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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/1808 30.08.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis IX Kleine Anfrage - KA 7/1005 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Stra- ßen, die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Ver- waltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Ge- meinden. Hinweis:    Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017)",
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            "content": "2 Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverant- wortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfinden- den Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Er- fassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landes- straßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur An- wendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schä- den bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Ver- kehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zu- sammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschie- den: 1,0 – 1,4          sehr guter Zustand 1,5 – 1,9          guter Zustand 2,0 – 2,4          befriedigender Zustand 2,5 – 2,9          ausreichender Zustand 3,0 – 3,4          nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0          ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bau- leistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewähr- leistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brü- cke, bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung un- terzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kon- trolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmän- gel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlen- de Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen.",
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            "content": "3 1. Wie viele Brücken in der Stadt Naumburg wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Stadt Naumburg wurde in Zuständigkeit der SBV LSA und der Stadt Naumburg im Jahr 2017 bereits eine Hauptprüfung durchgeführt und drei sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Naumburg? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben. Auf dem Gebiet der Stadt Naumburg sind 39 Brückenbauwerke bekannt. Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Ta- belle aufgeführt. STANDORT                        NUTZUNGSART             ALTER IN JAHREN Schulpforte, Brücke über die Kleine Saa- Bundesstraße B 87                 6 le Naumburg (Saale), Neue Brücke             Bundesstraße B 87               16 Brücke über die Kleine Saale Brücke über die Bahn Naumburg (Saale) Bundesstraße B 180                  39 Ladestraßenbrücke Brücke über die Bahn Naumburg (Saale) Bundesstraße B 180                  39 Ladestraßenbrücke Roßbach, RFB Naumburg                     Bundesstraße B 180               7 Neue Saalebrücke Roßbach, RFB Freyburg                     Bundesstraße B 180               6 Alte Brücke - Saalebrü- cke Bad Kösen, Brücke über die Kleine Saale Bundesstraße B 87                  3 Bad Kösen, Saalebrücke                    Bundesstraße B 87               19 Bad Kösen, Mausabrücke                    Bundesstraße B 87                2 Naumburg (Saale), Mausabrücke             Bundesstraße B 180              15 Naumburg (Saale), Flutgrabenbrücke        Bundesstraße B 180              13 Roßbach, Brücke über die Saaleflut        Bundesstraße B 180              14 Brücke Großjena, Bw 1                     Kreisstraße K 2233              32 Brücke Naumburg/Almrich, Bw 1             Kreisstraße K 2234              12 Brücke Bad Kösen, Bw 1                    Kreisstraße K 2636             k. A. Brücke über DB AG, NBG                    Gemeindestraße                 118 Brücke über DB AG, NBG                    Gemeindestraße                 118",
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            "content": "4 STANDORT                        NUTZUNGSART             ALTER IN JAHREN Brücke Thainburg                           Fußgängerbrücke                97 Brücke Almrich                             Saale Radwanderweg            k. A. Brücke Mausagraben, Roßbach                Blütengrundweg                 95 Brücke ü. Postgraben, Roßbach              Saale Radwanderweg            k. A. Fußgängerbrücke Eulau                      Fußweg zum Schloss              3 Br. ü. Neidschützbach, Boblas              Gemeindestraße                  6 Niedschütz                                 Gemeindestraße                181 Flutgrabenbrücke Beuditz                                    Gemeindestraße                 67 Brücke über den Steinbach Beuditz                                    Gemeindestraße                 82 Brücke über die Wethau Bad Kösen                                  Saale Radwanderweg             95 Brücke über Postgraben Bad Kösen                                  Gemeindestraße                 24 Zufahrt Kläranlage Bad Kösen                                  Gemeindestraße                 85 Brücke ü. „Kleine Saale“ Bad Kösen                                  Gemeindestraße                 52 Brücke Köppelberg Bad Kösen                                  Fußgängerbrücke                27 Brücke Rudelsburgpromenade Bad Kösen                                  Fußgängerbrücke                81 Fußgängerbrücke Radinsel Bad Kösen                                  Fußgängerbrücke                89 Fußgängerbrücke Kleine Saale – B 87 Bad Kösen                                  Fußgängerbrücke               k. A. Fußgängerbrücke ü. Scheitbach Bad Kösen                                  Fußgängersteg                  52 Fußgängerbrücke Parkplatz Uferstraße Brücke u. Kleine Saale Radinsel            Radweg                         62 Fußgängerbrücke                            Fußgängerbrücke                19 Am Fischhaus Fußgängerbrücke vor Vogteigebäude          Fußgängerbrücke               k. A. Saaleck                                    Gemeindestraße                 50 Brücke DB AG Burgstraße Brücke über den Steinbach                  Gemeindestraße                 67 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Stadt Naumburg erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Stadt Naumburg ist bei neun Brücken eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Derzeit sind sechs Hauptprüfungen überfällig.",
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            "content": "5 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Stadt Naumburg zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Stadt Naumburg? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Stadt Naum- burg betragen 10,780 Mio. €. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundes- haushalts zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeit- raum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehö- rigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Ein- nahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Er- schließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wur- de ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneue- rung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept, die Stadt Naumburg nicht.",
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