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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/864 27.02.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Lokale Netzwerke Kinderschutz Kleine Anfrage - KA 6/7347 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahr 2009 wurde das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit beschlossen. Lokale Netzwerke tragen seit dem mit dazu bei, kon- krete Gefährdungen des Kindeswohls frühzeitig zu erkennen und für den notwendi- gen Schutz zu sorgen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie bewertet die Landesregierung den Kinderschutz in Sachsen-Anhalt? Frage Nr. 2: Wie wird die Umsetzung des Gesetzes eingeschätzt? Welche Stärken und Schwächen sind bekannt? Worin liegen die Ursachen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen Nr. 1 und Nr. 2 gemeinsam beantwortet. Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe obliegt gemäß § 79 SGB VIII die Gesamt- verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe, unter die auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung fällt. Die Landesebene hält verschiedene Unterstützungs- maßnahmen für die kommunale Ebene vor, um diese in der Wahrnehmung dieser Gesamtverantwortung zu stärken. Gleichwohl wird es trotz größter Anstrengungen auf Landes- wie auf kommunaler Ebene, keinen 100-prozentigen Schutz gegen Ver- nachlässigung, Misshandlung und Missbrauch geben können. (Ausgegeben am 27.02.2012)",
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"content": "2 Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Kindern und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz) vom 9. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 644, ausgegeben am 21. Dezember 2009) existierten Grundlagen und Maßnah- men zum Kinderschutz auf Landesebene sowie in den kommunalen Gebietskörper- schaften, die in die Umsetzung des Gesetzes einbezogen werden. So bestanden be- reits flächendeckend Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Freien Trägern der Jugendhilfe zur Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 2 SGB VIII. Das Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt begann 2006 landesweit In- formationsveranstaltungen und Qualifizierungen zur zertifizierten Kinderschutzfach- kraft zum Schutzauftrag nach § 8a umzusetzen. Zudem existierten bereits vereinzelt regionale Netzwerke zum Thema und vorhandene Netzwerke mit thematischen Schnittstellen werden in den Auf- und Ausbau der nach § 3 Kinderschutzgesetz auf kommunaler Ebene einzurichtenden „Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ einbezogen (unter anderem Netzwerke Schulerfolg, Netzwerke kommunale Gewaltprävention, Netzwerke Drogen-/Suchtprävention, Netzwerke Häusliche Gewalt, Lokale Bündnis- se für Familien). Zur Stärkung der Kinderschutzkompetenzen und zur Umsetzung des Kinderschutz- gesetzes wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen: Gemäß § 5 des Kinderschutzgesetzes wurde im Ministerium für Arbeit und Soziales ein Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ eingerichtet, welches am 1. April 2010 seine Arbeit aufnahm. Hier werden vor allem die Projekte „Familienhebammen“ und „Fami- lienpaten“ koordiniert sowie die oben genannten „Lokale Netzwerke Kinderschutz“ in Kooperation mit dem Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt unterstützt und be- gleitet. Dies erfolgt insbesondere durch kontinuierliche Informationen über kinder- schutzrelevante Aspekte, Fortbildungen und regelmäßige Arbeitstreffen der Netz- werkkoordinatorinnen und -koordinatoren. Darüber hinaus hat das Ministerium für Arbeit und Soziales Mitte 2010 und Mitte Januar 2012 jeweils große Landeskonfe- renzen zur Unterstützung der Arbeit der „Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ veranstal- tet. Die Auswertung der ersten Umfrage zum Stand des Aufbaus und zur Arbeit der „Lo- kalen Netzwerke Kinderschutz“ nach einem Jahr Kinderschutzgesetz (Stichtag 31. Dezember 2010) floss in einen Bericht des Ministeriums für Arbeit und Soziales ein. Dieser wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Landtags von Sach- sen-Anhalt mit