GET /api/v1/document/75617/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
    "id": 75617,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/75617-mittagsverpflegung-an-freitischen-in-schulen-und-an-tafeln/",
    "title": "Mittagsverpflegung an Freitischen in Schulen und an Tafeln",
    "slug": "mittagsverpflegung-an-freitischen-in-schulen-und-an-tafeln",
    "description": "Schulverpflegung",
    "published_at": "2018-05-08T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 11,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/29d00128e80748e30218c2c9c816cd4f294447d3.pdf",
    "file_size": 2164463,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2826dak.pdf",
        "title": "Microsoft Word - d2826dak.doc",
        "author": "pfefferk",
        "_tables": [],
        "creator": "PScript5.dll Version 5.2.2",
        "subject": null,
        "producer": "Acrobat Distiller 9.0.0 (Windows)",
        "publisher": "Landtag von Sachsen-Anhalt",
        "reference": "7/2826",
        "foreign_id": "2826-07-05",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/starweb/PADOKA/index.htm"
    },
    "uid": "75ad73f0-2f33-4afe-93ec-8234bad6e81c",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "st",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "7"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=75617",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-04-02 08:03:31.236166+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                      Drucksache 7/2826 08.05.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Mittagsverpflegung an Freitischen in Schulen und an Tafeln Kleine Anfrage - KA 7/1602 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 11. August 2005 (GVBI. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geän- dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVBI. LSA S. 44) regelt in § 72a die Schulspeisung. Das Landesschulgesetz gibt vor, dass die Schulträger je- den Tag eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten haben und in besonderen Fällen hierzu Freitische zur Verfügung stellen müssen. Zu- dem existieren in einzelnen Kommunen auch Tafeln, die das Angebot einer Mittags- speisung vorhalten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Entsprechend der Beantwortung zur Kleinen Anfrage LT-Nr. KA: 6/8250 vom 19. März 2014 wird vorangestellt, dass der § 72a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchuIG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 (GVBI. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset- zes vom 23. Januar 2013 (GVBI. LSA S. 44) die Zuständigkeit für das Vorhalten ei- ner warmen Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler regelt. Darüber hin- Hinweis:    Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.05.2018)",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2 aus ist festgelegt, dass in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen sind. Beide Aufgabenstellungen ordnet das Schulgesetz den Schulträgern zu. Gemäß dieser Zuständigkeit führt das Bildungsministerium keine Statistiken zu Frei- tischen und deren Nutzung durch Kinder und Jugendliche. Frage 1: An wie vielen und an welchen Schulen bestehen seit 2014 in Sachsen-Anhalt Freitische und von wie vielen Kindern und Jugendlichen werden diese jeweils genutzt? Darstellung bitte in Jahresschritten. Antwort: Zur Beantwortung wurde eine umfangreiche Abfrage aller im Land Sachsen-Anhalt befindlichen Schulträger vorgenommen. Von den 133 angeschriebenen Schulträgern konnten 104 Rückmeldungen verzeichnet werden. Unter den 104 Rückmeldungen gaben 94 Schulträger an, dass innerhalb des angefragten Zeitraumes keine Frei- tische verzeichnet wurden. 