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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                        Drucksache 7/2609 12.03.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Baumfällungen in Halle (Saale) Kleine Anfrage - KA 7/1486 Vorbemerkung des Fragestellenden: * In der 46. KW 2017 fällte die Firma G. im Bereich des Böllberger Weges 169 bis 172 auf einer Länge von ca. 50 Metern den kompletten Baumbestand (Eschen, Robinien u. a.) am oberen Saaleufer. Weiterhin wurde der gesamte Gebüschbestand entfernt. In diesem Bereich entstand somit eine baumfreie Uferschneise, durch die, bei den letzten Sturmereignissen, der Wind ungebremst auf die nachgelagerten Uferbereiche treffen konnte und für Folgeschäden sorgte. Zudem ist festzustellen, dass sich bereits jetzt ein Rückgang der für diesen Bereich typischen Sing- und Greifvögel der Saaleuferregion abzeichnet, da das ursprünglich durchgängig mit Bäumen bestandene Saaleufer nicht nur einen wichtigen Brutstand- ort darstellt, sondern auch eine ökologische Funktion als Verbindungs- und Leitstruk- tur zwischen und zu den letzten zusammenhängenden Auwaldgebieten am Saale- ufer und zu den Saaleinseln erfüllt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1.    Für welches Bauprojekt erfolgten die Baumfällungen? Bitte ausführen und begründen. Die Baumfällungen erfolgten nicht zur Realisierung eines Bauprojekts. Der Stadt Halle (Saale) ist kein diesbezügliches Projekt bekannt. Bei den gefällten Bäumen handelt es sich um Arten, die nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) unterliegen, wie Pappeln, Robinien und Eschenblättrigen Ahorn. * Name ist der Landesregierung bekannt. (Ausgegeben am 13.03.2018)",
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            "content": "2 Somit musste bei der unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Baumschutz- satzung auch kein entsprechender Antrag gestellt werden. Zur Eingriffsregelung siehe Antwort auf Frage 6. 2. Wie ist der Stand des Planungsverfahrens für das „Bauprojekt“ oder an- dere geplante Maßnahmen, für die die benannten Baumfällungen erfolg- ten? Bitte benennen und Beginn der Baumaßnahmen angeben. Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie soll der jetzt baumfreie Uferbereich zukünftig in die baumbestandene Uferzone integriert werden? Bitte anhand der geplanten Maßnahmen be- gründen. Die gefällten Bäume standen etwa 4 bis 5 m oberhalb des Ufers und außerhalb des Auwaldes. Der unterhalb gelegene Uferbereich mit seinem Restauwald ist nach wie vor vorhanden und unterliegt dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG. 4. Wer hat die Genehmigung zum Fällen des Baumbestandes am Saaleufer, im benannten Bereich, erteilt? Bitte nennen und den Bescheid begründen. Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Sind weitere Genehmigungen für Baumfällungen am Saaleufer im Bereich des Böllberger Weges - oder weiterführend - erteilt worden? Nein. 6. Welche Ersatzmaßnahmen wurden zur Kompensation der gefällten Bäume angeordnet? Bitte Maßnahmen beschreiben und die Ersatzfläche(n) benennen. Da die Fällungen ohne Genehmigung durchgeführt wurden, sind auch keine Er- satzmaßnahmen festgelegt worden. Derzeit prüft die Stadt Halle (Saale), ob für die Maßnahme der Eingriffstatbestand gemäß § 14 ff. BNatSchG in Verbindung mit § 6 NatSchG LSA gilt. Falls dies bejaht wird, kann die zuständige untere Na- turschutzbehörde entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gegen- über dem Eingriffsverursacher anordnen. 7. Wer ist für die Müll- und Altlastenberäumung im benannten Uferbereich des Böllberger Weges zuständig und wann werden die durch die Baumfäl- lungen freigelegten bzw. in Folge gebildeten Müll- und Altlastenagglome- rationen beräumt? Für die Beräumung von Abfällen und die Sanierung von Altlasten ist in der Re- gel der Grundstückseigentümer verantwortlich. Im vorliegenden Fall geht die Stadt Halle (Saale) von einer Altablagerung aus. Der Stadt Halle (Saale) liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Ablagerung eine Gefährdung darstellen könnte oder schädliche Auswirkungen für die Umwelt zu befürchten seien.",
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            "content": "3 Behördliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind somit nicht erforderlich. Ei- ne illegale Beseitigung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen ist eben- falls nicht bekannt. Zum Zeitplan für die Beräumung durch den Grundstücksei- gentümer liegen der Stadt Halle (Saale) keine Informationen vor. 8. Welche Auswirkungen auf die Fauna, durch die nun nicht mehr vorhande- ne durchgängige Baumstruktur am Saaleufer, stellt die zuständige Ge- nehmigungsbehörde aktuell fest oder werden zukünftig erwartet? Bitte anhand von Sachstand, Prognose und geplanter Kompensation be- gründen. Die Auswirkungen auf die Fauna werden von der Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) als unerheblich eingeschätzt, da die beseitigten Bäume nur gerin- gen Wert als Lebensraum für die heimische Fauna besaßen.",
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