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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 6/4049 12.05.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Ausgleichsstock entsprechend § 17 FAG Kleine Anfrage - KA 6/8748 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach § 17 des Finanzausgleichgesetzes werden auf Antrag Bedarfszuweisungen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht werden. Daneben dient er der Vermeidung beson- derer Härten bei der Durchführung dieses Gesetzes. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock dient § 17 FAG in Verbindung mit dem Runderlass des MF vom 15. April 2014, Az. 27-10611 (in Kraft getreten am 15. Juli 2014). Danach können Bedarfszuweisun- gen zur teilweisen Deckung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich der ordentlichen Tilgung gewährt werden. Nach Ziffer 7 des o. g. RdErl. (Übergangsregelung) können zur Bemessung der Bedarfszuweisungen übergangs- weise kamerale Altfehlbeträge zu Grunde gelegt werden. Die Gewährung einer Be- darfszuweisung setzt gemäß Ziffer 3.1 des o. g. RdErl. voraus, dass der Haushalt in einem überschaubaren und planbaren Konsolidierungszeitraum so konsolidiert wird, dass die Kommune ohne weitere Hilfen aus dem Ausgleichsstock finanziell wieder handlungsfähig wird und alle verfügbaren Entschuldungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Dies ist anhand des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes, die bis zum Hinweis:     Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.05.2015)",
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            "content": "2 Ende des Konsolidierungszeitraumes fortzuschreiben sind, nachzuweisen. Insofern ist ein Konsolidierungskonzept aufzustellen, mit dem am Ende des Konsolidierungs- zeitraumes eine geordnete Haushaltswirtschaft erreicht wird. Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten können gemäß Ziffer 2 des RdErl. des MF vom 15. April 2014 - 27.10611 Liquiditätshilfen gewährt werden. Für Anträge, die vor dem 15. Juli 2014 gestellt wurden, gilt noch der Bezugsrunder- lass des MF vom 3. Mai 2011, Az. 27-10611. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche noch nicht entschiedenen Anträge von welchen Kommunen auf Be- darfszuweisungen lagen am 31. Dezember 2013 vor? a.) Anträge auf Bedarfszuweisungen: beantragte Mittel Nr.     Landkreis           Antragsteller         Antrag vom in Euro 1   Anhalt-Bitterfeld Gem. Altjeßnitz             21.09.2009                  35.976 2   Anhalt-Bitterfeld Gem. Piethen                16.10.2007                  47.673 3                                                 02.09.2008               1.593.557 Anhalt-Bitterfeld Stadt Köthen 4                                                 12.04.2010               2.276.783 5                                                 21.09.2009                    k. A. 6   Anhalt-Bitterfeld Stadt Raguhn-Jeßnitz        06.08.2010                    k. A. 7                                                 09.12.2012                    k. A. 8   Burgenlandkreis   Gem. Mertendorf             01.10.2012                    k. A. 9   Burgenlandkreis   Gem. Osterfeld              14.03.2013                    k. A. 10                                                 24.10.2011                    k. A. Burgenlandkreis   Stadt Naumburg 11                                                 30.04.2013                    k. A. 12   Harz              Gem. Ditfurt                15.02.2013                 852.620 13   Harz              Gem. Rieder                 29.06.2009                    k. A. 14                                                 02.02.2009               3.777.552 Harz              Stadt Quedlinburg 15                                                 29.06.2009               3.088.529 16   Harz              Stadt Schwanebeck           27.05.2013                 112.803 17   Harz              Gem. Bad Suderode           06.07.2009                    k. A. 18   Harz              Stadt Osterwieck            11.11.2013                    k. A. Mansfeld- 19                     Stadt Mansfeld              07.11.2013               1.255.244 Südharz Mansfeld- 20                     Stadt Sangerhausen          18.06.2012                 849.912 Südharz 21                                                 09.11.2010                    k. A. 22   Saalekreis        Stadt Landsberg             13.08.2012               1.667.334 23                                                 25.04.2013               1.585.600 24   Saalekreis        Stadt Leuna                 20.03.2012                    k. A. 25   Saalekreis        Stadt Querfurt              23.07.2013                    k. A. 26   Saalekreis        Gem. Teutschenthal          16.04.2013                    k. A. 27   Salzlandkreis     Gem. Borne                  21.05.2012                    k. A. 28   Salzlandkreis     Gem. Wolmirsleben           23.07.2013               2.380.167 29   Salzlandkreis     Stadt Könnern               26.07.2012                    k. A.",
