GET /api/v1/document/72672/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
    "id": 72672,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/72672-ausstattungen-von-fraktionen-in-kreistagen-und-kreisfreien-stadten/",
    "title": "Ausstattungen von Fraktionen in Kreistagen und kreisfreien Städten",
    "slug": "ausstattungen-von-fraktionen-in-kreistagen-und-kreisfreien-stadten",
    "description": "",
    "published_at": "2014-08-29T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 6,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/c37027730402ad366c60906ef49369a087c6272d.pdf",
    "file_size": 96834,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d3391gak.pdf",
        "title": "Microsoft Word - d3391gak.doc",
        "author": "muellerm",
        "_tables": [],
        "creator": "PScript5.dll Version 5.2.2",
        "subject": null,
        "producer": "Acrobat Distiller 9.0.0 (Windows)",
        "publisher": "Sachsen-Anhalt",
        "reference": "6/3391",
        "foreign_id": "st-6/3391",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de"
    },
    "uid": "b1a1f81c-68dc-452d-85e4-874b58e6d665",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "st",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "6"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=72672",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-03-30 16:25:24.644791+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
            "number": 1,
            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                      Drucksache 6/3391 29.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausstattungen von Fraktionen in Kreistagen und kreisfreien Städten Kleine Anfrage - KA 6/8438 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Fraktionen in den Vertretungen der Kommunen findet sich im Kommunalverfassungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt nicht. § 44 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) verleiht lediglich allen ehrenamtlichen Mitgliedern der Vertretung das Recht, Fraktionen zu bilden. Es besteht insoweit keine kommunalgesetzliche Verpflichtung der Kommu- nen, den Fraktionen ihre Aufwendungen voll oder auch nur teilweise zu erstatten. Die Kommunen sind gleichwohl aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Finanz- und Organisationshoheit ermächtigt, den Fraktionen im Rahmen der Gesetze eigene Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren. Die Entscheidung, ob den Fraktionen überhaupt Mittel gewährt und wie und in wel- cher Höhe Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Kommune für die Fraktionsarbeit geleistet werden sollen, steht damit in der eigenverantwortlichen Entscheidungs- hoheit der kommunalen Vertretungskörperschaft. Bei ihrer Entscheidung unterliegt die Vertretung vor allem dem das gesamte öffentliche Haushaltsrecht prägenden, in § 98 Abs. 2 KVG LSA verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Gewährung von finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Haushalt liegt damit im Ermessen der Vertretung und hängt von den Umständen und der Haushaltssitua- tion der jeweiligen Kommune ab. Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat den Kommunen wiederholt Hinweise und Hilfestellungen betreffend die Fraktionsfinanzierung gegeben, insbesondere (Ausgegeben am 02.09.2014)",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
            "number": 2,
            "content": "2 durch den Runderlass „Fraktionsfinanzierung in den Kommunen“ vom 20. März 2007 (n.v.). Der Runderlass enthält Ausführungen zur Zulässigkeit, zum Umfang, zur Aus- gestaltung sowie zu den Grenzen der Fraktionsfinanzierung, die auch nach Inkrafttre- ten des KVG LSA aktuell sind. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie die Kommunen die Fraktionsfinanzierung konkret ausgestalten. Die Kommunen unterliegen keiner all- gemeinen Berichtspflicht über Art und Umfang der Zuwendungen an Fraktionen. Dennoch hat die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, die von den Fragestellern gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Als Ergebnis der Umfrage lässt sich feststellen, dass sich die Leistungen der kreis- freien Städte und Landkreise an die Fraktionen in zwei Gruppen einteilen lassen. Der größere Teil gewährt den Fraktionen ihrer Vertretung ausschließlich pauschale Fi- nanzzuweisungen zur Selbstbewirtschaftung für sächliche und personelle Aufwen- dungen. Im Unterschied hierzu werden bei der zweiten, kleineren Gruppe neben di- rekten Finanzzuweisungen zusätzliche geldwerte Sachleistungen und/oder Perso- nalmittel zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Zuwendungen für Sach- und Per- sonalaufwendungen wurden in den Antworten der Kommunen der Höhe nach nicht beziffert. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nach dem Verhältnis der Leistun- gen an Fraktionen zur Bevölkerungszahl nur für die pauschalen Finanzzuweisungen beantwortet werden. Die Gewährung der Fraktionszuwendungen für organschaftliche Fraktionsaufgaben erfolgt in den Landkreisen und kreisfreien Städten überwiegend nach Maßgabe von Richtlinien bzw. Satzungen. 1.     In welcher Höhe stehen den Fraktionen Sachmittel zur Verfügung? Gibt es Einschränkungen für deren Verwendung und wenn ja, welche? Bitte ge- trennt nach Kreisen und kreisfreien Städten und ins Verhältnis zur Bevöl- kerungszahl setzen. Frage 1 wird wie folgt beantwortet: Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Harz Die Sachkosten haben die Fraktionen aus den ihnen zur Verfü- Jerichower Land gung gestellten Pauschalen zu finanzieren (siehe Antwort zu Mansfeld-Südharz Frage 2). Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Den Fraktionen werden Sachmittel zur Verfügung gestellt in Form von:  Bereitstellung von Räumlichkeiten Börde  Nutzung der Verwaltungsbibliothek  Nutzung von Büroeinrichtungen und -ausstattungen  zentraler Beschaffung von Büromaterialien",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
