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"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 1928 7. Wahlperiode 20.10.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Höcke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Mann aus Bornhagen belästigt junge Frauen in Witzenhausen Pressedarstellungen zufolge berichtete die Polizeidirektion Werra-Meißner von der Festnahme eines 40-jäh- rigen Mannes aus Bornhagen am Nachmittag des 27. Juli 2020 im benachbarten Witzenhausen. Der Mann sei vorher dadurch aufgefallen, dass er in alkoholisiertem Zustand junge Frauen auf dem Markt- platz in Witzenhausen belästigt habe. Beim Eintreffen der Polizeistreife habe sich der Tatverdächtige den Polizeibeamten gegenüber aggressiv verhalten und versuchte sich durch Spucken, Treten und Drohungen der Festnahme zu entziehen. Auf der Dienststelle sei bei dem Mann zudem Rauschgift gefunden worden. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 7/993 vom 30. Juli 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 (Eingang: 20. Okto- ber 2020) beantwortet: 1. Handelt es sich bei dem mutmaßlichen Tatverdächtigen um eine Person nichtdeutscher Staatsangehö- rigkeit? Falls ja, welche Staatsangehörigkeit besitzt er? 2. Falls es sich um eine Person nichtdeutscher Staatsangehörigkeit handelt, ist der Tatverdächtige im Asyl- bewerberheim in Bornhagen untergebracht? Falls nein, über welchen Aufenthaltsstatus verfügt er? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Arti- kel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Frei- staats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) wird von einer Beantwortung abgesehen. Private können nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Dies werde auch nicht dadurch her- beigeführt, dass sich ein betreffender Privater grob sozialwidrig verhalte (Beschluss des Thüringer Ober- verwaltungsgerichts vom 5. März 2014, 2 EO 386/13, m. w. N.). 3. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Landesregierung zum Stichtag 31. Juli 2020 im Asylbewer- berheim in Bornhagen untergebracht (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Aufenthaltsstatus [bei Asylbewerbern Erstantrag, Zweitantrag, Folgeantrag] aufschlüsseln)? Antwort: Am genannten Stichtag waren nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes insgesamt 69 Personen untergebracht. Davon waren 37 Personen männlich und zehn Personen weiblich (jeweils über 18 Jah- re), neun Kinder bis 6 Jahre, zwölf Kinder von 7 bis 14 Jahren sowie ein Kind über 14 Jahre. Druck: Thüringer Landtag, 4. November 2020",
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"content": "Drucksache 7/ 1928 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Nach Staatsangehörigkeiten lautet die Aufteilung wie folgt: 20 Syrer, zwölf Afghanen, neun Iraker, sieben Libyer, jeweils sechs Nigerianer und Somalier, je zwei Libanesen und Marokkaner sowie je eine Person aus Ägypten, Iran, Aserbaidschan, Mazedonien und der Russischen Föderation. Elf der 69 Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig und besaßen eine Duldung. 58 Personen wa- ren im laufenden Asylverfahren und besaßen eine Aufenthaltsgestattung. Personen, bei denen ein Asyl- folge- oder Zweitantragsverfahren lief beziehungsweise Personen mit Schutzstatus befanden sich zum genannten Stichtag nicht in der Gemeinschaftsunterkunft. 4. Wie viele im Asylbewerberheim in Bornhagen untergebrachte Personen sind seit September 2015 bis zum Stichtag 31. Juli 2020 straffällig geworden beziehungsweise galten nach Polizeiermittlungen als tat- verdächtig? Antwort: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse zu 25 Personen vor, die im angefragten Zeitraum in der Ge- meinschaftsunterkunft Bornhagen gemeldet waren und währenddessen polizeilich wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat in Erscheinung getreten sind. 5. Wie viele der als tatverdächtig geltenden Personen (Frage 4) sind ausreisepflichtig? Antwort: Von den in der Antwort zu Frage 4 genannten Personen waren 16 Personen ausreisepflichtig. 