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"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 854 7. Wahlperiode 28.05.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Aktueller Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zählt zu den wirtschaftsstärksten Landkreisen in Thüringen. Schnelles Internet ist in der zunehmend digitalisierten Welt eine Grundvoraussetzung für die Attraktivität und die wei- tere Wettbewerbsfähigkeit der Region. Gerade mit Blick auf die Corona-Krise erweisen sich die Defizite bei der Breitbandversorgung als ein großes Problem, insbesondere im ländlichen Raum. Die Verträge für den Breitbandausbau im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt könnten laut Medieninformationen im April beziehungsweise Mai 2020 unterzeichnet werden. Ende des Jahres könne, wenn es gut laufe, mit dem Ausbaubeginn gerechnet werden. Im Landeshaushalt für das Jahr 2020 seien die Gelder dafür einge- stellt. Unklar sei, wie es im Jahr 2021 weitergehe, denn hierfür müsse ein Landeshaushalt mit den entspre- chenden Fördermitteln verabschiedet werden. Der Ausbau soll im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine An- frage 7/485 vom 7. April 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2020 beantwortet: 1. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Versorgung der Kommunen im Land- kreis Saalfeld-Rudolstadt mit Internet (Glasfaser bis ins Haus, Grundversorgung, \"weiße Flecke\")? Antwort: Die Digitalagentur Thüringen GmbH erhebt jährlich den Stand der Breitbandversorgung in Thüringen. Die ausführlichen Daten sind aktuell im Internet1 abrufbar. Die Breitbandversorgung der Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit mindestens 30 Mbit/s 2 (angeschlossene Haushalte in Prozent) zum Stichtag 25. August 2019 stellt sich wie folgt dar: Gemeinde Prozent Gemeinde Prozent Gräfenthal 33,85 Uhlstädt-Kirchhasel 35,51 Katzhütte 97,68 Drognitz 53,61 Kaulsdorf 74,1 Leutenberg 32,74 Hohenwarte 0 Königsee 87,74 Lehesten 77,66 Schwarzatal 98 Meura 100 Unterwellenborn 95,35 Probstzella 38,01 Bechstedt 100 Druck: Thüringer Landtag, 18. Juni 2020",
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"content": "Drucksache 7/ 854 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Gemeinde Prozent Gemeinde Prozent Saalfeld/Saale 93,68 Bad Blankenburg 89,04 Rudolstadt 93,84 Altenbeuthen 0 Rohrbach 0 Allendorf 74,84 Sitzendorf 98,85 Döschnitz 91,47 Schwarzburg 99,08 Cursdorf 98,15 Unterweißbach 97 Deesbach 99,48 Quelle: Thüringer Digitalagentur GmbH (Stand: August 2019) Informationen über die einzelnen Privatanschlüsse mit Glasfaser bis ins Haus (FTTB) im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der privaten Telekommunikationsunternehmen liegen der Landesregie- rung aktuell nicht vor. Ab der diesjährigen Datenerhebung zum Stand 30. Juni 2020 soll durch die Digitalagentur Thüringen GmbH jedoch auch die genutzte Technologie (Glasfaser, Kupfer et cetera) der Anschlüsse verzeichnet werden. Die Daten zum Stichtag 30. Juni 2020 werden nach Auswertung und Aufbereitung voraussicht- lich im Oktober 2020 auf der oben genannten Website veröffentlicht. 2. Wie schätzt die Landesregierung den derzeitigen Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt im Vergleich zu anderen Landkreisen beziehungsweise im Vergleich zum Thüringer Durch- schnitt ein? Antwort: Die zum Stichtag 25. August 2019 erhobenen Breitbandversorgungsdaten (mindestens 30/50/100 Mbit/s) für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sowie für die weiteren Landkreise und kreisfreie Städte im Frei- staat Thüringen sind der Tabelle 1 in der Anlage zu entnehmen. Mehr als 92 Prozent aller Haushalte in Thüringen verfügten im August 2019 über Bandbreiten von min- destens 30 Mbit/s. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt waren es zum gleichen Zeitpunkt 85,3 Prozent al- ler Haushalte. 3. Aus welchen Förderprogrammen wurden durch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Fördermittel bean- tragt und bewilligt (bitte Auflistung nach Programm, Datum der Antragstellung, Bearbeitungszeitraum, Datum der Fördermittelgewährung und Höhe der Fördermittel)? Antwort: Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat im Februar 2017 im Bundesförderprogramm Breitband und im Oktober 2017 zur anteiligen Finanzierung beim Freistaat Thüringen jeweils zwei Anträge im sogenann- ten Wirtschaftlichkeitslückenmodell gestellt. Darüber hinaus wurde jeweils ein Antrag beim Bund und ein Antrag beim Land für die Übernahme von Beraterkosten im Dezember 2016 (Bund) beziehungsweise Juli 2018 (Land) von den jeweiligen Bewil- ligungsbehörden positiv beschieden. Die durch die Kreisverwaltung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beantragten Fördermittel sind der fol- genden Übersicht zu entnehmen (Angaben in Euro). Die Daten wurden zum Stichtag 1. Mai 2020 erhoben. Fördergegenstand Antragsdatum Bewilligungsdatum bewilligter Zuschuss Beratungsleistungen (Land) 28.09.2017 02.07.2018 59.400 Beratungsleistungen (Bund) 23.08.2016 07.12.2016 50.000 Fördergegenstand Antragsdatum Antragsdatum Wirtschaftlich- beantragter Zu- beantragter Zu- (Land) (Bund) keitslücke schuss (Land) schuss (Bund) Breitbandausbau 18.10.2017 28.02.2017 30.331.272 9.460.102 18.198.763 18.10.2017 28.02.2017 8.977.881 2.239.835 6.284.516 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 854 4. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand bezüglich Vertragsabschluss und Zeit- plan für den Glasfaserausbau \"bis zum Kunden\" im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? Antwort: Für die beiden genannten Förderprojekte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist das Ausschreibungsverfahren zur Auswahl eines ausbauenden Telekommunikationsunternehmens abgeschlossen. Die Anträge liegen nach Kenntnis der Landesregierung zum aktuellen Zeitpunkt zur finalen Bescheidung bei den Bewilli- gungsbehörden des Bundes und des Landes. Eine Bescheidung des Bundes ist bis voraussichtlich Ende Juni dieses Jahres zu erwarten. Sobald der entsprechende Bescheid des Bundes vorliegt, kann auch die Thüringer Aufbaubank den Antrag auf an- teilige Finanzierung des Landes bescheiden. Der vorgesehene Umsetzungszeitraum des Netzausbaus durch das auszubauende Unternehmen beträgt im Regelfall circa 36 bis 48 Monate nach Inkrafttreten des Vertrages. Das im laufenden Verfahren vorgenommene Technologieupgrade von Vectoring auf Glasfaser bis in die Gebäude sowie die Aufnahme von weiteren Schulen in das Förderprojekt haben zwar - neben erhöh- ten Kosten - bei den Planungs- und Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen geführt, erlauben dem Landkreis jedoch eine direkte und wirksame Abdeckung mit gigabitfähigen Glasfasernetzen. 5. Inwieweit gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nach Kenntnis der Landesregierung Regionen, in de- nen ein Technologiemix an Stelle des vollständigen Ausbaus mit der Glasfaser-Technologie vorgesehen ist und wie bewertet die Landesregierung diese Verfahrensweise? Antwort: Die im Rahmen des oben genannten Bundesprogramms geförderten Ausbauprojekte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werden vollständig mit FttB (fibre to the building), also Glasfaser bis zum Hausan- schluss, erschlossen. Über die marktgetriebenen Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen im Landkreis Saal- feld-Rudolstadt abseits der geförderten Projekte hat die Landesregierung derzeit keine Kenntnisse. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der im Rahmen der Glasfaserstrategie für den Freistaat Thü- ringen gesetzten Verpflichtung, bis zum Jahr 2022 die flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseran- schlüssen in Thüringer Gewerbegebieten und für Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf am Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen herbeizuführen (Zeitschiene, Auflistung Gewerbegebiete/ Un- ternehmen, Hindernisse ...)? 7. Welche Gewerbegebiete und Unternehmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurden beziehungsweise werden im Vorfeld der geplanten Umsetzung der Verpflichtung wie ermittelt? Antwort zu den Fragen 6 und 7: Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die zum Stichtag 31. Dezember 2019 erhobenen vorläufigen Breitbandversorgungsdaten (mindestens 30 Mbit/s) für Gewerbegebiete im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind der Tabelle 2 in der Anlage zu ent- nehmen. Dabei sind 37 der 51 gelisteten Gewerbegebiete im Landkreis in den oben genannten Förder- projekten inkludiert. Diese Daten entsprechen der tatsächlichen Versorgung. Es können darüber hinaus höhere Bandbreiten anliegen, die aber auf Grund der gewählten Angebote der Netzbetreiber bezie- hungsweise Firmen nicht genutzt sind. In die Auswertung flossen unter anderem Daten der Landesent- wicklungsgesellschaft Thüringen mbH sowie Bodenrichtwerte3 und Daten der \"Digitalen Landschafts- modelle (DLM)\". Darüber hinaus wird zum aktuellen Zeitpunkt von der Digitalagentur Thüringen GmbH im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die Breitbandversorgung (30, 50, 100, 1000 Mbit/s) der Gewerbegebiete und Unternehmen mit besonderem Bedarf im Freistaat Thüringen auf Grundlage erweiterter und verfeinerter Datenbestände erhoben. Die ausführlichen Ergeb- nisse sollen im Oktober dieses Jahres durch die Digitalagentur veröffentlicht werden. 3",
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"content": "Drucksache 7/ 854 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Um diesen Stand auch zukünftig aktuell zu halten, wird ergänzend ein Meldetool durch die Digitalagen- tur Thüringen GmbH entwickelt, das bis August dieses Jahres etabliert werden soll. Mit Hilfe dieses Mel- detools können unter anderem Kommunen und Gemeinden ihre entsprechenden Gewerbegebiete und Gewerbeflächen sowie Unternehmen mit besonderem Bedarf einpflegen. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung des Breitbandausbaus mit Blick auf die aktuelle Coro- na-Krise, gerade hinsichtlich Online-Unterricht, häuslicher Quarantäne und der Wirtschaftsstandorte im ländlichen Raum? Antwort: Dass krisenbedingt innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Menschen ihre Tätigkeit in das Home-Office ver- lagern mussten, soziale Kontakte vor allem virtuell gehalten beziehungsweise geknüpft wurden und Bil- dung zunächst fast ausschließlich in digitalen Formaten neu gestaltet wurde, unterstreicht die Notwen- digkeit flächendeckender, gigabitfähiger und konvergenter Glasfasernetze. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Umso wichtiger ist es in diesem Zusammenhang, den Breitbandausbau im Rahmen der Glasfaserstrategie des Landes weiter energisch voranzutreiben. Tiefensee Minister Endnote: 1 Vergleiche https://www.digitalagentur-thueringen.de/digitale-infrastruktur/breitbandversorgung/ 2 Die sogenannten weißen Flecken entsprechend des Bundesförderprogramms Breitband sind diejenigen Gebiete, die keine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s im Download aufweisen und in denen in den nächsten drei Jahren kein NGA-Netzausbau geplant ist. 3 Eine Vielzahl der Thüringen Gewerbegebiete sind in den Bodenrichtwerten für Bauflächen (Nutzungsart=GE) ent- halten. 4",
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