            "number": 3,
            "content": "3 Kreisfreie Städte: Die Sachkosten haben die Fraktionen aus den ihnen zur Ver- Dessau-Roßlau              fügung gestellten Pauschalen zu finanzieren (siehe Antwort zu Frage 2). Die Sachkosten haben die Fraktionen aus den ihnen zur Ver- Halle (Saale)              fügung gestellten Pauschalen zu finanzieren (siehe Antwort zu Frage 2). Den Fraktionen stehen insgesamt 3.700 € pro Jahr für Aus- und Fortbildung, Dienstreisen und IUK-Leistungen zur Verfü- Landeshauptstadt gung. Magdeburg Es gelten das Bundesreisekostengesetz sowie interne Richt- linien für Aus- und Fortbildung. 2.    In welcher Höhe stehen den Fraktionen Grundmittel zur Unterstützung ih- rer ehrenamtlichen Arbeit zur Verfügung? Werden die Mittel pauschal ausgereicht oder nach Sockelbetrag und Anzahl der Abgeordneten gestaf- felt? Wenn ja, in welcher Weise? Bitte getrennt nach Kreisen und kreis- freien Städten und ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl setzen. Frage 2 wird wie folgt beantwortet: Summe der jährlichen Beträge nach Spalte 2 Landkreise         Zur Verfügung gestellte Beträge               im Verhältnis zur Bevöl- kerungszahl (Stand: 31.12.2012) 1                                 2                                 3 Den Fraktionen wird ein Betrag in Höhe von 5,00 € pro Mitglied und Monat zur Verfü- Altmarkkreis gung gestellt.                                         0,03 € Salzwedel Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 2.520,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 50,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Zuschuss in Höhe von 100,00 € je Frak- Anhalt-Bitterfeld  tionsmitglied/Monat zur Verfügung gestellt.            0,39 € Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 67.200,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden Fraktionsbudgets, bestehend aus einem Grundbudget in Höhe von 300,00 € je Fraktion und Jahr sowie ei- nem Mitgliedsbudget in Höhe von 70,00 € je Börde                                                                     0,03 € Fraktionsmitglied und Jahr zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 5.580,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 200,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Aufstockungsbetrag nach Fraktions- Burgenlandkreis                                                           0,57 € größe zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe 105.500,00 € im Jahr. Den Fraktionen wird ein Sockelbetrag in Harz                                                                      0,03 € Höhe von 100,00 € pro Mitglied der Fraktion",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
            "number": 4,
            "content": "4 und Jahr zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 5.900,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 50,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Zuschuss in Höhe von 6,00 € je Fraktions- Jerichower Land                                                         0,07 € mitglied/Monat zur Verfügung gestellt. Dar- aus folgt eine Gesamtsumme für alle Frakti- onen in Höhe von 6.600,00 € im Jahr. Den Fraktionen wird ein Sockelbetrag in Höhe von 10,00 € pro Fraktionsmit- Mansfeld- glied/Monat zur Verfügung gestellt.                     0,04 € Südharz Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 5.760,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag von 500,00 € je Fraktion und Jahr sowie 10,00 € je Fraktionsmitglied und Monat zur Saalekreis      Verfügung gestellt.                                     0,05 € Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 10.100,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag in Höhe von 50,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Betrag in Höhe von 25,00 € pro Salzlandkreis   Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt.              0,51 € Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 102.000,00 € im Jahr (= Planzahl 2014). Den Fraktionen wird jeweils ein jährlicher Sockelbetrag in Höhe von 1.000,00 zur Ver- fügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen weitere Mittel, deren Höhe nach folgender Formel ermittelt wird: Haushaltsansatz minus Gesamtsockel- Stendal                                                                 0,30 € betrag geteilt durch die Anzahl der Frak- tionsmitglieder aller Fraktionen mal Sitze der einzelnen Fraktionen. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 34.800,00 € im Jahr. Den Fraktionen wird ein Betrag in Höhe von 25,00 € pro Mitglied und Monat zur Verfü- gung gestellt. Wittenberg                                                              0,10 € Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 13.500,00 € im Jahr. Summe der jährlichen Beträge nach Spalte 2 Kreisfreie Zur Verfügung gestellte Beträge                im Verhältnis zur Bevöl- Städte                                                         kerungszahl (Stand: 31.12.2012) Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag in Höhe von 250,00 € je Fraktion und Monat Dessau-Roßlau   sowie ein Betrag in Höhe von 75,00 € pro                0,73 € Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt. Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
