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    "title": "Straftat unter Anwendung eines Messers in Halberstadt am 29. Juli 2017 durch augenscheinliche Bewohner der ZASt nach einem besonders schweren Fall des Diebstahls in ein Einfamilienhaus",
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            "content": "Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/1875 19.09.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Straftat unter Anwendung eines Messers in Halberstadt am 29. Juli 2017 durch augenscheinliche Bewohner der ZASt nach einem besonders schweren Fall des Diebstahls in ein Einfamilienhaus Kleine Anfrage - KA 7/1043 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie die Mitteldeutsche Zeitung am 31. Juli 2017 berichtete, kam es am 29. Juli 2017, gegen 22:30 Uhr, zu einem Einbruchsdiebstahl in ein Einfamilienhaus in Halberstadt. Durch den Hausbesitzer wurden die Täter bei ihrem Einbruch gestört und flüchteten. Bei der Verfolgung der Täter auf frischer Tat durch den Hausbewohner und einem wachsamen Nachbarn stach einer der Täter unter dem Ruf: „No Police!“ den Nach- barn gezielt mit einem Messer in den Rumpf. Danach flüchten die Einbrecher vom Ort des Geschehens und ließen das schwerverletzte Opfer zurück. Das Opfer muss- te notoperiert werden. Im Rahmen erster Fahndungsmaßnahmen kam ein Fährten- hund der Polizei zum Einsatz, der eine Geruchsspur aufnahm und bis zur ZASt Hal- berstadt verfolgte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Für die Beantwortung der Fragen 4 bis 7 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält die der Polizei Hinweis:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.09.2017)",
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            "content": "2 bekannt gewordenen Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, Aufklärungsergebnisse sowie Angaben zu den ermittelten Tatverdächtigen und den Opfern. 1.   In welchen Tatbeständen wird gegenwärtig das Ermittlungsverfahren ge- gen die noch unbekannten Täter betrieben? Wird von einem Mordmerkmal ausgegangen, da der zustechende Täter anscheinend vorangegangene Straftaten verschleiern bzw. deren Verfolgung durch das in Kauf genom- mene Töten des Opfers verhindern wollte? Bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, wird ein Ermitt- lungsverfahren gegen zwei namentlich bekannte heranwachsende Beschuldigte wegen des Verdachts des versuchten gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs- diebstahls, des versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung geführt. Es liegen keine zu- reichenden tatsächlichen Anhaltspunkte eines versuchten Tötungsdelikts vor. 2.   Nach Presseberichten wurde der Fährtenhundeeinsatz an der Liegen- schaft der ZASt Halberstadt beendet. Warum wurde aufgrund der Schwere der Tat keine Weiterverfolgung der flüchtenden Täter auf frischer Tat bis auf das ZASt-Gelände und konsequente Fortführung aller erforderlichen Sofortmaßnahmen unter Zusammenziehung weiterer Einsatzkräfte fortge- setzt? Der Einsatz des Fährtenhundes wurde auf dem Gelände der Zentralen Anlauf- stelle für Asylbewerber (ZASt) fortgesetzt. Hierbei konnten konkrete Ermitt- lungsansätze gewonnen werden, in deren Folge weitere erforderliche Maßnah- men veranlasst wurden. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, können weitere Angaben nicht erfolgen. 3.   Ist mit einer baldigen Aufklärung der Straftat, Festnahme und zeitnahen Anklage der Täter zu rechnen? Mit welcher besonderen Intensivierung der Maßnahmen in Zusammenhang mit der Aufklärung dieses Kapitalver- brechens werden die Ermittlungen geführt? Die Ermittlungen werden fortgeführt. Notwendige Maßnahmen werden dabei in Abhängigkeit des Ermittlungsstands bzw. der Erkenntnislage veranlasst. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen kann nicht benannt werden. 4.   Wie belaufen sich die statistischen Zahlen in Bezug auf Einbruchsdieb- stähle (BSD) in Wohnungen, Einfamilienhäusern, Nebengelassen wie Kel- lern und Schuppen im Raum der Stadt Halberstadt im Zeitraum 2015, 2016 und 2017? 5.   Bei wie vielen der erfassten o. g. Einbruchsdiebstähle handelt es sich um sog. Tageswohnungseinbrüche (TWE)? 6.   Gibt es hierbei abweichende Zahlen im Vergleich mit anderen Städten wie Wernigerode oder Quedlinburg im Revierbereich Harz?",