Schreiben vom 19. September 2011 zugeleitet und ist im Landespor- tal unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=42709 einsehbar. Mit Stand vom 31. Dezember 2010 wurden demnach in insgesamt acht kommunalen Gebietskörperschaften (57,1 %) „Lokale Netzwerke Kinderschutz“ aufgebaut und die „Initialzündung“ durch Auftaktkonferenzen umgesetzt. Die meisten lokalen Netzwerke wurden während des Jahres 2010 gegründet. Sechs Jugendämter (42,9 %) waren zu diesem Zeitpunkt in der Vorbereitung der Netzwerkabsicherung. In der diesem Bericht zugrundeliegenden Umfrage wurde auch nach Schwierigkeiten der Netzwerkarbeit gefragt. Aufgrund der generellen organisatorischen wie konzepti- onellen Herausforderungen sind als Hemmnisse beim Auf- und Ausbau von Netz- werken vor allem zeitliche, organisatorische und personelle Probleme von den Ver- antwortlichen der „Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ benannt worden.",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/75665/",
"number": 3,
"content": "3 Zur Unterstützung und zur Vermittlung von Handlungssicherheit für mit dem Kinder- schutz tangierten Professionen und Einrichtungen wurden von Landesseite in Koope- ration mit verschiedenen Partnern Publikationen veröffentlicht: Der Leitfaden für Ärzte und Ärztinnen („Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Ein Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt zu Früherkennung, Handlungs- möglichkeiten und Kooperation“), der vom damaligen Ministerium für Gesundheit und Soziales gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse und der Allianz für Kinder im November 2007 herausgegeben wurde, richtet sich an Medizinerinnen und Medizi- ner, um ihnen Handlungssicherheit bei der Beurteilung von Kindeswohlgefährdungen zu geben und führt umfassend regionale Ansprechpartner im Themenfeld auf. Der Leitfaden wurde in einer Auflagenhöhe von insgesamt 2 000 Exemplaren gedruckt und an ambulant und stationär tätige Kinderärztinnen und Kinderärzte, Gynäkologin- nen und Gynäkologen, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und –therapeuten sowie Gesundheitsämter aus- gereicht. Der Leitfaden für Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte („Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ - Ein Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Er- zieher in Sachsen Anhalt zu Früherkennung, Handlungsmöglichkeiten und Koopera- tion“) wurde gemeinsam vom damaligen Ministerium für Gesundheit und Soziales, dem Kultusministerium, der Techniker Krankenkasse und der „Allianz für Kinder“ im September 2010 in einer Auflagenhöhe von insgesamt 8 000 Exemplaren veröffent- licht und ist Kindertageseinrichtungen, Jugendämtern, Gesundheitsämtern, weiteren Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen und schulpsychologischen Diensten zur Ver- fügung gestellt worden. In diesem Leitfaden werden unter anderem die landesweiten und regionalen Netzwerkstellen und Partner mit ihren Angeboten benannt, so dass die oben genannten Professionen in ihrem jeweiligen Umfeld die entsprechenden Anlaufstellen finden und Kontakte herstellen können. Um oben genannte Leitfäden den Zielgruppen vorzustellen, wurden Ende 2007, En- de 2010 und Anfang 2011 vom damaligen Ministerium für Gesundheit und Soziales in Kooperation mit der Ärztekammer und dem Landesverwaltungsamt/Landes- jugendamt sowie vom Kultusministerium - jeweils in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse und der „Allianz für Kinder“ - landesweite Veranstaltungen für Ärztin- nen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher sowie für Lehrkräfte durchgeführt. Die Leitfäden sind sehr gut angenommen worden und die Praktikerinnen und Prakti- ker haben durchweg positive Rückmeldungen zu der praxisorientierten Aufbereitung der Inhalte gegeben. Im Zuge des Inkrafttretens des Kinderschutzgesetzes wurde auch das Familienför- dergesetz Sachsen-Anhalt ergänzt. In dessen § 17a ist die seit Ende 2006 existie- rende „Allianz für Kinder“ nunmehr gesetzlich verankert. Dieses Gremium ist multi- professionell mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen den Kinderschutz tangierenden Bereichen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Mi- nisterien besetzt. Die Allianzmitglieder beraten und unterstützen das Ministerium für Arbeit und Soziales bei dem „Aufbau eines Frühwarnsystems zur Sicherung des Kin- deswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung“.",
