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            "content": "2 2.      Wie hoch ist die jährliche Zahl der Zugausfälle im Regionalverkehr seit dem Jahr 2016? Bitte für das zweite Halbjahr 2018 sowie den Monat Janu- ar 2019 monatliche Zahlen ausweisen. Die jährliche Zahl der Zugausfälle im Land Sachsen-Anhalt im Regionalverkehr seit dem Jahr 2016 sind der nachfolgenden Tabelle sowie der Grafik zu ent- nehmen: Ausgefallene Zugkilometer in Sachsen-Anhalt Jahr             operativ       planmäßig      größer Takt      gesamt 2016           184.610,327     257.734,101     26.842,047     469.186,475 2017           225.836,107     350.262,286     23.551,895     599.650,288 2018           316.441,330     649.049,407     32.809,869     998.300,606 Summe           726.887,764    1.257.045,794    83.203,811    2.067.137,369 Hinweis: Bei der Kategorie „größer Takt“ handelt es sich um verspätete Züge, die auf- grund des Umfangs der Verspätung vertraglich als Ausfall gewertet werden. Die monatlichen Zugausfälle ab Juli 2018 gestalten sich wie folgt: 2. Halbjahr                   Ausgefallene Zugkilometer in Sachsen-Anhalt 2018         operativ             planmäßig          größer Takt           gesamt Juli               20.964,043            46.413,385           1.396,304          68.773,732 August             43.848,751            27.905,635           2.850,408          74.604,794 September          34.608,138            69.665,464           2.102,080         106.375,682 Oktober            23.072,188           120.814,540           3.812,576         147.699,304 November           27.105,209            83.830,952           3.183,045         114.119,206 Dezember           42.824,990            26.645,777           6.974,540          76.445,307 Summe             192.423,319           375.275,753          20.318,953         588.018,025",
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            "content": "3 Eine Angabe für Januar ist aktuell noch nicht möglich, da die Abrechnungsda- ten für den Monat Januar von den Unternehmen erst zum 15.02.2019 mit dem Qualitätsbericht geliefert werden und auf dieser Basis erst eine Auswertung er- folgen könnte. Die Daten des Jahres 2018 stehen unter dem Vorbehalt der Schlussrechnun- gen 2018. 3. Wie hoch sind die jährlich einbehaltenen Zuschusszahlungen aufgrund von Zugausfällen seit 2016? Die Einbehalte der jährlichen Zuschusszahlungen aufgrund von Zugausfällen im Land Sachsen-Anhalt seit 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Minderung Jahr                in Mio. Euro Zugausfälle 2016                             -3,41 2017                             -5,84 2018*                           -10,00 Summe                            -19,25 * Die Daten des Jahres 2018 stehen noch unter dem Vorbehalt der Schlussrechnungen 2018. 4. In welcher Höhe wurden seit 2016 jährlich Minderungen für Verspätungen geltend gemacht? Die Höhe der jährlichen Minderungen für Verspätungen im Land Sachsen-An- halt seit 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Minderung Jahr                in Mio. Euro Pünktlichkeit 2016                             -6,29 2017                             -4,84 2018*                            -5,86 Summe                            -17,00 * Der Betrag für das Jahr 2018 beinhaltet die Minderungen von Januar bis November 2018. Der Monat Dezember befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung mit den Unternehmen. 5. In welcher Höhe wurden seit 2016 jährlich Minderungen und Pönalen in anderen Bereichen wie Zugbildung, Sauberkeit, Besetzung der Züge mit Kundenbetreuern etc. geltend gemacht? Die Höhe der jährlichen Minderungen und Pönalen in anderen Bereichen seit 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.",