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            "content": "3 beantragte Mittel Nr.        Landkreis               Antragsteller             Antrag vom in Euro Gem. Altmärkische Hö- 30 Stendal               he                               20.02.2013                        k. A. Gem. Altmärkische Wi- 31 Stendal               sche                             20.02.2013                        k. A. 32     Stendal               Gem. Goldbeck                    11.03.2013                        k. A. 33     Stendal               Hansestadt Seehausen             20.02.2013                        k. A. 34     Stendal               Stadt Tangerhütte                30.07.2013                        k. A. 35     Stendal               Gem. Kamern                      20.12.2013                     232.191 36     Stendal               Gem. Klietz                      20.12.2013                     242.011 37     Stendal               Gem. Sandau                      20.12.2013                     209.235 38                                                            05.02.2008                  10.792.316 Wittenberg            Stadt Wittenberg 39                                                            20.01.2009                   8.865.225 40     Wittenberg            Gem. Gohrau                      30.06.2009                        k. A. 41     Wittenberg            Gem. Griesen                     13.08.2009                        k. A. 42     Wittenberg            Gem. Kakau                       13.08.2009                        k. A. 43     Wittenberg            Gem. Riesigk                     14.07.2009                        k. A. 44     Wittenberg            Stadt Gräfenhainichen            22.04.2008                        k. A. k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet. b.) Anträge auf Liquiditätshilfen: beantragte Mittel Nr.        Landkreis               Antragsteller            Antrag vom in Euro 1     Burgenlandkreis       Stadt Osterfeld                 01.07.2013                        k. A. 2     Burgenlandkreis       Gem. Mertendorf                 09.04.2013                        k. A. 3     Burgenlandkreis       Stadt Stößen                    10.07.2013                        k. A. 4     Burgenlandkreis       Gem. Schönburg                  09.04.2013                        k. A. 5     Harz                  Gem. Huy                       10.08.2013                    1.230.772 6     Harz                  Gem. Rieder                    11.07.2013                      551.000 Mansfeld- 7                           Gem. Blankenheim                23.07.2012                        k. A. Südharz Mansfeld- 8                           Gem. Benndorf                   30.10.2012                        k. A. Südharz Mansfeld- 9                           Gem. Bornstedt                  18.03.2013                        k. A. Südharz 10     Saalekreis            Gem. Teutschenthal              16.04.2013                        k. A. 11     Salzlandkreis         Gem. Börde-Hakel                21.11.2012                        k. A. 12     Salzlandkreis         Gem. Borne                      28.05.2013                        k. A. 13     Salzlandkreis         Stadt Egeln                    19.07.2013                         k. A. 14     Salzlandkreis         Gem. Bördeaue                   18.11.2013                        k. A. 15     Salzlandkreis         Gem. Wolmirsleben               10.12.2013                        k. A. k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet.",
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            "content": "4 2. Welche Kommunen beantragten im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. De- zember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 in welcher Höhe Bedarfszuweisungen nach § 17 FAG? a.) Anträge auf Bedarfszuweisungen 2014: beantragte Mit- Nr.        Landkreis             Antragsteller               Antrag vom tel in EURO 1     Burgenlandkreis       Osterfeld                        07.04.2014                        k. A. 2     Burgenlandkreis       Naumburg                         16.04.2014                     674.156 3     Burgenlandkreis       Mertendorf                       11.03.2014                        k. A. 4     Jerichower Land       Jerichow                         21.08.2014                   2.453.969 Mansfeld- 5 Südharz               Gerbstedt                        10.02.2014                        k. A. 07.11.2013 Mansfeld- 6                           Mansfeld                        (Eingang am                   1.255.344 Südharz 05.02.2014) Mansfeld- 7 Südharz               Sangerhausen                     04.04.2014                   2.053.090 8     Saalekreis            Leuna                            05.02.2014                        k. A. 9     Salzlandkreis         Hecklingen                       13.10.2014                  13.471.797 10     Salzlandkreis         Egeln                            13.06.2014                        k. A. Oranienbaum- 11 Wittenberg            Wörlitz                          24.01.2014                        k. A. 12     Wittenberg            Wittenberg                       30.07.2014                   1.077.561 k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet. b.) Anträge auf Liquiditätshilfen 2014: beantragte Nr.        