10 Schulträger gaben an, Freitische vergeben zu haben. Die konkrete Auflistung der Schulen, die nach Angaben der Schulträger Freitische vergeben haben, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Wie sieht das Auswahlverfahren (der Kriterienkatalog) in den einzelnen Land- kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bezüglich der Freitische aus? Bitte in einer Synopse darstellen. Antwort: Das Auswahlverfahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bezüglich der Freitische wird nicht durch das Land gesteuert. Dieses ist gemäß Schulgesetz Aufgabe der Schulträger und wird von der Landesregierung nicht erfasst. Das Auswahlverfahren der einzelnen Schulträger, sofern es entsprechende Anträge gibt, ist sehr differenziert. Einige Träger haben konkrete Richtlinien zur Gewährung der Vergabe von Freitischen geschaffen. Auszugsweise sind die Richtlinien der Stadt Zeitz in der Anlage 2 und der Stadt Naumburg in der Anlage 3 beigefügt. Der über- wiegende Teil an Rückmeldungen ergab, dass jeder einzelne Antrag auf Vergabe ei- nes Freitisches individuell auf Vorliegen einer besonderen Notlage geprüft wird. Aus- zugweise wird das Prüfverfahren der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Anlage 4 beige- fügt. Zu dieser Prüfung wird auch eine Anhörung der Antragstellerin oder des An- tragsstellers vorgenommen. Frage 3: Welche Tafeln in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bieten in Sachsen-Anhalt seit 2010 eine Mittagspeisung an und von wie vielen Kindern und Jugendlichen wird diese jeweils genutzt? Darstellung bitte in Jahresschrit- ten.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "3 Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird die Beantwortung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage LT-Nr. KA: 7/1529 vom 22. März 2018 herangezogen. Bei den Tafeln oder vergleichbaren Ausgabestellen für gespendete Lebensmittel handelt es sich in der Regel um gemeinnützige Organisationen. Etwa 60 Prozent der Tafeln in Deutschland sind Projekte in unterschiedlicher Trägerschaft (wie z. B. der Diakonie, AWO, Caritas etc.) und 40 Prozent eingetragene Vereine. Da das Land weder als Fördermittelgeber noch Kooperationspartner derartiger Ver- einigungen fungiert, liegen der Landesregierung - über die allgemein zugänglichen Quellen hinaus - keine weiteren Informationen vor.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "133 Schulträger angeschrieben\n\n- 6 unzustellbar (retour)\n- 24 unbeantwortet\n\n103 Rückmeldungen\n- 93 Fehlmeldung\n\nSumme 10 SchulträgermitFreitischen\n\n        \n   \n \n \n\n  \n \n        \n\n \n \n\n1.2. Schulträger ____ |... Schule 1.2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2013 |\nIKäthe-Kruse-Schule Naumburg | 00|2|12 | 2 | 0]\nFOSEL Naumburgl: lach und on are er\n___ Gemeinde Biedertz _ |GrundschleGe isch | 11 1 | 1 | 0 | 0 |\n| SEkundarscrularimilunia arms\n|Gemeinschaftsschülen {ls fair ee et]\n|FöfderschälenNlthliltiniiilainnngi nahe ga zn Ban zn\n| Stadeniate Wale) | Grundschule \"Karl Friedrich Friesen\" | 317070] 01 0 |]\n\nIChristian-Wolff-Gymnassum [12 0/0, 010 |\nIFÖS \"Lindenstraße\" Schönebeck | 7 | 1 | 6 | 8 | 2 |\nFÖS \"J.H. Pestalozzi\" Schönebeck [uam ROOT gg\nFÖS \"Otto Dorn\" Bernburg [HD NORTON N\nIFÖS\"Lebensweg\" Bernburg | 1) 0]| 0o| 0 | 1 |\n\n \n     \n\nBurgenlandkreis\n\n     \n     \n     \n     \n     \n       \n     \n       \n   \n    \n \n      \n \n      \n       \n    \n\nLandkreis Harz\n\n \n     \n\nLandkreis Salzland FÖS \"J.H. Pestalozzi\" Staßfurt Be Roten‘\nBbS Schönebeck RER NR Our\n\n|Gymnasium \"Dr.