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"content": "4 Frage Nr. 3: Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit der Akteure der lokalen Netzwerke Kinderschutz? Sind Probleme bekannt? Wie oben beschrieben, ist Netzwerkarbeit für alle Beteiligten eine Herausforderung bzgl. zeitlicher und personeller Ressourcen. Erfolgreiche Netzwerkarbeit muss sich entwickeln und festigen können. Gleichwohl wird der Beginn der strukturierten Zu- sammenarbeit der Akteure der „Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ positiv bewertet, wobei es regionale Unterschiede gibt. Empirisch valide Aussagen zu Problemen der Zusammenarbeit können anhand der Ergebnisse oben genannter Umfrage unter den „Lokalen Netzwerken Kinderschutz“ noch nicht getroffen werden. Aus Erörterungen mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren aber auch aus bun- desweiten Diskussionen ist bekannt, dass die Einbeziehung unter anderem von frei- beruflich tätigen Partnern mitunter Probleme aufweist, da diese außerhalb ihrer ver- güteten Tätigkeit an den Sitzungen der „Lokalen Netzwerke Kinderschutz“ teilneh- men. Diese Problemlage gestaltet sich aber regional unterschiedlich. Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird die Mitarbeit von freiberuflich Tätigen in den „Lokalen Netzwerken Kinderschutz“ im Zuge der Umsetzung des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erneut aufgreifen. Frage Nr. 4: Trifft es zu, dass Schulen nicht optimal in die Netzwerkarbeit einbezogen sind? Welche Gründe liegen vor? Die Schule ist zentraler Ort der Sozialisation für Kinder und Jugendliche. Lehrkräfte sind somit im schulischen Alltag häufig mit Problemen und Konflikten von Schülerin- nen und Schülern konfrontiert. Es gehört unter anderem zu ihren Aufgaben, ein ver- trauensvolles Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern aufzubauen und bei der Bewältigung von Problemen Unterstützung anzubieten. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung ist verankert im Schulgesetz (SchulG LSA, GVBl. LSA 2005, 520 in der zuletzt geänderten Fassung). Besonders hinzuweisen ist dabei auf den neu ein- gefügten § 38 Absatz 3, wonach die Schule das zuständige Jugendamt zu unterrich- ten hat, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler erhebliche Verhaltensauffällig- keiten auftreten, die eine Maßnahme der Jugendhilfe erforderlich erscheinen lassen, oder Tatsachen bekannt werden, die auf Vernachlässigung, Missbrauch oder Miss- handlung einer Schülerin oder eines Schülers schließen lassen. Um den Lehrkräften und in den Schulen tätige Sozialpädagoginnen und Sozialpäda- gogen bei ihren oftmals weitreichenden Entscheidungen im Rahmen des Kinder- schutzes mehr Rechtssicherheit zu geben und sie über konkrete regionale An- sprechpartner zu informieren, wurde der oben genannte Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt. In Rahmen der oben genannten Umfrage zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes gaben zum Stichtag (31. Dezember 2010) 71,4 % der Jugendämter an, in ihrer Pla- nung auch die Einbeziehung von Schulen in die Netzwerkarbeit vorgesehen zu ha-",
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"content": "5 ben. Allerdings konnten noch keine belastbaren Aussagen zur Frage der Umsetzung sowie hinsichtlich einer optimalen Einbeziehung von Schulen abgeleitet werden. Aus aktuellen Erörterungen mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren der „Loka- len Netzwerke Kinderschutz“ ist bekannt, dass eine Einbeziehung von Schulen regi- onal in sehr unterschiedlicher Weise erfolgt. Die Landesregierung wird die Mitarbeit von Schulen in den „Lokalen Netzwerken Kinderschutz“ im Zuge der Umsetzung des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes gezielt weiter verfolgen.",
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