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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2649 26.03.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Engagement der Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt beim letzten Schultag der Abiturienten in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/1531 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einem Beitrag der Magdeburger Volksstimme wurde am 21. Februar 2018 berich- tet, dass sich das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg gemeinsam mit der Lotto-Toto- GmbH Sachsen-Anhalt darum bemüht, der jährlich stattfindenden Veranstaltung zum letzten Schultag einen professionellen Rahmen zu geben. Im Informationssystem der Stadt Magdeburg findet sich zudem eine Information (Nr. I0046/18) mit dem Thema „Letzter Schultag der Abiturienten im Stadtpark“ aus der hervorgeht, dass sich die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt Mitte des Jahres 2017 an das Ordnungsamt gewandt und ein Sponsoring für die Veranstaltung zum letzten Schultag der Abiturienten im Stadtpark angeboten hätte. Daraufhin gab es im letzten Quartal 2017 zwischen dem Dezernat für Umwelt, Personal und allgemeine Verwaltung und Schülervertretungen der Gymnasien mehrere Gespräche, die jedoch zu keiner Einigung führte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Ankündigung eines Sponsorings ist unzutreffend. Nach Angaben der Lotto-Toto GmbH handelt es sich um das Ausloten der Vergabe von Lotteriefördermitteln für ein Pilotprojekt, das - wenn es angenommen worden wäre - bei Bedarf auch von ande- ren Städten in Sachsen-Anhalt genutzt werden könnte. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: (Ausgegeben am 26.03.2018)",
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"content": "2 1. Auf welcher Grundlage sollte der letzte Schultag der Abiturienten durch die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt finanziert werden (z. B. Glücksspiel- gesetz - GlüG LSA - )? Ende April 2017 bestimmten besorgniserregende Berichte vom letzten Schultag der Abiturienten in Magdeburg die Schlagzeilen. Von einem Schwerverletzten, der mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik gebracht und auf der Inten- sivstation behandelt wurde, war die Rede und von 15 Strafanzeigen wegen Körperverletzung. Daher bestand die Idee zu einem Pilotprojekt - beantragt von einem gemeinnüt- zigen Verein und unterstützt mit Lotteriefördermitteln - für mehr Sicherheit bei der traditionellen Abiturfeier, damit nichts Schlimmeres passiert und sowohl Schüler beruhigt feiern, als auch Eltern diesem Tag sorgenfrei entgegensehen können. Ein Sponsoring sollte nicht erfolgen. Grundlage für die Vergabe von Lotteriefördermitteln sind das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die daraus resultierenden Förderrichtlinien der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. Über die Vergabe von Lotteriefördermitteln befinden der Beirat sowie der Aufsichtsrat der Lotto-Toto GmbH Sachsen-An- halt. In der Beiratssitzung vom 17. Mai 2017 wurde über das beabsichtigte Pilotpro- jekt informiert. Die anwesenden Beiratsmitglieder, zu denen auch Mitglieder sämtlicher Landtagsfraktionen gehören, befürworteten und unterstützten grund- sätzlich dieses Vorhaben. 2. In welcher Höhe wollte sich die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt an der Veranstaltung beteiligen? Da das angestrebte Pilotprojekt keine Antragsreife erreichte, kam es über Ge- spräche in einer Vor-Projektphase nicht hinaus. Somit kann die Frage nicht be- antwortet werden. 3. An wen sollten die zur Verfügung gestellten Mittel fließen? Lotteriefördermittel fließen grundsätzlich an die gemeinnützigen Antragsteller. Dies wurde mit dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt erläutert. Ein gemein- nütziger Verein, der sich für Schüler / junge Erwachsene engagiert, hätte von der Landeshauptstadt gefunden werden müssen. 4. Woher stammen die in Aussicht gestellten Gelder (Rücklagen, Konzessi- onsabgaben)? Lotteriefördermittel stammen aus einem festen Teil der Spieleinnahmen (sog. Reinerträge) aller Teilnehmer an den Lotterien Spiel 77, Super 6, den Sofortlot- terien (Rubbellose), BINGO! - Die Umweltlotterie und der Lotterie Glücksrakete. Von jedem Euro, der für ein Produkt von LOTTO Sachsen-Anhalt ausgegeben wird, kommen rund 20 Cent dem Gemeinwohl zugute. Lotteriefördermittel stammen nicht aus Rücklagen oder Konzessionsabgaben.",
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"content": "3 5. Sollten die Gelder aus dem Bereich der Konzessionsabgabe stammen, un- ter welchen in im GlüG LSA § 9 Abs. 3 genannten Punkte wird der letzte Schultag der Abiturienten eingeordnet? Entfällt. 6. Welchen weiteren Städten wurde ein solches Sponsoring-Angebot unter- breitet? Falls keine anderen Städte angesprochen wurden, warum Magde- burg? Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt hat zu keiner Zeit einer Stadt in Sach- sen-Anhalt ein Sponsoring-Angebot unterbreitet. 7. Welchen Effekt erhoffte sich die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt durch das Sponsoring der Veranstaltung? Die traditionellen Abiturfeiern am letzten Schultag im Magdeburger Stadtpark tragen nicht den Charakter einer Veranstaltung. Dafür wäre eine Organisation über einen Veranstalter erforderlich und kein ungeordnetes Feiern von Abitu- rienten. Zu keiner Zeit war ein Sponsoring vorgesehen. 8. Nahm an den Gesprächen zwischen dem zuständigen Dezernat und den Schülervertretungen auch ein Vertreter der Lotto-Toto-GmbH Sachsen- Anhalt teil? Falls ja, bitte Teilnehmende namentlich benennen. Bei einem Gespräch im November 2017 hat die Abteilungsleiterin Öffentlich- keitsarbeit der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt mit Schülervertretern und Mit- arbeitern des Ordnungsamtes sowie einem Vertreter eines Schul-Fördervereins die Möglichkeiten der Vergabe von Lotteriefördermitteln erörtert.",
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