-Carl-Hermann\" Schönebeck | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |\nSekundarschule \"Maxim Gorki\" Schönebeck | 0 | 2 | 3 | 2 | 1 |\nFÖS \"Am Park\" Wolmirsleben\nGrundschule \"G.E. Lessing\" Calbe 1 lol oo] 0] 0 |\n\n \n \n\n|GründschulelSalztoruilimn titan ann BRUNRNSNETSERR Se\n\nBa Naira |GHUndSERUlEUHEN NER Nee\n\nIGrundschule Albert Schweitzer | 2 | 1 | 1 | o | “|\n\n|Snindschule!Georgentiullilini non lg ign ron]\n\nISekundarschule\"Amlecherfed\" | oO| 1 | 1 | 0 | 0 |\n\nGrundschule \"Ludwig Schneider\" I oJ 1 1] 1 ] 1 1.0 |\n\n| Verbandsgemeinde Unstruttal |Grundschule Laucha 7000000000010 200102001002 102 1009 |\n\n| Verbandsgemeinde Wethautal |Grundschule Sieglitz_ 001-0110 1.0 1 0 |\nER TERE 1O nn RR 2) VRSRRRENR S58 © 47217222 8307200410, BEP ER 17 SER” Aller. Ber >,\n\n      \n\n* bewilligt bis 31.01.2018\n”* keine Angaben\n\nAnlage 1",
            "width": 3504,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Anlage 2\n\nFachbereich Soziales Zeitz\n\nRichtlinie zur Gewährung von Freitischen an den Schulen in Trägerschaft\nder Stadt Zeitz\n\nGemäß $ 72 a Schulgesetz SA sollen die Schulträger im Benehmen mit dem Schülerrat\nund dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen\nund Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden.\nIn besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen.\n\nZur Umsetzung des $ 172 a Satz 3, Freitische, Schulgesetz LSA wird für die in Trägerschaft\nder Stadt Zeitz befindlichen Schulen Folgendes festgelegt:\n\n1. Die Information über den Inhalt der Richtlinie erfolgt durch den Schulleiter an den\nSchulelternrat und durch den Klassenleiter in den jährlichen Elternversammlungen zu\nBeginn des Schuljahres.\n\n2. Von besonderen Fällen gem. $ 72 a Schulgesetz LSA ist immer dann auszugehen, wenn\neine Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten\nentstanden ist, d.h. wenn eine besondere soziale Notlage eingetreten ist.\n\n3. Besondere Fälle sind nicht zwangsläufig SGB Il und SGB XIl-Empfänger (Hartz IV-\nEmpfänger, Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungskostenempfänger), da in den\nRegelsätzen auch ein Anteil für das Mittagessen Berücksichtigung findet. Für eine\nindividuelle Härte müssen weitere Faktoren hinzutreten.\n\n4. Freitische können gewährt werden auf Antrag oder von Amts wegen.\n\n5. Anträge können formlos - mit Begründung und entsprechenden Nachweisen - oder per\nVordruck (s. Anlage 1) durch die Erziehungsberechtigten beim Fachbereich Soziales\nZeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, gestellt werden. Die bei den Schulen in Trägerschaft der\nStadt Zeitz eingereichten Anträge sind entsprechend an den Schulträger weiterzuleiten.\n\n6. Zur Prüfung des Antrages sind durch die Antragsteller alle für die Entscheidung\nerforderlichen personenbezogenen Daten zur Ermittlung der besonderen Notlage\nanzugeben.\n\n7. Schulleitung und Klassenleiter geben zu den Anträgen eine Stellungnahme ab.\n\n8. Zur Prüfung der Sachlage können weitere Beteiligte, wie z.B. Jugendamt, ARGE und\nSozialer Dienst durch den Fachbereich Soziales Zeitz einbezogen werden.\n\n9. Die Antrag stellenden Erziehungsberechtigten werden binnen einer Woche schriftlich zur\nAnhörung im Fachbereich Soziales Zeitz vorgeladen, um alle in Frage kommenden\nTatbestände, die für die Entscheidung wichtig sind, zu erfassen.\n\n10. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen und nach erfolgter Anhörung wird durch den\nFachbereich Soziales Zeitz eine Entscheidung getroffen, die dem Antragsteller mittels\nBescheid schriftlich mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wird.",
            "width": 2481,