Landkreis             Antragsteller               Antrag vom Mittel in EURO 1     Harz                  Oberharz am Brocken               14.02.2014                       k. A. 2     Salzlandkreis         Börde-Hakel                      27.03.2014                        k. A. 3     Salzlandkreis         Egeln                            18.06.2014                        k. A. 4     Salzlandkreis         Egeln                            30.10.2014                        k. A. 5     Salzlandkreis         Nienburg                         23.09.2014                        k. A. 6     Salzlandkreis         Wolmirsleben                     16.10.2014                        k. A. 7     Salzlandkreis         Hecklingen                       10.04.2014                   1.214.156 30.12.2013 8 (Eingang am                        k. A. Wittenberg            Oranienbaum-Wörlitz 21.01.2014) 9 30.07.2014                        k. A. 10     Wittenberg            Coswig                           20.06.2014                        k. A. k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet.",
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            "content": "5 c.) Anträge auf Bedarfszuweisungen 2015: Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 wurden keine Anträge auf Bedarfszuweisungen gestellt. d.) Anträge auf Liquiditätshilfen 2015: beantragte Mittel Nr.        Landkreis              Antragsteller             Antrag vom in EURO 1    Burgenlandkreis       Bad Bibra                      04.08.2014                        k. A. 2    Burgenlandkreis       Freyburg                       16.03.2015                        k. A. k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet. 3. Wurden Bedarfszuweisungen vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 unter allgemei- nen bzw. konkreten Auflagen und Bedingungen gewährt, die als Nebenbe- stimmungen im Bewilligungsbescheid aufgenommen wurden? Wenn ja, um welche Nebenbestimmungen handelt es sich bei welchem Zuweisungsemp- fänger? Die Bewilligungen von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock werden grundsätz- lich mit Nebenbestimmungen verbunden. In den meisten Fällen beziehen sich die Nebenbestimmungen auf die Haushaltskonsolidierung. Dies ist notwendig, um die geordnete Haushaltswirtschaft, zu der die Kommune i. S. von § 98 KVG LSA ver- pflichtet ist, wiederherzustellen. Die einzelnen Nebenbestimmungen sind der An- lage zu entnehmen. Darüber hinaus wird jeder Bewilligungsbescheid mit folgendem Widerrufsvorbe- halt versehen: Widerrufsvorbehalt: Den Widerruf dieses Bescheides behalte ich mir gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Verwal- tungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 49 Abs. 2 Ziff. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vor. 4. Sofern Frage 3 bejaht wurde, in welcher Weise und durch wen wird die Ein- haltung dieser Nebenbestimmungen überwacht? Welche Maßnahmen erga- ben sich aus der Überwachung im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. De- zember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015? Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird durch die jeweilige untere Kommu- nalaufsicht überwacht. Die Überwachung erfolgt z. B. durch Vorlage von quar- talsweise erstellten Kassenflussplänen und zusätzlichen Berichterstattungen zum jeweiligen Stand. Spätestens mit Vorlage des nächsten Haushaltes und des Kon- solidierungskonzeptes können die Kommunalaufsichten die Einhaltung der Ne- benbestimmungen überprüfen und ggf. mithilfe der Anordnungen in den kommu- nalaufsichtlichen Verfügungen die Einhaltung durchsetzen. Sollte eine Kommune dennoch die Nebenbestimmungen aus den Bewilligungsbescheiden nicht erfüllen,",
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            "number": 6,
            "content": "6 werden weitere Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock unter Ausübung des Er- messens gekürzt bzw. gänzlich abgelehnt. 5. Welche Anträge auf Bedarfszuweisungen von welchen Kommunen wurden im Zweitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 mit welcher Begründung abge- lehnt? a.) Abgelehnte Bedarfszuweisungsanträge 2014: Nr.   Landkreis   Antragsteller        Antrag auf/vom              Gründe der Ablehnung 1   Anhalt-     Stadt Raguhn-   Bedarfszuweisung       zum  Der Stadt Raguhn-Jeßnitz gelang Bitterfeld  Jeßnitz         Ausgleich des Fehlbetrages  es aus eigener Kraft die beantrag- 2010 vom 06.08.2010         ten Fehlbeträge aus dem Haus- haltsjahr 2010 und den im Rahmen 2                               Bedarfszuweisung       zum  der Eingemeindung übernomme- Ausgleich des Fehlbetrages  nen Fehlbetrag der Gemeinde Mar- von Marke vom 09.02.2012    ke im Haushaltsjahr 2012 aus- zugleichen. 3                               Bedarfszuweisung        der Der Fehlbetrag von Altjeßnitz konn- ehem. Gem. Altjeßnitz zum   te durch eine zuvor bewilligte Be- Ausgleich des Fehlbetrages  darfszuweisung bereits vollständig 2008 vom 21.09.2009         ausgeglichen werden. 