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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/2989 08.06.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz und Schallpegelmessungen im Windpark Gagel sowie Verwendung von Windpark-Sponsorengeldern und Schadensausgleich Kleine Anfrage - KA 7/1632 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen ge- schützter Tierarten aufgeführt. In Drs. 7/1153 wurden „Messanordnungen zur Ermittlung der von Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen und Immissionen“ für drei Anlagen im Windpark Gagel be- nannt. Daraus ergeben sich für den Windpark Gagel Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Antwort zu Frage 9 sind 2 Karten als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tö- tung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. Hinweis:   Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.06.2018)",
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            "content": "2 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Gagel aktuell und seit wann ist er im Be- trieb? Betreiber ist die PROKON Windpark Gagel GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Der Windpark wurde im Februar 2017 in Betrieb genommen. 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Gagel? Bitte mit Flächenangaben für das Windvorranggebiet und den WP. Der Windpark Gagel liegt im Vorranggebiet XXIII - Gagel (mit ca. 172 ha). Das Gebiet liegt teilweise im Landkreis Stendal und teilweise im Altmarkkreis Salz- wedel (ca. 32 ha davon). 3. Aus wie vielen WEA besteht der WP Gagel und wie hoch ist deren mittlere Nabenhöhe (m)? Bitte Typen, Baujahr und Errichter der WEA mit angeben. Der WP besteht aus 16 WEA vom Typ Enercon E-115 (3 MW) mit einer Naben- höhe von 149 m, Baujahr 2016. 13 WEA liegen in Gebiet des Landkreis Stendal und 3 WEA im Gebiet des Altmarkkreis Salzwedel. Errichter der WEA war die Firma Enercon. 4. Kommen Fledermausarten im Bereich des WP Gagel vor? Wenn ja, welche? In Untersuchungsbereich konnten folgende Fledermausarten erfasst werden: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Fransenfledermaus, Mopsfleder- maus, Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfle- dermaus. 5. Wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Gagel durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Mit der Genehmigung vom 04.02.2016 des Landkreises Stendal wurden folgen- de Festsetzungen bezüglich Monitoring getroffen. Durch ein 2-jähriges Monitoring mit Begehungen im Zeitraum von Februar bis Juli (beginnend mit der ersten ganzjährigen Brutsaison nach Inbetriebnahme) ist der Erhaltungszustand der örtlichen Rotmilanpopulation zu untersuchen. Da- zu sind im Radius von 2 km um die äußeren WEA-Standorte alle Horste zu kar- tieren, die Flugbewegungen der Vögel zu erfassen und der Bruterfolg ist zu do- kumentieren. Bei 5 WEA sind zum Fledermausschutz Abschaltzeiten vorgegeben für die Zeit vom 15. April bis 31. August von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei ei- ner Windgeschwindigkeit bis 6,5 m/s und einer Lufttemperatur über 10° C, aus- genommen bei Stark- und Dauerregen.",
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            "content": "3 Über ein anlagenspezifisches 2-jähriges Monitoring, das zuvor mit der Natur- schutzbehörde abzustimmen wäre, können die Abschaltvorgaben ggf. modifi- ziert werden. Die Verantwortung zur Durchführung des jeweiligen Monitorings liegt beim Be- treiber. Ein Ergebnisbericht ist jährlich vorzulegen. 6.  Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Antwort bitte bezogen auf die Monitoring-Jahre, die WEA und die jeweili- gen Schlagopfer. Das festgesetzte Monitoring hat für die Brutsaison 2017 keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Rotmilanpopulation ergeben. 7.  Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fleder- mäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Gagel durchgeführt? Avifaunistische Erfassungen wurden im Zeitraum von 10/2011 bis 09/2012 und die Erfassung der Fledermauspopulation im Zeitraum vom 05/2012 bis 10/2012 durchgeführt durch die Planung für alternative Umwelt GmbH, 18337 Mar- low/OT Gresenhorst. 8.  Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren erfolgte 2015 die Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich Gutachten zur Ein- sichtnahme. Ansonsten ist keine Veröffentlichung der Gutachten erfolgt. 9.  Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des WP Gagel während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst worden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte als nichtöffentliche Anlage. Es wurde ein Rotmilan-Brutplatz südwestlich der Ortslage Gagel ermittelt, wei- tere Brutplätze in über 2 km Entfernung. 10. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des WP Gagel vor bzw. wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungs- gäste beobachtet? Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare wurden festgestellt? Im Untersuchungsbereich kommen folgende weitere Greifvogelarten vor: Mäusebussard (3 Brutpaare), Turmfalke (1 Brutpaar), Kornweihe, Seeadler, Sperber, Rohrweihe, Schwarzmilan (1 Brutpaar). 11. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten während der Mahd vom Be- treiber des WP Gagel dokumentiert? Es gibt keine behördliche Festlegung von Abschaltzeiten während der Mahd.",