            "height": 3513,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "11. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich befristet. Sie wird für jeweils 3 Monate festgelegt.\n\nWährend der Ferienzeit findet die Richtlinie für Hortkinder Anwendung.\n12. Das Bestell- und Abrechnungssystem der Bereitstellung von Freitischen ist so zu\ngestalten, dass Anonymität gewahrt wird.\nDer Fachbereich Soziales Zeitz meldet dem Essenanbieter die Freitische.\nDie Rechnungslegung erfolgt an die Stadt Zeitz.\n13. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Sachleistung ist nicht möglich.\n\n14. Die Antragsunterlagen, Gewährung/Ablehnung und der Schriftverkehr sind 2 Jahre\nunter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren.\n\nZeitz, 29.04.2010\n\nDr. Volkmar Kunze\nOberbürgermeister",
            "width": 2481,
            "height": 3513,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Anlage 3\n\nRichtlinie zur Bereitstellung\nder Freitische bei der Schulspeisung\n\nPräambel\n\nZur Realisierung der im $ 72 a SchulG LSA vorgesehenen Freitische bei der\nSchulspeisung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.07.2012 folgende\nRichtlinie/erlassen:\n\n81\nIn besonderen Fällen ist den Schülerinnen und Schülern der Naumburger\n\nGrundschulen durch den Schulträger, hier die Stadt Naumburg (Saale), eine warme\nVollwertmahlzeit kostenlos zur Verfügung zu stellen.\n\nEin besonderer Fall liegt nicht schon vor, wenn Ansprüche wegen Bedürftigkeit auf\nandere Sozialleistungen bestehen. Ein besonderer Fall liegt aber z.B. dann vor,\nwenn\n\n1. bekannt ist, dass dem Kind keine Vollwertmahlzeit durch die Sorgeberech-\ntigten zur Verfügung gestellt wird\n\noder\n\n2. sich die Familie in einer besonderen Notsituation befindet, die durch\nindividuelle Faktoren die persönliche Härte begründen.\n\nDie Bereitstellung von Freitischen erfolgt im Rahmen der dafür zur Verfügung\ngestellten Haushaltsmittel.\n\n82\nDie Grundschule empfiehlt die Bereitstellung des Freitisches.\n\nDes Weiteren ist die Beantragung eines Freitisches durch die\nErziehungsberechtigten in besonderen Fällen unter Nachweis der Notsituation\nmöglich.\n\nDie Stadt Naumburg (Saale) entscheidet abschließend über die Bereitstellung des\nFreitisches, vorausgesetzt die Antragsteller haben die Möglichkeiten des Bezugs von\nLeistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ausgeschöpft. Sollte eine\nbesondere soziale Notlage bzw. individuelle Härte nachgewiesen werden, kann die\nZahlung des verbleibenden Eigenanteils von 1,00 € pro Tag durch die Stadt\nNaumburg übernommen werden.\n\nBesteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim\nJobcenter oder beim Sozialamt und haben die Antragsberechtigten diese Leistungen\nnoch nicht beantragt, sind diese unverzüglich durch die Antragsberechtigten zu\n\nbeantragen.",
            "width": 2493,
            "height": 3521,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Anlage 3\n\n-2-\n\nDen betroffenen Schülerinnen und Schülern kann bis zum Nachweis der\nAntragstellung, befristet auf? 2 Wochen, ein Freitisch in Form der vollen\nKostenübernahme nach $ 72a SchulG LSA gewährt werden. Bei Vorlage der\nAntragstellung kann die volle Kostenübernahme bis zum Vorliegen des\nLeistungsbescheides durch das Jobcenter oder das Sozialamt erfolgen. Nach\nVorliegen des Leistungsbescheides wird entsprechend 8 2, Absatz 3, Satz 2 dieser\nRichtlinie verfahren.\n\nBesteht kein Anspruch beim Jobcenter oder beim Sozialamt und liegt trotzdem eine\nbesondere Notlage vor, kann ein Freitisch in Form von voller Kostenübernahme nach\nS 72a SchulG LSA gewährt werden.\n\n83\n\nDie Bereitstellung eines Freitisches erfolgt grundsätzlich für ein halbes Schuljahr\nbefristet.\n\n84\n\nDie Sorgeberechtigten der betroffenen SchülerInnen werden vor der Entscheidung\nüber die Bereitstellung eines Freitisches durch die Verwaltung angehört.\n\n85\n\nEine Auszahlung der anfallenden Kosten für die Schulspeisung erfolgt nicht.\n\n86\n\nDie Richtlinie findet während der Ferienzeit für die Hortkinder Anwendung.\n\n87\nDiese Richtlinie tritt zum 01.08.2012 in Kraft.\n\nausgefertigt:\nNaumburg, 2.2.2.2...\n\nB. Küper\nOberbürgermeister\n\nnn TEEN ENTE EEE NENNE EEE ET ETTEERETTENEETSEE Tee EE\n\nvers nmaangee",