4   Anhalt-     Gem. Piethen    Bedarfszuweisung       zum  Piethen ist mit ihrer Eingemeindung Bitterfeld                  Ausgleich der Fehlbeträge   in die Stadt Südliches-Anhalt nicht 2003 und 2004 vom           mehr existent. 16.10.2007 Ein Übergang des Anspruchs auf den Rechtsnachfolger scheidet aus. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wäre der Antrag abzulehnen gewe- sen, da Piethen keine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung nachwei- sen konnte. 5   Burgenland- Gem. Merten-    Teilentschuldung zur Ablö-  Die Kredite wurden in das STARK kreis       dorf            sung von Krediten in 2012   II-Programm umgeschuldet und und 2013 vom 01.10.2012     standen nicht mehr zur Ablösung zur Verfügung. 6   Burgenland- Stadt Osterfeld Teilentschuldung zur Ablö-  Die Kredite wurden in das STARK kreis                       sung von Krediten in 2013   II-Programm umgeschuldet und vom 14.03.2013              standen nicht mehr zur Ablösung zur Verfügung. 7   Harz        Gem. Rieder     Bedarfszuweisung       zum  Rieder ist mit ihrer Eingemeindung Ausgleich der Fehlbeträge   in die Stadt Ballenstedt nicht mehr 2001 und 2005 vom           existent. Ein Übergang des An- 01.04.2009                  spruchs auf den Rechtsnachfolger scheidet aus. Es kann weder ein- geschätzt werden, ob und in wel- cher Höhe die geringen Altfehlbe- träge von Rieder noch existieren (wegen der mehrmaligen Gebiets- änderungen) und ob Ballenstedt diese ohne größere Einsparungen aus eigener Kraft abgebaut werden konnten. 8                               Bedarfszuweisung       zum  Grundsätzlich werden nur Fehlbe- Ausgleich des Fehlbetrages  träge des Verwaltungshaushaltes",
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            "content": "7 Nr.   Landkreis     Antragsteller       Antrag auf/vom               Gründe der Ablehnung des Vermögenshaushaltes     berücksichtigt. 2006 vom 29.06.2009 Saalekreis    Gem. Teut-     Bedarfszuweisung       zum  Der Antrag wurde mangels Vorlage 9 schenthal      Ausgleich der Fehlbeträge   der entscheidungserheblichen Un- 10 2011 und 2012 vom           terlagen (geprüfte Jahresrechnun- 16.04.2013 und 07.08.2013   gen 2013 und 2014) abgelehnt. 11   Salzlandkreis Gem. Borne     Bedarfszuweisung       zum  Es konnte keine erfolgreiche und Ausgleich        der    bis dauerhafte      Haushaltskonsolidie- 31.12.2009 aufgelaufenen    rung nachgewiesen werden. Fehlbeträge           vom 21.05.2012 12   Salzlandkreis Stadt Egeln    Bedarfszuweisung       zum  Der Antrag wurde mangels Vorlage Ausgleich        der    bis der entscheidungserheblichen Un- 31.12.2011 aufgelaufenen    terlagen (geprüfte Jahresrechnun- Fehlbeträge           vom   gen 2012 und 2013) abgelehnt. 17.06.2014 13   Wittenberg    Lutherstadt    Bedarfszuweisung       zum  Die beantragten Fehlbeträge konn- 14                 Wittenberg     Ausgleich der Fehlbeträge   ten aus eigener Kraft abgedeckt 2004 und 2005 vom           werden. 04.03.2008 und 20.01.2009 15                                Bedarfszuweisung       zum Ausgleich des Fehlbetrages 2005 der ehem. Gem. Kropstädt vom 16.02.2009 b.) Abgelehnte Liquiditätshilfeanträge 2014: Nr.   Landkreis     Antragsteller       Antrag auf/vom               Gründe der Ablehnung 1   Harz          Gem.           Liquiditätshilfe       vom  Rieder ist durch die Eingemeindung 2                 Rieder         10.04.2013 und 11.07.2013   nach Ballenstedt nicht mehr exi- stent. Ballenstedt sollte die Liquiditäts- schwierigkeiten abfangen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ballenstedt nach Ausschöpfung ih- res Konsolidierungspotenzials und unter Vorlage der aktuellen Haus- haltsunterlagen einen erneuten An- trag stellen. 3   Saalekreis    Gem. Teut-     Liquiditätshilfe       vom  Es konnte kein Liquiditätsbedarf schenthal      16.04.2013                  nachgewiesen werden. 4   Salzlandkreis Stadt Hecklin- Liquiditätshilfe       vom  Der Stadt wurden bereits über gen            10.04.2014                  11 Mio. EUR bewilligt und mehrfach Konsolidierungsmöglichkeiten auf- gezeigt  bis dato wurden die Ne- benbestimmungen zur Konsolidie- rung nicht erfüllt, darum war die Bewilligung einer Liquiditätshilfe nicht zu vertreten. Wittenberg    Stadt Ora-     Liquiditätshilfe       vom  Der Antrag wurde in einen Antrag 5                 nienbaum-      30.12.2013                  auf Bedarfszuweisung umgedeutet. Wörlitz                                    Aufgrund der Auszahlung der Be- darfszuweisung ist die Stadt wieder zahlungsfähig.",
