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"content": "Thüringer Landtag Drucksache 7/ 2542 7. Wahlperiode 14.01.2021 Kleine Anfrage des Abgeordneten Frosch (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Landesstraße (L) 1050 von Teichröda nach Remda-Teichel Die in einem sehr schlechten Zustand befindliche L 1050 soll durch das zuständige Landesstraßenverkehrs- amt auf eine Kreisstraße herabgestuft werden. Damit wäre die laufende Unterhaltung im verkehrssicheren Zustand kaum mehr finanzierbar. Die L 1050 ist aber eine für den sicheren Verkehr sehr wichtige Verbin- dung zwischen der Bundesstraße 85/Teichröda und der Bundesstraße 87/Dienstedt. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage 7/1417 vom 23. November 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Januar 2021 beantwortet: 1. Plant die Landesregierung eine umfassende Instandsetzung dieser Straße und wenn nein, was sind die Gründe für die Nichtinstandsetzung? Antwort: Die Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen ist abhängig vom Zustand der Strecke. Der Zustand der L 1050 auf der freien Strecke zwischen den beiden Ortsteilen der Stadt Rudolstadt, Teichröda und Remda, liegt entsprechend dem Gesamtwert der Zustandserfassung- und Bewertung (ZEB) mit Daten- stand 2019 zwischen 3,5 und >4,5. In der Ortslage Teichröda ist der Fahrbahnzustand relativ gut. In der Ortslage Remda ist die Fahrbahn hingegen vom Ortseingang aus Richtung Teichröda bis zum Abzweig der K 15 in einem schlechten Zustand. Die Planung und Umsetzung von erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen ist dabei jedoch abhängig von einer ggf. rechtlich erforderlichen Umstufung der Strecke und der damit verbundenen Änderung des Baulastträgers. Im Falle einer Umstufung der L 1050 werden erforderliche rückständige Unterhaltungs- maßnahme nach § 11 Abs. 4 ThürStrG vor der Umstufung mit dem zukünftigen Baulastträger abgestimmt. Bis zur Umsetzung weiterer Maßnahmen wird die Straße mit Mitteln der Straßenunterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. 2. Was spricht dagegen, die L 1050 als Landesstraße zu erhalten? Antwort: Die Einteilung der öffentlichen Straßen erfolgt im Freistaat Thüringen auf Grundlage von § 1 Bundes- fernstraßengesetz (FStrG) und § 3 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) entsprechend der Verkehrsbe- deutung. Bei einer Änderung der Verkehrsbedeutung einer öffentlichen Straße ist eine Umstufung ent- sprechend § 2 FStrG bzw. § 7 ThürStrG rechtlich geboten. Das Gleiche gilt, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet ist (§ 7 Abs. 2 Satz 2 ThürStrG). Ein Ermessen lassen die gesetzlichen Bestimmungen dabei nicht zu. Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2021",
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"content": "Drucksache 7/ 2542 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Die Grundlage für die Ermittlung der Verkehrsbedeutung der L 1050 bildet eine noch durchzuführen- de Verkehrsuntersuchung. Im Laufe des Jahres 2021 wird daher anhand des Thüringer Verkehrsmo- dells die Verkehrsbedeutung der L 1050 analysiert und die ggf. rechtlich erforderliche Notwendigkeit ei- ner Umstufung ermittelt. 3. In welchem Zeitraum ist der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt Remda-Teichel geplant? Antwort: Der Zeitpunkt für eine erforderliche Instandsetzung der L 1050 innerhalb der Ortsdurchfahrt Remda ent- sprechend dem Zustand und der Verkehrsbedeutung der Strecke kann gegenwärtig nicht gesichert ge- nannt werden. Hintergrund ist die in Frage 2 bereits erläuterte erforderliche Klärung der Verkehrsbedeu- tung der Strecke und die daraus ggf. erforderliche Umstufung. Aus einer Umstufung folgt ein Wechsel des Baulastträgers der Strecke. Die Ortsdurchfahrt Teichel ist die B 85. Die Kleine Anfrage bezieht sich nur auf die L 1050, in deren Ver- lauf die Ortsdurchfahrt Remda liegt. 4. Gibt es zeitlich absehbare Bestrebungen, eine Ortsumfahrung Remda-Teichel zu realisieren? Antwort: Weder für Remda noch für Teichel (beides Ortsteile von Rudolstadt) ist eine Ortsumfahrung geplant. In Vertretung Karawanskij Staatssekretärin 2",
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