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            "content": "3 7. Wie viele der auflaufenden o. g. Einbruchsdelikte wurden bisher aufge- klärt? Die Fragen 4 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet: In der PKS werden die Fallzahlen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (WED) und Tageswohnungseinbruches (TWE), unterteilt nach Einfamilienhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, erfasst. Die Fallzahlen des TWE sind eine Teilmenge des WED. Des Weiteren werden in der PKS unter einem eigenstän- digen Erfassungsschlüssel auch Diebstahlshandlungen in bzw. aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen erfasst, wobei eine weitere Differenzierung nach Tatörtlichkeiten nicht erfolgt. Andere Nebengelasse bzw. Schuppen wer- den nicht gesondert erfasst. Die PKS-Fallzahlen bezüglich des WED waren für die Jahre 2015 und 2016 in den Städten Halberstadt und Wernigerode rückläufig, in Quedlinburg dagegen ansteigend. In der nachfolgenden Tabelle sind die Fallzahlen des WED für das Jahr 2017, Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017, dem Vergleichszeitraum 2016 gegenübergestellt: Zeitraum vom              Zeitraum vom Ort                  1. Januar 2016 bis        1. Januar 2017 bis 31. Juli 2016             31. Juli 2017 Halberstadt                        27                       25 Wernigerode                        16                       12 Quedlinburg                        13                       17 Gesamt                           56                       54 Die Anzahl der erfassten Straftaten, der aufgeklärten Straftaten, die Aufklä- rungsquote sowie das jeweilige Verhältnis zur Gesamtzahl der Straftaten für die Städte Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg, für die Jahre 2015, 2016 und bis zum 31. Juli 2017, sind den beigefügten Übersichten zu entnehmen (Anlagen 1 bis 3). 8. Wie oft wurden dabei Täter auf frischer Tat durch die Polizei gestellt oder durch aufmerksame Zeugen beobachtet und gemeldet? In der PKS werden hierzu keine Daten erfasst. 9. Kann ein Zusammenhang der auflaufenden Einbruchskriminalität im Raum Halberstadt mit den Bewohnern der dortigen ZASt gesehen wer- den? Ein Zusammenhang der Einbruchskriminalität im Bereich Halberstadt und den Bewohnern der ZASt kann nicht hergestellt werden. Seit dem 1. Januar 2016 besteht in der PKS die Möglichkeit, Straftaten, an denen tatverdächtige Zuwan- derer beteiligt waren, zu registrieren. Weder für das Jahr 2016 noch auflaufend",
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            "content": "4 bis zum 31. Juli 2017 erfolgte eine Registrierung von tatverdächtigen Zuwande- rern im Bereich des WED in den Städten Halberstadt, Wernigerode und Qued- linburg. In der PKS wurden im Jahr 2016 drei nichtdeutsche Tatverdächtige wegen Diebstahlshandlungen in bzw. aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen in der Stadt Halberstadt registriert. 10. Wie reagieren Polizei und Justiz zukünftig im Falle gestiegener Fallzahlen von TWE und/oder BSD in Wohnungen im Raum Halberstadt auf dieses Phänomen? Die zuständige Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hat im Jahr 2016 für ihren Zuständigkeitsbezirk eine Einsatzkonzeption zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit WED, insbesondere TWE in Mehr- und Einfamilienhäusern, erstellt und umgesetzt. Präventive und repressive polizei- liche Maßnahmen, unter Einbeziehung verschiedener Organisationseinheiten der Schutz- und Kriminalpolizei, werden dabei an den Ergebnissen der fortlau- fenden Lagebeurteilung ausgerichtet. Darüber hinaus werden ganzjährig Vor- tragsreihen, Aktionstage (z. B. Tag des Einbruchschutzes am 29. September 2017) sowie andere Präventionsmaßnahmen durchgeführt und genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Bürger zu sensibilisieren. Die Staatsanwaltschaft wird auch weiterhin einschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte einer verfolgbaren Straftat vorliegen. Das entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag.",
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