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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                       Drucksache 7/2442 13.02.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Landesstraßenbaumaßnahme im Hauptort der Stadt Staßfurt Nachfrage zum Neubau Bodebrücke Förderstedter Straße, L72 Bezug: Drs. 7/2300 vom 9. Januar 2018, Antwort 2.b) Kleine Anfrage - KA 7/1404 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aufgrund eines Planungsfehlers der zuständigen DDR-Behörde beim Brückenbau Anfang der 70er Jahre wurde die Nutzbarkeit des langjährig bestehenden und unbe- festigten Rad- und Fußweges unterhalb der Bodebrücke extrem beeinträchtigt. Zur Nutzbarmachung des Europaradweges R 1 am rechten Bodeufer unterhalb der Bodebrücke der L 72 „Förderstedter Straße“ wurde seitens der Stadt Staßfurt des- halb das Höhenniveau des Radweges R 1 im Unterquerungsbereich der Brücke als zeitlich bis zum Brückenneubau befristetes Provisorium stark abgesenkt. Durch diese Absenkung ist der Europaradweg R 1 bereits bei mittleren und höheren Normalpegeln (!) der Bode bis 2,49 m und erst recht bei der Hochwasseralarmstufe 1 ab 2,50 m nicht mehr nutzbar. Die Landesregierung antwortete in Drs. 7/2300 vom 9. Januar 2018, dass sie die lichte Durchfahrtshöhe des Radweges von 2,50 m ein- halten würde, jedoch ohne Angabe des Bezugshöhenniveaus des Europaradweges R 1 in diesem Bereich. (Ausgegeben am 14.02.2018)",
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            "content": "2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Hat die Landesregierung bei der Straßenbau- und Bodebrückenplanung be- rücksichtigt, dass die Stadt Staßfurt beabsichtigt, die provisorische Radwege- absenkung des R 1 im Bereich der Brückenquerung wieder auf das vorherge- hende Höhenniveau anzuheben, um aus dem Überflutungsbereich des Bode- Normalpegels herauszukommen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Eine Anpassung des Radweges R1 auf ein überflutungssicheres Höhenniveau für maximale Normalpegel bis 2,49 m, unter Berücksichtigung der normativ zu gewähr- leistenden lichten Durchfahrtshöhen, erfordert eine umfangreiche bauliche, unver- hältnismäßig kostenintensive, beteiligungsnotwendige Gradientenanpassung der Landesstraße L 72 im Bauwerks- und weiterführenden Straßenbereich. Eine durch- gehende überflutungssichere Nutzung des Radweges R1 kann durch eine alleinige Anhebung der L 72 Gradiente nicht gewährleistet werden. Hierfür werden weitere umfangreiche bauliche Anpassungen im Bereich der anliegenden Bahnanlagen und der Bahnbrücke erforderlich. Ein Begehren hinsichtlich der Änderung des Höhenni- veaus des Radweges wurde durch die Stadt Staßfurt als Träger des Radwegs daher nicht angezeigt. 2. Ist die lichte Durchfahrtshöhe von 2,50 m eines nicht überfluteten Europa- radweges R 1 auch dann noch gegeben, wenn das (geänderte) Höhenniveau des Europaradweges R 1 wesentlich über dem maximalen Bode-Normalpegel von 2,49 m liegt? Nein. 3. Wenn nein, warum wurde bei der Brückenneubauplanung die R 1-Planung und -Nutzbarkeit bei allen Bode-Normalpegeln dabei nicht berücksichtigt? Siehe Antwort zur Frage 1. 4. Welches Höhenniveau des Radweges R 1 (Pflaster-Oberfläche) im Bereich der Brückenunterquerung wurde bei den bisherigen Planungen zugrunde ge- legt und warum? Es war das Bestandshöhenniveau des Radweges zugrunde zu legen. Eine Berück- sichtigung von Höhenniveaus oberhalb des Bestandsniveaus hätte entsprechend umfangreiche, bauliche Gradientenanpassungen der Landesstraße L 72 zur Folge, siehe auch Antwort zu Frage 1. 5. Ist die lichte Durchfahrtshöhe von 2,50 m eines nicht überfluteten Europa- radweges R 1 auch dann noch gegeben, wenn das geänderte Höhenniveau des Europaradweges R 1 über dem maximalen Pegel der Hochwasseralarmstufe 1 von 2,79 m liegt? Nein.",
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