminis- terkonferenz eine \"Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten\" beschlossen. In den Eckpunk- ten wurde festgehalten, dass Rückgaben grundsätzlich möglich sind. Sofern rechtlicher Handlungsbedarf bestünde, solle dem nachgekommen werden. Bei der Aufarbeitung sollen menschliche Überreste, human remains, priorisiert bearbeitet und rückgeführt werden. Wie sich aus den Antworten auf die Kleinen Anfra- gen in den Drucksachen 6/3074 und 6/7898 ergibt, konnte die Provenienz bezüglich eines im Bestand des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie mit der Aufschrift \"Originalschädel eines Hot- tentotten mit Unterkiefer\" befindlichen Schädels in Abstimmung mit der Botschaft von Namibia nicht geklärt werden. Hinsichtlich der \"Kopfhaut eines Herrero\" sollte eine Rückführung nach Namibia vorbereitet werden. Bezüglich der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten ergeben sich aus der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 6/7898 keine Hinweise auf beabsichtigte oder bereits stattgefundene Restitu- tionsvorhaben. Zudem sollen nach den Eckpunkten bei der Erforschung von Sammlungsgut in einem trans- parenten Verfahren Menschen aus den Herkunftsgesellschaften einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich auch in Thüringen Fragen zum weiteren Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 7/215 vom 20. Januar 2020 namens der Landesre- gierung mit Schreiben vom 10. März 2020 beantwortet: 1. Wurden in den eingangs geschilderten Fällen Vertreterinnen und Vertreter der Herrero und Nama ein- bezogen und wenn nein, warum nicht? Antwort: In den erwähnten Fällen wurde die Botschaft der Republik Namibia einbezogen. Ob diese in Namibia Vertreter der beiden Volksgruppen einbezogen hat, ist nicht bekannt. 2. Sind die Restitutionsverhandlungen mit Namibia abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Die \"Kopfhaut eines Herero\" aus der Lehrsammlung des Instituts für Spezielle Zoologie und Evolutions- biologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena wurde restituiert. Zu den in Drucksache 6/7898 erwähnten Schädel mit der Aufschrift \"Originalschädel eines Hottentotten mit Unterkiefer\" wurde 2018 die Untersuchung in Abstimmung mit der Botschaft von Namibia abgeschlos- Druck: Thüringer Landtag, 27. März 2020",
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"content": "Drucksache 7/ 519 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode sen. Die Provenienz konnte nicht eindeutig geklärt werden. Eine Restitution konnte auch daher nicht er- folgen, da sich die Bezeichnung \"Hottentotten\" nicht auf die Bevölkerung eines einzelnen Staates bezieht. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Forschungsvorhaben bezüglich weiterer human re- mains in den Beständen der Stiftung Schloss Friedenstein in Gotha und der Friedrich-Schiller-Universi- tät Jena vor? Antwort: Die menschlichen Überreste in den Beständen der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha werden von ei- nem Ethnologen im Auftrag der Stiftung seit März 2019 erforscht. Begleitet werden die Arbeiten fach- lich vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, wo im Verlauf des Jahres ein Antrag auf Projektförde- rung gestellt wird. Insbesondere hinsichtlich der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird auf die ausführliche Antwort zu Fra- ge 6 der Kleinen Anfrage 214 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über beabsichtigte, laufende oder bereits stattgefunde- ne Restitutionen vor? Antwort: Bereits erfolgt ist die Restitution der \"Kopfhaut eines Herero\" aus der Lehrsammlung des Instituts für Spezielle Zoologie und Evolutionsbiologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach Abschluss der Forschungsvorhaben an der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha wird über das wei- tere Vorgehen beraten und im begründeten Fall eine Restitution beziehungsweise Repatriierung mit den Herkunftsländern erwogen. 5. Welche gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung von Rückgabeansprüchen sind aus Sicht der Lan- desregierung auf Länderebene zu treffen? und 6. Welche Regelungen müssten auf Bundesebene initiiert werden, um Rückgabeansprüche zu normieren? Antwort: Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Kulturminister der Länder, Vertreter des Bundes und der kommunalen Spitzenverbände haben 2019 \"Erste Eckpunkte\" zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten beschlossen. Der Deutsche Museumsbund hat 2019 den Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aktualisiert. Wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage 214 ausgeführt wurde, ist das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste personell aufgestockt worden, um entsprechende Aufgaben zu bewältigen. Parallel dazu werden Fragen des Umgangs mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zwischen den Ländern und mit dem Bund in verschiedenen Gremien, so in der Kulturministerkonferenz und in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert. Bisher wurde dabei noch kein Bedarf nach neuen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene gesehen. In diesem Sinne besteht derzeit auch keine Notwendigkeit für neue landesrechtliche Regelungen zur Verbesserung von Rückgabeansprüchen für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Thüringen. Erforderlich ist vielmehr eine Unterstützung insbesondere kleiner Museen bei der Provenienzforschung, damit verbundene Fragen der Restitution von Sammlungsbeständen und wenn möglich die Überführung entsprechender Erkenntnisse und Verfahren in die kulturelle Bildungsarbeit der Einrichtungen selbst, um auch auf diesem Wege Öffentlichkeit und Sensibilität für diese Themen zu erzeugen. Prof. Dr. Hoff Minister 2",
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