            "width": 2481,
            "height": 3513,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 9,
            "content": "Anlage 4\n\nSTADT SCHÖNEBECK (ELBE)\n\nDER OBERBÜRGERMEISTER\n\n \n\nPostanschrift: Stadi Schönebeck (Elbe) » Poslfach 1261 39202 Schönebeck (Elbe) Hausanschrift: Stadi Schönebeck (Elbe) + Markt 1 + 39218 Schönebeck (Elbe)\n\nMinisterium für Bildung des\nLandes Sachsen-Anhalt\nPostfach 3765\n\n39012 Magdeburg\n\nDatum\n09.04.2018\n\nDalum und Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen\n\nBeantwortung der Abfrage zur Mittagsverpflegung an Freitischen in Schulen\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nanbei sende ich Ihnen die Auflistung der in Anspruch genommenen Freitische\nseit dem Jahr 2014 in den Grund- und Sekundarschulen der Stadt Schönebeck (Elbe).\n\nNach Eingang der Antragstellung auf einen Freitisch wird unsererseits ein Vororttermin zur\nAnhörung im Sachgebiet Bildung und Soziales vereinbart.\n\nZu diesem Termin sind die Unterlagen zur Erläuterung der Einkommensverhältnisse\nund wenn vorhanden, Unterlagen zur Erläuterung der besonderen sozialen Notlage\n\nvorzulegen.\n\nAls besondere Notlage wurden unsererseits folgenden Kriterien festgelegt:\n\n- eine nicht unerhebliche Schuldenlast\n\n- eingeschränkte finanzielle Verhältnisse\n\n- gesundheitliche Probleme z.B. Langzeiterkrankung\n\n- Erkenntnisse über eine nicht ausreichende und unausgewogene häusliche Ernährung\n\n- die Größe der zu versorgende Familie .\n-» Leistungen von staatlicher Hilfe bei der Kindererziehung wegen Überforderung der\nFamilie\n\nEs wird jedoch immer im Einzelfall entschieden.\n\nBankverbindung:\n\nUniCredit Bank AG/HypoVereinsbank Tel. Vermilllung (03928) 7100\n\nIBAN: DE76 2003 0000 0029 8245 08 BIC:HYVEDEMM300 Fax (03928) 710199 .. CSalostadı\nSalzlandsparkasse Internet www.schoenebeck-elbe.de [* CHOllebec Sihe j\nIBAN: DE24 8005 5500 0370 1022 40 BIC: NOLADE21SES Gläubige-ID DE172Z200000115190 A es |",
            "width": 2481,
            "height": 3504,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 10,
            "content": "Nach Durchführung der Anhörung fließt anschließend die Einschätzung der jeweiligen\nSchulleitung in die Bewilligung ein.\n\nNach der Anhörung und Prüfung der Kriterien der besonderen sozialen Notlage wird\nentschieden, ob der Freitisch unsererseits genehmigt wird.\n\nDie Bewilligung erfolgt für 6 Monate.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nSachgebietsleiterin\nSachgebiet Bildung und Soziales\n\nAnlage\ntexterwähnt",
            "width": 2487,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75617/?format=api",
            "number": 11,
            "content": "Schulträgerabfrage zur Mittagsverpflegung an Freitischen in Schulen - Stadt Schönebeck (Elbe)\n\nnenne\nee ee\nste BCE BEE ZE BEE BEE BEE\nme I 2 I 9 Ir De I 2\n\nen 393 A\n\nSekundarschulen 2014 2015 —— 2017 2018\n\n\"Maxim Gorki\"\n\n    \n   \n     \n   \n     \n    \n  \n\n \n    \n \n \n\n  \n \n\nWechsel Trägerschaft\nSalzlandkreis",
            "width": 3504,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/75/ad/73/75ad73f02f334afe93ec8234bad6e81c/page-p11-{size}.png"
        }
    ]
}