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"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 886 7. Wahlperiode 03.06.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Verfügbarkeit von WLAN in Thüringer Regionalzügen Die breite Nutzung öffentlicher Straßenverkehrsmittel steht unter dem Aspekt des Klimaschutzes zuneh- mend im Fokus. Ein Kriterium für attraktive Nahverkehrsangebote ist die Möglichkeit der kostenlosen Nut- zung von WLAN. Zählt WLAN in Nahverkehrszügen in vielen europäischen Ländern zum Standard, ist Deutschland davon noch weit entfernt. Anders als im Fernverkehr wird der Regionalverkehr von den jewei- ligen Bundesländern bestellt. Entsprechend unterschiedlich ist die Verfügbarkeit kostenloser Hotspots in Regionalzügen entwickelt. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage 7/404 vom 12. März 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2020 beantwortet: 1. Welche Strategie und Ziele verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Ausstattung der Regionalzü- ge in Thüringen mit kostenlosem WLAN? Antwort: Die Landesregierung begrüßt es, wenn die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in eigener Verantwortung für eine Verbesserung der Nutzung von Internetangeboten und Telefonie den Mobilfunkempfang in Fahrzeugen des ÖPNV, zum Beispiel durch den Einbau von Repeatern, sorgen. Durch die darüber hinausgehende Einführung von kostenlosen WLAN-Angeboten könnte dem Fahrgast eine besondere Leistung angeboten werden. Allerdings fallen hier neben den Investitionsaufwendungen in der Regel Betriebskosten an, die letztlich durch den Aufgabenträger zusätzlich zu tragen sind. Inso- fern wird hier eine stufenweise Einführung verfolgt, nicht zuletzt auch, um die technische Entwicklung sowie die Erfahrungen im Betrieb der WLAN-Netze bestmöglich abbilden zu können. 2. Welche Zeitschiene ist für Ausstattung der Regionalzüge in Thüringen mit kostenlosem WLAN vorgese- hen? Antwort: Eine feste Zeitschiene ist derzeit nicht vorgesehen. Es soll grundsätzlich im Rahmen der neu zu verge- benden Verkehrsdurchführungsverträge jeweils in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern eine Ausrüstung der Züge mit kostenfreiem WLAN abgestimmt werden. 3. Gibt es in Thüringen bereits Regionalzugverbindungen mit kostenlosem WLAN und wenn ja, welche? Antwort: Aktuell können Reisende in sechs Prozent der Thüringer Züge WLAN kostenfrei nutzen. Konkret betrifft dies die Linien RE 10 (Erfurt–Magdeburg), RE 18 (Jena–Halle), RB 80 (Nordhausen–Göttingen), S5x/ S5 (Halle–Leipzig–Altenburg–Zwickau). Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2020",
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"content": "Drucksache 7/ 886 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode 4. Mit welchen Kosten muss nach jetzigem Kenntnisstand gerechnet werden, um eine flächendeckende Ausstattung der Regionalzüge in Thüringen mit kostenlosem WLAN zu realisieren? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. Es kann jedoch davon ausge- gangen werden, dass für die Ausrüstung der Flotte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Thü- ringen jährlich mindestens eine Million Euro aufzuwenden wären. 5. Inwieweit fördert der Bund die Ausstattung der Regionalzüge mit kostenlosem WLAN? Antwort: Nein 6. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung im Haushaltsplan 2020 für die Ausstattung der Regi- onalzüge mit kostenlosem WLAN eingestellt? Antwort: Neben den Mitteln für die Bestellung des SPNV, welche teilweise für die Ausstattung und den Betrieb von WLAN-Angeboten verwendet werden, sind keine gesonderten Mittel im Landeshaushalt ausgewiesen. 7. Welche Partner beteiligen sich in Thüringen mit welchen Anteilen an der Finanzierung? Antwort: Die Finanzierung der bestehenden WLAN-Angebote im SPNV erfolgt derzeit ausschließlich durch das Land als Aufgabenträger für den SPNV sowie die entsprechenden Eigenanteile der Eisenbahnverkehrs- unternehmen. 8. Inwieweit beinhalten die aktuellen Neuausschreibungen für Regionalzugwagen die Anforderung WLAN beziehungsweise Vorrüstung für WLAN und inwieweit nimmt die Landesregierung darauf Einfluss? Antwort: Bei Neuausschreibungen wird jeweils im Einzelnen geprüft, ob WLAN in der Ausschreibung vorzusehen ist. In der Regel soll diese Ausrüstung der Fahrzeuge seitens des Freistaats und der weiteren beteilig- ten Aufgabenträger gefordert werden. 9. Welche Rolle spielt die Netzabdeckung entlang der Bahnstrecken in Thüringen bei der Ausstattung der Züge mit WLAN? Anwort: Da eine hohe Netzabdeckung Grundvoraussetzung für die störungsfreie Nutzung des bordinternen WLAN ist, wird durch die Aufgabenträger eine Bestückung der Router mit Sim-Karten verschiedener Netzbe- treiber gefordert. Damit soll sichergestellt werden, dass stets eine ausreichende Netzabdeckung zum Empfang der mobilen Daten verfügbar ist. 10.Inwieweit können Initiativen anderer Länder ein gutes Beispiel für die WLAN-Nutzung in Nahverkehrs- zügen und auf Bahnhöfen im Freistaat Thüringen sein (zum Beispiel Bayern WLAN, WLAN im Südwest- Express? Antwort: Die Initiativen anderer Länder beziehungsweise Aufgabenträger werden insbesondere mit Blick auf grenz- überschreitende Verkehre genau beobachtet, dies gilt insbesondere für die benachbarten Bundesländer wie zum Beispiel das in der Fragestellung angesprochene Bayern. In Vertretung Karawanskij Staatssekretärin 2",
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