6. In wie vielen Fällen mussten seit September 2015 bis zum Stichtag 31. Juli 2020 die Polizei, die Feuer- wehr oder der Rettungsdienst in das Asylbewerberheim nach Bornhagen ausrücken (bitte nach Jahres- scheiben und getrennt nach Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen stellte sich heraus, dass ein Fehlalarm oder Missbrauch von Notrufen vorlag? Antwort: Einsätze der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsunterkunft Bornhagen wurden im ge- nannten Zeitraum nicht aktenkundig. Die Einsätze von Polizei und Rettungsdienst ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Jahr Einsätze der davon Missbrauch Einsätze des davon Fehleinsätze Polizei* von Notrufen* Rettungsdienstes 2015 - - 29 0 2016 - - 24 0 2017 - - 21 2 2018 23 0 23 0 2019 17 0 18 1 2020 (01.01. bis 11 1 11 1 31.07.) * Angaben zur Anzahl der polizeilichen Einsätze in den Jahren 2015 bis 2017 liegen nicht mehr vor. 7. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Renovierung und Einrichtung des Asylbewerberheims in Bornhagen seit September 2015 bis zum Stichtag 31. Juli 2020 und wie hoch sind die hierbei dem Land entstandenen Kosten (bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Antwort: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes entstanden dem Freistaat Thüringen keine Kosten für Re- novierung und Einrichtung der Gemeinschaftsunterkunft in Bornhagen. Der Landkreis Eichsfeld teilte mit, dass ihm aufgrund entsprechender vertraglicher Regelungen ebenfalls keine Kosten entstanden sind. 8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für das Asylbewerberheim in Bornhagen für Renovierung, In- standhaltung oder Ersatzanschaffungen, die aufgrund mutwilliger Sachbeschädigungen oder Verschmut- zung durch die untergebrachten Personen seit September 2015 bis zum Stichtag 31. Juli 20 notwendig wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 1928 Antwort: Die Kosten für Vandalismusschäden bezifferte der Landkreis Eichsfeld nach Mitteilung des Landesver- waltungsamtes für den genannten Zeitraum auf insgesamt 8.360,70 Euro. Diese Summe verteilt sich wie folgt: Zeitraum Betrag in Euro 09/1205 bis 12/2015 0 01/2016 bis 12/2016 791,71 01/2017 bis 12/2017 4.165,67 01/2018 bis 12/2018 1.167,91 01/2019 bis 12/2019 1.989,73 01/2020 bis 07/2020 245,68 9. Wurden die Personen, welche die in Frage 8 genannten Schäden verursacht haben, an den Kosten zur Beseitigung und Wiederbeschaffung oder Reparatur beteiligt? Falls nein, warum nicht? Antwort: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wurden, sofern ein Verursacher des jeweiligen Schadens ermittelt werden konnte, ihm die Kosten nach Auskunft des Landkreises Eichsfeld in Rechnung gestellt. 10.Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten für das Asylbewerberheim in Bornhagen, die für den Betrieb, Personal, Renovierung, Instandhaltung oder Ersatzanschaffungen seit September 2015 bis zum Stichtag 31. Juli 2020 angefallen sind (bitte nach Jahresscheiben und jeweiligem Kos- tengrund, Personal nach Sicherheits-, Reinigungs-, Verwaltungs- und sonstigen Mitarbeitern aufschlüs- seln)? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Angaben darüber vor, auf welche Höhe sich die Kosten der Gemein- schaftsunterkunft Bornhagen belaufen. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes leistete das Land eine pauschale Kostenerstattung für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinschaftsunterkunft Bornhagen wie folgt: Jahr Betrag in Euro ab 09/2015 3.571,00 2016 191.230,00 2017 198.752,00 2018 205.530,00 2019 202.920,00 bis 07/2020 124.046,20 Darüber hinaus erstattete das Land Bewachungskosten für die Gemeinschaftsunterkunft Bornhagen wie folgt: Jahr Betrag in Euro ab 09/2015 2.926,55 2016 85.999,20 2017 66.507,69 2018 67.369,03 2019 67.256,06 bis 07/2020 54.216,64 Adams Minister 3",
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