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            "content": "4 12. Welche Behörde überwacht bzw. kontrolliert die Einhaltung der Abschalt- zeiten und legt diese anhand welcher Parameter fest? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11. 13. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsys- tem? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11. 14. Um welche landwirtschaftlichen Kulturen handelt es sich im WP Gagel und wie verläuft überhaupt regulär die Mahd im WP Gagel? Im Bereich des WP Gagel wurden im Jahr 2016 Gerste, Mais und Raps und im Jahr 2017 Winterweizen und Raps angebaut. Die Ernte erfolgt in den für die entsprechenden Kulturen üblichen Zeiträumen. 15. Aufgrund welcher Tatsache bzw. welcher Daten wurden Messordnungen für drei WEA im WP Gagel festgelegt? Es ist keine Messanordnung für WEA im WP Gagel getroffen worden. Mit den Antragsunterlagen wurde ein Bericht über eine Dreifachvermessung baugleicher Anlagen vorgelegt (Schalltechnischer Bericht vom 01.06.2016 durch Kötter Consulting Engeneers GmbH & Co. KG Rheine). 16. Gab es aktuelle oder zurückliegende Messungen zur Schallerzeugung ein- zelner WEA des WP Gagel in den anliegenden Ortschaften? Nein, siehe Antwort zu Frage 15. 17. Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten (Schallpegel) ermittelt? Vermessungen erfolgten an baugleichen Anlagen an den Standorten Gerde (31.03.2016 durch Kötter Consultig Engineers GmbH Co. KG), Garrel (22.10.2015 durch Deutsche WindGuard Consiltig GmbH), Eßleben (06.04.2016 durch Wöfel Engineering GmbH) 18. Ab welchen Windgeschwindigkeiten emittieren die drei WEA im WP Gagel mehr Lärm - Schallpegelerhöhung in dB (A)? Es sind keine Messungen an WEA im WP Gagel erfolgt, siehe Antwort zu Fra- ge 15 und 16. 19. Wann wurden entsprechende Messprotokolle bei welchen Windsituatio- nen, an konkreten Tageszeiten erstellt und welche Schallpegel dB (A) wurden ermittelt? Siehe Antwort zu Frage 17.",
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            "content": "5 Bei den Vermessungen wurden die Schallleistungspegel in 10 m Höhe bei un- terschiedlichen Windgeschwindigkeiten ermittelt: 103,3 dB(A) bei 6 m/s, 104,3 dB(A) bei 7 m/s, 104,9 dB(A) bei 8 m/s, 104,9 dB(A) bei 9 m/s, 104,7 dB(A) bei 10 m/s. 20. Wohin wird der im WP Gagel erzeugte Strom geliefert? Es erfolgt eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. 21. In welcher Höhe wurden seit 2016 „Windpark-Sponsorengelder“ an die Gemeinde Altmärkische Höhe gezahlt und wer ist der entsprechende „Sponsor“? Im Jahr 2016 anteilig 45.998,33 € und ab 2017 jeweils 85.800 € pro Jahr durch die Bürgerenergie Windpark Gagel GmbH & Co KG. 22. Für wie lange wurde der entsprechende Sponsoringvertrag (s. Frage 21) mit welchen jährlichen Sponsoring-Summen abgeschlossen? Für 20 Jahre mit 85.800 € pro Jahr. 23. Welche einzelnen Projekte bzw. Eigenmittel für Projekte wurden durch die Gemeinde Altmärkische Höhe über die Windpark-Sponsorengelder (s. Frage 21) in welchem Umfang finanziert? - jährliche Rentner- und Ehrenamtlichen Weihnachtsfeier (ca.7.000 €) - Bänke für Ortschaften (2.100 €) - Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED (10.000 €) - Unterstützung der jährlichen mobilen Jugendarbeit (ca. 5.000 €) - Ehrentafel für Kriegerdenkmal Drüsedau (2.737 €) - Kommunaltechnik (10.000 €) 24. Für wie lange wird der Zuschuss aus Windpark-Sponsorengeldern bei der Schwimmprüfung für das „Seepferdchen“ im Waldbad Seehausen gezahlt und für welche Kinder gilt der Zuschuss? Es erfolgt kein Zuschuss zur Schwimmprüfung aus Windpark-Sponsoren- geldern. 25. Für wie lange wird der Zuschuss aus Windpark-Sponsorengeldern für die Kindertagesstätten Kossebau und Bretsch gezahlt und was konkret bein- haltet der Zuschuss für eine gesunde Ernährung der Kinder? Für 5 Jahre. Danach kann eine Neubeantragung erfolgen. Im Hinblick auf den zweiten Teil der Frage liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. Wie viele Schäden an einzelnen Häusern in den umliegenden Orten der Gemeinde Altmärkische Höhe wurden durch die Erschütterungen der Schwerlasttransporte - bei der Errichtung des WP Gagel - verursacht? Gemeldete und bekannte Schäden bitte je Einzelfall und gezahlter bzw. begutachteter Schadenshöhe auflisten und zuordnen.",
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            "content": "6 Dazu liegen keine Informationen vor. 27. Wie viele Schäden und Arbeiten zur Schadensbegrenzung an einzelnen Kreis- und Landesstraßen im Bereich der Gemeinde Altmärkische Höhe und darüber hinaus wurden durch die Erschütterungen und Belastungen der Schwerlasttransporte - bei der Errichtung des WP Gagel - verursacht? Gemeldete und bekannte Schäden bitte je Einzelfall und gezahlter bzw. begutachteter Schadenshöhe auflisten und zuordnen. Auf der K 1457 kam es zu kleineren Schäden am Straßenkörper und im Seiten- bereich, deren Beseitigung mit dem Betreiber des Windparks vereinbart ist. Die Ausführung durch die beauftragte Baufirma steht noch aus. - Zerstörung des Bankettbereiches auf ca. 20 m Länge, Reparaturkosten ca. 2.000 € - Zerfahrung von etwa 5 - 8 m² des Natursteinpflasters in der Ortslage Dewitz, Reparaturkosten: ca. 3.000 € Weitere Schäden an Landesstraßen sind nicht bekannt.",
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