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            "content": "8 Nr.   Landkreis        Antragsteller          Antrag auf/vom               Gründe der Ablehnung 6   Wittenberg        Stadt Coswig     Liquiditätshilfe        vom  Der Antrag wurde in einen Antrag 20.06.2014                   auf Bedarfszuweisung umgedeutet. Aufgrund der Auszahlung der Be- darfszuweisung ist die Stadt wieder zahlungsfähig. c.) Abgelehnte Bedarfszuweisungsanträge 2015: Nr.   Landkreis        Antragsteller          Antrag auf/vom               Gründe der Ablehnung 1   Mansfeld-         Stadt Sanger-    Bedarfszuweisung        zum  Es konnte keine erfolgreiche Haus- Südharz           hausen           Ausgleich des Fehlbetrages   haltskonsolidierung nachgewiesen 2008 vom 18.06.2012          werden. Das Erreichen des strukturellen 2                                      Bedarfszuweisung        zum  Ausgleich ist aber zwingende Vor- Ausgleich des Fehlbetrages   aussetzung des Runderlass. des 2009 vom 04.04.2014          MF. 3   Saalekreis        Stadt Leuna      Teilentschuldung zur Ablö-   Den geringen Restkredit konnte die sung eines Kredites in 2013  Stadt aus eigener Kraft ablösen. vom 20.03.2012 Teilentschuldung von ins-    Die Auszahlung des Gesamtbetra- gesamt rd. 2,2 Mio. EUR      ges wurde aufgrund der begrenzten vom 05.02.2014               Mittel des Ausgleichsstockes und der zuvor beabsichtigten jährlichen Überprüfung der Haushaltssituation der Stadt abgelehnt. Teilentschuldung zur Ablö-   Die einzelne Ablösung der Kredite sung von Krediten in 2014    in den Jahren 2013 und 2014 wur- vom 05.02.2014               de abgelehnt, weil die Kredite in das STARK II-Programm umge- schuldet wurden und zur Ablösung nicht mehr zur Verfügung standen. d.) Abgelehnte Liquiditätshilfeanträge 2015: Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 wurden keine Anträge auf Liquiditätshilfen abgelehnt. 6. Welche noch nicht entschiedenen Anträge von welchen Kommunen auf Be- darfszuweisungen lagen am 31. Dezember 2014 vor? a.) Anträge auf Bedarfszuweisungen Nr.       Landkreis                Antragsteller          Antrag vom        beantragte Mittel in Euro 1                                                        02.09.2008                       1.593.557 Anhalt-Bitterfeld       Stadt Köthen 2                                                        12.04.2010                       2.276.783 3                                                        24.10.2011                             k. A. 4  Burgenlandkreis         Stadt Naumburg                30.04.2013                             k. A. 5                                                        16.04.2014                             k. A. 6  Harz                    Gem. Ditfurt                  15.02.2013                         852.620 7  Harz                    Stadt Schwanebeck             27.05.2013                         112.803 8                                                        02.02.2009                       3.777.552 Harz                    Stadt Quedlinburg 9                                                        29.06.2009                       3.088.529",
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            "content": "9 Nr.        Landkreis              Antragsteller          Antrag vom        beantragte Mittel in Euro 10  Harz                   Gem. Bad Suderode             06.07.2009                             k. A. 11  Jerichower Land        Stadt Jerichow                21.08.2014                      2.453.968 12                                                       18.06.2012                         849.912 Mansfeld-Südharz       Stadt Sangerhausen 13                                                       04.04.2014                             k. A. 14  Mansfeld-Südharz       Stadt Mansfeld                07.11.2013                       1.255.244 15  Mansfeld-Südharz       Stadt Gerbstedt               10.02.2014                             k. A. 16                                                       20.03.2012                             k. A. Saalekreis             Stadt Leuna 17                                                       05.02.2014                             k. A. 18  Saalekreis             Stadt Querfurt                23.07.2013                             k. A. 19                                                       09.11.2010                             k. A. 20  Saalekreis             Stadt Landsberg               13.08.2012                       1.667.334 21                                                       25.04.2013                       1.585.600 22  Salzlandkreis          Stadt Könnern                 26.07.2012                             k. A. 23  Salzlandkreis          Stadt Hecklingen              13.10.2014                     13.471.796 24  Salzlandkreis          Gem. Wolmirsleben             23.07.2013                      2.380.167 25  Stendal                Gem. Altmärkische Höhe        20.02.2013                             k. A. Gem. Altmärkische Wi- 26 Stendal                                               20.02.2013                             k. A. sche 27  Stendal                Hansestadt Seehausen          20.02.2013                             k. A. 28  Stendal                Gem. Goldbeck                 11.03.2013                             k. A. 29  Stendal                Stadt Tangerhütte             30.07.2013                             k. A. 30  Stendal                Gem. Kamern                   20.12.2013                         232.191 31  Stendal                Gem. Klietz                   20.12.2013                         242.011 32  Stendal                Gem. Sandau                   20.12.2013                         209.235 k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet. b.) Anträge auf Liquiditätshilfen Nr.        