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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3779 02.01.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Fördermittelvergabe in der Gemeinde Benndorf/„Fuhrmannsches Gut“ (Verb- Gem Mansfeld-Helbraer Grund) Kleine Anfrage - KA 7/2149 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wer hat Fördermittel für das „Fuhrmannsche Gut“ mit welcher Förderhö- he, Förderzeitraum und Förderzweck und mittels welchen Förderpro- gramms beantragt? Bitte nach Antragsteller unterteilen. Es wird auf die Antwort der Landesregierung Drucksache 7/2110 vom 21.11.2017 auf die Kleine Anfrage 7/1128 verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass Antragsteller für die aufgezählten Vorhaben immer die Gemeinde Benn- dorf war. 2017 und 2018 hat die Gemeinde noch die Förderung für die Errich- tung eines Themenspielplatzes beantragt. Das Vorhaben wurde im landeswei- ten Auswahlverfahren nicht ausgewählt. 2. Wenn Fördermittel für bestimmte Aufgaben/Vorhaben bewilligt wurden, wann erfolgte jeweils die Umsetzung und Abrechnung? Die Abrechnung und Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Ab- schluss des Vorhabens und auf bezahlte Rechnungen durch die Bewilligungs- behörde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung Druck- sache 7/2110 vom 21.11.2017 auf die Kleine Anfrage 7/1128 verwiesen. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.01.2019)",
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"content": "2 3. Wie erfolgt eine solche Abrechnung? Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde den Abschluss des Vorhabens, reicht die Rechnungen und Zahlungsbelege im Ori- ginal zur Prüfung ein und beantragt die Auszahlung der Zuwendung. 4. Inwiefern und seit wann wurden Fördermittel zur Errichtung eines öffent- lichen Spielplatzes in der Gemeinde Benndorf beantragt? Die Förderung eines Spielplatzes wurde erstmals mit Antrag vom 14.02.2017 beantragt. Der Antrag wurde im Auswahlverfahren nicht für eine Förderung ausgewählt und deshalb abgelehnt. Mit Antrag vom 23.03.2018 hat die Ge- meinde Benndorf erneut die Förderung für einen Spielplatz am Hof der Gewer- ke beantragt. Auch dieser Antrag wurde nicht ausgewählt. 5. Auf welchem Flurstück soll ein Spielplatz entstehen und ab wann? Bitte fügen Sie eine entsprechend markierte Flurkarte mit an. Liegt hierfür ein rechtskräftiger Gemeinderatsbeschluss vor? Wenn ja, seit wann und mit welchem Beschlusstext? Nach den Antragsunterlagen soll der Spielplatz in Benndorf, Flur 3, Flurstück 262 errichtet werden. Bei der Bewilligungsbehörde liegt zu diesem Vorhaben keine Flurkarte vor. Der vorliegende Lageplan wird als Anlage beigefügt. Ob die Gemeinde Benndorf über die Errichtung des Spielplatzes einen Gemeinderats- beschluss gefasst hat, ist nicht bekannt. 6. Welche Kosten wurden dafür veranschlagt und welche Angebote wurden eingeholt? Nach den Antragsunterlagen wurden Kosten in Höhe von rund 123.300 € ver- anschlagt. Angebote wurden danach nicht eingeholt. 7. Welchen Eigenanteil oder Kofinanzierungsanteil muss die Antragstellerin zur Bewilligung vorhalten? Nach den Antragsunterlagen wäre ein Eigenanteil in Höhe von rund 38.500 € erforderlich gewesen.",
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