            "number": 5,
            "content": "5 Fraktionen in Höhe von 62.100,00 € im Jahr. Den Fraktionen steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 67,00 € je Mitglied monatlich zur Verfügung. Halle (Saale)                                                                0,19 Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 44.220,00 € im Jahr. Den Fraktionen werden ein Sockelbetrag in Höhe von 100,00 € je Fraktion und Monat sowie ein Betrag in Höhe von 25,56 € pro Landeshauptstadt Mitglied und Monat zur Verfügung gestellt.               0,09 € Magdeburg Daraus folgt eine Gesamtsumme für alle Fraktionen in Höhe von 20.443,72 € im Jahr. 3.    In welcher Höhe stehen den Fraktionen Personalmittel zur Verfügung? An welche Vorgaben sind diese gebunden? Bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten und ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl setzen. Frage 3 wird wie folgt beantwortet: Landkreise: Personalkosten sind von den Fraktionen aus den ihnen pau- Altmarkkreis Salzwedel schal zur Verfügung gestellten Mitteln finanzieren (siehe hierzu Anhalt-Bitterfeld unter Frage 2). Burgenlandkreis Harz Der Landkreis Wittenberg hat zusätzlich Folgendes angemerkt: Jerichower Land Es ist prüffähig nachzuweisen, dass die Honorar-/Arbeitskräfte Mansfeld-Südharz für die direkte Fraktionsarbeit zur Verfügung stehen (im Hono- Saalekreis rar-/Arbeitsvertrag ersichtlich); eine Stundenabrechnung ist vor- Stendal zulegen, wenn im Honorar-/Arbeitsvertrag ein %ualer Anteil für Wittenberg die Fraktionsarbeit ausgewiesen wird. Personal- und Sachleistungen stehen in folgender Form zur Verfügung:  die Übernahme von Schriftverkehr aller Art, einschließlich Materialien, Druck, Porti, Börde  die Herrichtung von Räumlichkeiten,  Maßnahmen einer zweckangemessenen Bewirtung,  die Teilnahme von Bediensteten der Kreisverwaltung an Fraktionssitzungen und sonstigen -veranstaltungen. Den Fraktionen werden Personalkostenzuschüsse pro Fraktion und Monat in Höhe von 400,00 € sowie Personalkosten- Salzlandkreis             zuschüsse pro Kreistagsmitglied und Monat in Höhe von 75,00 € für die Aufgaben der Fraktionsgeschäftsführung zur Verfügung gestellt. Kreisfreie Städte: Den Fraktionen stehen monatlich Personalmittel in Höhe von insgesamt 20.245,04 € zur Verfügung. Dessau-Roßlau             Die Fraktionen erhalten einen Betrag in Höhe der Personal- kosten für eine/n beschäftigten Fraktions-mitarbeiter/in max. in Höhe der Vergütung einer/s Angestellten in Vollzeit bzw. Teil- zeit nach Maßgabe der Entgeltgruppe 7 TVÖD (Stufe 5) ein-",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/72672/",
            "number": 6,
            "content": "6 schließlich Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zwar in folgendem Umfang: Bei einer Fraktion  mit bis zu zwei Mitgliedern eine Teilzeitkraft mit 15 Stunden/Woche,  mit bis zu fünf Mitgliedern eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden/Woche,  mit bis zu zehn Mitgliedern eine Teilzeitkraft mit 30 Stunden/Woche,  mit mehr als zehn Mitgliedern eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden/Woche. Den Fraktionen stehen für das 2. Halbjahr 2014 Personalmittel Halle (Saale) in Höhe von insgesamt 377.299 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2014 stehen für die Fraktionsmitarbeiter 629.500 € zur Verfügung. Landeshauptstadt Die Vergütungen der Fraktionsmitarbeiter orientieren sich am Magdeburg TVöD. Grundlage für die Vergütung sind entsprechende in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse des Stadtrates. 4.    Werden den Fraktionen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung ge- stellt und wenn ja, zu welchen Konditionen? Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel   Ja. (Unentgeltlich für Fraktionssitzungen.) Anhalt-Bitterfeld        Ja. (Unentgeltlich für Fraktionssitzungen.) Börde                    Ja. (Im Rahmen der Sachmittel.) Burgenlandkreis          Nein. Nein. (Mieten für die Anmietung von Räumen zur Durchführung Harz                     von Fraktionssitzungen müssen aus den Zuwendungen finan- ziert werden.) Jerichower Land          Ja. (Unentgeltlich.) Mansfeld-Südharz         Nein. Saalekreis               Nein. Salzlandkreis            Nein. Stendal                  Ja. (Keine Konditionen.) Wittenberg               Ja. (Unentgeltlich für Fraktionssitzungen.) Kreisfreie Städte Dessau-Roßlau            Nein. Ja. (Unentgeltlich, einschl. Übernahme der Betriebskosten so- wie die Reinigung und erforderliche Renovierung der Räume. Halle (Saale) Ebenso werden die Büromöbel, soweit erforderlich, durch die Stadt Halle gestellt.) Landeshauptstadt         Ja. (Unentgeltlich, voll möbliert und mit der üblichen Büro- Magdeburg                technik ausgestattet).",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/b1/a1/f8/b1a1f81c68dc452d85e4874b58e6d665/page-p6-{size}.png"
        }
    ]
}