Landkreis              Antragsteller          Antrag vom        beantragte Mittel in Euro 1   Mansfeld-Südharz       Gem. Benndorf                 30.10.2012                             k. A. 2   Mansfeld-Südharz       Gem. Blankenheim              23.07.2012                             k. A. 3   Mansfeld-Südharz       Gem. Bornstedt                18.03.2013                             k. A. 4   Salzlandkreis          Gem. Wolmirsleben             16.10.2014                             k. A. 5   Salzlandkreis          Stadt Egeln                   30.10.2014                             k. A. 6   Salzlandkreis          Gem. Bördeaue                 18.11.2013                             k. A. 7   Salzlandkreis          Stadt Nienburg                23.09.2014                             k. A. Stadt Oranienbaum- 8   Wittenberg                                           30.07.2014                             k. A. Wörlitz k. A. - Aus der Antragstellung geht keine konkrete Höhe der beantragten Mittel hervor. Diese wird erst bei der Bearbeitung des Antrages errechnet. 7. Wie stellte sich das Verhältnis von Anträgen, Bewilligungen und Ablehnun- gen der Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 dar? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sind insgesamt zwei- undzwanzig Anträge eingegangen, davon zwölf Anträge auf Bedarfszuweisungen",
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            "content": "10 und zehn Anträge auf Liquiditätshilfe. Davon wurde ein Antrag auf Liquiditätshilfe in einen Bedarfszuweisungsantrag umgedeutet. Von den vorliegenden Anträgen konnten bislang acht Anträge auf Bedarfszuweisungen abschließend bearbeitet (fünf Bewilligungen und drei Ablehnungen) werden. Von den Liquiditätshilfeanträ- gen wurden drei Anträge bewilligt und zwei Anträge abgelehnt. Bei den anderen Anträgen steht eine abschließende Bearbeitung noch aus. Aus Vorjahren wurden zwei Anträge auf Bedarfszuweisungen bewilligt und vierzehn Anträge abgelehnt. Außerdem wurden zwölf Anträge auf Liquiditätshilfen bewilligt und drei Anträge abgelehnt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 sind insgesamt zwei Anträge eingegangen, davon kein Antrag auf Bedarfszuweisung, aber zwei Anträge auf Liquiditätshilfen. Davon konnte bislang kein Antrag abschließend bearbeitet und bewilligt werden. Aus Vorjahren wurden vier Anträge (von nur zwei Kommunen) auf Bedarfszuweisungen abgelehnt. Außerdem wurde ein Antrag auf Liquiditäts- hilfe bewilligt. 8. In welcher Höhe erfolgten im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 Rückzah- lungen von gewährten Liquiditätshilfen? Bitte aufschlüsseln nach dem Jahr der Bewilligung. Rückzahlungen 2014: Bewilligungs-                                           gezahlter Landkreis     Empfänger    bescheid             Grund der Rückzahlung            Betrag in vom                                                   Euro Die ehem. Gem. Hermsdorf hat 1991 bis 1995 ein Gewerbegebiet errichtet und Wohnraum geschaffen. Dafür wur- den Flächen angekauft und erschlos- sen. Zur Finanzierung wurden Kredite 25.07.1996 aufgenommen. Die bewilligten Liquidi- 29.05.1997 Gem.                      tätshilfen dienten der Begleichung fälli- Börde                      19.05.1998                                             104.697,68 Hohe Börde                ger Forderungen im Zusammenhang 22.12.1999 mit der Erschließung des Gewerbege- 07.02.2000 bietes und damit der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Bereits im 1. Bewilli- gungsbescheid wurde festgelegt, dass die Rückzahlung zu erfolgen hat. Die Gemeinde erhielt 2004 eine rück- zahlbare Zuweisung. Der Betrag resul- tiert im Wesentlichen aus dem Eigenan- Gem. Börde                      28.06.2004   teil der Erschließungskosten der           66.420,00 Sülzetal Grundstücke des Gewerbegebietes „Über der Dingelstelle“. Die Höhe der Rückzahlung wird jährlich geprüft. Die ehem. Gem. Stecklenberg erhielt 2004 Liquiditätshilfen zur kassenmäßi- gen Abwicklung von Fördermittelrück- zahlungen. Bei der Entscheidung über Harz          Stadt Thale  04.12.2009   die endgültige Bedarfszuweisung waren     103.000,00 die Liquiditätshilfen höher als der Fehl- betrag des Verwaltungshaushaltes. Die Rückzahlung dieses Betrages erfolgt in Raten.",
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            "content": "11 Rückzahlungen 2015: Bewilligungs-                                          gezahlter Landkreis    Empfänger    bescheid             Grund der Rückzahlung           Betrag in vom                                                  Euro Stadt 1. Rate der teilweisen Rückzahlung von Aschersleben Salzland-                              Liquiditätshilfen, die vormals der ehem. für ehem.     04.04.2006                                            220.000,00 kreis                                  Gem. Drohndorf zur Rückzahlung von Gem. Drohn- Steuergeldern bewilligt wurden dorf Stadt Qued- linburg f. Rückzahlung der gewährten Liquidi- Harz        ehem. Gem.    15.03.2013                                            331.500,00 tätshilfe Bad Sudero- de Burgenland- Gem. Schön-                Rückzahlung der gewährten Liquidi- 03.02.2014                                             86.150.00 kreis       burg                       tätshilfe",
