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            "content": "2 Erteilte Aufenthaltstitel nach § 19a AufenthG (Blaue Karte Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge                              EU) Jerichower Land                                           3                                   3 Anhalt-Bitterfeld                                        10                                  10 Magdeburg                                                44                                  44 Saalekreis                                                3                                   3 Altmarkkreis Salzwedel                                    6                                   6 Halle (Saale)                                            26                                  26 Harz                                                     30                                  30 Burgenlandkreis                                          12                                  12 Stendal                                                  21                                  21 Dessau                                                    9                                   9 Bördekreis                                                5                                   5 Wittenberg                                               16                                  16 Mansfeld-Südharz                                          9                                   9 Gesamt                                                  194                                 194 Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 2. Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Blauen Karte EU auf den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt? Generell ist festzustellen, dass im Land Sachsen-Anhalt die Beschäftigung von Aus- länderinnen und Ausländern zugenommen hat. Der Anteil liegt aber weiterhin unter- halb des Bundesdurchschnitts. Zum Stichtag 31.12.2013 wurden 73 % der bis dahin erteilten 148 Aufenthaltstitel nach § 19a AufenthG für sogenannte Mangelberufe erteilt. Die Zuwanderung konnte damit helfen, dem Fachkräftemangel in einigen Bereichen vorzubeugen bzw. dessen Folgen abzuschwächen. Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Zahlen zeigen aber, dass Sachsen-Anhalt (noch) kein bevorzugtes Einwanderungsland für qualifizierte bzw. hochqualifizierte Menschen aus Nicht-EU-Ländern ist. Aufgrund der insgesamt geringen Anzahl von erteilten Blauen Karten EU ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer eher mar- ginalen Arbeitsmarktwirkung für das Land Sachsen-Anhalt auszugehen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Erteilungsvoraussetzungen zur Er- langung der Blauen Karte EU, insbesondere die Höhe der derzeitigen Min- destgehaltsklauseln, mit Blick auf das Ziel der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt? Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 19a AufenthG ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojah- resgehalt in Höhe von mindestens 47.600 Euro (3.967 Euro monatlich) vorweisen kann. Für die sogenannten Mangelberufe (Naturwissenschaftler/innen, Mathemati- ker/innen, Ingenieure/Ingenieurinnen, Ärzte/Ärztinnen und IT-Fachkräfte) gilt eine verringerte Mindestverdienstgrenze in Höhe von 37.128 Euro (3.094 Euro monatlich).",
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            "content": "3 Angesichts der Verdienststrukturen in Ostdeutschland ist zu hinterfragen, ob die gel- tenden Mindestverdienstgrenzen für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU- Ländern eine zu große Barriere für Unternehmen darstellen. Denn zum einen fällt es vielen Unternehmen in Ostdeutschland schwer, die geforderten Löhne aufzubringen. Zum anderen sind innerbetriebliche Verwerfungen zu befürchten, wenn die Löhne von potentiell neu eingestellten Zuwanderern über den üblicherweise gezahlten Löh- nen der Beschäftigten in einem Unternehmen liegen. Eine mögliche Lösung kann da- rin liegen, differenzierte Mindestverdienstgrenzen festzusetzen, um regionalen Be- sonderheiten stärker Rechnung zu tragen. Dagegen ist aber zu befürchten, dass eine Absenkung der Mindestverdienstgrenzen für Ostdeutschland das Zuwanderungsinteresse in die östlichen Bundesländer weiter und nachhaltig schwächt. Denn ein solcher Schritt könnte durch die Zuwanderungs- interessierten nicht nur leicht als Signal geringerer Wertschätzung missverstanden werden, er trüge auch dazu bei, die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutsch- land weiter zu verfestigen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landesregierung für eine Überprüfung der Wirksamkeit der Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU ein, wenn in den kommen- den Jahren kein nennenswerter Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund angebahnter Erleichterungen bei nichtakademischen Berufen. Eine Evaluierung zu gegebener Zeit könnte Aufschluss geben, ob die der- zeitigen Verdienstgrenzen einen Hinderungsgrund für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte darstellen und ob später Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die EU müsste über die Ergebnisse einer solchen Evaluierung informiert werden.",
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