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            "content": "4 Minderung              Minderung               Minderung               Minderung Jahr                 in Mio. Euro           in Mio. Euro            in Mio. Euro            in Mio. Euro Zugbildung              Sauberkeit           Kundenbetreuer               Weitere 2016                           -1,40                  -0,65                    -1,30                  -1,76 2017                           -0,50                  -0,25                    -1,87                  -1,71 2018*                          -0,58                  -0,26                    -1,54                  -1,82 Summe                           -2,48                  -1,16                    -4,71                  -5,29 * Der Betrag für das Jahr 2018 beinhaltet nur die Minderungen von Januar bis November 2018. Der Monat Dezember befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung mit den Unternehmen. 6. Gab es, ähnlich wie im Jahr 2016, eine Anpassung der Bewertung der Pünktlichkeit oder anderer zuschussmindernder Aspekte durch die NASA GmbH? Falls ja, in welchem Umfang und mit welcher Begründung? Ja, im Jahr 2017 wurden bei vier der insgesamt 15 Verkehrsverträge die Minde- rungen für Verspätungen - gleichfalls wie 2016 - um 50 % reduziert. Insgesamt wurden damit vom Land Sachsen-Anhalt ca. 3,3 Mio. € der vertraglich festge- legten Minderungen nicht geltend gemacht. Dies entspricht der vertraglichen Systematik, wonach Minderungen immer in pflichtgemäßer Abwägung der Ge- samtsituation geltend gemacht werden. Dies begründet sich im Umstand massiver Bautätigkeiten u. a. Umbau der Ei- senbahnknoten in Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau. Dadurch standen und stehen weniger Kapazitäten zur Verfügung, was zu einer deutlich höheren Stör- anfälligkeit im System führt. Die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen waren zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses in dem hohen Maße und der Dauer nicht vorhersehbar. Die hohen Pünktlichkeits- minderungen konnten insofern von den Verkehrsunternehmen nicht als Risiko im Leistungspreis einkalkuliert werden. Es bestand daher die Notwendigkeit, in Ausübung des vertraglich vereinbarten pflichtgemäßen Ermessens, die geltend zu machenden Minderungen für Unpünktlichkeit den aktuellen Verhältnissen in- teressengerecht anzupassen. Ob eine Reduzierung der Pünktlichkeitsminderungen konkret auch für 2018 in Betracht kommt, soll im ersten Halbjahr 2019, nach Auswertung der Pünktlich- keitswerte für das Gesamtjahr und Analyse der Verspätungsursachen, ent- schieden werden. Hinweis: Die Angabe unter Frage 4 für 2018 entspricht der vollen vertraglichen Minderung, Reduzierungen sind bisher nicht vorgenommen worden. In den Zahlen 2016 u. 2017 sind die 50 %-Reduzierungen berücksichtigt. Weiterhin wird aktuell die Umsetzung der Ergebnisse des bundesweiten Run- den Tisches Bau für Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2017 geprüft. Hintergrund sind hier der für einige EVU bei Angebotslegung nicht erkennbare große Um- fang baubedingter Zugausfälle und damit verbundener Schienenersatzverkehre, die auf der Basis der bislang bestehenden Vertragssystematik zu deutlich höhe- ren Kosten bei deutlich geringeren Bestellerentgelten führt. Dies kann eine Anpassung nach sich ziehen.",
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            "content": "5 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es mit Blick auf künftig sinkende Zahlungen aus dem Regionalisierungsgesetz an das Land Sach- sen-Anhalt sachgerecht wäre, die Zuschussminderungen und Pönalen der zweckgebundenen Rücklage zur Sicherstellung der Zahlungsverpflich- tungen nach dem Regionalisierungsgesetz zuzuführen? Bitte begründen. Ja, diese Auffassung wird geteilt. Die Zuschussminderungen und Pönalen wer- den seit 2017 bereits der zweckgebundenen Rücklage zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen nach dem Regionalisierungsgesetz zugeführt. Diese Zuführung ist notwendig, um das Defizit zwischen den vom Bund zugewiesenen Regionalisierungsmitteln und den Zahlungsverpflichtungen aus den Verkehrs- verträgen ab dem Jahr 2022 zu decken. Allerdings ist die Grundintention der Frage bereits aufgrund der formalen Grundlagen geübte Praxis. Die Rückflüsse aus Minderungen und Pönalen blei- ben weiterhin zweckgebunden und fließen aktuell in die Rücklage oder ansons- ten in das Ausgabevolumen für den ÖPNV zurück. In der Regel speist dies z. B. das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes.",
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