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            "content": "12 Anlage Frage 3 Wurden Bedarfszuweisungen vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 unter allgemeinen bzw. konkreten Auflagen oder Bedingungen gewährt, die als Nebenbestimmungen im Bewil- ligungsbescheid aufgenommen wurden? Wenn ja, um welche Nebenbestimmungen handelt es sich bei welchem Zuwen- dungsempfänger? Im Einzelnen wurden folgende Nebenbestimmungen, über den in den Bescheiden stets enthaltenen Widerrufsvorbehalt (siehe Fra- ge 3), wie folgt, erteilt: a.) zu den Bedarfszuweisungen 2014: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis            Empfänger                      Betrag in                     Nebenbestimmungen sung Euro Nichtrückzahlbare  Die Ablösung der Kredite ist nachzuweisen. Zuweisung zur  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Burgenlandkreis Stadt Osterfeld    Teilentschuldung    422.496,00 Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beach- wg. Gebietsreform ten. vom 22.05.2014 Nichtrückzahlbare  Die Ablösung der Kredite ist nachzuweisen. Zuweisung zur     1.179.207,00 Gemeinde Mer-                                  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Burgenlandkreis                    Teilentschuldung           und tendorf                                         Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beach- wg. Gebietsreform   139.579,00 ten. vom 25.03.2014  Zum Nachweis, dass mit dem Abschluss 2012 und 2013 kei- ne weitere Abdeckung von Altfehlbeträgen möglich war, sind Stadt Oranien- Bedarfszuweisung                 die geprüften Jahresrechnungen 2012 und 2013 schnellst- Wittenberg                                           2.599.818,00 baum-Wörlitz   vom 18.05.2014                   möglich vorzulegen.  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die Zuschüsse für freiwillige Aufgaben auf das",
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            "content": "13 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis    Empfänger                        Betrag in                        Nebenbestimmungen sung Euro Notwendigste zu reduzieren, die Hebesätze der Grundsteuer B bis zu 100 Prozentpunkte über den Durchschnitt der kreis- angehörigen Gemeinden anzuheben, die kostenrechnenden Einrichtungen nahezu kostendeckend zu führen und die Um- lagen für Gewässer II. Ordnung per Satzung auf die Grund- stückseigentümer zu übertragen. Zudem sind die Zuschüsse für Unternehmen, die ausgelagerte Aufgaben der wahrneh- men zu reduzieren.  Das Konsolidierungsziel, das Erreichen des strukturellen Ausgleichs ab 2018, ist unbedingt zu halten. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Zum Nachweis der konsequenten Konsolidierung hat die Stadt die fortgeschriebenen Konsolidierungskonzepte vorzu- legen. Lutherstadt Wit- Bedarfszuweisung Wittenberg                                    1.027.227,00  Die Haushaltskonsolidierung ist zu intensivieren. tenberg          vom 20.11.2014  Zum Nachweis, dass mit dem Abschluss des Haushaltsjah- res 2012 keine weitere Abdeckung von Altfehlbeträgen mög- lich war, ist die geprüfte Jahresrechnung 2012 schnellstmög- lich vorzulegen.  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent fortzuführen. Dazu sind die Zuschüsse für freiwillige Aufgaben auf das Bedarfszuweisung Wittenberg  Stadt Coswig                      2.490.612,00    Notwendigste zu reduzieren und die Realsteuerhebesätze vom 22.12.2014 entsprechend dem RdErl. des MF vom 15.04.2014 – 27.10611 anzuheben. Die im Bescheid gegebenen Konsoli- dierungshinweise sind zu beachten.  Das Erreichen des strukturellen Ausgleichs ab 2017, ist un- bedingt zu halten. Ggf. sind Ersatzmaßnahmen zu beschlie- ßen und umzusetzen. Zum Nachweis der konsequenten",
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            "content": "14 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis          Empfänger                            Betrag in                         Nebenbestimmungen sung Euro Konsolidierung hat die Stadt das fortgeschriebenen Konsoli- dierungskonzept 2015 vorzulegen. b.) zu den Liquiditätshilfen 2014: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis         Empfänger                           Betrag in                          Nebenbestimmungen sung Euro  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid ausgeführten Hinweise zu beach- ten. Burgenland-                           Liquiditätshilfe Stadt Osterfeld                         415.000,00   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 31. Januar 2015 voll- kreis                                 vom 06.02.2014 ständig zurückzuzahlen.  Da die Stadt bislang nicht zurück- zahlen konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Änderungsbe- scheid vom 23.03.2015 bis zum 30. Juni 2016 verlängert.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 28. Februar 2015 voll- ständig zurückzuzahlen.  