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"content": "Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4179 18.06.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Realisierung der polizeilichen IT-Anwendungen und polizeilichen Informations- systeme durch den neuen IKT-Dienstleister des Landes Dataport Kleine Anfrage - KA 6/8805 Vorbemerkung des Fragestellenden: Durch den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum IT-Trägerverbund der nordost- deutschen Bundesländer am 24. Februar 2014 soll nach Aussagen der Landesregie- rung mit dem Zentralen IKT-Dienstleister Dataport ein leistungsfähiger IKT-Dienst- leister, der eine höhere Gewähr für die kostenbewusste, dauerhafte, effiziente und qualitativ hochwertige Aufgabenerledigung bietet, zur Verfügung stehen. Entspre- chende Mittel wurden im Einzelplan 19 „Informations- und Kommunikationstechnolo- gie“ (IKT) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 eingestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche finanziellen Mittel in welcher Größenordnung des Doppelhaushalts 2015/2016, die für die Realisierung der Aufgaben von Dataport eingestellt wurden, sind seitens der Landesregierung für welche polizeilichen IT-An- wendungen und polizeilichen Informationssysteme (polizeiliche Fachver- fahren) vorgesehen? Dataport werden für die zu übertragenden Aufgaben, wie schon bei der Überfüh- rung des Landesrechenzentrums, die für die Aufgabenerledigung im Haushalts- plan vorgesehenen Mittel zur Verfügung gestellt. Die genaue Höhe der einzupla- nenden Mittel hängt dabei vom Umfang der zur Übertragung anstehenden Auf- gaben ab. Dieser war bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen nicht bekannt Es konnten im Doppelhaushalt 2015/2016 daher keine finanziellen Mittel für die Realisierung von Aufgaben durch Dataport im Bereich der polizeilichen IT-An- (Ausgegeben am 19.06.2015)",
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"number": 2,
"content": "2 wendungen und polizeilichen Informationssysteme eingestellt werden. Haus- haltsvorsorge wurde aber durch die Ausbringung der Leertitel im Kapitel 19 08 - Verfahren der Landespolizei die Titel 682 01 (Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen) und 891 01 (Zuschüsse für Investitionen an öffent- liche Unternehmen) getroffen. Die Konkretisierung der migrationsfähigen Leistungen und Anwendungen obliegt derzeit einer eigens dafür eingerichteten Projektgruppe des Ministeriums für In- neres und Sport. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. 2. Beinhaltet der jetzige Staatsvertrag bereits Regelungen zu polizeilichen IT- Anwendungen und polizeilichen Informationssystemen (polizeilichen Fach- verfahren)? Wenn ja, welche und mit welchem konkreten Inhalt? Der Staatsvertrag beinhaltet keine Regelungen in Hinblick auf polizeiliche IT- Anwendungen, polizeiliche Informationssysteme/Fachverfahren. 3. Wie schätzt die Landesregierung den derzeitigen Realisierungsstand da- hingehend ein, dass der abgeschlossene Vorvertrag mit Dataport zur Be- triebsstabilisierung der polizeilichen IT innerhalb eines Monats Ergebnisse zu betriebsstabilisierenden Umsetzungsmodalitäten liefern sollte? Welche betriebsstabilisierenden Aufgaben sind bis heute realisiert und mit welchen Ergebnissen? Inwieweit wurden die aus dem Technischen Polizeiamt (TPA) gelieferten Informationen umgesetzt? Das Technische Polizeiamt hat Dataport in diversen Workshops seit Februar 2015 die aktuelle Situation und die Zielvorgaben für die Stabilisierung des Be- triebs der IKT der Polizei, die nach dem maßgeblichen Verlust der Rechenzent- rumsumgebung in Folge des Hochwassers 2013 und den im Anschluss errichte- ten Provisorien entstand, erläutert. Mitte Mai 2015 wurde von Dataport eine Preisindikation für stabilisierende Maß- nahmen zur Verfügung gestellt. Nach Detailklärungen ist ein erwartetes Angebot mit den Leitungsebenen von Dataport und dem Ministerium für Inneres und Sport zu erörtern. Diese Erörterung ist für den 23. Juni 2015 vorgesehen. Auf der Basis des abgeschlossenen Vertrages mit Dataport wurden bislang keine betriebsstabilisierenden Maßnahmen umgesetzt. Der Prozess dauert an. 4. Aus welchen Gründen wurde das verbale Bekenntnis der Freiwilligkeit des Personalübergangs zu Dataport bis heute nicht schriftlich als Überlei- tungspapier fixiert? Wann ist dies vorgesehen? Das Land Sachsen-Anhalt hat im Zusammenhang mit dem Personalübergang zu Dataport die Regelungen des Dataport-Staatsvertrags vom 27. September 2013 zu beachten. § 17d des Dataport-Staatsvertrags regelt die Überleitung von Ar- beitnehmerinnen und Arbeiternehmern des Landes Sachsen-Anhalt. § 19d des Dataport-Staatsvertrags regelt die Übernahme von Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt. Bei der weiteren Umsetzung sollen dem betroffe-",
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"number": 3,
"content": "3 nen Personal sozialverträgliche Lösungen angeboten werden, wie sie zuvor auch beim Übergang von Personal der Oberfinanzdirektion Magdeburg Anwendung gefunden haben. Eine weitergehende Fixierung ist angesichts des dargestellten Regelungsrahmens nicht erforderlich. 5. Warum werden Neuverfahren der Polizei-IT, die als „nicht hoch kritisch“ einzustufen sind, nicht unverzüglich an Dataport zur Realisierung überge- ben? Aus welchen Gründen müssen diese Anwendungen (u. a. Zentrales Einsatz- und Unterstützungssystem „Zeus“) jetzt als Übergangslösung vom TPA betrieben werden? Seit Vertragsschluss des MI LSA mit Dataport wird bei der Implementierung neu- er IT-Verfahren stets geprüft, inwieweit eine Realisierung durch den Dienstleister von vornherein möglich ist. Dies ist auch für das beispielhaft angesprochene Fachverfahren ZEUS so geschehen. Eine Installation bei Dataport ist erst sinn- voll und wirtschaftlich, wenn der Hersteller eine mandantenfähige Version bereit- stellt, diese ist erst zum Jahresende 2015 angekündigt. Es war und ist Ziel, das Verfahren zu Dataport zu verlagern. 6. Wie hoch werden die Netzkosten bei Dataport sein, wenn alle IT- Polizeiverfahren in Hamburg laufen? Wer trägt diese Kosten? Warum wer- den dafür nicht sachsen-anhaltische Rechenzentrumskapazitäten genutzt? Der länderübergreifende Netzring von Dataport übernimmt die Verbindung und den Transport für alle Ländernetze der Dataport Trägerländer und den Betrieb der Verfahren in allen Dataport-RZ. Einzel- bzw. Zusatzkosten für den Betrieb der Polizeiverfahren LSA in RZ² (Hamburg/Norderstedt) entstehen nicht. Art. 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig- Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg- Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ legt fest, dass die Über- leitung des Rechenzentrums der Polizei als Teil der Abteilung 2 des Technischen Polizeiamts Sachsen-Anhalt mit seinen Aufgaben auf die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ drei Monate nach Herstellung des Einverneh- mens mit dem Verwaltungsrat von Dataport erfolgt. Daher ist es konsequent die aktuellen Probleme des Technischen Polizeiamts mit Hilfe des Zentralen IT- Dienstleisters des Landes (Dataport), an dem das Land zudem einen Anteil von 14,71 % hält, zu lösen.",
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