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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/312 22.08.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Giftmüllrazzia bei der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Kleine Anfrage - KA 6/7099 Vorbemerkung der Fragestellenden: Das Landeskriminalamt Sachsen hat am 10. März 2011 Durchsuchungen auf dem Gelände der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH durchgeführt. Laut Me- dieninformation des Landeskriminalamtes Sachsen und der Staatsanwaltschaft Leip- zig wird seit Februar 2010 wegen des Verdachts des unerlaubten Betreibens von An- lagen gemäß § 327 Abs. 2 StGB gegen die Geschäftsführer der Firma ermittelt. Nach den Ermittlungen wurden Durchsuchungsbeschlüsse vom Amtsgericht Leipzig wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen vollstreckt. Dabei wurden die Firma in Poh- ritzsch sowie mehrere Deponien und Verwertungsanlagen in Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen durchsucht. In der Abfallimmobilisierungsanlage der Firma werden Filterstäube aus Müllverbrennungsanlagen, Schlämme aus der Metallverar- beitung und andere gefährliche Abfälle gelagert. Die Firma steht im Verdacht, gefähr- liche Abfälle unvollständig bzw. gar nicht stabilisiert und falsch deklariert auf Depo- nien verbracht zu haben. Zum 1. April verlor die S.D.R. Biotec ihre Betriebsgenehmi- gung. Im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren hat das Landesverwal- tungsamt eine Anzeige wegen illegalen Abfallablagerungen gegen die landeseigene MDSE gestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Deponien in Sachsen-Anhalt wurden von der Firma S.D.R. Biotec beliefert? Aus der Anlage der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH sind die Deponien Frei- heit III, Griebo und Grube Greppin mit Abfällen zur Verwertung angeliefert worden. (Ausgegeben am 23.08.2011)",
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"content": "2 2. Wann sind die Lieferungen erfolgt und wird noch weiterhin Immobilisat von der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH nach Sachsen-Anhalt ge- liefert? Die Anlieferungen erfolgten - zur Deponie Freiheit III in den Jahren 2005 bis 2009, - zur Deponie Griebo in den Jahren 2005 bis 2009 und - zur Deponie Grube Greppin in den Jahren 2009 und 2010. Seit der Bekanntgabe des die Annahme von aus der Anlage der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH stammenden Abfällen des AS 190203 (bedingt) untersa- genden Bescheides des Landesverwaltungsamtes vom 29. November 2010 (vgl. Antwort zu Frage 4) sind keine solchen Abfälle mehr angeliefert worden. 3. Welche Abfälle wurden auf den Deponien abgelagert? Bitte nach Abfall- schlüsselnummern aufgliedern. Es sind Abfallarten des - AS 19 02 03 (vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Ab- fällen bestehen), - AS 19 03 05 (stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen) und des - AS 19 03 07 (verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fal- len) verbracht worden. 4. Gab es bereits im Vorfeld der Razzia infolge Kontrollen der Landesbehörden Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße? Wenn ja, ab wann? Im Rahmen von stichprobenhaften Auswertungen der durch die MDSE mbH geführ- ten Nachweise zu Entsorgungen verschiedener Abfälle auf verschiedenen Deponien in den Jahren 2008 und 2009 sind eine Reihe von Einzelmängeln festgestellt wor- den. Darauf hin erfolgten eine vertiefte Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der in 2009 aktualisierten Deponieverordnung und eine Intensivierung der Überwachung der Deponien. Angesichts der so festgestellten Überschreitungen von Zuordnungswerten für ver- schiedene Parameter bei Lieferungen von Abfällen des AS 19 02 03 (vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen) der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH, insbesondere aber des Parameters Blei, ist unter dem 29. November 2010 der Bescheid zur (bedingten) Untersagung der Ver- wertung dieser Abfälle ergangen. Dies bedeutet, dass die MDSE angewiesen wurde, Abfälle der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH nicht mehr anzunehmen, sofern nicht durch eigene, jeweils angeordnete Untersuchungen des gerade angelieferten Abfalls eine Übereinstim-",
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"content": "3 mung der angelieferten mit den grundlegend charakterisierten Abfällen sowohl hin- sichtlich der genutzten Abfallschlüssel als auch der Zuordnungskriterien nachgewie- sen wurde. 5. Welche Gründe haben das Landesverwaltungsamt dazu bewogen, ein Ord- nungswidrigkeitsverfahren gegen die MDSE zu stellen und die Staatsan- waltschaft über den Verdacht der illegalen Abfallentsorgung zu informie- ren? In wie vielen Fällen wurden fehlerhafte Deklarationen und Über- schreitungen von Zuordnungskriterien festgestellt? In Auswertung der im Zusammenhang mit der Verwertung der betreffenden Abfälle festgestellten Sachverhalte wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet. Gemäß § 41 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten war das Verfahren wegen des dabei entstehenden Verdachtes auf insbesondere unerlaubten Umgang mit gefähr- lichen Abfällen gemäß § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB an die Staatsanwaltschaft ab- zugeben. Im Jahre 2010 sind im Ergebnis jeder der vier stichprobenartigen behördlichen Pro- benahmen zu den oben genannten aus der Anlage der Firma S.D.R. Biotec Verfah- renstechnik GmbH stammenden Abfällen fehlerhafte Deklarationen und Überschrei- tungen von Zuordnungswerten festgestellt worden. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Verwicklung der landeseigenen MDSE in Ermittlungen über die illegale Entsorgung von Abfällen? Die Abgabe eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH an die Staatsanwaltschaft durch die obere Abfallbehörde im Zusammenhang mit der Annahme von Abfällen der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH erfolgte vorsorglich im Hinblick auf § 41 OWiG. Eine Verwicklung in möglicherweise illegale Handlungen der S.D.R. Biotec Verfah- renstechnik GmbH kann die Landesregierung nicht erkennen. 7. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Vorfällen um die S.D.R. Biotec und die Verwicklung der MDSE? Bei einer von der MDSE zwischenzeitlich in Eigenverantwortung durchgeführten ers- ten Untersuchung kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass nach seiner Beurteilung keine schädlichen Umweltauswirkungen von den S.D.R.-Abfällen ausgehen. Im Rahmen ihrer Verantwortung hat die Landesregierung die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH dennoch aufgefordert, für die in Rede stehenden Deponien der MDSE bzgl. der eingebauten Abfälle der S.D.R. Biotec Ver- fahrenstechnik GmbH in Abstimmung mit der oberen Abfallbehörde Gefährdungsab- schätzungen im Sinne des § 12 Abs. 5 Deponieverordnung vorzunehmen. Die bei der MDSE erforderlichen Maßnahmen werden durch entsprechende Gesell- schafterbeschlüsse flankiert. Die zuständigen Behörden setzen die Vorgaben der Landesregierung durch konse- quenten Vollzug um.",
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