Da die Gemeinde bislang nicht zu- rückzahlen konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Ände- Burgenland-                           Liquiditätshilfe Gem. Mertendorf                          80.200,00    rungsbescheid vom 26.03.2015 bis zum 28. Februar 2016 ver- kreis                                 vom 06.02.2014 längert.  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 28. Februar 2015 voll- Burgenland-                           Liquiditätshilfe                 ständig zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist erfolgt Gem. Schönburg                           86.150,00 kreis                                 vom 03.02.2014                  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2015 vollständig Burgenland-                           Liquiditätshilfe Stadt Stößen                            187.260,00    zurückzuzahlen.  Da die Stadt bislang nicht zurückzahlen kreis                                 vom 28.02.2014 konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Änderungsbescheid",
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            "content": "15 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis       Empfänger                        Betrag in                          Nebenbestimmungen sung Euro vom 28.04.2015 bis zum 31. Juli 2016 verlängert  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen und im Übrigen die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu be- achten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. Juni 2015 vollständig Liquiditätshilfe                zurückzuzahlen. Harz          Gem. Huy                            792.000,00 vom 07.05.2014                 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. November 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Stadt Oberharz   Liquiditätshilfe               Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen Harz                                            3.522.500,00 am Brocken       vom 06.11.2014                  und die beschlossenen Maßnahmen sind umzusetzen. Dar- über hinaus sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1.September 2015 vollständig Liquiditätshilfe                zurückzuzahlen. Harz          Stadt Osterwieck                    121.270,00 vom 31.07.2014                 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2015 vollständig Gem. Börde-      Liquiditätshilfe                zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt Salzlandkreis                                     910.000,00 Hakel            vom 06.02.2014                 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. September 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Gem. Börde-      Liquiditätshilfe Salzlandkreis                                   1.260.000,00  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Hakel            vom 23.09.2014 Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise innerhalb der Begründung zu beachten. Liquiditätshilfe               Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 31. März 2015 vollstän- Salzlandkreis Gem. Borne                          206.700,00 vom 27.03.2014                  dig zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt",
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            "content": "16 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis         Empfänger                         Betrag in                          Nebenbestimmungen sung Euro   Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 15. April 2015 vollstän- Liquiditätshilfe                  dig zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt Salzlandkreis   Stadt Egeln                           315.000,00 vom 31.03.2014                   Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. September 2015 voll- ständig zurückzuzahlen.  Die Rückzahlung konnte noch nicht Liquiditätshilfe                  erfolgen, es liegt bereits ein neuer Antrag auf Liquiditätshilfe Salzlandkreis   Stadt Egeln                           450.000,00 vom 23.09.2014                    vor.   Die Haushaltskonsolidierung ist zu verstärken. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. Juni 2015 vollständig Gem. Wolmirsle-   Liquiditätshilfe                  zurückzuzahlen. Salzlandkreis                                         210.000,00 ben               vom 19.05.2014                   Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. c.) zu den Bedarfszuweisungen 2015: Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 wurden keine Bedarfszuweisungen bewilligt.",
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            "content": "17 d.) zu den Liquiditätshilfen 2015: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis         Empfänger                          Betrag in                    Nebenbestimmungen sung Euro  Die Haushaltskonsolidierung ist zu verstärken. Dazu sind Liquiditätshilfe               die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Salzlandkreis   Gem. Bördeaue                          396.470,00 vom 17.03.2015                Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2016 voll- ständig zurückzuzahlen.",
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